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Provida Vidista 2000 Modular - So Legitim?

Hallo,

ich wurde an eine recht fiesen Stelle einer Bundesstraße mit dem im Titel genannten System gefilmt, wie ich eine vermeintliche Geschwindigkeitsüberschreitung um 27 km/h beging.

Ich bin in dem Video von einer 100er Zone in einer 70er Zone gefahren und habe ohne zu bremsen das Fahrzeug ausrollen lassen. In der 100er Zone hatte ich so ca. 105 - 110 km/h drauf.

Das Video wurde mir vor Ort gezeigt, Ich hatte es jedoch eilig und habe die Tat nicht schriftlich zugegeben.

Hier zuerst der Bußgeldbescheid: entfernt

Ich habe hier Widerspruch eingelegt, mit dem Hinweis eine Entsprechende Begründung nachzuweisen.

Anschließend bin ich nochmal aufs Revier um mir von nem sehr unfreundlichen freundlichen das Video nochmal zeigen zu lassen und habe mir im Rechtsamt Akteneinsicht verschafft um das Ganze auf Legitimität zu prüfen.

Und genau hierfür bitte ich hier um Hilfe.

Hier der Vidista Auswertebericht:

entfernt

Hier der Eichschein des Provida Systems:

http://abload.de/img/eichscheinq3o9g.jpg

 

Entschuldigung für die schlechte Qualität. Musste dies leider mit dem Handy vom Bildschirm des Beamten abfotografieren.

Was mir nur aufgefallen ist:

  • Es gibt wohl ein Gerichtsurteil des OLG Hamm, dass die Messstrecke bei einer Geschwindigkeit von 91 - 120 km/h wohl mindestens 500 m betragen muss/sollte. In meinem Fall wurde aber nur über 430,77 m gemessen.
  • Ich habe etwas von 5 km/h, bzw. 5% bei > 100 km/h Toleranzabzug gelesen. Der Toleranzabzug in der Vidistaauswertung beträgt aber nicht 5 %. Müsste diese Toleranz eigentlich zusätzlich von den 97 km/h abgezogen werden?
  • Der Eichschein ist vom Sommer 2014, die Messung vom Sommer 2015. D.h. Das Fahrzeug hatte zwischenzeitlich wohl Winterbereifung und dann wieder Sommerbereifung. Müsste dann keine erneute Eichung stattfinden?

Falls jmd. noch etwas Auffällt, dann teilt mir das bitte mit.

Ansonsten würde ich gerne wissen, wie wahrscheinlich es ist, ob ich hier noch etwas durch eine richterliche Entscheidung rausholen kann.


In diesem Sinne,
Immer sicher fahren!

entfernt - die Links zu den Bildern/Bescheiden wurden von mir entfernt. Es wäre ein Zeichen der guten Sitte, wenn der TE nicht nur seine eigenen persönlichen Daten entfernt hätte, sondern diese Aufmerksamkeit auch auf die Daten der beteiligten Beamten und Sachbearbeiter gerichtet hätte! Die Links zu den Bildern darf er sehr gern wieder einstellen - wenn die Namen der Beamten ebenfalls geschwärzt sind.

twindance/MT-Moderation

Beste Antwort im Thema

Ja so sind sie. Über seine Rechte bestens bescheid wissen, aber seine Pflichten....na ja wen stören die schon.

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Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 11. Januar 2016 um 00:35:23 Uhr:



Zitat:

.....

Danke, dass Du die Größe hast, das so zuzugeben. Was mich zuvor störte war die Attitüde, einfach mal pauschal der Behörde Fehler zu unterstellen. Sicher, die machen auch Fehler, aber hier ist schlicht keiner erkennbar. Ich habe denen auch nicht einfach blind geglaubt (das sollte man aus Prinzip nirgendwo), sondern geprüft, ob es stimmt.

Generell: Selbstverständlich hat der TE das Recht, gegen den Bescheid vorzugehen, aber eine Chance hat er kaum. Wie mir scheint, hat er das selber sehr rasch verstanden. Zahlen, den Punkt nehmen und daraus lernen, das ist das Beste, was man aus der Situation noch machen kann. Ein Recht ist eben keine Pflicht: Man muss nicht gegen einen solchen Bescheid vorgehen. Oft dürfte es klüger sein, das nicht zu tun.

Ich habe kein Problem damit, zuzugeben, dass der andere Recht hat, wenn er mich überzeugt hat. Deshalb habe ich ja auch darum gebeten mir zu erläutern, an welcher Stelle die Toleranz(en) zu finden ist/sind. Das hat mir aber keiner beantwortet. Deshalb hab ich das halt selbst getan. Die Tatsache, dass die Toleranzen tatsächlich berücksichtigt worden sind, bedeutet deshalb aber noch nicht, dass der Bescheid fehlerfrei sein muss. Da gibt es noch viele Dinge, die geprüft werden können (z. B. Reifengröße, Fahrzeughöhe/Breite des verfolgten Fahrzeuges, ausreichende Toleranz (5 % statt 4?) Beachtung von Dienstanweisungen etc.) Bei über 80 % fehlerhaften Bescheiden kann man m. E. auch nicht von einer pauschalen Verdächtigung der Behörden ) Also: es bleibt auch in Zukunft noch viel zu tun!
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