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Provida Vidista 2000 Modular - So Legitim?

Hallo,

ich wurde an eine recht fiesen Stelle einer Bundesstraße mit dem im Titel genannten System gefilmt, wie ich eine vermeintliche Geschwindigkeitsüberschreitung um 27 km/h beging.

Ich bin in dem Video von einer 100er Zone in einer 70er Zone gefahren und habe ohne zu bremsen das Fahrzeug ausrollen lassen. In der 100er Zone hatte ich so ca. 105 - 110 km/h drauf.

Das Video wurde mir vor Ort gezeigt, Ich hatte es jedoch eilig und habe die Tat nicht schriftlich zugegeben.

Hier zuerst der Bußgeldbescheid: entfernt

Ich habe hier Widerspruch eingelegt, mit dem Hinweis eine Entsprechende Begründung nachzuweisen.

Anschließend bin ich nochmal aufs Revier um mir von nem sehr unfreundlichen freundlichen das Video nochmal zeigen zu lassen und habe mir im Rechtsamt Akteneinsicht verschafft um das Ganze auf Legitimität zu prüfen.

Und genau hierfür bitte ich hier um Hilfe.

Hier der Vidista Auswertebericht:

entfernt

Hier der Eichschein des Provida Systems:

http://abload.de/img/eichscheinq3o9g.jpg

 

Entschuldigung für die schlechte Qualität. Musste dies leider mit dem Handy vom Bildschirm des Beamten abfotografieren.

Was mir nur aufgefallen ist:

  • Es gibt wohl ein Gerichtsurteil des OLG Hamm, dass die Messstrecke bei einer Geschwindigkeit von 91 - 120 km/h wohl mindestens 500 m betragen muss/sollte. In meinem Fall wurde aber nur über 430,77 m gemessen.
  • Ich habe etwas von 5 km/h, bzw. 5% bei > 100 km/h Toleranzabzug gelesen. Der Toleranzabzug in der Vidistaauswertung beträgt aber nicht 5 %. Müsste diese Toleranz eigentlich zusätzlich von den 97 km/h abgezogen werden?
  • Der Eichschein ist vom Sommer 2014, die Messung vom Sommer 2015. D.h. Das Fahrzeug hatte zwischenzeitlich wohl Winterbereifung und dann wieder Sommerbereifung. Müsste dann keine erneute Eichung stattfinden?

Falls jmd. noch etwas Auffällt, dann teilt mir das bitte mit.

Ansonsten würde ich gerne wissen, wie wahrscheinlich es ist, ob ich hier noch etwas durch eine richterliche Entscheidung rausholen kann.


In diesem Sinne,
Immer sicher fahren!

entfernt - die Links zu den Bildern/Bescheiden wurden von mir entfernt. Es wäre ein Zeichen der guten Sitte, wenn der TE nicht nur seine eigenen persönlichen Daten entfernt hätte, sondern diese Aufmerksamkeit auch auf die Daten der beteiligten Beamten und Sachbearbeiter gerichtet hätte! Die Links zu den Bildern darf er sehr gern wieder einstellen - wenn die Namen der Beamten ebenfalls geschwärzt sind.

twindance/MT-Moderation

Beste Antwort im Thema

Ja so sind sie. Über seine Rechte bestens bescheid wissen, aber seine Pflichten....na ja wen stören die schon.

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Zitat:

@Drahre1 schrieb am 10. Januar 2016 um 18:37:40 Uhr:


@ Hennaman

So wie ich das sehe, hat nicht der TE "die ganze Aufregung" gemacht, sondern wir alle, die sich hier zu Wort gemeldet haben. Vom TE habe ich schon lange nichts mehr gelesen.

Stimmt der hat sich schon vor längerem Ausgeklinkt 🙂

Zitat:

@Hennaman schrieb am 10. Januar 2016 um 18:29:04 Uhr:


Ich verstehe die ganze Aufregung des TE nicht...

Ich nehme dich mal als Beispiel für die ganzen empörten Postings, auch anderer User, in Richtung des TE. Aber habt ihr auch das hier gelesen?

Zitat:

@iensugraphy schrieb am 8. Januar 2016 um 15:35:01 Uhr:


@ Machdichlocker, Drahre1, Tecci6N: Danke, ihr habt mir bei meiner Entscheidung geholfen!
@A43: Peace!

Der TE ist mit seiner Entscheidung schon längst durch, ihr diskutiert hier um des Kaisers Bart. Er hat freundlich nachgefragt, seine Antwort bekommen und gut. Ihr dagegen unterstellt dem TE Dinge, die er nie gesagt hat und schaukelt euch dabei so hoch, dass ihr gar nicht merkt, dass das Thema EIGENTLICH durch ist...

Meine persönliche Meinung, auch wenn sie gar nicht dem TE antwortet: man hat sicher das Recht, gegen jede mögliche Sanktion vorzugehen. Nur sollte man sich vorher ernsthaft mal Gedanken machen, ob ein Meßergebnis a) wirklich so unrealistisch sein kann und was man b) für ein Kostem-/Nutzen-Verhältnis dabei hat. Aber vielleicht verstehe ich davon auch einfach zu wenig, weil ich bisher meistens Glück hatte, wenn ich zu schnell bin...

@ DieDiecke1300

50 % finde ich schon ganz happig! Und ich habe mehr als lächerliche 4 "Erfolge" vorzuweisen!

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 10. Januar 2016 um 18:41:59 Uhr:


man hat sicher das Recht, gegen jede mögliche Sanktion vorzugehen. Nur sollte man sich vorher ernsthaft mal Gedanken machen, ob ein Meßergebnis a) wirklich so unrealistisch sein kann und was man b) für ein Kostem-/Nutzen-Verhältnis dabei hat. Aber vielleicht verstehe ich davon auch einfach zu wenig, weil ich bisher meistens Glück hatte, wenn ich zu schnell bin...

Du hast das schon richtig verstanden. 😉 Es lohnt sich in den meisten Fällen nicht. Selbst wenn eingestellt wird muss man den Anwalt zahlen oder wie in meinem geschilderten Fall, steigt eben die Prämie für den Rechtsschutz.

Im Falle eines ehemaligen Bekannten "lohnte" es sich im weitesten Sinne des Wortes. Nur nicht finanziell. Zu schnell gewesen, drohendes Fahrverbot. Die Richterin fand das gar nicht lustig und brummte ihm eine Strafe auf, da hab ich nicht schlecht gestaunt. Gut, er durfte die Pappe behalten aber es gab die ganz klare Ansage dass wenn das nochmal vorkommt, ist er weg. Für einen Selbstständigen durchaus problematisch. 😉 Der Verdienstausfall wäre wahrscheinlich auch höher gewesen als die Strafe aber den Betrag hätte ich nicht bezahlen wollen. Da hätte ich wohl 4 Wochen Urlaub nehmen müssen 😮😰

Problematisch bei solchen Threads ist meist auch, dass viele der Meinung sind, man kommt so leicht raus aus der Kiste. Also mal kurz den Anwalt vorgeschickt und gut. Ja, das kann funktionieren, aber auf den Kosten bleibt man so oder so sitzen. "Lohnen" tut sich das also tatsächlich nur, wenn einem tatsächlich zu Unrecht eine erhebliche Überschreitung vorgeworfen wird die man nachweislich nicht zu verantworten hat

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@ dodo32

Oder man macht`s ohne Anwalt!

In meine Berechnung hat sich ein kleiner Fehler eingeschlichen
Unter 3. Vorzuwerfende Geschwindigkeit muss es heißen: zu berücksichtigende gefahrene Zeit 15,92 sek = 27,058 m/sek (statt "h"

Zitat:

@Drahre1 schrieb am 10. Januar 2016 um 19:15:14 Uhr:


@ dodo32

Oder man macht`s ohne Anwalt!

Wenn man sattelfest ist dann ist das sicher ein nettes Hobby 😁😁

Auch in meinem Beitrag, mit dem ich dem Moderator zugestimmt habe, hat sich ein Fehler eingeschlichen: der Link muss lauten: http://blog.burhoff.de/.../...hebens-im-owi-verfahren-um-die-messungen

Zitat:

@Drahre1 schrieb am 10. Januar 2016 um 18:47:38 Uhr:


@ DieDiecke1300

50 % finde ich schon ganz happig! Und ich habe mehr als lächerliche 4 "Erfolge" vorzuweisen!

Das war nicht meine Frage .

Die 100 % bezogen sich auf die Anzahl der Fälle (Einsprüche), also mehr als 4 Erfolge sind schon mehr als 8 Fälle (Einsprüche).

Nun gut, belassen wir es dabei. 🙂

@ dodo32

Ja, so sehe ich das!

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 10. Januar 2016 um 17:10:21 Uhr:


Ich denke wir sollten uns nicht über den Streitpunkt selber streiten. Von mir aus wehrt Euch doch gegen Euren Staat solange und sooft ihr wollt, fordert Eure Rechte ein !
Das gehört hier absolut nicht hin.
Es hat aber auch jeder Andersdenkende das Recht seine Gedanken vorzutragen. Er muss deshalb nicht beschimpft werden. Diese Beschimpfungen waren es die ich angeprangert habe. Ich bin nämlich aus keinem Loch hervor gekrochen....... Nur deshalb habe mich diesen User rausgepickt.

Ich schätze Deine Beiträge hier im Forum sehr und von mir hier Du an vielen Stellen ein "Danke" bekommen. In diesem einen Punkt aber konnte ich nicht anders, als Dir zu widersprechen. Nichts für ungut. 😉

Ich habe jetzt mal eine blöde Frage... Schreibt ihr eute Komentare neu, oder kopiert ihr sie aus den vorherigen Seiten???

Also der TE ist weg... Wie man es bereits auf Seite 2 und 4 erkannt und auch wieder vergessen hat... Und die pro und contra Argumente kommen auch irgendwie alle aus den vorherigen Seiten... Gibts denn hier gar nichts mehr neues zu berichten? 😕😕😕

Zitat:

@Drahre1 schrieb am 10. Januar 2016 um 18:29:15 Uhr:


Ich habe mir noch mal die Mühe gemacht, mich mit den Unterlagen zur Ermittlung der vorzuwerfenden Geschwindig-keit (97 km/h) des TE auseinanderzusetzen.
Das Wichtigste vorweg: Die Ermittlung erfolgte in der Tat unter Abzug von 3 verschiedenen Toleranzwerten und zwar:
1. 3 % auf jede ermittelte Entfernungsbestimmung zum Ausgleich von eventuellen Fehlern des Auswertungssystems,
2. 0,1 % der Messzeit zzgl. 0,02 sek zum Ausgleich von eventuellen Fehlern des Zeitmessers und
3. 4 % der Messstrecke zum Ausgleich von eventuellen Fehlern des Distanzmessers.
Dazu ist zunächst zu bemerken, dass die Geschwindigkeit des verfolgten Fahrzeuges nicht gemessen, sondern an Hand der Daten des Verfolgerfahrzeuges ermittelt wird. Entsprechendes gilt für die Wegstreckenermittlung.
Die maßgebenden Werte unter Verwendung der obigen Zahlen sind wie folgt ermittelt:
1. Messzeit:
Frame Ende 686672 abzgl. Frame Beginn 686275 = 397 X 0,04 = 15,88 X 1,001 ~ 15,90 + 0,02 0 = 15,92
Erläuterung: Der Frame ist eine Zeiteinheit zur Darstellung der laufenden Zeit während der Messung und beträgt
0,4 sek. Die Angaben zu den Frames befinden sich auf Bl. 3 des Auswertungsberichtes.
2. Zu berücksichigende Strecke:
Eingeblendete Wegstrecke Ende 304268 m abzgl. eingeblendete Wegstrecke Beginn 303802 m = 466 m abzgl.
4 % (18,64 m) = 447,36 m abzgl. Abstandsminderung durch das Verfolgerfahrzeug (16,59 m) = 430,77 m.
3. Vorzuwerfende Geschwindigkeit nach Abzug aller zu berücksichtigen Toleranzen:
Zu berücksichtigende gefahrene Strecke 430,77 m : zu berücksichtigende gefahrene Zeit 15,92 sek = 27,058 m/h
X 3,6 (= 60 sek X 60 min. : 1000) = 97,41.
Diejenigen, die also von vornherein, den Angaben in dem Auswertungsbericht Glauben schenkten, dass die Toleranzwerte bereits berücksichtigt worden sind, hatten also Recht. Herzlichen Glückwunsch. Aber es bleibt dabei: Es empfiehlt sich gerade bei Geschwindigkeitsmessungen immer wachsam zu sein. Sie sind sehr oft mit Mängeln behaftet, wie ich aus eigener Erfahrung weiß. Mehr als 50 % waren erfolgreich.

Danke, dass Du die Größe hast, das so zuzugeben. Was mich zuvor störte war die Attitüde, einfach mal pauschal der Behörde Fehler zu unterstellen. Sicher, die machen auch Fehler, aber hier ist schlicht keiner erkennbar. Ich habe denen auch nicht einfach blind geglaubt (das sollte man aus Prinzip nirgendwo), sondern geprüft, ob es stimmt.

Generell: Selbstverständlich hat der TE das Recht, gegen den Bescheid vorzugehen, aber eine Chance hat er kaum. Wie mir scheint, hat er das selber sehr rasch verstanden. Zahlen, den Punkt nehmen und daraus lernen, das ist das Beste, was man aus der Situation noch machen kann. Ein Recht ist eben keine Pflicht: Man muss nicht gegen einen solchen Bescheid vorgehen. Oft dürfte es klüger sein, das nicht zu tun.

Zitat:

@Beethoven schrieb am 10. Januar 2016 um 13:15:27 Uhr:


Wenn hier nichts themenbezogenes mehr kommt, können wir den Thread schließen.

War die Frage des TE nicht schon auf Seite 1 beantwortet?

Ich finde es ja ganz interessant zu lesen, wie sich die Raser gegenseitig die Händchen halten...
Ja, der pöse, pöse Staat will dem armen, schnellen Bürger was pöses und der muß daher Schlupflöcher suchen! Und ich bin ein pöser, pöser Gutmensch, weil ich mich an Regeln und Gesetze halte und nicht nur meine Rechte beanspruche, sondern auch meinen Pflichten nachkomme.

Was war jetzt noch mal das Thema? Ach ja: "Ich wurde geblitzt, kann ich mich vor der Strafe drücken?"
Meine Antwort: Hoffentlich nein!

Ich bin dann mal raus... Euch noch viel Spaß!

Zitat:

@Beethoven schrieb am 10. Januar 2016 um 22:14:52 Uhr:


..... Nichts für ungut. 😉

Alles im grünen Bereich. 🙂

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