Provida Vidista 2000 Modular - So Legitim?
Hallo,
ich wurde an eine recht fiesen Stelle einer Bundesstraße mit dem im Titel genannten System gefilmt, wie ich eine vermeintliche Geschwindigkeitsüberschreitung um 27 km/h beging.
Ich bin in dem Video von einer 100er Zone in einer 70er Zone gefahren und habe ohne zu bremsen das Fahrzeug ausrollen lassen. In der 100er Zone hatte ich so ca. 105 - 110 km/h drauf.
Das Video wurde mir vor Ort gezeigt, Ich hatte es jedoch eilig und habe die Tat nicht schriftlich zugegeben.
Hier zuerst der Bußgeldbescheid: entfernt
Ich habe hier Widerspruch eingelegt, mit dem Hinweis eine Entsprechende Begründung nachzuweisen.
Anschließend bin ich nochmal aufs Revier um mir von nem sehr unfreundlichen freundlichen das Video nochmal zeigen zu lassen und habe mir im Rechtsamt Akteneinsicht verschafft um das Ganze auf Legitimität zu prüfen.
Und genau hierfür bitte ich hier um Hilfe.
Hier der Vidista Auswertebericht:
entfernt
Hier der Eichschein des Provida Systems:
http://abload.de/img/eichscheinq3o9g.jpg
Entschuldigung für die schlechte Qualität. Musste dies leider mit dem Handy vom Bildschirm des Beamten abfotografieren.
Was mir nur aufgefallen ist:
- Es gibt wohl ein Gerichtsurteil des OLG Hamm, dass die Messstrecke bei einer Geschwindigkeit von 91 - 120 km/h wohl mindestens 500 m betragen muss/sollte. In meinem Fall wurde aber nur über 430,77 m gemessen.
- Ich habe etwas von 5 km/h, bzw. 5% bei > 100 km/h Toleranzabzug gelesen. Der Toleranzabzug in der Vidistaauswertung beträgt aber nicht 5 %. Müsste diese Toleranz eigentlich zusätzlich von den 97 km/h abgezogen werden?
- Der Eichschein ist vom Sommer 2014, die Messung vom Sommer 2015. D.h. Das Fahrzeug hatte zwischenzeitlich wohl Winterbereifung und dann wieder Sommerbereifung. Müsste dann keine erneute Eichung stattfinden?
Falls jmd. noch etwas Auffällt, dann teilt mir das bitte mit.
Ansonsten würde ich gerne wissen, wie wahrscheinlich es ist, ob ich hier noch etwas durch eine richterliche Entscheidung rausholen kann.
In diesem Sinne,
Immer sicher fahren!
entfernt - die Links zu den Bildern/Bescheiden wurden von mir entfernt. Es wäre ein Zeichen der guten Sitte, wenn der TE nicht nur seine eigenen persönlichen Daten entfernt hätte, sondern diese Aufmerksamkeit auch auf die Daten der beteiligten Beamten und Sachbearbeiter gerichtet hätte! Die Links zu den Bildern darf er sehr gern wieder einstellen - wenn die Namen der Beamten ebenfalls geschwärzt sind.
twindance/MT-Moderation
Beste Antwort im Thema
Ja so sind sie. Über seine Rechte bestens bescheid wissen, aber seine Pflichten....na ja wen stören die schon.
90 Antworten
@ Tecci6N
Für dich gilt das Gleiche, wie für 43. Zeige mir die Stelle, wo die Toleranzen abgezogen worden sind. Für den Außenstehenden muss das klar ersichtlich und nachvollziehbar sein!
Q 43
Wenn ich das richtig gelesen habe, wir der "Tacho" des Providasystems mit dem des Fahrzeugs verbunden
Zitat:
@Drahre1 schrieb am 8. Januar 2016 um 15:47:45 Uhr:
@ 43Nur weil es dort steht, beweist das überhaupt nicht, dass es auch erfolgt ist! Diesen Fehler gibt es immer wieder!
Dann schau mal auf das letzte verlinkte Dokument vor dem Eichprotokoll: Daraus geht hervor, dass die Polizei in den 15,92s 466m gefahren ist und dabei ihren Abstand zum gemessenen Wagen um 13,1m verringert hat, dieser folglich 452,9m gefahren ist. Die Formeln beinhalten bereits die Abzüge. Was nach allen Toleranzabzügen noch übrigbleibt, sind eben die 430,77m bzw. 97,41km/h. Also alles korrekt.
Zahl einfach, alles weitere kostet nur unnötig Geld und Nerven.
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Unabhängig vom TE: Wie soll man jemanden etwas klar ersichtlich machen, wenn dieser jeman offensichtlich nicht mal in der Lage ist ein Schild mit fast einem halben Meter Durchmesser und signalfarbenen Rand und dessen Bedeutung zu erfassen.
Wenn man das als Messlatte nimmt müsste auch ein: "Du zahlen 108 Euro dort hin. Jetzt." schon ausreichend sein.
@ Machdichlocker
m. E. wird ein Schuh daraus. Wenn das Messfahrzeug den Abstand verringert hat, ist es schneller gefahren, als der verfolgte. Und die Geschwindigkeit des "Verfolgten" wird nach der Geschwindigkeit bestimmt, mit der das Verfolgerfahrzeug gefahren ist!
Zitat:
@Drahre1 schrieb am 8. Januar 2016 um 15:53:43 Uhr:
Q 43Wenn ich das richtig gelesen habe, wir der "Tacho" des Providasystems mit dem des Fahrzeugs verbunden
Im Internet liest man soooo viel. Und 95% davon ist Unsinn weil jeder der mal irgendwo was gelesen hat, sich dazu berufen fühlt sich als Unsinnsmultiplikator zu betätigen 😉
Ohne Rechtsbeistand bringts eh nicht viel außer noch höhere Kosten. Bei der relativ niedrigen Strafe würde ich einfach zahlen und die Kröte des Punktes schlucken.
Zitat:
@Drahre1 schrieb am 8. Januar 2016 um 16:00:21 Uhr:
@ Machdichlockerm. E. wird ein Schuh daraus. Wenn das Messfahrzeug den Abstand verringert hat, ist es schneller gefahren, als der verfolgte. Und die Geschwindigkeit des "Verfolgten" wird nach der Geschwindigkeit bestimmt, mit der das Verfolgerfahrzeug gefahren ist!
Nein, wird es nicht - natürlich ist es schneller gefahren - spielt aber keine Rolle, ist simpelste Mathematik (war mein schwächstes Schulfach, aber dafür reicht es): Wenn Fahrzeug A in in einer Zeit x 466m fährt und dabei Fahrzeug B 13,1m näher kommt, wie weit ist dann Fahrzeug B in der Zeit x gefahren? Alles Weitere ist lediglich eine Berechnung/ein Abziehen von Messtoleranzen was Zeit, gefahrene Strecke und gemessenen Abstand zwischen den Fahrzeugen angeht. Daraus errechnet sich am Ende zweifelsfrei die toleranzbereinigte Geschwindigkeit.
Drahre1, Vorschlag: der TE lässt aufgrund deiner für dich felsenfesten Überzeugung auf deine Kosten gerichtlich überprüfen, ob die Toleranzen korrekt berücksichtigt wurden?
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 8. Januar 2016 um 16:07:24 Uhr:
Drahre1, Vorschlag: der TE lässt aufgrund deiner für dich felsenfesten Überzeugung auf deine Kosten gerichtlich überprüfen, ob die Toleranzen korrekt berücksichtigt wurden?
Alternativ könnte er sich auch ein Providafahrzeug suchen und sich filmen lassen. Dann bekommt er seinen eigenen Mess- und Eichprotokolle 😁
Soweit ich das sehe, ist für den TE der Fall eh durch. Wieso also noch weiter die Köpfe heißreden.
@ 43
Aus dem Artikel des ADAC:
Messanlagen für Tempoüberwachung durch Nachfahren bestehen aus einer Videokamera und einem Steuergerät, das an den digitalen Tachometer des Überwachungsfahrzeugs angeschlossen wird.
Der Zeitgenerator und der digitale Tachometer müssen eine gültige Eichung haben.
Nach jedem Reifenwechsel, besonders wenn dabei andere Reifengrößen ausgewählt werden, muss der Tacho neu geeicht werden
Verringert sich der Abstand der Fahrzeuge, so wird in diesem Fall die Geschwindigkeit zu hoch gemessen.
Bevor du beleidigende Kommentare loslässt, solltest du dich erst mal richtig informieren!
Deine Kommentare sind jeden falls nicht von großer Qualität!
Und der ADAC vertritt neuerdings in D die Judikative? Da vertrau ich doch lieber den Urteilen zweier OLGe als einem Redakteur eines Automobilclubs.
q Tecci6N
Mein Vorschlag: Sag mir wo in der Berechnung die Toleranzen abgezogen worden sind!
Zitat:
@Drahre1 schrieb am 8. Januar 2016 um 16:25:59 Uhr:
@ 43Aus dem Artikel des ADAC:
[...]
Verringert sich der Abstand der Fahrzeuge, so wird in diesem Fall die Geschwindigkeit zu hoch gemessen.
Bevor du beleidigende Kommentare loslässt, solltest du dich erst mal richtig informieren!
Deine Kommentare sind jeden falls nicht von großer Qualität!
Ich hatte Dir doch gerade erklärt, wie dieser "Fehler" korrigiert wird. Geht auch aus den Protokollen hier hervor. Hast Du die mal angeschaut?