Provida Vidista 2000 Modular - So Legitim?
Hallo,
ich wurde an eine recht fiesen Stelle einer Bundesstraße mit dem im Titel genannten System gefilmt, wie ich eine vermeintliche Geschwindigkeitsüberschreitung um 27 km/h beging.
Ich bin in dem Video von einer 100er Zone in einer 70er Zone gefahren und habe ohne zu bremsen das Fahrzeug ausrollen lassen. In der 100er Zone hatte ich so ca. 105 - 110 km/h drauf.
Das Video wurde mir vor Ort gezeigt, Ich hatte es jedoch eilig und habe die Tat nicht schriftlich zugegeben.
Hier zuerst der Bußgeldbescheid: entfernt
Ich habe hier Widerspruch eingelegt, mit dem Hinweis eine Entsprechende Begründung nachzuweisen.
Anschließend bin ich nochmal aufs Revier um mir von nem sehr unfreundlichen freundlichen das Video nochmal zeigen zu lassen und habe mir im Rechtsamt Akteneinsicht verschafft um das Ganze auf Legitimität zu prüfen.
Und genau hierfür bitte ich hier um Hilfe.
Hier der Vidista Auswertebericht:
entfernt
Hier der Eichschein des Provida Systems:
http://abload.de/img/eichscheinq3o9g.jpg
Entschuldigung für die schlechte Qualität. Musste dies leider mit dem Handy vom Bildschirm des Beamten abfotografieren.
Was mir nur aufgefallen ist:
- Es gibt wohl ein Gerichtsurteil des OLG Hamm, dass die Messstrecke bei einer Geschwindigkeit von 91 - 120 km/h wohl mindestens 500 m betragen muss/sollte. In meinem Fall wurde aber nur über 430,77 m gemessen.
- Ich habe etwas von 5 km/h, bzw. 5% bei > 100 km/h Toleranzabzug gelesen. Der Toleranzabzug in der Vidistaauswertung beträgt aber nicht 5 %. Müsste diese Toleranz eigentlich zusätzlich von den 97 km/h abgezogen werden?
- Der Eichschein ist vom Sommer 2014, die Messung vom Sommer 2015. D.h. Das Fahrzeug hatte zwischenzeitlich wohl Winterbereifung und dann wieder Sommerbereifung. Müsste dann keine erneute Eichung stattfinden?
Falls jmd. noch etwas Auffällt, dann teilt mir das bitte mit.
Ansonsten würde ich gerne wissen, wie wahrscheinlich es ist, ob ich hier noch etwas durch eine richterliche Entscheidung rausholen kann.
In diesem Sinne,
Immer sicher fahren!
entfernt - die Links zu den Bildern/Bescheiden wurden von mir entfernt. Es wäre ein Zeichen der guten Sitte, wenn der TE nicht nur seine eigenen persönlichen Daten entfernt hätte, sondern diese Aufmerksamkeit auch auf die Daten der beteiligten Beamten und Sachbearbeiter gerichtet hätte! Die Links zu den Bildern darf er sehr gern wieder einstellen - wenn die Namen der Beamten ebenfalls geschwärzt sind.
twindance/MT-Moderation
Beste Antwort im Thema
Ja so sind sie. Über seine Rechte bestens bescheid wissen, aber seine Pflichten....na ja wen stören die schon.
90 Antworten
Die Protokolle wurden entfernt - und das auch völlig zu Recht.
Anyways - was ich nie verstehen werde.
Man meldet sich (wie der TE) irgendwann in 2012 an und verfasst Jahre später seinen ersten Beitrag.
Zum "stillen Mitlesen" muss man sich nicht anmelden ...
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 8. Januar 2016 um 16:45:32 Uhr:
Zum "stillen Mitlesen" muss man sich nicht anmelden ...
Dann lies du mal unangemeldet.
Dann weiß du auch gleich, warum sich stille Mitleser anmelden.
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 8. Januar 2016 um 16:45:32 Uhr:
Die Protokolle wurden entfernt - und das auch völlig zu Recht.Anyways - was ich nie verstehen werde.
Man meldet sich (wie der TE) irgendwann in 2012 an und verfasst Jahre später seinen ersten Beitrag.
Zum "stillen Mitlesen" muss man sich nicht anmelden ...
Was hast Du gegen die Protokolle? Name und Kennzeichen waren darin unkenntlich gemacht, sehe da kein Problem...
Edit: Ok, sehe es gerade - war so natürlich nicht in Ordnung, habe mein Augenmerk einfach auf ganz andere Dinge gelegt.
Sag ich doch. Man ist nur auf das eigene Recht bedacht. Auch beim hochladen der Dokumente.
Und doch, man muss sich anmelden wenn man nicht diese total unübersichtliche Zeitungsartikelansicht haben möchte.
Ausserdem wars nicht sein erster Beitrag 😉
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Zutreffend stellst du fest, dass du in Mathematik nicht der Hellste in der Schule warst, aber das ganz einfach für dich, ist das zu berechnen. Dann mach das doch ganz einfach mal! Und nochmal für dich: Die für den Verfolgten anzurechnende Geschwindigkeit wird nach der Geschwindigkeit des Verfolgerfahrzeuges berechnet. Wie denn sonst?
Und die festgestellte Messstrecke betrug nicht 466 m, sondern 430,77 m. So steht`s im Bericht!
Du solltest nichts nachplappern, was andere behauptet haben und du nicht verstanden hast!
Zitat:
@Drahre1 schrieb am 8. Januar 2016 um 21:01:55 Uhr:
@MachdichlockerZutreffend stellst du fest, dass du in Mathematik nicht der Hellste in der Schule warst, aber das ganz einfach für dich, ist das zu berechnen. Dann mach das doch ganz einfach mal! Und nochmal für dich: Die für den Verfolgten anzurechnende Geschwindigkeit wird nach der Geschwindigkeit des Verfolgerfahrzeuges berechnet. Wie denn sonst?
Und die festgestellte Messstrecke betrug nicht 466 m, sondern 430,77 m. So steht`s im Bericht!
Du solltest nichts nachplappern, was andere behauptet haben und du nicht verstanden hast!
Zu mir: Es gibt Leute, die waren auch in ihrem schwächsten Fach noch ziemlich gut, weil sie einfach insgesamt recht helle sind. Ist sonst nicht meine Art, das so nach außen zu kehren, aber Du verstehst es ja nicht dezenter.
Nun zu Dir: Zu dämlich, die Protokolle richtig zu lesen, aber groß die Schnauze aufreißen und der Behörde Fehler unterstellen ohne den geringsten Anhaltspunkt. In jeder der Formeln waren die aus dem Text ersichtlichen Toleranzen eingerechnet. Zudem war die vom Provida-Fahrzeug gefahrene gemessene Strecke eben 466m und die vom verfolgten Fahrzeug gefahrene gemessene Strecke 13,1m kürzer. Darauf gibt es dann "Rabatt" in Form von Messtoleranzen , die selbstverständlich immer zu Gunsten des Beschuldigten ausgelegt werden. Am Schluss resultiert, dass er eben nach Abzug aller dieser Toleranzen 430,77m in 15,92 Sekunden gefahren ist - in Wahrheit waren es mehr, aber das ist gerichtsfest beweisbar und steht deshalb auf Blatt 1. Die Details findet man weiter hinten wie erläutert.
So, und nun darfst Du Dich vor mir in den Staub werfen und um Gnade winseln.
Boar, was für eine Diskussion 🙄
Dabei hat der TE doch schon zugegeben, daß er mit "vermutlich" 105-110 km/h (also waren es wohl 120 km/h) ins 70er Tempolimit gefahren ist.
Ist es so verdammt schwer einen Fehler zuzugeben? Stattdessen sollen wieder Rechtsanwälte eingesetzt werden, um seine Schuld wieder auf andere abzuwälzen. Die Gerichte haben ja auch nichts besseres zu tun, als sich mit Drückebergern und Lügnern rumzuärgern -.-
Wie A43 schon am Anfang schrieb: Pflichten sind völlig unbekannt, aber die Rechte kennt man ganz genau!
Zitat:
@BirgerS schrieb am 9. Januar 2016 um 02:52:15 Uhr:
Boar, was für eine Diskussion 🙄
Dabei hat der TE doch schon zugegeben, daß er mit "vermutlich" 105-110 km/h (also waren es wohl 120 km/h) ins 70er Tempolimit gefahren ist.
Ist es so verdammt schwer einen Fehler zuzugeben? Stattdessen sollen wieder Rechtsanwälte eingesetzt werden, um seine Schuld wieder auf andere abzuwälzen. Die Gerichte haben ja auch nichts besseres zu tun, als sich mit Drückebergern und Lügnern rumzuärgern -.-Wie A43 schon am Anfang schrieb: Pflichten sind völlig unbekannt, aber die Rechte kennt man ganz genau!
Der TE hatte eine Frage, ob mit der Messung alles stimmt. Dies wurde nach 6 Beiträgen (ohne Hilfe eines Anwalts) geklärt. Ob die Frage nun war, das er komplett straffrei raus kommt, oder er eine geringere Strafe bekommt ist nebensächlich.
Anschließend wurde nur noch mit dem Halbwissen der üblichen verdächtigen rumgeblubbert. Natürlich der üblichen Fehlinterpretationen, Anschluldigungen und der "Zahl und gut is" Beiträge inklusive. Das Forum ist irgendwie so, wie Zirkus Halligalli, nur mit dem Unterschied, das Joko und Klas wissen, das sie scheiße bauen...
Zitat:
@MvM schrieb am 9. Januar 2016 um 07:11:55 Uhr:
Der TE hatte eine Frage, ob mit der Messung alles stimmt.
Und warum? In der Hoffnung, daß jemand irgendein Schlupfloch findet, daß er sich doch noch vor der Strafe drücken kann...
Wie viele Leute werden denn täglich in Deutschland geblitzt und das in einem Bereich über 25 km/h? Wie viele sehen ihren Fehler ein und zahlen einfach und wie viele meinen sich vor der Strafe drücken zu können?
Diese Mentalität hier kotzt mich einfach nur noch an! Und da gehts nicht nur ums zu schnell Fahren, sondern um so ziemlich alle Situationen im Leben. Immer schön JEDE Verantwortung und Schuld von sich weisen... aber wenn es um Rechte geht, dann immer ganz laut "hier" schreien! EKELHAFT!!!
Immer?Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 9. Januar 2016 um 00:12:12 Uhr:
...
Zudem war die vom Provida-Fahrzeug gefahrene gemessene Strecke eben 466m und die vom verfolgten Fahrzeug gefahrene gemessene Strecke 13,1m kürzer. Darauf gibt es dann "Rabatt" in Form von Messtoleranzen , die selbstverständlich immer zu Gunsten des Beschuldigten ausgelegt werden. Am Schluss resultiert, dass er eben nach Abzug aller dieser Toleranzen 430,77m in 15,92 Sekunden gefahren ist - ...
Die Zahlen sprechen doch für sich:
"Gemessen" wurde angeblich eine Wegstrecke des Verfolgten von 466m-13,1m=452,9m in einer Zeit von 15,92s, d.h. eine "gemessene" Geschwindigkeit von 102,41km/h - wenn die Abstandsverkürzung von 13,1m zutreffend erfasst worden ist.
Davon wurde eine Messtoleranz(!) von 5km/h abgezogen - und nicht etwa 5%; ergibt eine "gemessene" Geschwindigkeit von 97,41km/h. Mit dieser Geschwindigkeit würde in der Messzeit von 15,92s eine Wegstrecke von 430,77m zurückgelegt.
Würde man 5% von der "gemessenen" Geschwindigkeit abziehen, wäre die vorwerfbare Geschwindigkeit 97,3km/h. Mit dieser Geschwindigkeit würde in der Messzeit von 15,92s eine Wegstrecke von 430,24m zurückgelegt, nicht 430,77m
Zitat:
@BirgerS schrieb am 9. Januar 2016 um 18:22:43 Uhr:
Wie viele Leute werden denn täglich in Deutschland geblitzt und das in einem Bereich über 25 km/h?
Dir ist aber schon bewusst, das der TE nicht geblitzt wurde, oder? Bei einer Stationären Messung wird das Fahrzeug an einem bestimmten Punkt gemessen. Wenn der Fahrer es merkt, dann guckt er auf den Tacho und weiß wie weit er zu schnell war.
Der TE hat seinen Wagen einfach nur ausrollen lassen und wurde mit fallender geschwindigkeit auf einer Länge von 400 Metern gemessen. Der TE bezweifelt einfach nur, das die Durchschnittsgeschwindigkeit von 97KMH korrekt ist. Was ist daran so schlimm?
Ist doch egal ob geblitzt oder auf Strecke gemessen...
Die Einstellung ist einfach schlimm! Er hat seinen Fehler hier zugegeben und trotzdem sucht er noch Schlupflöcher!
Aber klar, daß viele gar nicht erkennen was daran so schlimm ist, weil sie ganz einfach genau so denken: "Wenn man einen Fehler gemacht hat, muß man als erstes versuchen den Fehler einem anderen unterzuschieben!"
Ganz normales denken hier! Was soll daran bloß schlimm sein? Hm...
Ich finde es jedenfalls nicht verwerflich, nach der Schlupftür zu suchen und eine gesunde Portion Misstrauen ist schließlich überall angebracht.
Der Gutmensch hier, müsste sich dann auch bei jedem Kleinstverstoß selbst bei den Ordnungsbehörden anschwärzen. Machst du das, BirgerS?
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 10. Januar 2016 um 09:14:06 Uhr:
Ich finde es jedenfalls nicht verwerflich, nach der Schlupftür zu suchen und eine gesunde Portion Misstrauen ist schließlich überall angebracht.
Ist diese Einstellung auch auf andere Lebensbereiche übertragbar?
Nehmen wir an Person X prügelt dich eines Abends auf der Strasse so zusammen, dass du 1 Jahr im Koma liegst und den Rest deines Lebens im Rollstuhl sitzen musst.
Vor Gericht bekommt der Anwalt den Täter frei, weil er entdeckt, dass irgendein Beamter vergessen hat nen Engangsstempel auf Formular C zu machen - Verfahrensfehler.
Würdest du nach dem Prozess zum Täter rollen und ihm dazu gratulieren, dass er eine "Schlupftür" gefunden hat?
Nein, ich würde sicher nicht zum Täter rollen, wozu auch.
Das System "Rechtsstaat" ist sicher nicht Fehlerfrei, aber so viele Rechte wie im Rechtsstaat, hat der normale Bürger in keiner anderen Rechtsform genossen, dessen sollte man sich auch mal bewusst werden. Es gab Zeiten, da war das Leben gar nichts wert.
Wenn man dann sich so manches Jugendstrafurteil ansieht, so kann man hier auch seinen Zweifel an der Gerechtigkeit bekommen.
Gruß