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Programmierung hecknebel als bremsleuchten ?

Themenstarteram 30. November 2005 um 21:33

Hallo ! Mein sportback moechte gerne die nebel hinten auch als bremslichte gebrauchen .... weis jemand die hex code zum programmieren ?

Danke Ramon

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29 Antworten

Meiner Meinung erlischt die BE nicht !

Die BE erlischt nur bei Gefährdung oder bei Problememn mit der Abgasanlage.

Zitat:

Original geschrieben von Vlad_mom

Meiner Meinung erlischt die BE nicht !

Die BE erlischt nur bei Gefährdung oder bei Problememn mit der Abgasanlage.

Kurze Frage: Was hat Licht mit der Abgasanlage zutun ??

Laut Gesetz würde Sie erlischen, da Technische Veränderungen an Lichtanlagen eingetragen werden müssen oder gar unzulässig sind. (Bitte korrigieren wenn falsch)

Natürlich hat Licht nichts mit der Abgasanlage zu tun, aber ich meine, daß nur noch diese beiden Punkte zum erlöschen der BE führen können.

Lasse mich aber auch gerne belehren.

am 3. Dezember 2005 um 8:49

Grundsätzlich gilt: "Die bloße Möglichkeit einer Gefährdung genügt danach nicht, sondern eine Gefährdung muß zu erwarten sein."

Dies ist nicht gegeben, wenn sich ein Rücklicht genau so verhält wie bei einem zugelassenen A4. Was dort keine Gefährung darstellt (und das tut sie nicht, sonst hätte der A4 keine BE), das kann auch beim A3 unmöglich eine Gefährung darstellen.

Weitere Angaben zum zitierten Text findet ihr in dieser Urteilsbeschreibung:

http://www.kanzlei-hoenig.de/publikationen/05-erloeschen.html

Was natürlich nicht bedeutet, dass man nicht trotzdem deswegen Gebüsst werden kann und sich das Konto in Flensburg erhöht. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass dies einer Amtsperson auffällt ist lächerlich gering, zumal man sich da mit Sicherheit gut herausreden kann, da ja keine neuen Käbelchen gezogen wurden oder sonstige offensichtliche Modifikationen vorgenommen wurde. Wurde eben im Werk falsch eingestellt, das kommt sogar wirklich vor.

Das mit dem 21. Byte würde mich aber auch interessieren, ist das eine Modelljahr 2006 Eigenschaft?

Das ist aber nur ein Teil, wobei die BE erlöschen kann, der Gefährdungsaspekt. Da muß es sich natürlich um eine konkrete Gefährdung handeln. Die abstrake Gefährung reicht nicht aus.

Es gibt aber noch mindesten einen weiteren, nämlich die Abgasanlage. (Hat natürlich mit dem Bremslicht auch nix zu tun)

Beleuchtung gehört meines erachtens aber nicht dazu.

am 3. Dezember 2005 um 9:22

Die automatischen Erlöscher sind neben der nachweisbaren Gefährdung: Nachträglich vorgenommene Änderungen die Auswirkungen auf das Abgas- oder Geräuschverhalten ergeben oder wenn sich die Fahrzeugart ändert.

Moin,

scheinbar scheint es keinen Menschen zu interessieren, was und wie eine Lichtanlage konfiguriert wird, aber wehen es kommt zu unfällen, da fragen Gutachter und Versicherungen 5 mal nach und suchen alles an Gründen, sich aus der Zahlungsverpflichtung zu winden.

Beispiel für ein merkwürdige Konfiguration:

Gestern BMW vor mir, glaub ein neuerer 3er wars, hab nicht genau drauf geachtet:

Rücklicht: rechts und link normal plus rechts und links auf dem Kofferaumdeckel, auch noch normal.

Bremslicht aber:

links: untere Lampeneinheit wo auch das Rücklich drin war.

Rechts: obere Lampeneinheit, wo der Blinker sitzt

das ist irgentwie vollkommen daneben, oder der hat min.d zwei Lampen kaputt, was aber dann 4 Bremslicht bedeuten würde, was auch nicht sein kann/darf.

So da la :D

hab den Beitrag mal in einem Polizeiforum gepostet und als antwort kam:

Das ist nicht erlaubt.

Beleuchtungseinrichtungen müssen bauartgenehmigt sein (§ 22a StVZO). Wenn man an der NSL nachträglich etwas verändert, dann ist das dadurch entstandene Teil nicht mehr bauartgenehmigt und somit nicht zulässig. Da kann man die NSL als Bremslicht dimmen so viel man will - dadurch wird sie nicht legaler.

D.h. das die BE erlischt.

Gruß Tom

am 3. Dezember 2005 um 15:21

Die Schlussfolgerung ist falsch. Hast du die etwa selber getätigt? Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass das ein ausgebildeter Polizist von sich geben würde.

Der Polizist kann (und wird) dich wegen einem Verstoss gegen StVZO §22 anzeigen und damit ist die Sache für ihn erledigt. Eine automatische Erlöschung der ABE hat ein Verstoss gegen StVZO 22 nicht zur Folge, die Bedingungen dazu hatte ich oben aufgeführt.

Die Aussage war nicht von mir getätigt sondern wie oben beschrieben aus einem Thread eines Polizei-Forums. Wo auch Polizisten posten usw.

am 4. Dezember 2005 um 2:54

Das wäre nur eine "unzulässige Beleuchtungseinrichtung".

Kein Erlöschen der BE.

Das ist definitiv. (Soll aber kein Freibrief sein.)

am 4. Dezember 2005 um 3:01

Wer die Bremslichter bei einem A3 nicht sieht, der sollte zum Augenarzt gehen und sich eine Brille verschreiben lassen. Diese sind meiner Meinung nach mehr als gut.

@Tom51

Das ist so nicht richtig !

Es ist zwar nicht gestattet, aber die BE erlischt nicht ! Das sind 2 himmelweite Unterschiede !

am 4. Dezember 2005 um 11:03

Ruft doch mal beim TÜV an. Die sollten sich damit auskennen.

Ich meine jetzt nicht die Prüfstellen, sondern die Hauptstellen.

Ich habe mal wegen einer anderen Sache beim TÜV Rheinland angerufen und wurde mit einem Ingenieur verbunden, der mich kompetent beraten konnte.

Zitat:

Original geschrieben von TuxTom

[...]

Bremslicht aber:

links: untere Lampeneinheit wo auch das Rücklich drin war.

Rechts: obere Lampeneinheit, wo der Blinker sitzt

das ist irgentwie vollkommen daneben, oder der hat min.d zwei Lampen kaputt, was aber dann 4 Bremslicht bedeuten würde, was auch nicht sein kann/darf.

Da würde ich eher auf eine gestörte Elektronik tippen, als dass das Absicht ist.

Wie oft habe ich schon Autos gesehen, bei denen z.B. beim Blinker betätigen die Rücklichter mitgeblinkt haben oder ähnliches. Das waren zwar meistens französische Autos, was aber nicht heißt, dass deutsche Fabrikate davor gefeit wären :D

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