Probleme nach privatem Autoverkauf
Hallo,
ich habe mein altes Auto im Internet angeboten und an einen Privatmann verkauft. Der Käufer hat sich auf mein Online-Inserat gemeldet und das Auto noch am selben Tag angeschaut. Zuerst wollte er eine Probefahrt machen, hat dannn jedoch davon abgesehen, weil er dafür am nächsten Tag nochmal wiedekommen hätte müssen. Wir wurden uns dann über den Preis einig und die Übergabe erfolgte am nächsten Tag unter Zeugen.
Jetzt (ca. 1 Woche später) hat sich der Käufer bei mir gemeldet, weil im Innenraum unter dem Beifahrersitz Wasser steht. Er hat den Wagen nun in eine Werkstatt gebracht, um den Schaden beheben zu lassen. Laut seiner Aussage liegen die Werkstattkosten um die 600€. Jetzt möchte er, dass ich mich zu 1/3 an den Kosten beteilige, da er sonst juristische Schritte einleiten will.
Wir haben beim Kauf den ADAC Vertrag privat an privat verwendet, welcher eine Sachmängelhaftung ausschließt. Mir war der Schaden wirklich nicht bekannt, allerdings behauptet der Käufer, dass man diesen nicht übersehen kann. Dazu muss man vielleicht sagen, dass ich das Auto nur ca. 6 Monate von Mai-Oktober hatte (eher die trockene Jahreszeit) hatte und es bei mir zu Hause eigentlich immer in der Garage stand. Außerdem war das Auto in dieser Zeit mindestens 3x in der Werkstatt (Zahnriemen wechseln, Turbolader defekt usw.). In der Werkstatt wurden wir nie auf ein solches (Rost?-)Problem hingewiesen. Der Käufer hat übriegens auch die Rechnungen aller Reperaturen erhalten.
Meine Frage ist nun sollte ich dem Käufer lieber die 200€ geben oder wird es eher auf der Sache beruhen lassen, wenn ich nicht auf seine Nachrichten eingehe?
Zudem müsste man vielleicht noch wissen, dass das Auto schon recht alt war (EZ 2004) und der Kaufpreis unter 2000€ betrug.
Ich freue mich über Antworten, da ich doch etwas verzweifelt bin, da ich mich weder mit Autos noch mit rechtlichen Angelegenheiten besonders gut auskenne.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Kai R. schrieb am 22. November 2018 um 12:51:26 Uhr:
andererseits ist 1/3 fair und den Mangel scheint es wirklich zu geben. Ich würde mich wahrscheinlich unter Ausschluss der Anerkennung und Unterschrift, dass keine weiteren Ansprüche gestellt werden, sogar darauf einlassen.
Ja super, Opfer gefunden 🙁... Nein solchen Leuten darf man nicht nachgeben ....
75 Antworten
Du verstehst das falsch. Rost in dem Alter ist nicht mal ein Gewährleidtungsfall. Gewährleistung gibt es nur bei Teilen, die ein Autoleben lang halten oder bei Verschleißteilen, die weit vor ihrem Erwartungswert das Zeitliche segnen.
Jetzt habe ich nochmal nachgeschaut, ob ich vielleicht eine chinesisch schreibende Tastatur habe: nee, schreibt einwandfrei deutsch...
Daher auch für Dich: es geht nicht um das Thema Gewährleistung! Und von welchem Rost schreibst Du?
Zitat:
@Harig58 schrieb am 23. November 2018 um 10:50:35 Uhr:
.. sich deshalb aber auch nicht ein Fahrzeug mit verstecktem oder verschwiegenem Mangel andrehen lassen. Denn auch das macht den Gebrauchtwagenverkauf in der Resteklasse kaputt.
Dazu gehören immer zwei!!
Ein Verkäufer und ein Käufer!
Wer als Käufer eines (älteren) Gebrauchtwagens keine ausreichende Ahnung hat, sollte jemanden zum kauf mitnehmen der wirklich Ahnung hat!
Werkstätten und TÜV etc. bieten Gebrauchtwagen Prüfungen an .., das ist dann schon sicherer für Leute die keine Ahnung haben!
Und wenn man dann bei der Besichtigung feststellt das das "angebliche Lückenlose Scheckheft" schon nach der ersten Inspektion in einer FREIEN Werkstatt (Neuwagen und dann die erste Inspektion in einer Freien Werkstatt machen, das SAGT dann schon wirklich ABSOLUT alles über die EINSTELLUNG der Besitzers aus ....!!) endet und es die letzten 5J. /60tkm keine weiteren Belege für eine Wartung gibt. Das Auto aussen und innen aussieht als wenn es genauso lange nicht mehr gepflegt worden wäre, bei der Probefahrt permanent nach rechts fahren möchte .., dann fährt man einfach wieder!
Es gibt aber tatsächlich Käufer die bei einer Probefahrt leuchtende Warnleuchten (MKL, ABS usw.) nicht abschrecken das FHz. zu kaufen, weil der Verkäufer irgend etwas von Kleinigkeite erzählt .., wenn es eine KLEINIGKEIT ist dann hätte der Verkäufer das auch noch fix reparieren lassen können, oder??
Aber nachher jammern, man wäre betrogen worden!
MfG Günter
Zitat:
@Harig58 schrieb am 24. November 2018 um 16:25:01 Uhr:
Mag sein.
Woher Du aber Deine Annahmen hast und daraus Deinen Verdacht ableitest, kannst Du sicher dann auch beantworten.
Ich frage mich halt nur wie. Du kennst weder Auto, Verkäufer, Käufer, Kaufvertrag, möglichen Schaden und hast weder Beschreibung oder Fotos davon. Und trotzdem meinst Du, der Käufer handelt unlauter, hat einfach mal eine Flasche Bier am Beifahrersitz umgekippt und sei nicht bei Trost?
Weil das verhalten des Käufers heute system hat, leider!
Ein Bekannter von mir kauft schon einmal Unfallfahrzeuge, repariert diese, meldet die FHz. auf sich an, fährt die Autos einige Zehntausend Kilometer und verkauft diese dann wieder!
Schon in der Verkaufsanzeige weisst er daraufhin, das es sich um Unfallfahrzeuge handelt, bei interesse gibt es dann auch Bilder vom Unfallschaden!
Vor einpaar Jahren kaufte jemand bei ihm ein solches Auto, fuhr nach Hause und meldete sich am nächsten Tag, sein Schwager WÄRE Fahrzeuglackierermeister und hätte gesagt, das der Unfallschaden schlecht lackiert worden seie, er wolle den Kaufpreis um einpaar Tausend Euro mindern ..!
Warum verdammt noch mal, nehme ich den Lackierermeister dann nicht DIREKT zur Besichtigung eines Fahrzeuges mit, wenn ich von dem Unfallschaden VORHER informiert bin???
ERKENNST du das SYSTEM??
Der Käufer hat auch mit Anwalt gedroht, es kam auch ein Schreiben seines Anwaltes, das vom Anwalt meines Bekannten entsprechend beantwortet wurde und danach hat er nie wieder etwas vom Käufer gehört!
Aber VERSUCHEN kann man es ja mal ..!!
MfG Günter
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Zitat:
@4matic Guenni [url=https://www.motor-talk.de/.../...rivatem-autoverkauf-t6494252.html?...]schrieb am 24. November 2018 um 18:16:17
Aber VERSUCHEN kann man es ja mal ..!!
MfG Günter
Fallen ja auch genug Verkäufer drauf rein und zahlen dem Käufer was zurück. Also warum die Masche ändern, wenn man es so leicht gemacht bekommt.
Wie schon anfangs des Thread erwähnt, einfach abwarten ob was vom Anwalt des Käufers kommt. Ich glaub nicht dran.
Gruß m
Zitat:
@Harig58 schrieb am 24. November 2018 um 16:25:01 Uhr:
Die Geschichte mit der Gewährleistung ist mir seit Jahrzehnten hinlänglich bekannt.
Sicher ???
Es ist im hiesigen Fall vollkommen gleichgültig ob der Mangel tatsächlich vorliegt oder sich um einen dummdreisten Versuch des Käufers handelt. Der Verkäufer und die fleißigen Beitragsschreiber hier erst recht sind erstmal garnicht in der Lage ist dies sicher zu beurteilen, wie auch.
Die Sachmängelhaftung wurde mit dem ADAC Kaufertrag wirksam ausgeschlossen, Arglist müsste der Käufer beweisen und da er das nicht kann ist hier ENDE. Der einzig vernünftige Rat an die TE muß lauten: Ansprüche zurückweisen.
Es spielt noch nichtmal eine Rolle dass der Käufer dem Verkäufer selbst Gelegenheit zur Mängelbeseitigung geben muß denn der Verkäufer haftet nicht für diesen Mangel.
Natürlich ist es (dir) nicht verboten dem Käufer Geld trotzdem hinterher zu werfen. Aber reichlich dämlich wär´s. Oder man betrachtet das in vorweihnachtlicher Zeit als soziale Tat.
Völlig anders läge der Fall natürlich bei einem gewerblichen Verkäufer der die Sachmängelhaftung eben nicht ausschließen kann.
Hättest Du aufmerksam gelesen, würdest Du dies jetzt nicht geschrieben haben. Mein Thema ist ein ganz anderes.
Zitat:
@Harig58 schrieb am 24. November 2018 um 16:25:01 Uhr:
Mag sein.
Woher Du aber Deine Annahmen hast und daraus Deinen Verdacht ableitest, kannst Du sicher dann auch beantworten.
Ich frage mich halt nur wie. Du kennst weder Auto, Verkäufer, Käufer, Kaufvertrag, möglichen Schaden und hast weder Beschreibung oder Fotos davon. Und trotzdem meinst Du, der Käufer handelt unlauter, hat einfach mal eine Flasche Bier am Beifahrersitz umgekippt und sei nicht bei Trost?
Weil es so ziemlich bei jedem Betrugsversuch so abläuft. Bereits beim ersten Kontakt wird mit juristischen Schritten gedroht. Trotz Sachmängel-Haftungsausschluss werden angebliche Mängel aufgelistet, welche auf wundersame Weise schon repariert wurden. Gleichzeitig werden Werkstattkosten genannt, von denen keiner weiss, wie die zustande kommen. Oder hast du jemals in einer Autowerkstatt eine Rechnung bekommen: Für verschiedene Arbeiten berechnen wir 600 € ? Noch dazu will er nichtmal die ganze Summe, sondern nur ein Drittel. Wohl wissend, dass, wenn er die ganzen 600€ fordert, der Verkäufer augenblicklich auf stur schaltet.
Im Übrigen könnte mein vorheriger Beitrag Spuren von Ironie( versteckter Spott) enthalten.
So zum Beispiel die sache mit dem Bier. Es könnte sich so zugetragen haben, muss aber nicht.
Das sind leider Tatsachen. Aber du darfst gerne für deine weitere Zukunft sehr blauäugig handeln. Die Betrüger, welche es ohne Zweifel gibt, werden es dir danken. Oder auch nicht, ist egal.
Ich bin auch raus hier.
Wenn wir Glück haben, wird uns der TE noch mitteilen, ob die Geschichte weiterging/einen Abschluss gefunden hat.
Zitat:
@Leclatcestmoi schrieb am 24. November 2018 um 16:43:15 Uhr:
Rost in dem Alter ist nicht mal ein Gewährleidtungsfall. Gewährleistung gibt es nur bei Teilen, die ein Autoleben lang halten
Rost hält doch üblicherweise ein Autoleben lang🙂🙂🙂
Zitat:
@Harig58 schrieb am 24. November 2018 um 19:49:27 Uhr:
Auf reine Mutmaßungen mag ich nicht antworten und beteilige mich auch nicht an Spekulationen.
Aber nichts anderes machst Du doch die ganze Zeit....
Es steht doch eindeutig im Post des TO: Sachmängelhaftung ist ausgeschlossen. Punkt. Ende.