Probleme nach privatem Autoverkauf
Hallo,
ich habe mein altes Auto im Internet angeboten und an einen Privatmann verkauft. Der Käufer hat sich auf mein Online-Inserat gemeldet und das Auto noch am selben Tag angeschaut. Zuerst wollte er eine Probefahrt machen, hat dannn jedoch davon abgesehen, weil er dafür am nächsten Tag nochmal wiedekommen hätte müssen. Wir wurden uns dann über den Preis einig und die Übergabe erfolgte am nächsten Tag unter Zeugen.
Jetzt (ca. 1 Woche später) hat sich der Käufer bei mir gemeldet, weil im Innenraum unter dem Beifahrersitz Wasser steht. Er hat den Wagen nun in eine Werkstatt gebracht, um den Schaden beheben zu lassen. Laut seiner Aussage liegen die Werkstattkosten um die 600€. Jetzt möchte er, dass ich mich zu 1/3 an den Kosten beteilige, da er sonst juristische Schritte einleiten will.
Wir haben beim Kauf den ADAC Vertrag privat an privat verwendet, welcher eine Sachmängelhaftung ausschließt. Mir war der Schaden wirklich nicht bekannt, allerdings behauptet der Käufer, dass man diesen nicht übersehen kann. Dazu muss man vielleicht sagen, dass ich das Auto nur ca. 6 Monate von Mai-Oktober hatte (eher die trockene Jahreszeit) hatte und es bei mir zu Hause eigentlich immer in der Garage stand. Außerdem war das Auto in dieser Zeit mindestens 3x in der Werkstatt (Zahnriemen wechseln, Turbolader defekt usw.). In der Werkstatt wurden wir nie auf ein solches (Rost?-)Problem hingewiesen. Der Käufer hat übriegens auch die Rechnungen aller Reperaturen erhalten.
Meine Frage ist nun sollte ich dem Käufer lieber die 200€ geben oder wird es eher auf der Sache beruhen lassen, wenn ich nicht auf seine Nachrichten eingehe?
Zudem müsste man vielleicht noch wissen, dass das Auto schon recht alt war (EZ 2004) und der Kaufpreis unter 2000€ betrug.
Ich freue mich über Antworten, da ich doch etwas verzweifelt bin, da ich mich weder mit Autos noch mit rechtlichen Angelegenheiten besonders gut auskenne.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Kai R. schrieb am 22. November 2018 um 12:51:26 Uhr:
andererseits ist 1/3 fair und den Mangel scheint es wirklich zu geben. Ich würde mich wahrscheinlich unter Ausschluss der Anerkennung und Unterschrift, dass keine weiteren Ansprüche gestellt werden, sogar darauf einlassen.
Ja super, Opfer gefunden 🙁... Nein solchen Leuten darf man nicht nachgeben ....
75 Antworten
Hallo Aline,
ich empfehle auch den Thread ganz oben mal zu lesen
Betrug beim Autokauf bzw. Autoverkauf
Ich würde wenn du ein sauberes Gewissen hast nicht zahlen.
Moorteufelchen
Zitat:
@Kai R. schrieb am 22. November 2018 um 14:40:19 Uhr:
ich versuche bei Geschäften immer einen Interessenausgleich zu finden. Dazu gehört auch, berechtigte Reklamationen anzuerkennen. Die übliche Masche des Nachverhandelns ist mir wohl bekannt. Es gibt auch hier in dem Fall natürlich keine Rechtsgrundlage, auf der der Käufer Ansprüche stellen kann.Dennoch hat hier ein vom Verkäufer verkaufter Gegenstand offensichtlich einen Mangel, der Einwand des Käufers ist glaubhaft, die Anspruchshöhe maßvoll und die Wahrscheinlichkeit, dass es den Mangel beim Verkauf schon gab, vermutlich groß. Für mich vermutlich Grund genug, hier einzulenken.
Wenn er dann noch einmal ankommt, natürlich nicht mehr.
Und wenn dir das als Käufer passiert wäre, hättest du auch erst repariert und dann den Verkäufer kontaktiert! Vermutlich nicht, oder?
Du hättest erst den Verkäufer informiert, diesem die möglichkeit gegeben sich das anzusehen, um dann gemeinsam zu entscheiden was gemacht wird!
Entscheident in diesem fall ist, in welcher Reihenfolge gehandelt wurde und da bleibt schon so ein "Geschmäckle"!
Eines sollte man noch bedenken: Wenn das Auto immer in der Garage gestanden hat, könnte es tatsächlich sein das sich zum Zeitpunkt des verkaufs KEIN Wasser im FHz. befunden hat!
Und wenn das Wasser angeblich schon solange dort unter dem Sitz gestanden hat dann fängt es auch normalerweise irgendwann an im Auto muffig zuriechen .., gab es in dieser Richtung auffälligkeiten?
Grundsätzlich, ist bei dem Kaufvertrag eine Sachmängelhaftung ausgeschlossen!
Der Wert eine Gebrauchten Gegenstandes sinkt mit zunehmendem alter, weil sich eben im aktuellen wert der verschleiss und das entsprechende Reparaturkostenrisiko wiederspiegeln!
Wer ein 14J. altes Auto kauft, muss sich darüber im klaren sein und beim kauf, bzw. durch eine INTENSIVE Prüfung VOR dem kauf, versuchen das RISIKO möglichst zu minimieren!
Der Käufer hat weder eine Probefahrt gemacht, noch hat er sich davon "abschrecken" lassen, das das FHz. beim aktuellen Besitzer in den 6Monaten die er es hat 3x in der Werkstatt gewesen ist! Zahnriemenwechsel ist normal aber Turbolader wechsel da wäre ich als potenzieller Käufer schon etwas vorsichtiger geworden und hätte GENAU geprüft WAS eventuell noch mit dem Auto ist ..!
Der Käufer hat das FHz. vor dem kauf anscheinend nur oberflächlich "geprüft" und will jetzt auf den Kaufpreis um 10% senken!
Netter versuch, mehr nicht!
MfG Günter
Zitat:
@Kai R. schrieb am 22. November 2018 um 12:51:26 Uhr:
andererseits ist 1/3 fair und den Mangel scheint es wirklich zu geben. Ich würde mich wahrscheinlich unter Ausschluss der Anerkennung und Unterschrift, dass keine weiteren Ansprüche gestellt werden, sogar darauf einlassen.
Solltest Du eins Deiner autos verkaufen, weiss ich jetzt, wie ich an einen guten Rabatt komme, wenn ich den erst mal gekauft habe.
Immer wieder interessant, wie einseitig Partei ergriffen wird und das, wo der Verkäufer den Mangel selbst gar nicht ausschließt und der Schaden wohl auch bereits dokumentiert wird. Insofern halte ich die hier oft sehr pauschal geäußerten Vorwürfe dem Käufer gegenüber nicht so ohne Weiteres für gerechtfertigt. Dies soll aber keinesfalls einen "Angriff" auf den Verkäufer darstellen, sondern lediglich einer etwa objektiveren Betrachtung dienen.
Das von einem Käufer erwartet wird, unter dem Sitz den Boden auf Nässe zu prüfen, ist weltfremd. Habt Ihr das schon immer so gemacht? Erst recht, wenn das Fahrzeug immer in der Garage stand? Insofern kann ja der Mangel beispielsweise durch eine defekte Dichtung oder einen verstopften Ablauf schon bestanden haben, der sich dem Käufer erst nach einer Regenfahrt offenbarte. Dieses Szenario dürfte viel wahrscheinlicher sein.
Und was ist dagegen auszusetzen, wenn der Käufer deshalb eine Werkstatt aufsucht, um der Ursache auf den Grund zu gehen und dabei entscheidet, allein schon wegen des dabei entstandenen Aufwandes den Schaden gleich richten zu lassen? Ich würde es, sofern ich das Fahrzeug auch gerne behalten möchte, denn deshalb habe ich es ja gekauft, wahrscheinlich nicht anders gemacht haben. Dass ich dann beim Verkäufer eine -und hier im Verhältnis kleine- Kostenbeteiligung einfordere, halte ich für durchaus legitim.
Ich bin sicher, dass viele der Beitragsschreiber bei einem Gebrauchtwagenkauf auch schon mal etwas übersehen, sich vielleicht sogar betrogen gefühlt und im Anschluss versucht haben, sich mit dem Verkäufer zu einigen. Allerdings verdreht sich dann die ganze Geschichte: Da hat man plötzlich eine ganz andere Meinung und nimmt es beispielsweise mit der Klausel im Vertrag nicht mehr so genau. Und wehe, der Verkäufer lehnt sich dann entspannt zurück...
Ähnliche Themen
Zitat:
@Harig58 schrieb am 23. November 2018 um 10:35:55 Uhr:
Immer wieder interessant, wie einseitig Partei ergriffen wird und das, wo der Verkäufer den Mangel selbst gar nicht ausschließt und der Schaden wohl auch bereits dokumentiert wird. Insofern halte ich die hier oft sehr pauschal geäußerten Vorwürfe dem Käufer gegenüber nicht so ohne Weiteres für gerechtfertigt. Dies soll aber keinesfalls einen "Angriff" auf den Verkäufer darstellen, sondern lediglich einer etwa objektiveren Betrachtung dienen.Das von einem Käufer erwartet wird, unter dem Sitz den Boden auf Nässe zu prüfen, ist weltfremd. Habt Ihr das schon immer so gemacht? Erst recht, wenn das Fahrzeug immer in der Garage stand? Insofern kann ja der Mangel beispielsweise durch eine Defekte Dichtung oder einen verstopften Ablauf schon bestanden haben, der sich dem Käufer erst nach einer Regenfahrt offenbarte. Dieses Szenario dürfte viel wahrscheinlicher sein.
Und was ist dagegen auszusetzen, wenn der Käufer deshalb eine Werkstatt aufsucht, um der Ursache auf den Grund zu gehen und dabei entscheidet, allein schon wegen des dabei entstandenen Aufwandes den Schaden gleich richten zu lassen? Ich würde es, sofern ich das Fahrzeug auch gerne behalten möchte, denn deshalb habe ich es ja gekauft, wahrscheinlich nicht anders gemacht haben. Dass ich dann beim Verkäufer eine -und hier im Verhältnis kleine- Kostenbeteiligung einfordere, halte ich für durchaus legitim.
Ich bin sicher, dass viele der Beitragsschreiber bei einem Gebrauchtwagenkauf auch schon mal etwas übersehen, vielleicht sogar betrogen gefühlt und im Anschluss versucht haben, sich mit dem Verkäufer zu einigen. Allerdings verdreht sich dann die ganze Geschichte: Da hat man plötzlich eine ganz andere Meinung und nimmt es beispielsweise mit der Klausel im Vertrag nicht mehr so genau. Und wehe, der Verkäufer lehnt sich dann entspannt zurück...
Genau deswegen gibt es Händler, die Gewährleistung und Garantie geben. Dort kostet ein Wagen dann auch entsprechend mehr.
Ich habe noch keinen Gebrauchtwagen gekauft der Mängelfrei war, obwohl so angepriesen . Mit sowas muss man eben rechnen bei Gebrauchtkauf von Privat . In der Preisklasse wie vom TE, sowieso.
Freundlichen Gruß
Michael
Zitat:
@Harig58 schrieb am 23. November 2018 um 10:35:55 Uhr:
Immer wieder interessant, wie einseitig Partei ergriffen wird und das, wo der Verkäufer den Mangel selbst gar nicht ausschließt und der Schaden wohl auch bereits dokumentiert wird. Insofern halte ich die hier oft sehr pauschal geäußerten Vorwürfe dem Käufer gegenüber nicht so ohne Weiteres für gerechtfertigt......
Bis dahin habe ich gelesen ..😁
Und das große Aber kommt, dir ist schon bewustte es ist ein 14 Jahre altes Auto mit Kaufvertrag und Ausschluß der Gewährleistung ... da ist das so ...Punkt, da braucht man auch nicht weiter zu palavern....😉
Wer rundum gepampert sein möchte muss zum Neuwagen/jungen Gebrauchten greifen, vom netten AH nebenan, da gibt es dann Gewährleistung und teilweise Garantie ...kostet dann halt mehr ...
Diese Nachverhandelmentalität macht den Gebrauchtwagenkauf in der Resteklasse echt kaputt, kein Wunder das die Leute lieber an den Export oder wkda verkaufen, weil die meisten zurecht kein Bock auf sowas haben ...
Wer ein altes Auto kauft, muss halt immer mit rechnen das noch ein paar Sachen zum richten sind ...😉
.. sich deshalb aber auch nicht ein Fahrzeug mit verstecktem oder verschwiegenem Mangel andrehen lassen. Denn auch das macht den Gebrauchtwagenverkauf in der Resteklasse kaputt.
Zitat:
@Harig58 schrieb am 23. November 2018 um 10:50:35 Uhr:
.. sich deshalb aber auch nicht ein Fahrzeug mit verstecktem oder verschwiegenem Mangel andrehen lassen. Denn auch das macht den Gebrauchtwagenverkauf in der Resteklasse kaputt.
Nein, das war schon immer so ... werin der Altwagenklasse kauft und mal 3 sek nachdenkt weiß das da nicht alles i.O. sein kann ... Leute die denken sie bekommen für 1000 Eur einen Neuwagen, sorry kein Mitleid.🙄
Selber habe ich viele Wagen in der untersten Preisklasse gekauft, dort haben sich tage ... wochen nach dem Kauf immer Mängel gezeigt, egal wie genau man beim Kauf geprüft hat. Übrigens auch mal eine undichtes Schiebedach... im Traum habe ich nicht an eine Nachverhandlung gedacht und auch kein Groll gegen den Verkäufer verspürt ... Da wurde im Forum nach Lösungen gesucht ein draht genommen und die Abläufe wieder frei gemacht, fertig ...😉
Zitat:
@Harig58 schrieb am 23. November 2018 um 10:35:55 Uhr:
Und was ist dagegen auszusetzen, wenn der Käufer deshalb eine Werkstatt aufsucht, um der Ursache auf den Grund zu gehen und dabei entscheidet, allein schon wegen des dabei entstandenen Aufwandes den Schaden gleich richten zu lassen? Ich würde es, sofern ich das Fahrzeug auch gerne behalten möchte, denn deshalb habe ich es ja gekauft, wahrscheinlich nicht anders gemacht haben. Dass ich dann beim Verkäufer eine -und hier im Verhältnis kleine- Kostenbeteiligung einfordere, halte ich für durchaus legitim.
Wenn da wirklich das Wasser drin steht, würde ich zu einer Taschenlampe greifen und selber nachschauen, wo es herkommen könnte.
Dass man mit so einer alten Karre direkt in die Werkstatt fährt, wie wahrscheinlich ist das ? Ausserdem hätte er ja auch die Möglichkeit gehabt, bei einer Probefahrt in der Werkstatt vorbeizuschauen. Auch ein ADAC-Stützpunkt wird dich nicht gleich wegschicken.
Der Käufer hätte das Auto am liebsten geschenkt . Scheut aber keine Mühen, nach dem Kauf eine Werkstatt aufzusuchen ?
Unabhängig von Moral und Gewissen ist Rost bei einem 14-jährigen Auto auch kein Gewährleistungsfall.
Ihr mögt ja alle Recht haben.
Dafür kann ich mich hier an einen Vorgang erinnern, wo jemand für ein paar Hunderter ein Auto bei einem Händler gekauft und über ein paar kleine und verschleißbedingte Mängel geklagt hatte. Ich muss mal forschen, das war glaube ich, irgendwann im Sommer. Da war es seltsamerweise anders herum, da wollte man diesen "Verbrecher" am liebsten verklagen.
Das ist ja auch ganz was anderes. Ein Händler muss die Gewährleistung geben. Die kann auch nicht ausgeschlossen werden. Deswegen ist der Wagen bei einem Händler im allgemeinen etwas teurer.
Als Privatverkäufer hingegen kann ich jegliche Sachmängelhaftung ausschliessen. Es sei denn, man kann mir nachweisen, dass ich einen Mangel arglistig verschwiegen habe.
Und gerade im vorliegendem Fall dürfte das schwer sein. Wer schaut bei seinem Auto schon unter den Sitz, ob da was nass ist ?
In den letzten Beiträgen ging es eher darum, was ich von einem Auto für 2000 Euro und/oder generell von einem 14 Jahre alten Fahrzeug erwarten darf. Sachstand zur Zeit:
Wenn ich ein 14 Jahr altes Auto privat für 2000 Euro kaufe, muss ich mit Mängeln rechnen und darf keine Forderungen stellen. Kaufe ich ein Auto für 1000 Euro beim Händler, darf ich absolute Mängelfreiheit oder kostenlose Reparaturen erwarten.
Zitat:
@Harig58 schrieb am 23. November 2018 um 12:54:09 Uhr:
Wenn ich ein 14 Jahr altes Auto privat für 2000 Euro kaufe, muss ich mit Mängeln rechnen und darf keine Forderungen stellen.
Wenn die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde, ist das nunmal das Risiko, welches man eingeht.Kaufe ich ein Auto für 1000 Euro beim Händler, darf ich absolute Mängelfreiheit oder kostenlose Reparaturen erwarten.
Wie gesagt, der Händler MUSS eine Gewährleistung geben. Und hierfür gibts eben noch einen Aufschlag im Preis. Privat gekauft bekommst die Möhre für vielleicht 800, Tendenz eher fallend.Kannst aber anschliessend eben nicht mit Forderungen kommen. Niemand hat dich gezwungen, die Karre von Privat zu kaufen. Es steht dir sogar frei, eine Probefahrt zu machen. Wenn man das nicht wahrnimmt, ist man doch selber schuld.
Ich habe mich wahrscheinlich unglücklich ausgedrückt. Es geht immer noch darum, was ich von einem alten Auto erwarten darf. Es geht nicht um Gewährleistung oder rechtliche Stellung.
Ich muss bei einem Alt-Auto für wenig Geld von Privat von vornherein mit Mängeln rechnen, weil es alt ist. Und nur weil das Auto alt ist, darf mich der Verkäufer auch bescheißen, weil ein altes Auto niemals mängelfrei sein kann.
Im gleichen Atemzug heißt es aber, dass ich bei einem noch billigeren beim Händler nicht mit Mängeln rechnen muss. Ist da jetzt die Substanz besser oder wie?