Probleme nach privatem Autoverkauf

Hallo,
ich habe mein altes Auto im Internet angeboten und an einen Privatmann verkauft. Der Käufer hat sich auf mein Online-Inserat gemeldet und das Auto noch am selben Tag angeschaut. Zuerst wollte er eine Probefahrt machen, hat dannn jedoch davon abgesehen, weil er dafür am nächsten Tag nochmal wiedekommen hätte müssen. Wir wurden uns dann über den Preis einig und die Übergabe erfolgte am nächsten Tag unter Zeugen.
Jetzt (ca. 1 Woche später) hat sich der Käufer bei mir gemeldet, weil im Innenraum unter dem Beifahrersitz Wasser steht. Er hat den Wagen nun in eine Werkstatt gebracht, um den Schaden beheben zu lassen. Laut seiner Aussage liegen die Werkstattkosten um die 600€. Jetzt möchte er, dass ich mich zu 1/3 an den Kosten beteilige, da er sonst juristische Schritte einleiten will.

Wir haben beim Kauf den ADAC Vertrag privat an privat verwendet, welcher eine Sachmängelhaftung ausschließt. Mir war der Schaden wirklich nicht bekannt, allerdings behauptet der Käufer, dass man diesen nicht übersehen kann. Dazu muss man vielleicht sagen, dass ich das Auto nur ca. 6 Monate von Mai-Oktober hatte (eher die trockene Jahreszeit) hatte und es bei mir zu Hause eigentlich immer in der Garage stand. Außerdem war das Auto in dieser Zeit mindestens 3x in der Werkstatt (Zahnriemen wechseln, Turbolader defekt usw.). In der Werkstatt wurden wir nie auf ein solches (Rost?-)Problem hingewiesen. Der Käufer hat übriegens auch die Rechnungen aller Reperaturen erhalten.

Meine Frage ist nun sollte ich dem Käufer lieber die 200€ geben oder wird es eher auf der Sache beruhen lassen, wenn ich nicht auf seine Nachrichten eingehe?

Zudem müsste man vielleicht noch wissen, dass das Auto schon recht alt war (EZ 2004) und der Kaufpreis unter 2000€ betrug.

Ich freue mich über Antworten, da ich doch etwas verzweifelt bin, da ich mich weder mit Autos noch mit rechtlichen Angelegenheiten besonders gut auskenne.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Kai R. schrieb am 22. November 2018 um 12:51:26 Uhr:


andererseits ist 1/3 fair und den Mangel scheint es wirklich zu geben. Ich würde mich wahrscheinlich unter Ausschluss der Anerkennung und Unterschrift, dass keine weiteren Ansprüche gestellt werden, sogar darauf einlassen.

Ja super, Opfer gefunden 🙁... Nein solchen Leuten darf man nicht nachgeben ....

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Zitat:

@Kurt87 schrieb am 29. November 2018 um 15:18:21 Uhr:


Ich würde mich auch nicht erpressen lassen, im Zweifel vielleicht rechtlichen Beistand einschalten🙂

Ich bin zu 99,9% sicher, dass da gar nichts nachkommt. Wo ist denn die rechtliche Grundlage ?

Papiertiger, mehr ist das nicht.

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