Probleme nach privatem Autoverkauf

Hallo,
ich habe mein altes Auto im Internet angeboten und an einen Privatmann verkauft. Der Käufer hat sich auf mein Online-Inserat gemeldet und das Auto noch am selben Tag angeschaut. Zuerst wollte er eine Probefahrt machen, hat dannn jedoch davon abgesehen, weil er dafür am nächsten Tag nochmal wiedekommen hätte müssen. Wir wurden uns dann über den Preis einig und die Übergabe erfolgte am nächsten Tag unter Zeugen.
Jetzt (ca. 1 Woche später) hat sich der Käufer bei mir gemeldet, weil im Innenraum unter dem Beifahrersitz Wasser steht. Er hat den Wagen nun in eine Werkstatt gebracht, um den Schaden beheben zu lassen. Laut seiner Aussage liegen die Werkstattkosten um die 600€. Jetzt möchte er, dass ich mich zu 1/3 an den Kosten beteilige, da er sonst juristische Schritte einleiten will.

Wir haben beim Kauf den ADAC Vertrag privat an privat verwendet, welcher eine Sachmängelhaftung ausschließt. Mir war der Schaden wirklich nicht bekannt, allerdings behauptet der Käufer, dass man diesen nicht übersehen kann. Dazu muss man vielleicht sagen, dass ich das Auto nur ca. 6 Monate von Mai-Oktober hatte (eher die trockene Jahreszeit) hatte und es bei mir zu Hause eigentlich immer in der Garage stand. Außerdem war das Auto in dieser Zeit mindestens 3x in der Werkstatt (Zahnriemen wechseln, Turbolader defekt usw.). In der Werkstatt wurden wir nie auf ein solches (Rost?-)Problem hingewiesen. Der Käufer hat übriegens auch die Rechnungen aller Reperaturen erhalten.

Meine Frage ist nun sollte ich dem Käufer lieber die 200€ geben oder wird es eher auf der Sache beruhen lassen, wenn ich nicht auf seine Nachrichten eingehe?

Zudem müsste man vielleicht noch wissen, dass das Auto schon recht alt war (EZ 2004) und der Kaufpreis unter 2000€ betrug.

Ich freue mich über Antworten, da ich doch etwas verzweifelt bin, da ich mich weder mit Autos noch mit rechtlichen Angelegenheiten besonders gut auskenne.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Kai R. schrieb am 22. November 2018 um 12:51:26 Uhr:


andererseits ist 1/3 fair und den Mangel scheint es wirklich zu geben. Ich würde mich wahrscheinlich unter Ausschluss der Anerkennung und Unterschrift, dass keine weiteren Ansprüche gestellt werden, sogar darauf einlassen.

Ja super, Opfer gefunden 🙁... Nein solchen Leuten darf man nicht nachgeben ....

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Zeig mir mal Händler die Autos in dieser Preisklasse verkaufen .... das Beispiel ist doch Realitätsfremd.

Entweder es sind die hintersten Kiesplatzhändler wo man noch nicht mal die Namen aussprechen kann und man eigentlich garnicht weiß von wem man da überhaupt kauft, da wünsche ich viel Erfolg bei Gewährleistungsansprüchen.

Oder es ist ein Neuling im Geschäft, der auf einem wirtschaftlichen Harakiri Trip ist ... und nach kürzester Zeit in der Insolvenz steckt ...

Seriös kann man meiner Meinung nach keinen Autohandel in dieser Preisklasse betreiben, sofern man an Privatleute verkauft ...

Hier in berlin gibt es einige Gelände, wo man unzählige billigste Wagen findet, alles betrieben von undurchschaubaren südländischen Händlern, entweder die rufen extrem überzogende Preise auf, wollen einen Gewerbeschein sehen, am liebste natürlich alles an export, Geld gegen Auto und nie wieder was von hören... Selbst bei dennen merkt man, die haben überhaupt kein Interesse an Privatleute zu verkaufen, viel zu viel Stress..😉

Mag alles so sein, was Du schreibst. Ändert aber nichts an der hier von wohl den Meisten geäußerten Ansicht: Ein altes Auto von privat hat immer Mängel, damit muss man einfach rechnen. Ich mag das nicht akzeptieren: Ein altes Auto muss keine Mängel haben, nur weil es alt ist.

Und ich akzeptiere auch nicht, dass der Käufer eines älteren Autos hier automatisch als selbst schuld hingestellt oder ihm eine betrügerische Absicht zur Minderung des Kaufpreises unterstellt wird. Völlig offen blieb zudem die Frage, ob es auch private Verkäufer gibt, die es mit dem einen oder anderen Mangel nicht so genau genommen haben. Dies wiederum wird ja scheinbar nur einem bestimmten Kreis von Autohändlern unterstellt.

Zitat:

@Harig58 schrieb am 23. November 2018 um 14:47:52 Uhr:


Ich mag das nicht akzeptieren:

Mußt du ja auch nicht.

Es reicht völlig aus wenn in einem ordentlichen KV die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wird.

Dann gilt dieses als vereinbart, egal was hinterher jemand akzeptiert oder nicht. So wie das hier der Fall ist.

Zitat:

@Harig58 schrieb am 23. November 2018 um 14:47:52 Uhr:


Und ich akzeptiere auch nicht, dass der Käufer eines älteren Autos hier automatisch als selbst schuld hingestellt oder ihm eine betrügerische Absicht zur Minderung des Kaufpreises unterstellt wird.

Dann frag ich mal ganz direkt: Wann hast du das letzte Mal unter deinem Sitz geschaut, ob es dort feucht ist ? Und wenn du da was festgestellt hast, bist du direkt in die nächste Werkstatt gefahren, welche dir sofort einen Kostenvoranschlag gibt, wo nicht mal drin steht, was angeblich gemacht werden müsse ?

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Scheinbar ist die eigentliche Frage für einige doch schwierig zu beantworten: ist ein Auto immer mit Mängeln behaftet, weil es alt und von privat ist bzw. ist das gleiche Auto mängelfrei, wenn es beim Händler steht? Denn so wird ja immerhin behauptet.

Und was soll der Unsinn mit dem "nichtssagenden Kostenvoranschlag" wegen des feuchten Fahrersitzes? Davon kann ich hier leider nichts lesen. Hier auch irgendetwas nicht oder missverstanden?

Zitat:

@Harig58 schrieb am 23. November 2018 um 20:24:17 Uhr:


Scheinbar ist die eigentliche Frage für einige doch schwierig zu beantworten: ist ein Auto immer mit Mängeln behaftet, weil es alt und von privat ist bzw. ist das gleiche Auto mängelfrei, wenn es beim Händler steht? Denn so wird ja immerhin behauptet.
...

Wer behauptet das denn?

Ich denke jeder der sich ein wenig mit Fahrezuegn auskennt, weiß das auch bei den Kiesplatzhändlern am untersten Ende der Nahrungskette, ein +/- 1000 EUR niemals Mängelfrei sein wird, um ehrlich zu sein ist es doch bekannt das dort selbst die "frische HU" oftmals mehr als zweifelhaft ist.😉

Halbwegs seriöse Händler die über viele Jahre bestehen, haben keine Autos in dieser Preisklasse, also ist der Vergleich privat/Händler Mängel Ja/Nein müßig....🙄

Unbd JA, alte Autos 15 jahre + haben zu 99% immer Mängel, ansonsten sind es frisch restaurierte fahrzeuge und da sind wir in Preisregionen da fehlen dann ein paar Nullen...😁

Zitat:

@Harig58 schrieb am 23. November 2018 um 20:24:17 Uhr:


Und was soll der Unsinn mit dem "nichtssagenden Kostenvoranschlag" wegen des feuchten Fahrersitzes? Davon kann ich hier leider nichts lesen. Hier auch irgendetwas nicht oder missverstanden?

Gleich auf Seite 1. Allerdings handelt es sich um den Beifahrersitz, Ändert aber nichts an meiner Einschätzung.

Die Sachmängelhaftung wurde ausgeschlossen, damit ist die Sache durch.

Und keiner hat behauptet, dass Fahrzeuge beim Händler mängelfrei wären.Da der Händler aber Gewährleistung geben muss( gesetzlich vorgeschrieben), muss dieser erkannte Mängel auch abstellen, sofern diese nicht gerade klassische Verschleissteile wie Bremsbeläge oder Reifen betreffen. Einem gewerblichen Händler wird unterstellt, dass er in der Lage ist, ein Fahrzeug zu bewerten. Und die mögliche Reparaturhäufigkeit wird sich dann auch im Preis niederschlagen. Ebenso kann er frei entscheiden, ob er ein Fahrzeug überhaupt ankauft bzw. weiter veräussert.

Leider kann ich nichts zu dem von Dir angeführten "nichtssagenden Kostenvoranschlag" finden, auch nicht auf der 1. Seite. Wo hast Du das her?

Zitat : Jetzt (ca. 1 Woche später) hat sich der Käufer bei mir gemeldet, weil im Innenraum unter dem Beifahrersitz Wasser steht. Er hat den Wagen nun in eine Werkstatt gebracht, um den Schaden beheben zu lassen. Laut seiner Aussage liegen die Werkstattkosten um die 600€. Jetzt möchte er, dass ich mich zu 1/3 an den Kosten beteilige, da er sonst juristische Schritte einleiten will.(Zitatende)

Kann man eigentlich kaum überlesen.
Auf die juristischen Schritte wäre ich echt mal gespannt. Einklagen kann er ja nichts, weil die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde.
Zumal das Drittel wie willkürlich gewählt rüberkommt. Warum nur ein Drittel ? Glaubt er, dass der TE hier gleich drauf eingeht, um seine Ruhe zu haben ?
ein arglistig verschwiegener Mangel dürfte auch nicht in Frage kommen. Der Beifahrersitz ist so ziemlich der letzte Ort, wo ich hinschauen würde, ob alles in Ordnung ist. Ich glaub, selbst der TÜV würde sowas nicht monieren.

Und mal angenommen, es würde mit rechten Dingen zugehen: Hier muss zuerst dem TE Gelegenheit gegeben werden, den Mangel abzustellen. Aber gleich in die nächste Werkstatt, alle Spuren beseitigen lassen und dann noch Geld einzufordern geht nicht.
Zumal es kein Mangel wäre, bei welchem augenblickliches Handeln erforderlich ist.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 24. November 2018 um 12:24:22 Uhr:


Laut seiner Aussage liegen die Werkstattkosten um die 600€.

Wer diese Summe veranschlagt, muss eigentlich wissen, woher das Wasser kam; was allerdings weiterhin unbekannt ist.

Mit dem blossen Aufsaugen und Trocknen ist es ja nicht getan...

Ominoes und nebuloes, also. 🙄

Ciao
Ratoncita

Ich bin überzeugt, dass es diesen Mangel gar nicht gibt. Der Käufer hat vermutlich die volle Bierflasche am Beifahrersitz umgekippt . Weil, auf so eine Idee kommt man eigentlich nicht, wenn man bei Trost ist.

@Gleiterfahrer
Also ist Dein "nichtssagender Kostenvoranschlag" nur Deine Interpretation?
Offensichtlich ist sehr schwierig, eine einfache Frage und ohne die Litaneien über Sachmängelhaftungen zu beantworten.

Als Essenz nehme ich also nun mit:

Laut einschlägiger Meinung Deiner und anderer Schreiber hier kann ein privater Verkäufer ein Auto mit einem Mangel verkaufen, von dem er zwar erst mal nichts gewusst haben will, auf Rückfrage aber doch für möglich hält. Konsequenzen hat er keine zu befürchten. Der Käufer dann einfach die A-Karte gezogen.

Die Möglichkeit, das ein privater Verkäufer zum Nachteil des Käufers gehandelt haben könnte, wird den Schreibern nach allein schon durch die Argumente "alte Autos haben immer Mängel und das weiß man", "selbst schuld, weil nicht vorher genau nachgeschaut", "daher kaufe ich mir immer nur neue Autos" und natürlich die "entfallende Gewährleistung" abgewehrt.

Eine -aber scheinbar nur für mich- seltsame Argumentation und Rechtsauffassung. Ob einer der Schreiber, wenn er denn selbst mal einen solchen Nachteil erleidet, die dann immer noch teilt? Man darf gespannt sein.

Zitat:

@Harig58 schrieb am 24. November 2018 um 13:09:39 Uhr:


@Gleiterfahrer
..Der Käufer dann einfach die A-Karte gezogen.
...

kurz und knapp, Ja genauso, wer in der 1000 EURO Liga kauft und einen Mangel erst später bemerkt ... richtig = A-Karte ...

Ich denke nicht wenige mit ahnung die in dieser Klasse kaufen, sehen das aber nicht so dramatisch, weil sie einfach wissen, das da immer noch was kommt...😉

Hast du überhaupt schon mal in dieser Klasse gekauft? Kommt mir sehr theoretisch vor, deine Argumentation...😁

Zitat:

@Harig58 schrieb am 24. November 2018 um 13:09:39 Uhr:


Laut einschlägiger Meinung Deiner und anderer Schreiber hier kann ein privater Verkäufer ein Auto mit einem Mangel verkaufen, von dem er zwar erst mal nichts gewusst haben will, auf Rückfrage aber doch für möglich hält. Konsequenzen hat er keine zu befürchten. Der Käufer dann einfach die A-Karte gezogen.

Wenn du dem Verkäufer keinerlei Gelegenheit gibst, den Fehler beheben zu lassen, ist es so, dass man dann die A-Karte gezogen hat.
Und das ist so volkommen unabhängig davon, ob ich die Sachmängelhaftung ausgeschlossen habe bzw. von dem Mangel keine Ahnung hatte.

Oder anders ausgedrückt: Wenn ein Mangel auftritt, schreibt man zuerst den Verkäufer an. Und hier wird dann die weitere Vorgehensweise besprochen. Ich kann dem Verkäufer aber keine Werksstattrechnung unterjubeln. So ist ja nicht mehr feststellbar, ob es jemals diesen Fehler mit dieser Auswirkung gegeben hat.
Er könnte deiner Auffassung nach auch einen Motorschaden erdacht haben. Motortausch kost dann eben mal 4000€. Zahlst die auch, weil er sich mit der Hälfte begnügt ?
Oder machst deine Zahlungsbereitschaft von der jeweiligen Höhe der Rechnung abhängig ? Und nur von der Höhe, weil du die Rechtmässigkeit gleich gar nicht in Frage stellst.
Du bist eigentlich der Idealverkäufer für jeden Interessenten.

Mag sein.
Woher Du aber Deine Annahmen hast und daraus Deinen Verdacht ableitest, kannst Du sicher dann auch beantworten.
Ich frage mich halt nur wie. Du kennst weder Auto, Verkäufer, Käufer, Kaufvertrag, möglichen Schaden und hast weder Beschreibung oder Fotos davon. Und trotzdem meinst Du, der Käufer handelt unlauter, hat einfach mal eine Flasche Bier am Beifahrersitz umgekippt und sei nicht bei Trost?

Nachtrag:
Die Geschichte mit der Gewährleistung ist mir seit Jahrzehnten hinlänglich bekannt. Und wenn nicht, hätte ich das auch bereits nach dem ersten Beitrag begriffen. Warum Du das aber ständig wiederholst und erklärst, bleibt mir leider verschlossen.

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