Probleme nach privatem Autoverkauf
Hallo,
ich habe mein altes Auto im Internet angeboten und an einen Privatmann verkauft. Der Käufer hat sich auf mein Online-Inserat gemeldet und das Auto noch am selben Tag angeschaut. Zuerst wollte er eine Probefahrt machen, hat dannn jedoch davon abgesehen, weil er dafür am nächsten Tag nochmal wiedekommen hätte müssen. Wir wurden uns dann über den Preis einig und die Übergabe erfolgte am nächsten Tag unter Zeugen.
Jetzt (ca. 1 Woche später) hat sich der Käufer bei mir gemeldet, weil im Innenraum unter dem Beifahrersitz Wasser steht. Er hat den Wagen nun in eine Werkstatt gebracht, um den Schaden beheben zu lassen. Laut seiner Aussage liegen die Werkstattkosten um die 600€. Jetzt möchte er, dass ich mich zu 1/3 an den Kosten beteilige, da er sonst juristische Schritte einleiten will.
Wir haben beim Kauf den ADAC Vertrag privat an privat verwendet, welcher eine Sachmängelhaftung ausschließt. Mir war der Schaden wirklich nicht bekannt, allerdings behauptet der Käufer, dass man diesen nicht übersehen kann. Dazu muss man vielleicht sagen, dass ich das Auto nur ca. 6 Monate von Mai-Oktober hatte (eher die trockene Jahreszeit) hatte und es bei mir zu Hause eigentlich immer in der Garage stand. Außerdem war das Auto in dieser Zeit mindestens 3x in der Werkstatt (Zahnriemen wechseln, Turbolader defekt usw.). In der Werkstatt wurden wir nie auf ein solches (Rost?-)Problem hingewiesen. Der Käufer hat übriegens auch die Rechnungen aller Reperaturen erhalten.
Meine Frage ist nun sollte ich dem Käufer lieber die 200€ geben oder wird es eher auf der Sache beruhen lassen, wenn ich nicht auf seine Nachrichten eingehe?
Zudem müsste man vielleicht noch wissen, dass das Auto schon recht alt war (EZ 2004) und der Kaufpreis unter 2000€ betrug.
Ich freue mich über Antworten, da ich doch etwas verzweifelt bin, da ich mich weder mit Autos noch mit rechtlichen Angelegenheiten besonders gut auskenne.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Kai R. schrieb am 22. November 2018 um 12:51:26 Uhr:
andererseits ist 1/3 fair und den Mangel scheint es wirklich zu geben. Ich würde mich wahrscheinlich unter Ausschluss der Anerkennung und Unterschrift, dass keine weiteren Ansprüche gestellt werden, sogar darauf einlassen.
Ja super, Opfer gefunden 🙁... Nein solchen Leuten darf man nicht nachgeben ....
75 Antworten
Zitat:
@AlineWe123 schrieb am 22. November 2018 um 12:21:38 Uhr:
..........Wir haben beim Kauf den ADAC Vertrag privat an privat verwendet, welcher eine Sachmängelhaftung ausschließt. Mir war der Schaden wirklich nicht bekannt,................
Wenn dem so ist, dann würde ich den Käufer nochmals auf den Auschluss der Haftung für Mängel hinweisen und darauf, dass der nun behauptete Mangel beim Verkauf weder erkennbar noch bekannt war.
Danach würde ich jeglichen Kontakt in dieser Angelegenheit mit ihm verweigern und mich entspannt zurücklehnen und abwarten, ob er die angekündigten juristischen Schritte einleitet. Letzteres wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht passieren.
Riecht nach Masche, hat der auch Fotos geschickt? oder einen Eimer Wasser reingeschüttet? Haftung ist doch ausgeschlossen, ob der für 200 €uro einen Anwalt bemüht? da ist die Selbstbeteiligung ja höher.
Maximal würde ich ihm unter Verweis auf den Ausschluss der Sachmängelhaftung mitteilen dass du nicht beabsichtigst ihm in irgendeiner Form irgendetwas zu erstatten.
Danach würde ich erst wieder regaieren, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid im Briefkasten liegt. Was mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht passieren wird.
Hat auch Fotos geschickt, der Beifahrersitz ist raus und es sieht wirklich nass aus. Kann ja auch nicht ausschließen, dass der Schaden schon bestand, allerdings war er mir nicht bekannt.
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Hallo Aline,
dies ist eine typische Masche, den Kaufpreis im Nachhinein zu drücken.
Wenn es wirklich diesen Mangel geben würde, so hätte er dich vor der Reparatur in Kenntniss setzen und dir das Recht der Nachbesserung einräumen müssen. Einfach reparieren lassen und dem Verkäufer die Rechnung auf den Tisch zu legen, geht nicht.
Stutzig werden kannst du schon, weil er von Anfang an nur 1/3 der Rechnung erstattet haben will. Wenn er was zu bemängeln hat, warum dann nicht die komplette Rechnung? 😉
Da im Vertrag die Klausel zum Sachmängelhaftungsausschluss vorhanden ist, kannst du dich zurücklehnen.
Sollte er deine Privatnummer haben, so lasse seine Nummer blockieren und eMail ebenso.
Du kannst als Reaktion, ihn auf den entsprechenden Passus in seinem Vertrag hinweisen und dann oben genanntes durchführen.
Edit:
Hat er dir auch eine Rechnung als Beweis für eine Reparatur geschickt? Ich vermute mal nicht, deshalb bleibe ruhig und warte ab.
Solange keine Aufforderung von einem Gericht kommt, kannst du tiefenentspannt bleiben.
Ich würde fragen ob er seine Windeln vergessen hat zu tragen ....
Spass beiseite, selbst wenn ein Mangel da wär, hätte er dich vor der Werstattreparatur kontaktieren müssen und nicht einfach reparieren lassen und dann Geld fordern ...
Klingt schon stark nach der Masche nachträglich Geld rauszuschlagen, einfach auf die Ignorieren Liste setzen ... alles andere ist verschwendete Lebenszeit 😉... wenn diese Klientel merkt das du nachdenklich wirst lassen die nicht locker, knallhart Nein sagen, siehe Vertrag Punkt aus Ende ....!
Dann gehen die zum nächsten Opfer über .... scheint oft zu klappen, wenn Otto-Normalo Anwalt hört zittern den meisten die Knie, völlig unbegründet ...🙄
andererseits ist 1/3 fair und den Mangel scheint es wirklich zu geben. Ich würde mich wahrscheinlich unter Ausschluss der Anerkennung und Unterschrift, dass keine weiteren Ansprüche gestellt werden, sogar darauf einlassen.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 22. November 2018 um 12:51:26 Uhr:
andererseits ist 1/3 fair und den Mangel scheint es wirklich zu geben. Ich würde mich wahrscheinlich unter Ausschluss der Anerkennung und Unterschrift, dass keine weiteren Ansprüche gestellt werden, sogar darauf einlassen.
Der Käufer kann aber nicht einfach reparieren lassen und hinterher Geld fordern?
Auf welcher Grundlage denn?
Abgesehen davon:
Geht die TE jetzt darauf ein, dann kommt der Käufer in einer Woche wieder und hat einen anderen angeblichen Mangel, den er natürlich schon hat reparieren lassen.
Seit wann machst du denn solche Ratschläge?
Den Wasserschaden kann der Käufer mit einem Eimer Wasser selbst geschaffen haben.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 22. November 2018 um 12:51:26 Uhr:
andererseits ist 1/3 fair und den Mangel scheint es wirklich zu geben. Ich würde mich wahrscheinlich unter Ausschluss der Anerkennung und Unterschrift, dass keine weiteren Ansprüche gestellt werden, sogar darauf einlassen.
Ja super, Opfer gefunden 🙁... Nein solchen Leuten darf man nicht nachgeben ....
Naja, je nach Sichtweise kann man schnell jemandem etwas unterstellen. Und wer schaut schon unterm Sitz nach? In der Regel weder Verkäufer noch Käufer, oder? Zudem scheint sich der TE auch nicht ganz sicher zu sein, ob es unterm Sitz auch immer trocken war.
Ich kann der Verkäufer verstehen, der möglicherweise wirklich nichts von der nassen Stelle wusste und auch nichts verheimlichen wollte, aber auch den Käufer, der den Umstand erst später entdeckt hat. Da muss man auch nicht gleich darüber spekulieren, ob da wirklich ein Einer Wasser reingekippt wurde. Zudem verlangt ja der Verkäufer auch nur eine im Verhältnis angebrachte Beteiligung an den Reparaturkosten und nicht die komplette Übernahme.
Wäre ich in dieser Situation, würde ich sicher die 200 Euro bezahlen.
Wenn du ein Auto kaufst und stellst einen Mangel fest, lässt du diesen sofort reparieren und rennst erst danach zum Verkäufer und meldest den Mangel und verlangst die Kosten der Reparatur oder einen Teil davon?
Ich würde mich zuerst mit dem Verkäufer in Verbindung setzen und mit ihm aushandeln, was gemacht wird. Alles andere ist Unsinn, denn der Verkäufer hat das Recht zur Nachbesserung, dass der Käufer ihm geben muss.
Abgesehen davon existiert im Vertrag die Klausel mit Sachmängelhaftungsausschluss. Somit muss die TE erstmal gar nichts.
Zitat:
@Harig58 schrieb am 22. November 2018 um 13:08:10 Uhr:
Naja, je nach Sichtweise kann man schnell jemandem etwas unterstellen. Und wer schaut schon unterm Sitz nach? In der Regel weder Verkäufer noch Käufer, oder? Zudem scheint sich der TE auch nicht ganz sicher zu sein, ob es unterm Sitz auch immer trocken war.Ich kann der Verkäufer verstehen, der möglicherweise wirklich nichts von der nassen Stelle wusste und auch nichts verheimlichen wollte, aber auch den Käufer, der den Umstand erst später entdeckt hat. Da muss man auch nicht gleich darüber spekulieren, ob da wirklich ein Einer Wasser reingekippt wurde. Zudem verlangt ja der Verkäufer auch nur eine im Verhältnis angebrachte Beteiligung an den Reparaturkosten und nicht die komplette Übernahme.
Wäre ich in dieser Situation, würde ich sicher die 200 Euro bezahlen.
Ich schauen immer unterm Sitz nach, da könnte ja noch was liegen, was vorm Verkauf noch raus muss...😛
Ich würde 200 EUR nehmen und vor Ort der Obdachlosenhilfe spenden, wenn ich schon nicht weiß wohin mit dem Geld....😉
Das der Käufer einfach ohne Anfrage beim Verkäufer erst reparieren lässt und sich dann erst meldet ist dir aufgefallen?
...
Was wurde den überhaupt (angeblich) repariert und wo/wer/ welche Werkstatt?
Aus den vielfach o.g. Gründen natürlich nicht zahlen. "Der entdeckt bestimmt noch mehr Mängel".
"Privatnummer für ihn sperren lassen" - kann man in der Regel selbst ganz schnell im DSL-Router.
Zitat:
@Harig58 schrieb am 22. November 2018 um 13:08:10 Uhr:
Wäre ich in dieser Situation, würde ich sicher die 200 Euro bezahlen.
Und die Woche drauf kommt er mit einer neuen ,,Baustelle,,. Und du würdest wieder zahlen ?
Das ist nur ein Trick, um im nachhinein zu versuchen, den Kaufpreis zu drücken. Ich würde mich hier ganz entspannt zurücklehnen, da die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde.