Probleme nach privatem Autoverkauf
Hallo,
ich habe mein altes Auto im Internet angeboten und an einen Privatmann verkauft. Der Käufer hat sich auf mein Online-Inserat gemeldet und das Auto noch am selben Tag angeschaut. Zuerst wollte er eine Probefahrt machen, hat dannn jedoch davon abgesehen, weil er dafür am nächsten Tag nochmal wiedekommen hätte müssen. Wir wurden uns dann über den Preis einig und die Übergabe erfolgte am nächsten Tag unter Zeugen.
Jetzt (ca. 1 Woche später) hat sich der Käufer bei mir gemeldet, weil im Innenraum unter dem Beifahrersitz Wasser steht. Er hat den Wagen nun in eine Werkstatt gebracht, um den Schaden beheben zu lassen. Laut seiner Aussage liegen die Werkstattkosten um die 600€. Jetzt möchte er, dass ich mich zu 1/3 an den Kosten beteilige, da er sonst juristische Schritte einleiten will.
Wir haben beim Kauf den ADAC Vertrag privat an privat verwendet, welcher eine Sachmängelhaftung ausschließt. Mir war der Schaden wirklich nicht bekannt, allerdings behauptet der Käufer, dass man diesen nicht übersehen kann. Dazu muss man vielleicht sagen, dass ich das Auto nur ca. 6 Monate von Mai-Oktober hatte (eher die trockene Jahreszeit) hatte und es bei mir zu Hause eigentlich immer in der Garage stand. Außerdem war das Auto in dieser Zeit mindestens 3x in der Werkstatt (Zahnriemen wechseln, Turbolader defekt usw.). In der Werkstatt wurden wir nie auf ein solches (Rost?-)Problem hingewiesen. Der Käufer hat übriegens auch die Rechnungen aller Reperaturen erhalten.
Meine Frage ist nun sollte ich dem Käufer lieber die 200€ geben oder wird es eher auf der Sache beruhen lassen, wenn ich nicht auf seine Nachrichten eingehe?
Zudem müsste man vielleicht noch wissen, dass das Auto schon recht alt war (EZ 2004) und der Kaufpreis unter 2000€ betrug.
Ich freue mich über Antworten, da ich doch etwas verzweifelt bin, da ich mich weder mit Autos noch mit rechtlichen Angelegenheiten besonders gut auskenne.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Kai R. schrieb am 22. November 2018 um 12:51:26 Uhr:
andererseits ist 1/3 fair und den Mangel scheint es wirklich zu geben. Ich würde mich wahrscheinlich unter Ausschluss der Anerkennung und Unterschrift, dass keine weiteren Ansprüche gestellt werden, sogar darauf einlassen.
Ja super, Opfer gefunden 🙁... Nein solchen Leuten darf man nicht nachgeben ....
75 Antworten
Zitat:
@tartra schrieb am 22. November 2018 um 12:54:24 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 22. November 2018 um 12:51:26 Uhr:
andererseits ist 1/3 fair und den Mangel scheint es wirklich zu geben. Ich würde mich wahrscheinlich unter Ausschluss der Anerkennung und Unterschrift, dass keine weiteren Ansprüche gestellt werden, sogar darauf einlassen.Ja super, Opfer gefunden 🙁... Nein solchen Leuten darf man nicht nachgeben ....
Genau das .... Die Masche gehört mittlerweile schon dazu ....
Zitat:
@AlineWe123 schrieb am 22. November 2018 um 12:21:38 Uhr.... Er hat den Wagen nun in eine Werkstatt gebracht, um den Schaden beheben zu lassen. Laut seiner Aussage liegen die Werkstattkosten um die 600€.
Laut einem (muendlichen?) Kostenvoranschlag oder wie?
Und was liegt dem ggf. zugrunde?
Wurde ueberhaupt festgestellt, woher das Wasser stammt?
Ein evtl. offenes Fenster zu schliessen, kostet keine 600 €... 😁 😁
Mit dem groessten Bedauern wird nix erstattet. 😛
Ciao
Ratoncita
ich versuche bei Geschäften immer einen Interessenausgleich zu finden. Dazu gehört auch, berechtigte Reklamationen anzuerkennen. Die übliche Masche des Nachverhandelns ist mir wohl bekannt. Es gibt auch hier in dem Fall natürlich keine Rechtsgrundlage, auf der der Käufer Ansprüche stellen kann.
Dennoch hat hier ein vom Verkäufer verkaufter Gegenstand offensichtlich einen Mangel, der Einwand des Käufers ist glaubhaft, die Anspruchshöhe maßvoll und die Wahrscheinlichkeit, dass es den Mangel beim Verkauf schon gab, vermutlich groß. Für mich vermutlich Grund genug, hier einzulenken.
Wenn er dann noch einmal ankommt, natürlich nicht mehr.
Kann die bekannte Masche sein, muss aber nicht. Wer beim Kauf eines Gebrauchten im Nachhinein einen Mangel entdeckt, wird sicher -Gewährleistung hin oder her- versuchen, Ansprüche geltend zu machen, auch wenn eine Reparatur notwendigerweise schon erfolgt ist. Das würden auch diejenigen, die hier schreiben nach dem Motto ".... und würde ich mich als Verkäufer mal ganz entspannt zurücklehnen." Dem Vernehmen nach soll es ja auch Verkäufer geben, die Mängel nicht unbedingt verschwiegen, aber doch irgendwie vergessen haben.
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Es kann sein, dass dieser Mangel ein echter Mangel ist.
Es ist aber merkwürdig, dass der Käufer das Auto in die Werkstatt zum Beheben des Mangels bringt, ohne vorher mit der TE gesprochen zu haben, was nun gemacht werden soll, weshalb es für mich nach dieser Masche klingt.
Das Risiko beim Privatkauf ist die nicht vorhandene Gewährleistung. Aus dem Grund kostet das Auto weniger. Absolut sinnlos da im Nachgang noch Geld zu verschenken.
Einen offensichtlichen Mangel sehe ich hier nicht, eher eine offemsichtliche Lügengeschichte.
@TE
Bist Du Dir sicher, dass auch tatsächlich der eigentliche Käufer diese Forderung an Dich gerichtet hat...?
Es gibt seit geraumer Zeit die Masche, dass fragwürdige Subjekte sich erst aus Anzeigen die Telefonnummern organisieren, um sich dann nach Verschwinden der Anzeige mit Forderungen an den Verkäufer zu wenden!
Für die einfache Bezahlung des imaginären Schadens wird dann gerne das ARAL-Überweisungssystem oder Western Union vorgeschlagen...!
Ich spreche da aus eigener Erfahrung nach einem Motorradverkauf...!
-🙂
Zitat:
@Kai R. schrieb am 22. November 2018 um 14:40:19 Uhr:
ich versuche bei Geschäften immer einen Interessenausgleich zu finden. Dazu gehört auch, berechtigte Reklamationen anzuerkennen. Die übliche Masche des Nachverhandelns ist mir wohl bekannt. Es gibt auch hier in dem Fall natürlich keine Rechtsgrundlage, auf der der Käufer Ansprüche stellen kann.Dennoch hat hier ein vom Verkäufer verkaufter Gegenstand offensichtlich einen Mangel, der Einwand des Käufers ist glaubhaft, die Anspruchshöhe maßvoll und die Wahrscheinlichkeit, dass es den Mangel beim Verkauf schon gab, vermutlich groß. Für mich vermutlich Grund genug, hier einzulenken.
Wenn er dann noch einmal ankommt, natürlich nicht mehr.
Sehe ich auch so. Der Käufer hat wohl irgendwie ein Wassereintritt bemerkt z.b. feuchte Scheiben am Morgen und den Wagen in die Werkstatt gebracht. Was genau die Ursache war wurde hier nur als Rostproblem bezeichnet. Ich vermute die Werkstatt hat erstmal den Sitz ausgebaut und nachgeschaut und festgestellt dass irgendwo was durchgerostet ist und das Wasser eindringt. Und jetzt Fahrzeug wieder fahrbereit und dich zu bekommen wurde dann die Reparatur durchgeführt. Was sollte der Käufer auch anders machen er wollte doch einen Wagen der dicht ist und der fährt. Sein Versuch, im Nachhinein den Verkäufer an den Kosten zu beteiligen, ist moralisch zumindest legitim. Dass er nicht vorher also vor Reparaturauftrag den Verkäufer informiert hat, ist meines Erachtens nachvollziehbar. Ich hätte es wahrscheinlich ganz genauso gemacht, denn hätte ich bei Kauf von dem Rostproblem gewusst, was übrigens im Rahmen einer Probefahrt ja nicht feststellbar ist, hätte ich den Preis entsprechend gedrückt. Auch verständlich.
Zitat:
@princeton schrieb am 22. November 2018 um 16:18:33 Uhr:
@TE
Bist Du Dir sicher, dass auch tatsächlich der eigentliche Käufer diese Forderung an Dich gerichtet hat...?
Es gibt seit geraumer Zeit die Masche, dass fragwürdige Subjekte sich erst aus Anzeigen die Telefonnummern organisieren, um sich dann nach Verschwinden der Anzeige mit Forderungen an den Verkäufer zu wenden!
Für die einfache Bezahlung des imaginären Schadens wird dann gerne das ARAL-Überweisungssystem oder Western Union vorgeschlagen...!
Ich spreche da aus eigener Erfahrung nach einem Motorradverkauf...!-🙂
Ja, wir haben hauptsächlich per SMS Kontakt gehabt und der Schaden/Bilder wurden über die gleiche Nummer gesendet.
Es ist ja auch nicht so, dass ich ihm nicht glaube, wie oben bereits geschrieben, kann ich den Schaden nicht ausschließen. Allerdings habe ich auch nicht unbegrenzt Geld zur Verfügung. Bin Studentin und für 200€ arbeite ich schon relativ lange bzw. kann lange damit auskommen...
Du hast nichts arglistig verschwiegen und der Käufer hatte genügend Möglichkeit sich vor dem Kaufabschluss alles anzuschauen.
Ich sehe absolut keine Notwendigkeit, dass Du ihm im Nachgang noch Geld geben müsstest!
-🙂
Zitat:
@AlineWe123 schrieb am 22. November 2018 um 12:21:38 Uhr:
[...]Mir war der Schaden wirklich nicht bekannt, allerdings behauptet der Käufer, dass man diesen nicht übersehen kann.[...]
Wenn das seiner Behauptung nach so ist, warum ist ihm dieser Schaden dann nicht selber vor dem Kauf aufgefallen?
Zitat:
"Dennoch hat hier ein vom Verkäufer verkaufter Gegenstand offensichtlich einen Mangel, "
ein Baujahr 2004, ein Auto das kaum noch einen Verkehrswert hat, ohne Mängel wäre ein Wunder.
Da wird er noch mehr "entdecken" - erstmal alle Forderungen abschmettern.
@TE
Stelle den Kontakt ein. Das ist ne übliche Masche.
Und es scheint ja immer noch zu klappen.
Gibt hier genügend Threads zu.
Warst beim Verkauf allein,oder hast Du einen Zeugen mit dabei gehabt. Das hat schon seinen Grund, warum der Käufer den Wagen ohne Probefahrt mitgenommen hat. Gehört alles dazu.
Gruß M
Zitat:
@AlineWe123 schrieb am 22. November 2018 um 16:26:47 Uhr:
Bin Studentin und für 200€ arbeite ich schon relativ lange bzw. kann lange damit auskommen...
unter der Nebenbedingung ändere ich meinen Rat dahingehend, dass Du alle Forderungen entspannt ablehnen kannst.