Probleme nach Autolakieren, brauche Rat...

Mercedes C-Klasse W203

Hallo zusammen ich brauche dringent euer Rat.

Ich habe mir Dezember 06 einen 2005 er C180 K gekauft.
Ich war bis zum 01.01.07 bei der Allianz und hab zum HUK24 gewechselt.

Am 06.02.07 hat jemand in der Tiefgarage das Auto ziemlich übel verkratzt.
An Fahrertür, hinten Linke Tür, Linkes Seitenteil, Kofferraumdeckel und Rechters Seitenteil.

Da ich Vollkasko hatte hab ich es der Huk gemeldet.
Es hat ewig gedauert bis die von der Vorvesicherung meine Pzozente eingeholt haben.

Anfang Mai hat man mich zur eine Wekstatt bei mir in der nähe geschickt, obwohl ich laut Vertrag nicht Werkstattgebunden war.

Diese Werkstatt arbeitet angeblich mit einer bekanter Lackierwerkstatt zusammen.
Das Auto sollte dort Lakiert werden.
An einem Montag Morgen hab ich das Auto dort abgestellt, und sollte es am Mittwoch Nachmittag abholen.

Nach einem anruf won der Werkstatt sind wir zur Dritt hingefahren um das Auto abzuholen.

Auto wurde unter Bäumen abgestellt, zum Auto hin um die Arbeit zur begutachten der erste Schock.

Das Auto war voller Staub ich dachte zuerst es sei auf dem Lack, mehrere Matt stellen Lackübergänge waren mit bloser Auge sichtbar.
Einer von der Werstatt hat die Fehler versucht schönzureden.
Ich habe ihm klargemacht dass das nicht Normal sei, und das jemand hier ziemlich Gepfuscht hat.
Die Werstatt hat gesagt ich soll in ein Paar Stunden kommen Sie werden die Fehler nachbessern.

Spät beim abholen noch einen Shock, die haben zwar die meisten Staubeinschlüsse rauspoliert aber dafür haufen Matte stellen produziert und das Auto hat Hologramme.

Ich habe denen klar gemacht dass ich das Auto so nicht akzeptiere, und ich es der Versicherung melden werde.
Bei der Versicherung angerufen hat man mir gesagt Sie hätten einen Gutachter, der aber erst in 3 Wochen vom Urlaub kommt.

Ich wollte noch am selben Tag einen wir haben uns dan einen vom Dekra geeinigt. Leider war der Gutachter fast Blind oder er kam auch von der Werkstatt. Er hat auch versucht die Fehler klein zur reden.
Wir haben dan auf den Gutachter vom Huk gewartet.
Wie soll ich sagen der vom Huk war nicht besser hat und tut immer noch behaupten "andere Leute sehen das nicht" hat mir ein unmögliches Angebot von 200 Euro gemacht quasi Wertminderung.

Na ja ich sagte ich fahre zur einer anderer Werkstatt und las es dort lackieren, darauf der Gutachter ich bin verpflichtet der Werkstatt 3 mal nachzubessern lasen. Wir haben uns dan geeinigt das wir zusammen zur der Lakiererei fahren wo angeblich das Auto lackiert wurde.

Der Lackierer war von sich überzeugt und mir Garantiert ich werde danach nichts sehen.
Ein sch.... ich habe das Auto innen wie aussen voll mit Polierstaub nach fast 3 Tagen abgeholt.
Siehe da er hat noch mehr glatte stellen poliert, und was noch ganz schlimm ist, man kann an einigen stellen die Kratzer unterm Lack sehen.

Den Lackierer zur rede gestellt hat er mir gesagt, man kann an dem Auto nicht mehr machen ich soll zu einem Gebrauchtwagen aufbereiter gehen, er Zahlt die Rechnung.

Ich habe den Kopf geschüllt wollte es nicht wahr haben und bin dan gegangen, weitere Diskusion zwecklos.
Ich war seit 1990 ADAC Plus Mittglied hab letztes Jahr zum 15.04.07 gekündigt. Lakiert wurde im Mai also kein Rechtschutz mehr woher hätte ich es auch wissen können.
Ich habe einen Bekannten der ist auch Gutachter.
Er hat gesagt die Werkstatt darf muss 3 mal nachbessern, wenn es immer noch nicht gut ist kann ich z.B zum Freundlichen fahren und es dort beseitigen lassen, und die Rechnung gebe ich der Versicherung. Mit dem habe ich den Huk Gutachter komfrontiert aber er will es nich bestätigen. Sprich solange ich keine freigabe vom Huk habe will ich es auch nicht machen.

Jetzt meine Frage was kann ich jetzt noch machen?
Ich bin mit dem Nerven am Ende.
Ein alleingang gegen die Werkstätte ohne Rechtschutz ist nicht ungefährlich.

Eins habe ich gelernt nie wiedewr zur einer Freie Werkstatt solange ich es nicht zahlen muss.

7 Antworten

Hallo,
da hilft Dir nur noch ein Anwalt, pfusch bleibt pfusch.
Bei HUK ist eben nicht nur der Beitrag billig.

Sei mir nicht böse aber....
Manchmal ist es eben besser etwas mehr zu bezahlen, wer billig einkauft - kauf meisten 2 mal.
Geiz ist Geil -Mentalität.

Trotz alle dem, geh zum Anwalt und nimm einen freien Sachverständigen.

Meines Wissens solltest Du innerhalb der ADAC-Mitgliedschaft (auch ohne PLUS-Mitgliedschaft) auch Anrecht auf eine kostenlose Rechtsberatung beim Anwalt haben. 😕

Ansonsten würde ich vorab der HUK sowie der Werkstatt schriftlich eine Frist setzen, die Mängel zu beheben - und wenn nix passiert, dann zum Anwalt gehen. Das wäre nämlich auch die erste Tat des RA - das kannst Du selbst erledigen.

Re: Probleme nach Autolakieren, brauche Rat...

Zitat:

Original geschrieben von xobian


... darauf der Gutachter ich bin verpflichtet der Werkstatt 3 mal nachzubessern lasen.

...

Ich habe einen Bekannten der ist auch Gutachter.
Er hat gesagt die Werkstatt darf muss 3 mal nachbessern, wenn es immer noch nicht gut ist kann ich z.B zum Freundlichen fahren und es dort beseitigen lassen

Zwei Gutachter, eine Meinung, trotzdem falsch.

Die Herren haben wohl Probleme mit der Unterscheidung Kaufrecht <-> Werkvertragsrecht. 😉

Davon abgesehen sind es auch im Kaufrecht nur "2 erfolglose Nachbesserungs-Versuche", keine 3.

Man muss nur eine Nachbesserungsfrist setzen und kann nach erfolglosem Ablauf den Mangel durch einem Dritten beheben lassen. Natürlich gegen Ersatz der erforderlichen Aufwendungen.

Nicht weiter sparen, sondern direkt zum Anwalt gehen. Ansonsten pfuschen die wild weiter.

Re: Re: Probleme nach Autolakieren, brauche Rat...

Zitat:

Original geschrieben von Gerry71


Zwei Gutachter, eine Meinung, trotzdem falsch.
Die Herren haben wohl Probleme mit der Unterscheidung Kaufrecht <-> Werkvertragsrecht. 😉

Davon abgesehen sind es auch im Kaufrecht nur "2 erfolglose Nachbesserungs-Versuche", keine 3.

Man muss nur eine Nachbesserungsfrist setzen und kann nach erfolglosem Ablauf den Mangel durch einem Dritten beheben lassen. Natürlich gegen Ersatz der erforderlichen Aufwendungen.

Nicht weiter sparen, sondern direkt zum Anwalt gehen. Ansonsten pfuschen die wild weiter.

dem ist nichts hinzuzufügen...

und um den ganzen ärger, den wir beide im golf 5 forum zu umgehen, wobei ich nicht mal im ansatz einen so sturen member wie fotofilter hier wieder erkenne, möchte ich deinen beitrag belegen:

Zitat:

Darf ein Auftragnehmer mehrmals nachbessern?

Bestätigt durch den Bundesgerichtshof am 24.02.2005 (Az.: 5 U 35/04), urteilt das Oberlandesgericht OLG Bremen, dass einem Werkunternehmer, welcher im Zuge der Sanierung eines Hallen- und Freibades in einem Schwimmbecken eine Epoxydharzbeschichtung eingebaut und auf Rüge des Auftraggebers nachgebessert hat, ein zweiter Nachbesserungsversuch nicht mehr zusteht.

Der Auftraggeber hatte nämlich die Abnahme der nachgebesserten Leistungen abgelehnt. Ein daraufhin beauftragter Sachverständiger stellte Mängel an den nachgebesserten Arbeiten fest und empfahl den kompletten Austausch und die Entsorgung des Epoxydharzbodens.

 

Dem Einwand des Werkunternehmers, ihm hätte nach dem ersten erfolglosen Nachbesserungsversuch im Anschluss an das Gutachten nochmals nach Aufforderung die Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben werden müssen und ihm seien wenigstens drei Nachbesserungsversuche zuzugestehen, folgte das Gericht nicht. Das Gericht vertritt die Auffassung, dass, wenn eine einmal durchgeführte Nachbesserung fehlschlägt, keine erneute Aufforderung zur Mängelbeseitigung, weder nach BGB noch nach VOB/B, erforderlich ist. Grundlage dieses Urteils ist das Recht, welches bis zum 31.12.2001 galt. Nach der Schuldrechtsmodernisierung ist dies für das Werkvertragsrecht in § 636 BGB n.F. bereits klargestellt. Hiernach bedarf es nämlich keiner weiteren Fristsetzung, wenn die Nachbesserung (nach Erfüllung) fehlgeschlagen ist. Im Falle eines Kaufvertrages fingiert § 440 BGB, dass die Nachbesserung als fehlgeschlagen gilt, wenn vom Verkäufer zweimal die Nachbesserung versucht wurde, aber dennoch fehlschlug.

 

Praxistipp

 

Kein Werkunternehmer bzw. kein Unternehmer, der Werklieferungen durchführt, darf davon ausgehen, dass ihm mehrere Nachbesserungsversuche zustehen würden. Unter bestimmten Umständen kann schon nach der ersten erfolglosen Nachbesserung feststehen, dass eine Nachbesserung fehlgeschlagen ist und somit der Auftraggeber Ersatzmaßnahmen einleiten oder Schadenersatz verlangen darf. Dieser Rechtsfolge kann der Unternehmer nur unter entsprechender Beweisführung dadurch entgehen, dass die von ihm durchgeführte Nachbesserung nicht mangelhaft war.

im werkvertragsrecht fehlt eine dem § 440 vergleichbare regelung, noch verweisen vorschriften des werkvertragsrechtes auf vorschriften des kaufvertragsrechtes... selbst im kaufvertragsrecht ist die nacherfüllung bereits nach dem 1. erfolglosen nacherfüllungsversuch fehlgeschlagen, AUSNAHME: NACHBESSERUNG im Kaufrecht (2 versuche)

im werkvertragsrecht greift diese ausnahme dagegen nicht... der WU hat nur eine chance nachzuerfüllen, nach seiner wahl nachbesserung oder neuvornahme des werkes

es istr doch immer wieder das gleiche: wieso hat sich bei den deutschen eingebürgert, der händler bzw. der WU hätte immer 3 nacherfüllungsversuche?! es steht doch ganz clip und klar im gesetz dass es nur 2 nachbesserungsversuche sind bzw. 1 nachlieferungsversuch (kaufrecht) bzw. gänzlich nur ein nacherfüllungsversuch im werkvertrag...

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Hallo zusammen

Danke für den Rat.

So wie es ausschaut wissen die Gutachter wohl auch nicht was sache ist. Ist aber ziemlich Traurig.

Also wie gesagt Rechtschutz besteht nicht, hab zwar wieder einen seit dem 25.06.07 aber der Hilft mir nicht.

Meine angst besteht darin das ich die erste Werkstat verklagen muss weil ich denen den Auftrag erteilt habe.

Das Auto wurde von denen in Auftag gegeben, somit wird sich die Lakiererei auch zur währ setzen. Ich habe dan mit 2 Verkstätten zu kämpfen.
Der Gutachter vom Huk hat mir geraten, zur Maler und Lakierer Innung zu gehen und das Auto dort begutachten lassen.

Das habe ich bei Auto Bild auf der seite gefunden:

" • Eine Reparatur wurde nicht fachgerecht ausgeführt, häufig bei Unfallschäden. Blech bleibt wellig, Teile sitzen schief, die Spur ist falsch eingestellt. In diesen Fällen muss die Werkstatt nachbessern, bis die Arbeit nach dem Stand der Handwerkskunst fachgerecht ausfällt. Gelingt ihr das nicht, kann der Kunde den Fehler woanders beheben lassen, die Werkstatt muss die Kosten erstatten. Alternativ kann der Kunde auch den Werklohn mindern. "

Zitat:

bis die Arbeit nach dem Stand der Handwerkskunst fachgerecht ausfällt.

Das sind ja schöne aussichten.

Ja aber irgend jemand mus es trotzdem begutachten.
Gerade beim Lakieren gehen die Meinungen ausenander.

Werd mal zur der Innung gehen und mir Bestätigen lassen das die Arbeit nicht korrekt ausgeführt wurde.

Zitat:

Original geschrieben von xobian


Werd mal zur der Innung gehen und mir Bestätigen lassen das die Arbeit nicht korrekt ausgeführt wurde.

das ist das beste was du machen kannst...

ich verstehe deine verärgerung... selbst wenn du die lackiererei verklagst, hast du ein verfahren locker bis ende 2008 am hals... das bedeutet für dich die ganze zeit mit dem teil rumgurken... und irgendwann vielleicht in 1 jahr oder noch länger wird dir recht zugesprochen und die lackiererei zur nachbesserung verpflichtet...

alternativ kannst du folgendes machen: wenn dir die innung recht gibt, setzte der lackiererei nochmals eine nachfrist zur nachbesserung... wenn diese verstrichen ist, gehst du zu ner anderen lackiererei und lässst das machen... da musst du selbstverständlich in vorleistung treten... und verklagst dann hinterher deine erste lackiererei auf schadensersatz...

man kann nur davon abraten Werkstätten die der Versicherer vorschlägt zu nehmen-außer man hat einen entsprechenden Vertrag.
Hatte das auch mit der HUK24 - gut, es gab für 4 Tage kostenlos eine (damals) aktuelle C-Klasse.
Aber mit den ausgeführten Arbeiten war ich nicht zufrieden.
Es war ein Frontschaden über rund 3000€ und in dem Laden ( gehört zu einer Mercedes-Vertretung) ging es zu wie im Taubenschlag. Alle möglichen Fremdfabrikate - Personal das mich bei meinem W124 nach der Ausstattungslinie fragte ( ist es ein Classic, Avantagarde....?) also keinen Plan hatte, dann war der Wagen bei Abholung nach 4 Tagen nicht fertig-weil anscheinend 2x der falsche Kühlergrill geliefert wurde-ich sollte dann kurz vorbeikommen-damit der Grill gewechselt wird ( dauerte dann fast 2,5 Stunden....) das defekte und verbeulte Kennzeichen wurde nicht erneuert, obwohl das vereinbart war, dann kam ein Anruf während der Reparatur, dass die Stoßstange vorne beschädigt sei-das aber nicht durch den Unfall gekommen wäre, sondern ein nicht reparierter Vorschaden den ich (falls ich das wünsche) auf eigene Kosten reparieren lassen müsse. Schlecht lackiert-Stoßstange mit Farbunterschied (Eck) und Lufteinschlüssen.
Also das war für mich der totale Griff ins K... ! Ich hätte den Wagen als Unfaller verkaufen sollen.
War auch ein Vollkaskoschaden-Gutachter kam keiner-das hätte ich wohl machen sollen ( wegen dem angeblichen Vorschaden der mit dem Unfall nix zu tun hatte) - behaupten kann das jeder.

Fazit: Im Fall der Fälle-volles Programm durchziehen.

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