Probleme nach Autokauf

Hallo,

Ich habe vor ca. 1 Monat einen Audi A1 bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft.
Bei der Besichtigung des Autos erklärte der Händler auf meine Nachfrage, ob der Wagen Vorschäden habe, dass es einen reparierten Unfallschaden gibt. Auf Nachfrage würd mir und zwei weiteren Personen, die mich begleitet haben, bestätigt, dass dies in einer Audi Vertragswerkstatt durchgeführt wurde.
Bei Vertragsunterzeichnung wurde meiner Frau und mir zudem auf ihre Nachfrage hin versichert, dass der Wagen lückenlos scheckheftgepflegt ist. Das Scheckheft jedoch konnten wir nicht einsehen, da man dafür bei Audi als Besitzer registriert sein musste. Im Kaufvertrag steht dazu allerdings gar nichts.

Kurze Zeit nach Übernahme des Autos sprang eine Warnleuchte an. Da das Auto bis März 2019 Herstellergarantie hat, habe ich es sofort zu Audi gebracht. Hier wurde mir heute mitgeteilt, dass die Reperatur mit Silikon und Kabelbindern durchgeführt wurden, und dass diese auch im Scheckheft nicht vermerkt ist. Das Scheckheft befindet sich ausschließlich im Bordcomputer, die Inspektionen sind alle eingetragen.

Handelt es sich hierbei um Täuschung? Habe ich ein Recht auf Schadensersatz und/oder Rücktritt? Was würdet ihr mir raten?

VG Jan

Beste Antwort im Thema

... sprach der Gebrauchtwagen-Händler

21 weitere Antworten
21 Antworten

Das ist richtig. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen natürlich. 😉

...wobei ich mit den Aussagen einer Vertragswerkstatt / Vertragshändlern auch vorsichtig wäre.
Denen stinkt das nämlich auch, wenn Fahrzeuge nicht (überteuert) bei ihnen gekauft werden... da wird dann jede Kleinigkeit aufgebauscht um großes Trara zu machen, als wenn nur sie die "wahren Propheten" wären.

Da wird dann aus einem abgebrochenen Plastikklipp von einer Zierleiste, die ersatzweise mit nem Tupfen Silikon angeklebt wurde oder aus nem zusätzlich angebrachten Kabelbinder, damit die werkseitig klappernde Unterbodenabdeckung eben nicht mehr klappert ganz schnell "ein Totalschaden, der mit Kabelbindern & Silikon geflickt wurde."

Daher handhabe ich das so, dass ich mir beide Seiten anhöre... mir das Zeug selbst angucke und mir mein eigenes Urteil bilde.

Gut, ist nicht immer so bequem, weil da muß man auch mal selbst unters Auto, in ne Werkstattgrube oder auf die Knie um mal drunter zu gucken oder sich auch mal die Finger dreckig machen um in schmutzigen Motorräumen nach Unfallspuren / Mängeln, etc. zu suchen... aber Verarschen, das mache ich wenn überhaupt selbst, da brauche ich weder Fähnchen- noch Vertragshändler zu.

Zitat:

@DSG-Oje schrieb am 22. Dezember 2018 um 22:56:30 Uhr:


...

Korrekt. Und für alles andere danach gilt die Sachmängelhaftung.

hmmm ...

und was hilft dem TE die Sachmängelhaftung, wenn er feststellt, dass der Wagen, den er mit repariertem Unfallschaden gekauft hat, tatsächlich einen (mehr oder weniger sorgfältig?) geflickten Unfallschaden hat???

Das ergibt sich doch aus der Begriffserklärung selbst. Nicht?
Ein Mangel an einer Sache. Liegt dieser vor, kann er sich darauf berufen. Liegt dieser nicht vor- dann nicht.

Gefrickel oder Flickschusterei kann beides sein.

Ähnliche Themen

Zitat:

@DSG-Oje schrieb am 27. Dezember 2018 um 00:55:40 Uhr:


Das ergibt sich doch aus der Begriffserklärung selbst. Nicht?
Ein Mangel an einer Sache. Liegt dieser vor, kann er sich darauf berufen. Liegt dieser nicht vor- dann nicht.

Gefrickel oder Flickschusterei kann beides sein.

Repariert, Instandgesetzt heißt eben nicht automatisch erneuert. Also wäre eine mit Kabelbinder befestigte Stoßstange repariert, falls zum Beispiel die Befestigungen abgebrochen sind. Leider denken die Kunden immer repariert würde Neuwagenzustand entsprechen.

Kabelbindermontage sicher nicht, es sei denn, es handelt sich um Fixierungen für Kabel oder Schlauchleitungen. 😉

Moin,

Das zu entscheiden obliegt weder dem Käufer, dem Verkäufer oder der Vertragswerkstatt - sondern zuerst einem Gutachter, dann eventuell der Innung und zu guter Letzt einem Gericht (je nachdem auf welcher Stufe man eine Einigung findet oder eben nicht).

LG Kester

Deine Antwort
Ähnliche Themen