Probleme mit PZU-Zustellung (Postzustellungsurkunden) während meiner Abwesenheit /Fristen/Wie lösen?

Hallo,

wieder gab es Probleme mit sog. "Gelben Briefen" - PZU Postzustellungsurkunden - während meiner Abwesenheit.

Das Problem ist, dass ich öfters Tagelang manchmal wochenlang "unterwegs" bin, und wenn während dieser zeit ein sog. PZU Brief kommt, legt er Postbeamte den Brief in den Briefkasten, und genau am/ ab diesem tage gilt der Brief § rechtlich ´§ als zugestellt.

Ab diesem Tage fangen auch Fristen an zu laufen, und wenn so eine Frist sagen wir mal 1 Woche ist, ich aber z.B. nach 8 Tagen nach Zustellung wieder nach hause komme, um den Brief zu öffnen und zu lesen, dann ist in dem Falle die Frist schon längst abgelaufen.

Also hatte ich schon einmal dem Postboten Bescheid gesagt, dass wenn ich nicht da bin, bitte keine PZU zustellen, was er jedoch aufgrund seines Arbeitsvertrages verweigern mußte.

Dann hatte ich einem guten Bekannten den Briefkastenschlüssel gegeben mit der Bitte, Postzustellungsurkunden rein der Sicherheit (wegen möglichen Fristen - und deren "Ablauf"😉 solche gelben Briefe wieder zum Postamt zurückzubringen, was aber auch nicht gelungen ist.
Das Postamt hatte den gelben Brief einfach nicht angenommen.

Jetzt am 22.Mai 2024 soll wieder ein gelber Brief mit einer Vorverlegung eines OWiG Termines zum angeblichen Termin 07.Juni 2024 im Briefkasten gewesen sein, mein Bekannter brachte daraufhin den Brief wieder ungeöffnet zum Amtsgericht zurück mit dem Hinweis der Abwesenheit.

Ursprünglicher Termin war der 17.Juni 2024, aber dieser Termin wurde wohl vorverlegt??

Jedenfalls war ich pünktlich am 17.Juni 2024 um 10 Uhr beim Amtsgericht erschienen, wurde aber gar nicht reingelassen, da angeblich keine Verhandlung anberaumt worden sein soll.

Später kam dann zu meiner Überraschung das Urteil (wegen Versäumnis).

Frage:
Wie kann man sich zukünftig dagegen schützen, dass während der Abwesenheit PZU Briefe überhaupt erst ankommen?

Ein Postbeamter meinte, einfach Briefkasten zukleben, oder während der Abwesenheit ganz abbauen. oder über den Schlitz eine Metallplatte mit 4 Blechschrauben anschrauben, oder sonstwie das so machen, dass erst gar keine Brief eingeworfen werden können, dann kann so etwas zukünftig nicht mehr passieren, und wenn keine PZU Briefe vorübergehend zugestellt werden können, können auch keine Fristen anfangen zu laufen, und es kann auch in der weiteren Folge keine Rechtskraft eintreten.

30 Antworten

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. Juli 2024 um 16:40:21 Uhr:


Warum meldest du dich nicht auf dem Meldeamt ins Ausland ab und machst auch das Namensschild ab?

Ja, so muß man es vielleicht machen.

Im Beschluss steht ja auch von der Richterin geschrieben, dass das Gericht erkannt hat, dass ich öfters im Ausland bin.

Hier einmal die Seite 1 des Beschlusses:

Ist es nicht so, dass man an seiner Meldeadresse auch Post empfangen können muss?

Hier einmal die Seite 2 (Rückseite) des Beschlusses....

Schade, dass ich nachdem ich den
obigen 2 seitigen BESCHLUß hochgeladen habe,
keine weiteren Antworten lese, welche mir möglicherweise sehr hilfreich sein könnten...

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Das liegt daran, dass sich da kaum ein sinnvolles Vorgehen aufdrängt. Vermutlich geht es um ein Bußgeld unter 200,- € und damit wäre materiell die letzte Messe gesungen. Formell ist der verweigerte Zutritt ein absoluter Revisionsgrund. Aber was willst du noch reissen, wenn die Dame dich nunmal unbedingt verknacken will? Da kommt einfach nichts gutes bei raus.

Es wurden dir doch hilfreiche Antworten gegeben.

Aber sei es drum… dazu sollte man sie auch lesen.

Offtopic:
Ist wie bei der Registrierung. Da informiert man sich vorher. Dann würde man sich nicht diesen Username aussuchen. Denn den kann man nicht mehr ändern 😉

(Das gilt natürlich nicht, sollte das dein ausdrücklicher Wunsch gewesen sein, dass dein dauerhafter Username genauso wie das Thema des Threads lauten soll)

Zitat:

@PZU schrieb am 26. Juli 2024 um 15:43:50 Uhr:


Frage:
Wie kann man sich zukünftig dagegen schützen, dass während der Abwesenheit PZU Briefe überhaupt erst ankommen?

Gib beim nächsten Fall einem Anwalt Vollmacht und lass alle gerichtlichen Schreiben diesen Fall betreffend an ihn schicken. Dann kann er bei einem Termin, an dem du verhindert bist, eine Terminverlegung erreichen.

Der Sinn einer PZU ist doch eben genau der: dass sich der Empfänger nicht davor drücken kann ?!

Wenn nicht zugestellt werden kann, kann eine öffentliche Zustellung erfolgen.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 26. Juli 2024 um 16:39:47 Uhr:



Zitat:

@PZU schrieb am 26. Juli 2024 um 16:32:17 Uhr:


Übrigens haben alle meine EMail Adresse, wo ich auch im Ausland täglich Emails empfangen kann.

Die interessiert ein Gericht oder eine Behörde nicht die Bohne.
In Gelb kommt eine förmliche Zustellung in gesetzlich genau vorgeschriebener Weise. Emails sind da irrelevant.
Der Absender meint es immer absolut ernst. Das solltest du auch tun.
Und "vermeiden" kann man Zustellungen nicht wirklich. Genau das ist nämlich ihr Zweck.

Verwaltungsakte KÖNNEN unter bestimmten Bedingungen auch elektronisch zugestellt werden

Zitat:

@PZU schrieb am 26. Juli 2024 um 16:38:35 Uhr:


@alle:

Aber meine Eingangsfrage ist leider nicht beantwortet worden, wie man überhaupt wegen einer vorübergehenden Abwesenheit solche PZU Briefe vermeiden kann, damit man dann keine Rechtsnachteile wegen Fristablauf usw. hat.
...dann weiss die Behörde wenigstens, dass man vorübergehend nicht anwesend ist, und schickt den Brief noch einmal ein paar Tage später.

Ich werde in den nächsten Tagen einmal den geschwärzten Beschluss des Amtsgerichts hochladen

WAS HAT DAS IN EINEM FAHRZEUGFORUM VERLOREN?

Wenn man den Beschluss liest, ist eigentlich alles klar. Eine Terminvorverlegung ist zwar nicht schön, kommt aber vor. Und das Vorgehen, den gelben Umschlag ungeöffnet wieder bei Gericht einzuwerfen, das kommt halt bei Gericht nicht gut an.
Außerdem zeigt es, dass eben DOCH ein Postbeauftragter für die Abwesenheitszeit existierte. Und der hat halt "unliebsame Schreiben" einfach nicht aufgemacht, sondern retourniert.
Die Entscheidung des Gerichts ist damit korrekt.

https://www.dresdner-fachanwaelte.de/.../

Nachsendeaufträge kennt auch keiner mehr, oder? Wenn ich weiß, dass so ein Brief unterwegs sein könnte, sorge ich dafür, dass er mich erreicht. Notfalls eben mit oben beschriebenem.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. Juli 2024 um 17:37:47 Uhr:


Formell ist der verweigerte Zutritt ein absoluter Revisionsgrund.

Ohne dass überhaupt eine Verhandlung anberaumt gewesen wäre, als er reinwollte?

Die HV hat doch offenbar stattgefunden. Nur deshalb durfte in seiner Abwesenheit der Einspruch verworfen und die ordnungsgemääße Ladung zuvor festgestellt werden. Die Auskunft am Eingang, es stehe keine HV an, war falsch. Das kommt schonmal vor.

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