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Polizeikontrollen während Berufsverkehr

Themenstarteram 1. März 2009 um 18:02

Hallo!

Ich wurde letzte Woche Dienstag frühs auf dem Weg zur Arbeit von der Polizei angehalten. Allgemeine Verkehrskontrolle auf einem Parkplatz, wohl vorwiegend für noch alkoholisierte Karnevalisten gedacht.

Ich war lediglich nicht angeschnallt. Kriege jetzt von der Bußgeldstelle Post.

Bin durch die ganze Sache (zwei Drogentests wurden durchgeführt, natürlich negativ) erheblich später an der Arbeit angekommen.

Ich habe mal "gehört", dass es einen Paragraphen geben soll, der den Berufsverkehr vor solchen polizeilichen Aktionen schützen soll? Bei meinen Recherchen im Netz bin ich allerdings nicht fündig geworden.

Bin halt am überlegen, ob ich Widerspruch einlegen soll.

Danke im Voraus für Eure Kommentare!

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema
am 1. März 2009 um 18:32

Ausserdem warst du nicht angeschnallt kollege, insofern hat sich also gezeigt das solche kontrollen durchaus ihren sinn haben.

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am 1. März 2009 um 18:04

Rechtslage: Du hast mit so etwas zu rechnen und entsprechend früher loszufahren. Alles Weitere ist allenfalls polizeiintern.

Zitat:

Original geschrieben von sstitz

Ich habe mal "gehört", dass es einen Paragraphen geben soll, der den Berufsverkehr vor solchen polizeilichen Aktionen schützen soll?

Das ist eine "urban legend". Einen solchen Paragraphen gibt es nicht. Auch keine Verordnung in dieser Richtung.

am 1. März 2009 um 18:28

es ist aber schon eine frechheit wie die manchmal bei kontrollen den verkehr behindern ,oftmals gibt es lücken in die man hineinfahren könnte ,aber anscheinend denkt man da nicht weiter wenn man autofahrern geld abnehmen will :rolleyes:

am 1. März 2009 um 18:32

Ausserdem warst du nicht angeschnallt kollege, insofern hat sich also gezeigt das solche kontrollen durchaus ihren sinn haben.

am 1. März 2009 um 18:38

Zitat:

Original geschrieben von sstitz

Hallo!

Ich wurde letzte Woche Dienstag frühs auf dem Weg zur Arbeit von der Polizei angehalten. Allgemeine Verkehrskontrolle auf einem Parkplatz, wohl vorwiegend für noch alkoholisierte Karnevalisten gedacht.

Ich war lediglich nicht angeschnallt. Kriege jetzt von der Bußgeldstelle Post.

Bin durch die ganze Sache (zwei Drogentests wurden durchgeführt, natürlich negativ) erheblich später an der Arbeit angekommen.

Ich habe mal "gehört", dass es einen Paragraphen geben soll, der den Berufsverkehr vor solchen polizeilichen Aktionen schützen soll? Bei meinen Recherchen im Netz bin ich allerdings nicht fündig geworden.

Bin halt am überlegen, ob ich Widerspruch einlegen soll.

Danke im Voraus für Eure Kommentare!

Viele Grüße

Hallo,

gegen was willst du denn Einspruch einlegen? Die Kontrolle ist gelaufen, die Drogentests waren Negativ, und da du nicht angeschnallt warst, ist das Bußgeld dafür mehr wie gerechtfertigt.

O.K., du bist zu spät zur Arbeit erschienen und dein Chef war evtl. etwas angesäuert, aber du hast doch einen Nachweis, das die Verschuldung dafür nicht von dir ausging.

Wenn durch solche Kontrollen auch nur einer aus dem Verkehr gezogen wird, der Getrunken hat oder anderweitig berauscht ist, dann ist das voll in Ordnung, dann ist eine potenzielle Verkehrsgefährung weniger unterwegs. Da geht es nicht nur um Kohle kassieren.

MFG Thomas

Angesichts der Karnevalstage hätte der TE mit solchen Kontrollen im Vorfeld rechnen und entsprechend früher losfahren können. Den Beamten kann mal also nicht anlasten, daß der TE zu spät zur Arbeit erschienen ist.

Kann man den Drogentest/Alkoholtest eigentlich immer verweigern?

am 1. März 2009 um 20:57

Zitat:

Original geschrieben von Dan2948

Kann man den Drogentest/Alkoholtest eigentlich immer verweigern?

Ja, aber dann gehts ab zum Arzt und statt einmal pusten ist dann der Aderlass dran.

Über die "urban legend" musste ich aber eben herzhaft lachen.

Zu glauben, dass man mit Restblut im Alkohol ungestraft zur Arbeit kommt... :D

Zitat:

Original geschrieben von Dan2948

Kann man den Drogentest/Alkoholtest eigentlich immer verweigern?

klar kannst du das....

nur was sollen die beamten dann von dir denken? wenn du nichts zu verbergen hast kannst du den test doch machen da du nix zu befürchten hast......

verweigerst du den test wirst du wohl deine gründe dafür haben, und damit lieferst du den beamten einen begründeten verdacht der eine blutabnahme und dadurch z.t. zusätzliche kosten für dich rechtfertigt.......

:D Jetzt fällt mir auch wieder ein, wieso ich die Frage im Kopf hatte.

Muss ich auch was bezahlen, wenn der Bluttest negativ ist.

Aber warum warst du denn nicht angeschnallt... sowas kostet doch echt keine Zeit und erhöht erheblich deine Sicherheit....

am 1. März 2009 um 23:18

Zitat:

Rechtslage: Du hast mit so etwas zu rechnen und entsprechend früher loszufahren.

Zitat:

Angesichts der Karnevalstage hätte der TE mit solchen Kontrollen im Vorfeld rechnen und entsprechend früher losfahren können. Den Beamten kann mal also nicht anlasten, daß der TE zu spät zur Arbeit erschienen ist.

Manchmal vermisse ich hier im Forum einen gewissen Sinn für die Lebenswirklichkeit. Es ist immer wieder erheiternd, über die formale Rechtslage aufgeklärt zu werden, das nutzt dem TE aber recht wenig.

Viele Mitmenschen haben das Pech, daß ihnen feste Arbeitszeiten vorgeschrieben werden. Der Tip, ausreichend früh loszufahren um Stau, Unfälle, Reifenpannen oder Polizeikontrollen (oder gar alle Ereignisse zusammen an einem Morgen) kompensieren zu können, ist reichlich lebensfremd. Da müsste der Angestellte zur Sicherheit gleich um Mitternacht losfahren, um morgens pünktlich die Arbeitsstelle zu erreichen. Am besten gleich dort übernachten und nur am Wochenende zu Hause sein.

Oliver

Zitat:

Original geschrieben von os-m

Manchmal vermisse ich hier im Forum einen gewissen Sinn für die Lebenswirklichkeit.

was ist daran lebensunwirklich?

fast ALLE arbeitnehmer timen ihr aufstehen & losfahren so, das sie es gerade noch so packen in den letzten 3 minuten vor arbeitsbeginn in der firma zu sein.....

sicherlich kann man nicht alle dinge vorraussehen und kompensieren, aber sone polizeikontrolle dauert seltenst mehr wie 10-15minuten.....

gerade an karneval sagt einem der gesunde menschenverstand doch, das es zu behinderungen kommen kann....oder bist du auch so einer der im winter urplötzlich morgends von schnee/eis und glätte überrascht wird obwohl tagelang vorher dieses wetter in den medien angekündigt wurde und so zu spät zur arbeit kommt weil du erst noch kratzen musstest.....

das hat eher mit (wie so oft im straßenverkehr) mit FEHLENDEM NACHDENKEN und vorallendingen BEQUEMLICHKEIT als mit lebensunwirklichkeit zu tun....

am 1. März 2009 um 23:28

UNd was macht ein Angestellter, wenn er mal verpennt?

Irgendeinen Vorgesetzten anrufen und gemütlich zur Arbeit fahren.

Bin ich so naiv, weil ich bei meinem AG noch gesejen habe, dass zu spät kommen ein Problem darstellt?

Kann mir nicht vorstellen, dass man wegen ein paar Minuten verspätung ne Abmahnung oder gar ne Kündigung bekommt.

Hab bei mir in der Abteilung schon mitbekommen, dass Kollegen zwei Stunden nach Schichtwechsel anriefen, weil sie eben erst wach geworden sind.

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