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Probleme mit MB Händler - Plus 3 Finanzierung

Themenstarteram 11. Juli 2018 um 0:17

Hallo zusammen. Ich habe folgendes Problem und wollte mal hören, ob jemand Erfahrung hat.

Ich habe am 01.04.2014 einen MB A180CDi mittels Plus 3 Finanzierung bekommen. Am 29.03.2018 habe ich den

Wagen dann beim Händler zurückgegeben. Da an dem WE langes Osterwochende war, sagte mir der Verkäufer, dass die sich erst nächste Woche um den Wagen kümmern würden. So weit so gut. Der Wagen hatte auch noch meine privaten Winterreifen (inkl. Alufelgen), die ich mir nachträglich gekauft hatte montiert. Ich sagte dagte, dass es kein Problem wäre und wünschte frohe Ostern.

Und dann passierte NIX. Keine Rückmeldung. Rein gar nichts. Nach 2 Wochen rief ich dann mal an, was denn wohl mit der A-Klasse passiert wäre. Niemand wusste von irgendwas und man versprach mir sich zurückzumelden.

Weitere knapp 14 Tage später und ohne Rückmeldung des Händlers, kam dann plötzlich ein Schreiben von MB, dass ich doch bitte mein Auto zurück geben sollte. Ich viel fast vom Glauben ab. Ich rief bei MB an und schilderte meine Situation. Es passierte wiederum 1 Woche nichts.

Dann erhielt ich von meiner Versicherung die Bestätigung, dass der Wagen zu Mitte April abgemeldet wurde. Ich rief also nochmal beim Händler an und forderte auf mir doch Rückmeldung zu geben, was mit dem Fahrzeug passiert sei und wie mun weiter vergshren wird, auch zwecks Kaufabsicht. Wiederum kein Feedback. Ich rief nochmal bei MB an und dort versicherte man mir, dass das Fahrzeug beim Händler sei und ich keinen Fehler gemacht hatte und der Händler nun reagieren müsse.

Also wieder Meldung beim Händler und wieder wie gewohnt kein Feedback. Ich hatte ursprünglich vor das Fahrzeug aus der Plus 3 per Barzahlung auszulösen zudem waren ja noch meine privaten Winzerpneus auf Alus montiert. So vergingen dann ca. 3 Monate, bis ich vor etwa einer Woche ein Schreiben vom Händler erhielt, in dem eine Mängelliste enthalten war, wo ich ein paar Taler nachzahlen solle - 3 Monate nach Rückgabe?! Dem Schreiben war ein Formular beigefügt, wo ich ich die Mängel per Unterschrift bestätigen soll. Allerdings keine Frist in welchem Zeitraum ich das tun soll. Auch keinen Hinweis auf die Möglichkeit des Erwerbs, so wie es die Plus 3 Finanzierung vorsieht.

Ich bin mittlerweile drauf und dran

1. zum Anwalt zu gehen (Rechtschutzversichert) und

2. Anzeige bei der Polizei wegen Unterschlagung/Betrug zu erstatten

Denn mir wurde das Fahrzeug weder angeboten(wie bei Plus 3 eigentluch vorgesehen) noch wurde auf meine Rückmeldungsbitten auch hinsichtlich weiteres Vorgehen und Erwerb des Fahrzeugs reagiert. Ich habe eher die Befürchtung, dass das Fahrzeug inkl. meiner Alufelgen und Winterreifen bereits weiter verkauft wurde.

Was würdet ihr tun?

Beste Antwort im Thema

warum gibst Du einen Wagen ab, den Du rauskaufen willst? Ein Schreiben an den Händler, Kopie an MB und fertig... warum? Was hast Du Dir bei der Aktion gedacht?

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warum gibst Du einen Wagen ab, den Du rauskaufen willst? Ein Schreiben an den Händler, Kopie an MB und fertig... warum? Was hast Du Dir bei der Aktion gedacht?

am 11. Juli 2018 um 5:04

Verstehe ich auch nicht...

 

Mein Mercedes-Benz war auch Plus-3-finanziert. Da erhält man einige Zeit vor Ende der Finanzierung ein Schreiben der Mercedes-Benz-Bank, wie man am Ende verfahren möchte: Schlussrate zahlen, Anschlussfinanzierung beantragen oder Fahrzeug zurückgeben.

 

Wenn man, wie ich, die Schlussrate zahlt, ist die Finanzierung beendet und die Bank schickt die Zulassungsbescheinigung. Dafür muss ich nicht zum Händler, denn der kommt nur ins Spiel, wenn ich das Fahrzeug zurückgeben möchte.

 

Da Du das Fahrzeug behalten wolltest, hättest Du einfach nur die Schlussrate bezahlen müssen. Das hast Du anscheinend aber nicht getan, da Du ansonsten ja nicht zur Abgabe des Fahrzeugs aufgefordert worden wärst...

Themenstarteram 11. Juli 2018 um 6:05

Ich habe leider kein Schreiben von MB zum weiteren Verfahren zum/nach Laufzeitende erhalten. Da ich keinerlei Ahnung habe, wie das bei der Plus3 funktioniert, ging ich davon aus, dass es das normale Vorgehen sei, den Wagen beim Händler zur Bewertung abzugeben und dann zu entscheiden, welchen der 3 Wege ich gehen möchte.

Da hilft es jetzt nur, dort hin zu laufen (hast ja kein Auto mehr) und vor Ort das Problem zu lösen. Ich wäre schon stutzig geworden, als der Wagen abgemeldet wurde, denn du willst ist ja behalten und nicht zurückgeben, also wieso sollte er dann abgemeldet werden, wenn dir der Wagen eh schon gehört und auf dich angemeldet ist?

Du hast den Wagen finanziert, nicht geleast, wo der Wagen grundsätzlich erst mal zum Händler muss (aber nicht abgegeben wird), um ihn anschließend rauszukaufen.

Auch wenn kein Schreiben kam, wo war das Problem, selbst aktiv zu werden? Die Bank zu fragen oder den Händler spätestens bei Abgabe darauf hinzuweisen, dass Kaufinteresse besteht? Dann wärste nämlich wieder mit dem Wagen vom Hof gefahren. Ebenso trifft es auf mein Unverständnis, Winterräder montiert am Auto zu belassen.

Tut mir leid, ich bin da total verständnislos und denke wieder an die Generation, die nichts ohne App gebacken bekommt.

Einfach den Mund aufmachen und kaufen.

Damit auch noch zum Anwalt...:D:rolleyes:

am 11. Juli 2018 um 6:31

Falls die Geschichte sich genau so zugetragen hat: Wurde beim Händler bei der Abgabe gefragt für wieviel man das Auto kaufen kann oder dem Händler mitgeteilt, dass Interesse besteht? Und warum wartet man danach wochenlang wenn niemand reagiert und man das Auto haben möchte?

Ist erst nach mehreren Wochen aufgefallen, dass man zur Zeit alles zu Fuß erledigt?

Themenstarteram 11. Juli 2018 um 7:52

Vielen Dank für die vielen Antworten. Ich finde es sehr schön, dass man sich um meine Mobilität sorgt. Ich kann Euch an dieser Stelle aber beruhigen. Der Kauf war eine Option für die Schwiegermutter. Ich selbst habe zum 01.04. einen Dienstwagen mit PN bekommen und dazu hatten wir sowieso schon immer eine Familienkutsche in Form eines Minivans.

Deshalb war das Thema bei mir auch eher rudimentär auf dem Schirm.

Zitat:

@Goify schrieb am 11. Juli 2018 um 08:16:02 Uhr:

Da hilft es jetzt nur, dort hin zu laufen (hast ja kein Auto mehr) und vor Ort das Problem zu lösen. Ich wäre schon stutzig geworden, als der Wagen abgemeldet wurde, denn du willst ist ja behalten und nicht zurückgeben, also wieso sollte er dann abgemeldet werden, wenn dir der Wagen eh schon gehört und auf dich angemeldet ist?

Du hast den Wagen finanziert, nicht geleast, wo der Wagen grundsätzlich erst mal zum Händler muss (aber nicht abgegeben wird), um ihn anschließend rauszukaufen.

Ich wurde auf Grund des gesamten Verfahrens schon sehr stutzig, was nun halt darin mündet, dass ich in Erwägung ziehe ggf. juristisch gegen den Händler und/oder MB vorzugehen.

Zitat:

@benprettig schrieb am 11. Juli 2018 um 08:30:51 Uhr:

Auch wenn kein Schreiben kam, wo war das Problem, selbst aktiv zu werden? Die Bank zu fragen oder den Händler spätestens bei Abgabe darauf hinzuweisen, dass Kaufinteresse besteht? Dann wärste nämlich wieder mit dem Wagen vom Hof gefahren. Ebenso trifft es auf mein Unverständnis, Winterräder montiert am Auto zu belassen.

Tut mir leid, ich bin da total verständnislos und denke wieder an die Generation, die nichts ohne App gebacken bekommt.

Einfach den Mund aufmachen und kaufen.

Damit auch noch zum Anwalt...:D:rolleyes:

Ich habe den Händler ein paar Wochen vor Abgabe angerufen und mein Kaufinteresse bekundet. Das kann eine weitere Person bezeugen. Ich habe die Winterreifen drauf gelassen, weil bei Abgabe der Verkäufer zu mir gesagt hat, dass die sich in der nächsten Woche um den Wagen kümmern. Auf Grund von Ostern waren wohl nicht so viele Mechaniker zugegen.

Warum solte man damit nicht zum Anwalt gehen? Wenn der Händler sich absolut nicht rührt und man nur die Empfangsdamen an den Apparat bekommt, die wiederum mit Rückruf vertrösten? Soll ich dann mit Banner und Megafon vor die riesige Filiale ziehen um mir Gehör zu verschaffen? Wenn alle so dfenken würden, wären wir wohl noch beim Verbraucherschutz in der Steinzeit. ;)

Das du zuvor schon dein Kaufinteresse bekundet hast, erwähnst du erst jetzt.

Unzufriedenstellendes Verhalten des Händlers.

Dennoch: Du hast den Wagen zum Teil abbezahlt, wenn du den wirklich hättest haben wollen, hättest du ihn nicht dort abstellen dürfen. Weiter hättest du auch der Bank gegenüber das Kaufinteresse bekunden können und über die Begleichung der Schlussrate einigen können. Das Abstellen stellt für mich ein konkludentes Handeln dar, was als Willen gewertet wird, dass du den Wagen nicht behalten möchtest.

Wenn du einen Dienstwagen bekommst, setze ich mal vorraus, das du kaufmännisch gesehen nicht völlig ungebildet bist.

An deiner Stelle würde ich mich beeilen, dass der Wagen mittlerweile verkauft ist, wäre nicht ungewöhnlich. Und dass sich später niemand an die Winterräder erinnert, ausser du hast es schriftlich, wäre auch nicht so ungewöhnlich.

Seit Mitte April abgemeldet? War es eine Niederlassung von MB, dann könnte es sein, dass das Fahrzeug schon verkauft wurde. Länger als 60 Tage stehen die Dinger nie da.

Interessant finde ich, dass nach 3 Monaten erst eine Mängelliste kommt. Vielleicht ist der nette Händler einfach privat damit herumgefahren und hat ein paar kleine Mängel verursacht.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Themenstarteram 11. Juli 2018 um 9:27

Zitat:

@benprettig schrieb am 11. Juli 2018 um 10:03:59 Uhr:

Das du zuvor schon dein Kaufinteresse bekundet hast, erwähnst du erst jetzt.

Unzufriedenstellendes Verhalten des Händlers.

Dennoch: Du hast den Wagen zum Teil abbezahlt, wenn du den wirklich hättest haben wollen, hättest du ihn nicht dort abstellen dürfen. Weiter hättest du auch der Bank gegenüber das Kaufinteresse bekunden können und über die Begleichung der Schlussrate einigen können. Das Abstellen stellt für mich ein konkludentes Handeln dar, was als Willen gewertet wird, dass du den Wagen nicht behalten möchtest.

Wenn du einen Dienstwagen bekommst, setze ich mal vorraus, das du kaufmännisch gesehen nicht völlig ungebildet bist.

An deiner Stelle würde ich mich beeilen, dass der Wagen mittlerweile verkauft ist, wäre nicht ungewöhnlich. Und dass sich später niemand an die Winterräder erinnert, ausser du hast es schriftlich, wäre auch nicht so ungewöhnlich.

Das ich zu blauäugig an die Sache ran gegangen bin, ist mir klar. Aber ich habe noch viele andere Dinge im Leben zu tun und da ich auf Fahrzeug nicht angewiesen bin, war das Thema nicht ganz oben auf meiner Prioritätenliste. Ich habe tatsächlich mit meinem Verkäufer telefoniert und ihm gesagt, dass ich ggf. plane den Wagen zu erwerben und er mir mal den Preis nennen soll, was er auch tat. Daraufhin habe ich ihm gesagt, dass ja noch etwas Zeit sei und ich es mir bis dahin überlegen werde. Meine Frau war dabei und hat mitgehört, da ich von der Freisprecheinrichtung im Auto telefoniert habe.

Die Winterreifen samt Alufelge werden sogar in dem erwähnten Protokoll vom TÜV Nord aufgeführt, welches ich vor ca. 1 Woche vom Händler erhalten habe. :)

Wenn ich den Wagen jetzt nicht mehr kaufen kann, wäre es also nicht tragisch, aber dennoch finde ich das Verhalten des Händlers mehr als merkwürdig. Und vor allem hätte ich gern mindestens meine Alus mit Bereifung zurück. Immerhin wird man dafür auch noch ein paar Euros bekommen.

Da ich als Verbraucher und nicht als Kaufmann am Markt agiere, sehe ich das mit dem konkluden handeln eher kritisch, da meines erachtens der Kaufmann (Händler oder Hersteller) mir das weitere Vorgehen aufzeigen sollte. Vor allem wenn ich nachweislich die Absicht geäußert habe, den Wagen zu erwerben. In welchem Innenverhältnis die Bank, der Hersteller und der Händler stehen, sollte dem Verbraucher da egal sein. Mindestens rechtlich eine Grauzone, deswegen der Anwalt. ;)

Zitat:

@Bluedo schrieb am 11. Juli 2018 um 11:02:13 Uhr:

Seit Mitte April abgemeldet? War es eine Niederlassung von MB, dann könnte es sein, dass das Fahrzeug schon verkauft wurde. Länger als 60 Tage stehen die Dinger nie da.

Interessant finde ich, dass nach 3 Monaten erst eine Mängelliste kommt. Vielleicht ist der nette Händler einfach privat damit herumgefahren und hat ein paar kleine Mängel verursacht.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Auf jeden Fall ein offizieller Händler. Wenn ich bei MB nach dem Händler suche steht da: Autorisierter Mercedes Benz Verkauf & Service. Die haben deutschlandweit bestimmt um die 3.000 Mitarbeiter und 50-100 Standorte.

Ich habe jetzt nochmal genauer nachgeschaut. Auf den vor 1 Woche geschickten Dokumenten steht, dass das Fahrzeug am 04.04.42018 im System erfasst wurde und die Bewertung am 03.05.2018 statt gefunden hat. Der Ausdruck der Bewertung fand am 07.05.2018 statt. Auf den 22.06.2018 ist das Anschreiben datiert, welches letztendlich am 03.07.2018 in meinem Briefkasten lag.

am 11. Juli 2018 um 9:47

Hast Du eigentlich beide Schlüssel sowie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 abgegeben mit dem Auto?

Themenstarteram 11. Juli 2018 um 9:53

Zitat:

@Autofahrer- schrieb am 11. Juli 2018 um 11:47:08 Uhr:

Hast Du eigentlich beide Schlüssel sowie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 abgegeben mit dem Auto?

Ja, alles.

am 03.07. bekommst Du ein Schreiben und am 11.07 stellst Du Deine Fragen in einem Forum (ohne Rechtsberatung) anstelle am 04.07. Deinen Rechtsbeistand um Rat zu fragen?

Ok,... ich bin hier raus. Auf Seite 33 lese ich wieder mit.

Leute gibt´s....

Themenstarteram 11. Juli 2018 um 15:09

Der eine beschwert sich, dass man überhaupt zum Rechtsbeistand rennen will, dem anderen kann es nicht schnell genug gehen.

Leute gibt´s... ;)

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