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Probleme mit Händler Autokauf/Gewährleistung

Opel Astra H

Hallo, ich bin neu hier. Sollte mein Thema hier nicht reinpassen oder hier nicht her gehören bitte ich es entsprechend zu verschieben.

Folgende Sachlage, ich bin am verzweifeln.

Ich habe Ende Juni einen Astra H 2.0 Turbo gebraucht beim Händler gekauft.
Im Kaufvertrag wurden keinerlei technischen Mängel aufgeführt.

Schon kurz nach dem Kauf habe ich einige technische Mängel festgestellt.
-Lenkung knackt
-Hoher Ölverbrauch
-Motor undicht (war bei Verkauf gewaschen)
-Leistungsverlust
-manchmal blauer Rauch

Das habe ich dem Händler auch umgehend mitgeteilt. Das Auto war dann ca 10 Tage beim Händler. Auto abgeholt Mängel immer noch die gleichen.

Ich hab den Händler dann angerufen, was das soll. Er sagte mir wenn mir etwas nicht passt solle ich einen Anwalt einschalten.
Soweit so gut habe ich auch getan über RSV.

Der hatte ihm am 16 August einen Brief übersand, dass er bis 27 August Zeit hat das Auto mangelfrei zu bekommen.
Am 27 meldete der Händler sich bei meinem Anwalt telefonisch, dass er erst jetzt vom Urlaub zurück ist. (Er hatte keinen das weiß ich aus sicherer Quelle)

Am 28 August rief er wieder bei meinem Anwalt an, dass er sich wegen einem Termin bei mir melden wird.
Heute 1.9 hat er sich bei mir gemeldet, dass er vor dem 14.09 überhaupt keine Zeit hat das Auto anzusehen.
Ich bin richtig wütend und fühle mich verarscht. Der zögert das jetzt seit 4 Wochen schon raus. Bis 14 September ist auch noch einige Zeit hin (Reparatur Zeit nicht mit einbegriffen)

Was würdet ihr machen?
Er dürfte ja 2 mal nachbessern aber mir ist die Warterei und vertrösterei inzwischen zu blöd und ich sehe es als unzumutbar an.

16 Antworten

Zitat:

@Verfuegbar123 schrieb am 2. September 2018 um 11:22:02 Uhr:


Wieso soll ich was verbockt haben? Er wusste doch schon längst das sein genannter Termin, wegen unzumutbar abgelehnt wird von mir.. BGH Urteil unverzüglich heißt gleich. und nicht in 3 Wochen.
Also kann ich ihm doch ruhigen Gewissens die nächsten Schritte mitteilen

Falsch!!! Unverzüglich heißt innerhalb von 14 Werktagen. Wenn dir der Kühlschrank in der Gewährleistung kaputt geht wandelt du auch gleich um weil der Techniker nicht in 2 Tagen kommt? Das war von dir richtig unklug, dass du den Händler vorab informiert hast. Und im übrigen musst du 2 mal nachbessern lassen was du auch nicht gemacht hast somit ist eine Wandlung garnicht möglich.

Er hat doch bereits nachgebessert ??
und die 2te Frist zur Nachbesserung ist bereits abgelaufen?
und das der Händler selbst eine neue Frist setzt muss ich nicht mehr akzeptieren

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