Probleme mit Gebrauchtwagenhändler

Hallo ich bin neu hier, ich hoffe Ihr könnt mir ein paar Tipps geben.

Ich habe vor 2 Wochen mir ein "neues" Auto gekauft bei einem Gebrauchtwagenhändler BMW E91 320d
BJ 2012 mit 151.000 KM.

Das Auto hatte keinen TÜV mehr, der wurde bei Verkauf neu gemacht.
Außer das die Sommerreifen an der Verschleißgrenze waren, konnte ich nichts festellen.
Probefahrt etc auch gemacht.
Der Händler sagte mir, dass das Auto sonst keine Mängel etc hat, auch im Kaufvertrag nichts vermerkt.

Der neue TÜV wurde am 12.05 neu gemacht. Auf dem TÜV Bericht wurden keinerlei Mängel ausgewiesen.

Das Auto habe ich mir dann 3 Tage später abgeholt.

so :

Letzte Woche ging das Standlicht bzw die Einheit kaputt, habe ich tauschen lassen, mit Einbau 60 Euro.
(Gut kann passieren)

2 Tage später, schliffen die Bremsen aufeinmal, gut habe neue Klötze bestellt und einbauen lassen, auch auf meine Kosten ca 280 Euro.

Beim Einbau der Bremsen, hat der Mechaniker festgestellt, dass aus beiden Stoßdämpfern Öl ausläuft, dass diese getauscht werden müssen.

Gut, ich hab dann den Händler angerufen, da der Kostenvoranschlag 860 Euro mit Einbau kostet.
Er sagte zu mir ist Verschleiß, er bezahlt nichts.
Ich sagte, dass das Auto vor 10 Tagen beim TÜV war und dass nicht innerhalb ein paar Tage beide Dämpfer kaputt gehen.
Meine gesammte Fahrleistung beträgt seit Kauf keine 200 KM.

Ich sagte Ihm, dass er ja in der Gewährleistung sei und das er das Reparieren muss bzw dass ich in den ersten 6 Monaten sowieso nichts beweisen muss.
Er meinte daraufhin, dass er mit dem gültigen TÜV Bericht beweisen kann, dass das Auto Mängel frei war.

Er bot mir an, dass ich die Teile bei einem Freund von Ihm billiger bekomme, er aber nichts bezahlt.
Dann sagte ich Ihm, dass ich auch rechtliche Schritte einleiten könne, aber keine Reaktion er zahlt nichts.

Bitte um Tipps oder weiteres vorgehen ??

Beste Antwort im Thema

Es wird sich hier um eine Gefälligkeits-HU handeln. Ein Fall für die Staatsanwaltschaft.

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Zitat:

@augenauf schrieb am 24. Mai 2020 um 14:47:26 Uhr:


Dieser Belag hat noch reichlich Guthaben.

Also bis zur nächsten Inspektion hätte der Belag bei einer für einen Diesel typischen Laufleistung auf jeden Fall nicht mehr gereicht. Als Autointeressierter kann man damit zwar fahren, wenn man selber regelmäßig ein Auge draufwirft. Aber bei einem normalen Kunden gehört sowas ausgetauscht.

Eben.

Und das hätte ein HU-Prüfer sehen und bemängeln müssen.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 25. Mai 2020 um 20:15:55 Uhr:


Eben.

Und das hätte ein HU-Prüfer sehen und bemängeln müssen.

Und nicht anders.

Zumindest hätten die von mir geschätzten 4 bis 5 mm auf dem Belag angemerkt werden müssen.
Die Meldung "Belag verschlissen" kommt bei BMW sehr früh.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 25. Mai 2020 um 20:15:55 Uhr:


Und das hätte ein HU-Prüfer sehen und bemängeln müssen.

Nein, eben nicht. Ein Mangel ist es, wenn der Belag verschlissen ist. Dieser Belag ist nicht verschlissen.

Und es gibt eben nur:
Nicht verschlissen = OM
Verschlissen = EM
in Kürze verschlissen = Hinweis (keine rechtliche Relevanz, auch nicht vorgeschrieben)

Alles andere wäre an der HU Mangelrichtlinie (Mangelbaum) vorbei.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 25. Mai 2020 um 20:33:27 Uhr:


Zumindest hätten die von mir geschätzten 4 bis 5 mm auf dem Belag angemerkt werden müssen.

Auch das ist Unfug.

Der Prüfer hätte es aufschreiben

können

.

Aber auch das Thema hat nun einen Bart. Die Bremse steht überhaupt nicht mehr zur Debatte.

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Niemand bringt ein durchrepariertes Fahrzeug zum Händler. Das fährt man selbst so lange, bis wieder etliche Kleinigkeiten oder eine große Reparatur anstehen.
Kein Händler repariert eine Inzahlungnahme auf einen Stand, der ein problemloses Bewältigen der nächsten 50tkm Fahrleistung gewährleisten wird.

Das machen beide nicht weil sie so schlechte Menschen sind, sondern weil einem der Aufwand nicht bezahlt wird.

Der nächste Käufer schaut entweder genau hin und lässt die Beseitigung des in dieser Alters- und Laufleistungsklasse üblichen Wartungsstaus in die Preisverhandlung einfließen,
oder er kauft einfach irgendein Auto das seinem Budget entspricht und hofft auf die Beseitigung des fast immer vorhandenen Wartungsstaus durch den Händler auf Basis der gesetzlichen Gewährleistung.

Welche Methode erfolgversprechender ist, kann sich jeder selbst aussuchen.

Zitat:

@Poodle0810 schrieb am 23. Mai 2020 um 19:43:37 Uhr:


aber naja große Lust habe ich nicht drauf schon wieder Geld zu investieren..

Dann hättest du einen Neuwagen mit Werksgarantie kaufen müssen....

Eigentlich ist doch alles klar, du hast eine RSV, du hast Google und hier schon einige Hinweise bekommen. Dein finanzielles Risiko ist relativ gering, egal ob mit Anwalt, selber diskutieren oder gleich selber zahlen.

Zitat:

@Bluedo schrieb am 25. Mai 2020 um 17:52:30 Uhr:



Zitat:

@E97 schrieb am 25. Mai 2020 um 17:31:53 Uhr:


Natürlich hat es was mit dem Problem zutun, ob du zu einem anständigen Preis von einem anständigen Händler kaufst oder eine Ranzkiste von weiß Gott wem für guta breis.

Wer von letzter Kategorie kauft weil er ein Sparfuchs ist, der darf sich nicht wundern wenn die super gute Kiste ein Haufen Müll ist.

Nervst extrem mit deiner Moralabostelei. Wenn du nichts zum Thema beizutragen hast, dann lass deine sinnlosen Aussagen.
Nicht jeder ist so perfekt wie du!

Hat kaum was mit Moral zutun was ist sage.
Die Gewährleistungspflichten des Verkäufers sind nicht dafür da, um altersgemäß verbrauchte alte verschlissene Sachen auf Kosten des Händlers schön Instand bringen zu lassen, nachdem man den "Gesamtverschleiß" des Autos schon über einen sehr geringen Kaufpreis ausgeglichen bekommen hat. Bei alten BMWs gehört das Fahrwerk nunmal irgendwann erneuert, das ist schon seit 20 Jahren so.
Der Händler ist nicht immer an allem Schuld.

Zitat:

@E97 schrieb am 26. Mai 2020 um 11:31:52 Uhr:



Hat kaum was mit Moral zutun was ist sage.
Die Gewährleistungspflichten des Verkäufers sind nicht dafür da, um altersgemäß verbrauchte alte verschlissene Sachen auf Kosten des Händlers schön Instand bringen zu lassen, nachdem man den "Gesamtverschleiß" des Autos schon über einen sehr geringen Kaufpreis ausgeglichen bekommen hat. Bei alten BMWs gehört das Fahrwerk nunmal irgendwann erneuert, das ist schon seit 20 Jahren so.
Der Händler ist nicht immer an allem Schuld.

Die Gewährleistungspflichten sind vom Gesetzgeber mehr oder weniger klar geregelt, um mehr geht es hier nicht. Wenn du der Meinung bist, ein günstiges und äteres Auto darf ruhig verschwiegene Mängel haben und der Verkäufer ist damit raus aus der Nummer, ist deine ganze persönliche Meinung. Und um Schuld oder Unschuld geht es hier schon gar nicht, sondern um Rechte und Pflichten des Verkäufer/Käufers. Und genau das versuchen wir zu klären.

Es gibt auch Menschen, die relativ wenig Ahnung von der Materie haben und mehr oder weniger den Angaben des Verkäufers trauen.

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 26. Mai 2020 um 14:23:27 Uhr:



Zitat:

@E97 schrieb am 26. Mai 2020 um 11:31:52 Uhr:



Hat kaum was mit Moral zutun was ist sage.
Die Gewährleistungspflichten des Verkäufers sind nicht dafür da, um altersgemäß verbrauchte alte verschlissene Sachen auf Kosten des Händlers schön Instand bringen zu lassen, nachdem man den "Gesamtverschleiß" des Autos schon über einen sehr geringen Kaufpreis ausgeglichen bekommen hat. Bei alten BMWs gehört das Fahrwerk nunmal irgendwann erneuert, das ist schon seit 20 Jahren so.
Der Händler ist nicht immer an allem Schuld.

Die Gewährleistungspflichten sind vom Gesetzgeber mehr oder weniger klar geregelt, um mehr geht es hier nicht. Wenn du der Meinung bist, ein günstiges und äteres Auto darf ruhig verschwiegene Mängel haben und der Verkäufer ist damit raus aus der Nummer, ist deine ganze persönliche Meinung. Und um Schuld oder Unschuld geht es hier schon gar nicht, sondern um Rechte und Pflichten des Verkäufer/Käufers. Und genau das versuchen wir zu klären.

Es gibt auch Menschen, die relativ wenig Ahnung von der Materie haben und mehr oder weniger den Angaben des Verkäufers trauen.

Und so drehen wir uns wieder im Kreis...
Es kann auch gut sein dass der Mangel nicht verschwiegen worden ist,
es kann gut sein dass der Verkäufer selber das Auto nach bestem Wissen verkauft hat ohne jedes Teil auf Funktion und Mangelfreiheit zu prüfen,
Es kann gut sein, dass das Teil erst nach Kauf kaputt gegangen ist.

Einfach mal so 10.000 Euro zahlen ohne Ahnung von der Materie und ohne Sachverständigen einfach so aus dem Bauch heraus, das gibt es aber auch nur beim BMW Gebrauchtwagenkauf.

Zitat:

Es kann gut sein, dass das Teil erst nach Kauf kaputt gegangen ist.

Zugunsten des Käufers wird nach BGH, Urteil vom 12. Oktober 2016 – VIII ZR 103/15 –, BGHZ 212, 224, aber vermutet, dass der binnen 6 Monaten zutage tretende Mangel zumindest im Ansatz bereits bei Übergabe vorhanden war.

Der Verkäufer wird nicht beweisen können, dass die Ursache (!) der Undichtigkeiten der Stoßfänger erst nach Übergabe angelegt wurde. Dabei wird ihm auch ein korrupter TÜV-Prüfer nicht helfen können.

Zitat:

@MPSDriver schrieb am 26. Mai 2020 um 21:34:52 Uhr:



Zitat:

Es kann gut sein, dass das Teil erst nach Kauf kaputt gegangen ist.

Zugunsten des Käufers wird nach BGH, Urteil vom 12. Oktober 2016 – VIII ZR 103/15 –, BGHZ 212, 224, aber vermutet, dass der binnen 6 Monaten zutage tretende Mangel zumindest im Ansatz bereits bei Übergabe vorhanden war.

Der Verkäufer wird nicht beweisen können, dass die Ursache (!) der Undichtigkeiten der Stoßfänger erst nach Übergabe angelegt wurde. Dabei wird ihm auch ein korrupter TÜV-Prüfer nicht helfen können.

Das alles ändert aber nichts daran, dass undichte Stoßdämpfer bei einem 8 Jahre alten Fahrzeug mit 151.000 km Laufleistung durchaus auch als üblicher Verschleiß eingestuft werden können. Dann ist es kein Mangel.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@MPSDriver schrieb am 26. Mai 2020 um 21:34:52 Uhr:


Zugunsten des Käufers wird nach BGH, Urteil vom 12. Oktober 2016 – VIII ZR 103/15 –, BGHZ 212, 224, aber vermutet, dass der binnen 6 Monaten zutage tretende Mangel zumindest im Ansatz bereits bei Übergabe vorhanden war.

Das Urteil hat mit Verschleiß nichts zu tun.

In dem von Dir zitierten Urteil ging es um ein defektes Automatikgetriebe. Sollte man mit dazuschreiben.

Naja, die Frage ist ja auch, ob die Stoßdämpfer wirklich defekt (völlig ohne Funktion) oder "nur" ölig und verschlissen sind. Ersteres wäre IMHO ein Fall für Gewährleistung, letzteres ginge wohl noch als üblicher Verschleiß durch.

Zitat:

@MPSDriver schrieb am 26. Mai 2020 um 21:34:52 Uhr:



Zitat:

Es kann gut sein, dass das Teil erst nach Kauf kaputt gegangen ist.

Zugunsten des Käufers wird nach BGH, Urteil vom 12. Oktober 2016 – VIII ZR 103/15 –, BGHZ 212, 224, aber vermutet, dass der binnen 6 Monaten zutage tretende Mangel zumindest im Ansatz bereits bei Übergabe vorhanden war.

Der Verkäufer wird nicht beweisen können, dass die Ursache (!) der Undichtigkeiten der Stoßfänger erst nach Übergabe angelegt wurde. Dabei wird ihm auch ein korrupter TÜV-Prüfer nicht helfen können.

Nenn mir den Richter, der einen 151.000 Kilometer und 8 Jahre alten Dämpfer als Sachmangel deklariert, und ich werde mein Leben damit widmen, Alt-BMWs zu kaufen um anschließend jeden Mangel bei genau diesem Richter durchgesetzt zu bekommen.

Nächstes Thema, was hat man davon wenn der Händler dann im Zuge der Gewährleistung irgendwelche Dämpfer vom Schrott oder Müll aus dem Zubehörmarkt verbaut? Er hat repariert, ist seinen Verpflichtungen nachgekommen und der Kunde hat immer noch Schrott im Fahrwerk.
Dann nehm ich bei solchen Verschleißteilen lieber eigenes Geld in die Hand und lass was Vernünftiges einbauen.
😁 Ausser natürlich das das Problem darin lag das man nur die Kohle für eine Möhre des unteren Preisbereichs hatte.

Muss ich immer wieder grinsen wenn Jemand jammert das sein neuer Alter diese und jene Mängel habe und zuvor sich selbst auf die Schultern klopften welchen Schnäppchen wie wieder mal gemacht hätten.

Gerade in Zeiten des Internets setzt Keiner sein Auto deutlich billiger an als vergleichbare Modelle anderer Anbieter, wenn ein Auto deutlich weniger kosten soll als der Schnitt in Alter, Laufleistung und Ausstattung vergleichbarer Autos ist in der Regel Misstrauen angesagt.
Denn wenn etwas zu schön ist um Wahr zu sein ist es auch meistens nicht Wahr.

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