Probleme mit einem Rückkaufsvertrag, ich bitte um Hilfe

VW Passat B6/3C

Hallo Leute,

ich habe ein Problem mit einem Autohaus.

Flogendes, ich hatte einen VW Touareg mit 22 Zoll Räder. Kurz nach dem Kauf des Autos, fuhr ich in das Autohaus zurück wegen Lenkradschlagen das bei ca. 120 KM/h los ging und war deswegen 2 mal dort. Laut Aussage des Werkstattmeisters, sei alles in Ordnung. Ich damit nicht zufrieden und fuhr zu einem Freund der selbst eine Werkstatt betreibt und er klärte mich auf was der Grund sei für das Lenkradschlagen und zeigte es mir dann auch. Alle vier Felgen hatten einen Höhenschlag der nicht mehr akzebtabel ist. Darufhin habe ich mir einen Satz günstige Kompletträder besorgt bis ich vernünftige Felgen mit neuen Reifen in 19 Zoll kaufte.
Aufgrund 2 wunderbaren Kindern und neu berechneter Düsseldorfer Tabelle, musste ich das Auto wieder hergeben und holte mir einen Passat.
Dies ist jetzt 4 Wochen her und das Autohaus rief mich an um zu fragen wo denn die 22 Zoll Räder sind. Ich erklärte dem Autohaus dass es die Räder nicht mehr gibt da sie beschädigt sind.
Das Autohaus pocht nun auf diese Räder und drohte auch, in einem Zübehörhandel diese neu zu beschaffen und mir in Rechnung zu stellen, da dies in dem Kaufvertrag stehe.
Da das Thema mit den kaputten Felgen für mich erledigt war, erwähnte ich auch nichts davon und sah dies als erledigt.

Der RÜCKkaufvertrag wurde lediglich vom damaligen KAUFvertrag übernommen und (viel mir auch heute erst auf) es steht auch noch der damalige Kilometerstand drauf, nicht der aktuelle.
Aufgrund des Vertrauens und guter Zusammenarbeit, unterschrieb ich diesen Vertrag "einfach"

Bin ich verpflichtet, diese 22 Zoll Räder zu besorgen? Diese Reifen zu beorgen würde gut 4000€ kosten. Als Kompromiss meinte er dass ich ihm die 19 Zoll dazu geben soll ohne dafür Geld zu verlangen, dies sehe ich jedoch nicht ein. Das Auto wurde mit den günstigen Reifen abgegeben die ich vorübergehend kaufte.

Im Rückkaufvertrag unter Punkt 5 steht,
5.1 Der Kaufgegenstand gilt mit der Ablieferung an den Käufer oder seinen Beauftragten als übernommen und ordnungsgemäße geliefert.

5.2 Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 7 Tage ab Bereitstellung im Rückstand, so kann der Verkäufer dem Käufer schriftlich eine Nachricht von 5 Tagen mit der Erkärung setzten, dass er nach Ablauf dieser Frist die Abnahme des Kaufgegenstandes durch den Käufer ablehe.
Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Ich bitte um Hilfe.
Freundliche Grüße

Beste Antwort im Thema

nur damit ich es nicht falsch verstehe:

du kaufst einen tuareg für xxx t €,
bestellst dir dazu nen satz geiler 22" felgen für yy t €,

diese haben offentsichtlich von anfang an einen schaden, ggf sogar aus der produktion,

soweit so gut.

nun gehst diu hin und kaufst dir von deinem eigenem geld 1 satz billig felgen,und willst danach noch nen satz geiler 19" kaufen,

anstatt dem verkäufer in die sachmängelhaftung zu nehmen und den vogel ordentlich auf den pott zu setzen????

und wo sind denn die alten felgen geblieben?
weggeschmissen?

also sorry wenn ich so etwas lese,fällt mir persönlich erstmal nur eins ein:
du bist nen troll

denn,wenn du gebildet genug bist, zu glauben das du dir so ein auto leisten kannst, und dann aber so ein ding reisst,................

sorry aber ich kanns echt nich glauben

UND NEIN das hat nix mit bashing zu tun,sondern nur mit gesundem menschenverstand

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Wahnsinn... Erst ein Problem mit teilweise fadenscheinigen Begründungen schildern, dann bei berechtigten Nachfragen rumpupen und zu guter Letzt stellt sich raus, dass wohl alles erlogen ist.

Respekt.... so jemandem hilft man später doch gerne wieder.

da schein ich mit meiner vermutung falsch gelegen zu haben das er so gebildet ist, dass er meint sich so ein auto leisten zu können, zumindest geht das aus seinem letzten post hervor, wenn unangenehme fragen kommen, die wie ich denke durchaus berechtigt sind, zb wegen der gewährleistung des autohauses, rumpuppen und beleidigen.

alter schwede, wenn du im reallife genauso bist.........................

edit:

achso bevor ichs vergesse:

von leuten wie dir als vollhonk bezeichnet zu werden, weil ich nicht alles glaube was man hier schreibt, sondern auch mal nachfrage, und gerne auch mal unangenehme fragen stelle, macht mich irgendwie stolz 😁😁

zumal ich ja nich ganz falsch gelegen haben kann, sonst wärste ja auch nich so abgegangen.

also beim nächsten mal dran denken, hier laufen nicht nur leute rum die sich die hose mit der kneifzange anziehen

Ob wir hier wohl noch mal eine Antwort bzw Erklärung erhalten was da nun genau abgelaufen ist?

Ich vermute nicht, da ich das Thema hiermit auf Wunsch des TE schließen werde.

@SchwedenThomas: Unabhängig vom Schliessen deises threads hast Du Post, mit der freundlichen Bitte um zukünftige Beachtung.

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