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Probleme mit der Durchfahrtshöhe

Themenstarteram 4. April 2008 um 13:31

Hallo liebe T5er,

wer hatte von Euch schon mal Probleme mit der Höhe seines Buses im Parkhaus, in der Tiefgarage, etc.? Wir suchen und sammeln gerade Geschichten für einen Bericht im Sat.1 Automagazin. Infos bitte per PM an uns. Danke!

Beste Antwort im Thema
am 23. Juni 2008 um 15:26

Hallo zusammen,

ich habe gerade einen aktuellen Fall! Das Parkhaus ist mit 2m beschildert aber es wurde im Innenbereich ein Lüftungskanal montiert, der nur eine Höhe von 1,70m hat. Ich habe scho oft in diesem Parkhaus geparkt, jedoch immer an der außenseite. Es kam der Tag an dem ich innen parken sollte. ich habe mich beim rückwärtseinparken an einem Passat Kombi orientiert und als ich noch ca. 1,2m vor dem Passat stand, wurde ich durch einen berstenden schlag gebremst! Die Heckscheibe zerplatzte, und ich wusste im ersten Augenblick nicht was geschehen war. Als ich ausstieg sah ich das dilemma. Ein Lüftungskanal quer über der Innenreihe der Parkplätze. Ich habe sofort nachgeschaut ob ich irgend ein Schild übersehen habe, habe aber keinen Hinweis auf die Minderhöhe gefunden. Ich bin zu meinem Anwalt und wir haben die Parkhaus GmbH auf Schadensersatz angerufen. Die Versicherung hat den Fall sofort abgelehnt. Mein erster Eindruck: Die Geschädigten sind immer die Verlierer und zahlen den Verbrechern Ihr Einkommen! Rechtsstaat Deutschland wo bist Du????? Na ja nicht locker gelassen und den Anwalt weitere Briefe mit Bildern vom Tatort an die Parkhaus GmbH geschickt. Jetzt nach 7 Monaten bietet mir die Versicherung 50% an. Na wo leben wir dann?????? Das ist ein Fall für "Fass ohne Boden" Eine Unverschämtheit mir so etwas anzubieten. Das ist ja als om man eine Brücke mit 4m beschildert obwohl es nur 3m sind und dann die LKW Fahrer den Schaden an den Brücken bezahlen läßt! Ich denke ich werde diese Verbrecher verklagen. Auf was kann man sich noch verlassen?

Das einzige was ich kenne ist der Tot, alles andere ist reine Spekulation.

Ich wünsch allen entscheidungsträgern in dieser Versicherung das schlechteste was man sich denken kann! Wenn einer vermutet ich sei nachtragend, dann kann ich dies über 100% bestätigen! Das wir auf jeden fall noch Konzequenzen nach sich ziehen, wenn ich mein Recht nicht bekomme! Dies ist eine Drohung!

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Warum sollte man Probleme haben? An jedem Parkhaus steht doch die max. Durchfahrthöhe dran und wie hoch sein Auto ist, sollte schon jeder selbst wissen.

am 4. April 2008 um 19:04

Anscheinend nicht, guck dir mal die Deckentrger in tieferen Parkplätzen an :D

am 4. April 2008 um 19:30

Wenn ich mit meinem ins Parkhaus fahre, dann bin ich auch übervorsichtig, da meiner auch noch ein langer ist :D

Über was soll der Bericht denn sein?

T5 oder Parkhaus Höhenangaben :confused:

Themenstarteram 7. April 2008 um 10:10

Hallo,

In dem Bericht geht es hauptsächlich darum, dass sich immer wieder LKW-Fahrer und Bus-Fahrer bei zu niedrigen Brücken verschätzen und stecken bleiben.

Da wir aber ein Automagazin sind und kein Brummi-Magazin bin ich zusätzlich auf der Suche nach ähnlichen Problemen mit PKW, bzw. Vans. Ich suche also konkret jemanden, der immer wieder einen Umweg fahren muss weil er irgendwo nicht durchkommt oder jemanden der selbst schon mal z.B. in einem Parkhaus stecken geblieben ist, etc.

Danke!

info@automagazin.tv

Außer in einer Hoteltiefgarage (mit max 1,8m Durchfahrshöhe) hatte ich mit noch keinem Bus Probleme. Bei dem Hotel habe ich dann eben auf dem normalen kostenlosen Kundenparkplatz statt in der kostenpflichtigen Tiefgarage geparkt. War also auch kein wirkliches Problem.

am 10. April 2008 um 19:53

Hallo zusammen.

Bin vor einiger Zeit tatsächlich mit meinem T5 Transporter in einer Tiefgarage in Recklinghausen (Parkhaus eines großen Elektronikkonzerns) stecken geblieben und habe Blut und Wasser geschwitzt wie ich da wieder rauskomme.

Höhenangabe Auto: 1,95m

Höhenangabe Tiefgarage: 2,00m

Passte trotzdem nicht, Höhenangabe im Parkhaus war definitiv falsch.

Nichts passiert zum Glück, aber ich fands nicht lustig.

Als ich die Aufsicht darauf aufmerksam gemacht habe wurde ich als Dank noch dumm angemacht.

Gruß Michael

Hallo T5 Freunde,

ich hatte heute ein Problem mit der Durchfahrthöhe in einer Tiefgarage in Bordeaux.

Am Eingang stand ein Schild 2.0 m. Also kein Problem !!

Dann ging es schräg runter und nach ca 15 m weiter waagerecht. Genau an dieser Stelle war ein Deckenträger mit 2 m Höhe. Da mein T5 einen langen Radstand hat bin ich nicht durchgekommen. Ich bin aber nicht steckengeblieben weil ich vorher ausgestiegen bin und geschaut habe obs geht. Es ging nicht. Da musste ich rückwärts wieder rausfahren. Chaos pur denn hinter mir waren schon jede Menge PKWs durch die Schranke gefahren. Da die Einfahrt einspurig war konnten die auch nicht um mich herumfahren. Die mussten alle wie ich rückwarts durch die Schranke. Das war filmreif.

So viel zum Thema Durchfahrthöhe!

Gruss aus Frankreich

Rolf Christian

am 23. Juni 2008 um 15:26

Hallo zusammen,

ich habe gerade einen aktuellen Fall! Das Parkhaus ist mit 2m beschildert aber es wurde im Innenbereich ein Lüftungskanal montiert, der nur eine Höhe von 1,70m hat. Ich habe scho oft in diesem Parkhaus geparkt, jedoch immer an der außenseite. Es kam der Tag an dem ich innen parken sollte. ich habe mich beim rückwärtseinparken an einem Passat Kombi orientiert und als ich noch ca. 1,2m vor dem Passat stand, wurde ich durch einen berstenden schlag gebremst! Die Heckscheibe zerplatzte, und ich wusste im ersten Augenblick nicht was geschehen war. Als ich ausstieg sah ich das dilemma. Ein Lüftungskanal quer über der Innenreihe der Parkplätze. Ich habe sofort nachgeschaut ob ich irgend ein Schild übersehen habe, habe aber keinen Hinweis auf die Minderhöhe gefunden. Ich bin zu meinem Anwalt und wir haben die Parkhaus GmbH auf Schadensersatz angerufen. Die Versicherung hat den Fall sofort abgelehnt. Mein erster Eindruck: Die Geschädigten sind immer die Verlierer und zahlen den Verbrechern Ihr Einkommen! Rechtsstaat Deutschland wo bist Du????? Na ja nicht locker gelassen und den Anwalt weitere Briefe mit Bildern vom Tatort an die Parkhaus GmbH geschickt. Jetzt nach 7 Monaten bietet mir die Versicherung 50% an. Na wo leben wir dann?????? Das ist ein Fall für "Fass ohne Boden" Eine Unverschämtheit mir so etwas anzubieten. Das ist ja als om man eine Brücke mit 4m beschildert obwohl es nur 3m sind und dann die LKW Fahrer den Schaden an den Brücken bezahlen läßt! Ich denke ich werde diese Verbrecher verklagen. Auf was kann man sich noch verlassen?

Das einzige was ich kenne ist der Tot, alles andere ist reine Spekulation.

Ich wünsch allen entscheidungsträgern in dieser Versicherung das schlechteste was man sich denken kann! Wenn einer vermutet ich sei nachtragend, dann kann ich dies über 100% bestätigen! Das wir auf jeden fall noch Konzequenzen nach sich ziehen, wenn ich mein Recht nicht bekomme! Dies ist eine Drohung!

am 21. Juli 2008 um 15:53

Zitat:

Original geschrieben von Z650B1

Hallo zusammen,

ich habe gerade einen aktuellen Fall! Das Parkhaus ist mit 2m beschildert aber es wurde im Innenbereich ein Lüftungskanal montiert, der nur eine Höhe von 1,70m hat. Ich habe scho oft in diesem Parkhaus geparkt, jedoch immer an der außenseite. Es kam der Tag an dem ich innen parken sollte. ich habe mich beim rückwärtseinparken an einem Passat Kombi orientiert und als ich noch ca. 1,2m vor dem Passat stand, wurde ich durch einen berstenden schlag gebremst! Die Heckscheibe zerplatzte, und ich wusste im ersten Augenblick nicht was geschehen war. Als ich ausstieg sah ich das dilemma. Ein Lüftungskanal quer über der Innenreihe der Parkplätze. Ich habe sofort nachgeschaut ob ich irgend ein Schild übersehen habe, habe aber keinen Hinweis auf die Minderhöhe gefunden. Ich bin zu meinem Anwalt und wir haben die Parkhaus GmbH auf Schadensersatz angerufen. Die Versicherung hat den Fall sofort abgelehnt. Mein erster Eindruck: Die Geschädigten sind immer die Verlierer und zahlen den Verbrechern Ihr Einkommen! Rechtsstaat Deutschland wo bist Du????? Na ja nicht locker gelassen und den Anwalt weitere Briefe mit Bildern vom Tatort an die Parkhaus GmbH geschickt. Jetzt nach 7 Monaten bietet mir die Versicherung 50% an. Na wo leben wir dann?????? Das ist ein Fall für "Fass ohne Boden" Eine Unverschämtheit mir so etwas anzubieten. Das ist ja als om man eine Brücke mit 4m beschildert obwohl es nur 3m sind und dann die LKW Fahrer den Schaden an den Brücken bezahlen läßt! Ich denke ich werde diese Verbrecher verklagen. Auf was kann man sich noch verlassen?

Das einzige was ich kenne ist der Tot, alles andere ist reine Spekulation.

Ich wünsch allen entscheidungsträgern in dieser Versicherung das schlechteste was man sich denken kann! Wenn einer vermutet ich sei nachtragend, dann kann ich dies über 100% bestätigen! Das wir auf jeden fall noch Konzequenzen nach sich ziehen, wenn ich mein Recht nicht bekomme! Dies ist eine Drohung!

Viel Glück :D, für alles andere hat man die Freunde Smith & Wesson:mad:

@Z650B1

ich will dich ja nicht desillusionieren aber in der StVo hat man das schon berücksichtigt. Das Schild 265 geibt keine Auskunft über die tatsächliche Durchfahrtshöhe an. Es verbiebtet lediglich das Befahren mit einer höheren Fahrzeughöhe als auf dem Schild angegeben ist. Also im Zweifelsfall ist immer der Fahrer selber schuld weil er sich zu informieren hat ob er durchpasst. So komisch wie es klingt hast du im Zweifelsfall nachzumessen. In den Parkhäusern gilt meist die StVo. Sorry, ist leider so.

Ich persönlich würde mich bei 5 cm nicht darauf verlassen das es immer passt. Du kannst auch höher sein als im Fahrzeugbrief. Neue Reifen drauf oder schlecht beladen und zack bist du 5 cm höher.

( mein LKW hatte mit neuen Reifen locker mal 4,07 m und hat u.U. auch mal Höhenkontrollen ausgelöst weil die Fahrbahn einen Knick oder so an der Lichtschranke hatte )

Grüße vom Tonmann

Moin moin aus dem hohen Norden

Mein Bus ist unter 2meter obwohl er ein Westfalia Klappdach hab. Hab auch schon zwei Schleifspuren auf meinem Dach weil in diesen tollen Tiefgaragen immer die Schilder so tiefhängen und man nicht immer ausweichen kann auf die Gegenspur. Aber ist immer recht amüsant wenn die Leute mit riesigen Augen schauen das man mit so ein Ungetüm durchs Tiefgaragen / Parkdeck fährt. Aber wenn mal nur 5-10cm Luft zu den Trägern hat und man ja im Bulli als 2meter Mensch auch fast unterm Dach sitzt ist das echt ein Hammer Gefühl. Fast besserer Nervenkitzel als Achterbahn fahren. Mfg Bolze

am 27. Juni 2010 um 9:12

Hallo,

habe vor kurzem einen Startline gesehen mit dem Aufkleber "minimale Durchfahrtshöhe 2,03".

Eigentlich sollte das Auto ja laut Datenblatt 1,97 (?) sein. Andererseits stehen recht oft welche inm Parkhaus unseres Kauflandes mit einer Durchfahrtshöhe 1,95 laut Schild an der Einfahrt. Was stimmt denn nun und wie hoch ist das Trumm genau? Hintergrund ist, dass mein Garagentor 1,98 hoch ist (Höhe zu Metallrahmen Tor )...

Für Hinweise wär ich dankbar....

Gruß,

c_u_f

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Genaue Höhe Multivan T5 Startline 17"' überführt.]

Tja, da passt auch das Thema Bodenfreiheit beim T5 dazu.

Meiner hat mit ca. 2 cm höherem Schlechtwegefahrwerk (statt Serienfahrwerk) ca. 19 cm Bodenfreiheit.

Mein Kollege hat einen T5 mit Normalfahrwerk und 23 (!) cm Bodenfreiheit.

Das wirkt sich dann ja auch auf die Gesamthöhe aus.

:-)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Genaue Höhe Multivan T5 Startline 17"' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von chuck_u_farley

... mein Garagentor 1,98 hoch ist (Höhe zu Metallrahmen Tor )...

den Türknauf oder -griff oder -hebel (falls innen vorhanden) nicht vergessen!!!

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Genaue Höhe Multivan T5 Startline 17"' überführt.]

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