Probleme mit BMW Händler!
Guten Tag zusammen,
habe ein Problem mit einem BMW Vertragshändler. Habe im August dieses Jahres ein 330ci Cabrio gekauft.
Zuerst war alles ok, Probefahrt gemacht, km nachweisbar, Scheckheft gepflegt...
Zur Übergabe wird der Tüv noch erneuert.
Ok dacht ich mir wenn der Tüv dann auch noch nachschaut, muss alles ok sein.
ABER. Nicht einmal einen Monat später merkte ich, dass das Verdeck undicht ist. Die Gummidichtung ist defekt in den Rahmen
wo die Frontscheibe eingelassen ist. Kann also bei regen nicht mehr fahren. Nächster Tag Verschleißanzeige von den Bremsen leuchtet auf. Gleich zu einen Freund der KFZ-Mechaniker ist. Resultat vordere Bremsklötze und Bremsscheiben im Arsch. Habe bei dem deppen angerufen, wollen nichts unternehmen. Anschließend habe ich bei meiner Euro+ Garantie angerufen auch die sagen, sie können nichts übernehmen. Und ich solle das mit meinen Hänlder ausmachen.
Bin echt sowas von stinksauer. Was kann ich jetzt machen? Habe keine lust das reparieren zu lassen, und ich das auch noch zahle.
P.s. Wollte dem Autohaus Woelfle am Bodensee nur sagen, im Leben sieht man sich immer zweimal!
10 Antworten
Da kannste mal sehen.
Gut für diejenigen die immer über "Ali" schimpfen und ihr Geld fein in die BMW-Niederlassung tragen, weil dort ja alles besser ist, nur weil die Kiste 30% mehr kostet.
Zitat:
Original geschrieben von just2
Da kannste mal sehen.
Gut für diejenigen die immer über "Ali" schimpfen und ihr Geld fein in die BMW-Niederlassung tragen, weil dort ja alles besser ist, nur weil die Kiste 30% mehr kostet.
Nicht wirklich hilfreiche Antwort auf die Frage.
Ich versuche es mal ohne eine Rechtsberatun zu geben: Hinsichtlich der Bremse hast du wohl schlechte Chancen wg. gesetzl Gewährleistung und deren "Ausfall" bei Verschleissschäden. Frage ist, ob der Händler den Schaden kannte oder hätte kennen müssen und ihn dir verschwiegen hat. Dann siehts anders aus, wäre dann arglistige Täuschung mit den entsprechenden Folgen. Beweis ihm das aber mal :-)
Das Verdeck-Ding ist was anderes, das solltest du nicht über die im Zweifelsfall wertlose Garantie, sondern über Gewährleistung regeln. Die beträgt ein Jahr (vorausgesetzt, du hast die Karre als Privatmann gekauft), schließt aber wie oben gesagt, keine Verschleissschäden ein. Leckendes Dach ist wohl kaum Verschleiss, es sei denn, die Kiste hat 200k gelaufen und / oder ist 10 Jahre alt. Schriftliche Schadensschilderung, Forderung nach dem, was für den Fall im Kleingedruckten des Kaufvertrags steht (meist Nachbesserung) unter Fristsetzung. Gut is.
Viel Erfolg.
Jens
Also in den ersten 6 Monaten muss die Gewährleistung des Autohändlers für jeden Schaden, der nicht durch dritte entstanden ist zahlen. Denn wenn der Schade in den ersten 6 Monate nach dem Kauf passiert, heißt es, er war auch beim Kauf vorhanden
Ich würde sagen, mit Bremsen hast du Pech gehabt, das hättest du schon beim kauf aushandeln können, neue Bremsen und Refen oder Winterreifen(Hab ich gehabt mit nagel neue Winterreifen).
Die wirst du nicht ersetzt bekommen, da die Bremsen Verschleißteile sind(Außer die währen defekt oder falsche Bremsen, war bei mir so, also hab ich auf neue Bremsen bestanden und auch bekommen).
Du kann auf das Verdeck, eine ausbesserung oder Nachbesserung verlangen und drauf bestehen. Da dies kein Verschleißteil ist.
Am sonsten viel Glück.
Ähnliche Themen
Gilt die ersten 6 Monate nicht die Beweislastumkehr? Sprich der Händler muss beweisen dass der Schaden bei Übergabe der Sache (Gefahrübergang) noch nicht bestanden hat?
Zitat aus Wikipedia:
"Der Zeitpunkt des Gefahrübergangs spielt im Kaufrecht auch deshalb eine besondere Rolle, weil dieser Zeitpunkt maßgeblich ist für die Sachmangelfreiheit der Kaufsache: "Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat." (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB). Tritt ein Sachmangel also erst nach dem Gefahrübergang auf oder geht die Sache unter, so hat der Käufer grundsätzlich keine Gewährleistungsansprüche aus § 437 BGB. Beim Verbrauchsgüterkauf wird jedoch zugunsten des Verbrauchers innerhalb der ersten sechs Monate gesetzlich vermutet, dass der Sachmangel schon bei Gefahrübergang bestand. Der Unternehmer muss beweisen, dass der Mangel erst nach dem Gefahrübergang entstanden ist (Beweislastumkehr gem. § 476 BGB)."
Wie das allerdings bei Verschleißteilen ist weiß ich nicht, aber beim Verdeck würd ich mir jetzt weniger nen Kopf machen...
Bezüglich des Verdecks ist es richtig, daß Dir der Händler in den ersten 6Monaten beweisen muss, daß der Mangel bei Kauf noch nicht vorhanden war. Das wird schon mal sehr schwierig.
Zu den Bremsen kann ich nur mutmaßen: Wielviel Kilometer bist Du seit dem Kauf gefahren? Sollte das sehr wenig sein, lass Dir den Namen vom TÜV-Prüfer geben und schick mal einen Brief an die Hauptstelle (TÜV,Dekra oder GTÜ). Ich sag mal, nach 1000 km ist es eigentlich unwahrscheinlich, daß die Bremsen so weit verschleißen, daß sie dann völlig runter sind. Das hätte ein Prüfer auch sehen müssen. Dann müsste zumindest ein Satz dazu im Prüfbericht stehen.
Hast Du auch schon mal überlegt,ob der Bremszylinder nicht festhängen kann? Sollte dies der Fall sein, kannst Du wieder einen Mangel an den Händler übergeben, der diesen dann auch wieder ausbessern müsste.
Zitat:
Original geschrieben von K318i
Guten Tag zusammen,habe ein Problem mit einem BMW Vertragshändler. Habe im August dieses Jahres ein 330ci Cabrio gekauft.
Zuerst war alles ok, Probefahrt gemacht, km nachweisbar, Scheckheft gepflegt...
Zur Übergabe wird der Tüv noch erneuert.Ok dacht ich mir wenn der Tüv dann auch noch nachschaut, muss alles ok sein.
ABER. Nicht einmal einen Monat später merkte ich, dass das Verdeck undicht ist. Die Gummidichtung ist defekt in den Rahmen
wo die Frontscheibe eingelassen ist. Kann also bei regen nicht mehr fahren. Nächster Tag Verschleißanzeige von den Bremsen leuchtet auf. Gleich zu einen Freund der KFZ-Mechaniker ist. Resultat vordere Bremsklötze und Bremsscheiben im Arsch. Habe bei dem deppen angerufen, wollen nichts unternehmen. Anschließend habe ich bei meiner Euro+ Garantie angerufen auch die sagen, sie können nichts übernehmen. Und ich solle das mit meinen Hänlder ausmachen.Bin echt sowas von stinksauer. Was kann ich jetzt machen? Habe keine lust das reparieren zu lassen, und ich das auch noch zahle.
P.s. Wollte dem Autohaus Woelfle am Bodensee nur sagen, im Leben sieht man sich immer zweimal!
also dein verdeck müssen die auf jedenfall reparieren, mit den bremsen ist so ne sache...
ist aber eine standard masche... man gibt den wagen in zahlung, sie bringen es zum check, beanstanden fast jede kleinigkeit... hier bremsen, da kratzer.... gehen den preis nochmal runter und der vorbesitzer sagt "ok kann man nix machen"... später kommst du, kaufst den wagen und sie haben nix gemacht, auch wenn sie es sagen... stecken also die reparaturkosten in die tasche und fertig ist....
war bei meinem ford focus damals auch so, war das gleiche mit bremsen etc... bin dann 2 wochen später wieder zurück zu der Honda Niederlassung und meinte "ach was der tüv ist neu?".... war ein riesen ärger, hat sich extrems dagegen gewehrt...mich beleidigt und vieles mehr... hat mir sogar gesagt "sehen sie darum verkaufe ich nicht an schei++ ausländer"...
schlussendlich hat er die bremsen doch noch gewechselt... er wollte bestimmt "kein schei++ ärger mit den schei++ ausländern" 😁
Zitat:
Original geschrieben von cocaine78
Moin,Verschleissteile kannst vergessen, aber das mit dem Verdeck ist schon machbar.
mfg
Markus
Hallo, hat das Fahrzeug Euro+ und/oder BMW Premium Selection?
das Verdeck geht auf jeden Fall auf die Kappe der Händlergewährleistung, vermutlich zahlt auch Euro+ !
Das mit den Verschleißteilen kann man so pauschal nicht sagen. Wenn das Fahrzeug Premium Selection hat, dann hast Du gute Karten, denn wenn Du Dir die Produktstandards durchliest, müssen die Bremsen ok sein. Hat mir auch ein Verkäufer der NL München bestätigt. Falls kein PS, dann würde ich Dir auf alle Fälle raten, Dich per eMail freundlich an die Kundenbetreuung von BMW in München zu wenden. Die schalten sich da auf alle Fälle ein, und sowas wirkt Wunder!
Viel Erfolg!