Probleme mit Airline - Hinflug verpasst - Rückflug wurde verweigert
Guten Abend,
mal ein anderes Thema, vielleicht passt es auch hier rein, und der eine oder andere kennt sich damit aus.
Ein guter Freund und ich haben über www. flugladen. de bei der Airline Emirates einen Flug von Brüssel nach Bali gebucht.
Leider haben wir aufgrund einer Autobahn-Vollsperrung, trotz vergleichbar früher Einreise, den Flug verpasst.
Wir waren etwa eine Stunde vor Flug am Schalter, die Dame sagte aber, der Check-In sei vorbei, wir können keinesfalls mehr einsteigen.
Der Unmut war groß, wir diskutierten lange, selbst der zuständige Emirates Beauftragte kam und verneinte ein Zusteigen.
Blöd gelaufen, dennoch haben wir 12h später mit einer anderen Airline die Reise zum Zielort antreten können.
Zuvor hatten wir dem zuständigen Emirates Beauftragten gefragt , ob die Rückreise trotzdem aktiv sei, wenn wir anders dahin kommen, er bejahte.
Jetzt kommt der Knaller!!!!
Gestern war der Rückflug, wir waren pünktlich am Flughafen, n' Tag vorher wollten wir uns online einchecken, jedoch klappte dies nicht, da wurden wir schon unruhig, aber noch voller Hoffnung.
Nun, die Hoffnung wurde zerschlagen.
Man sagte uns, da wir die Hinreise nicht antreten konnten, wurde automatisch auch die Rückreise für uns storniert ????
Wir haben zuvor absolut keinen Hinweis bekommen, der Mitarbeiter von Emirates sagte in Brüssel, es würde kein Problem sein, doch nun sowas.
Wir haben die Rückreise mit einer anderen Airline angetreten, 1000 Euro mussten wir bezahlen.
Ich bin wirklich außer Rand und Band.
Fragen:
Dürfen die das?
Ist das rechtens?
Hatte jemand damit schon Mal Erfahrungen?
Eine Rechtsschutz besteht, den entsprechenden Anwalt werde ich noch raussuchen und beauftragen, wie sind die Chancen?
Wir haben auch bei flugladen.de angerufen, die verwiesen immer auf die Airline und das die nix machen können.
Schöne Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@tomold schrieb am 3. April 2018 um 20:26:54 Uhr:
wie kommt man auf die Idee sowas zu buchen😕
Ein Glück, dass du immer die entscheidenden Fragen stellst. Der TE soll jetzt bitte erst mal ausführlich erklären, warum er diese Reise überhaupt gebucht hat. Bis dahin gilt der Grundsatz, dass er selbst schuld ist.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 3. April 2018 um 21:02:43 Uhr:
Worin besteht denn jetzt der Schaden?
Vielleicht in den 1000 Euro, die für den Rückflug zu zahlen waren?
18 Antworten
ich denke nicht, dass hier deutsches Recht gilt. Flug mit Emirates, Abflug aus Belgien. Wo sitzt das Onlineportal, über das ihr gebucht habt?
Grundsätzlich ist es aber immer so, dass bei nicht angetretenem Hinflug auch der Rückflug verfällt, zumindest bei Tarifen die nicht umbuchbar sind.
Dort muss man sich zum Mitdiskutieren zwar registrieren, das sorgt aber für ein gewisses Niveau. Wie bei MT 😉 😁.
Über die "Lupe" kannst Du gezielt nach Emirates suchen. Soweit ich weis, ist das ein ewiges Thema bei verschiedenen Airlines, Tarifen und - last not least - Buchungsmethoden. Wer weis, was Du bei einem Portal, dass sich selber als Vermittler von "Billigflügen" bezeichnet, en passant durch klicken hier und Haken da akzeptiert hast.
PS:
Ich hätte nach der Ankunft den Flughafen in Bali nicht verlassen, bevor mir die dortigen Emirates-Agents nicht den Rückflug bestätigt haben.
Ist ein Roundtrip, wenn ein Segment nicht angetreten wird, verfallen die Restlichen. Das war schon immer so und du hast dem sicher in den ABB/AGB zugestimmt.
Um sowas zu vermeiden, muss man Hin- und Rückreise separat buchen.
Ein Flugzeug ist zwar ein Verkehrsmittel, Spielzeuge aus Flensburg aber auch irgendwie. Beides gehört hier nicht hin, zumal das Ganze auch eher wenig mit dem Flugzeug an sich zu tun hat.
Gruß
BMWRider