Probleme häufen sich !

Opel Astra J

Hallo liebe Motortalker

Ich habe mir im Juli 2015 einen Astra gegönnt und viele Jahre vorher drauf gespart aber nun häufen sich die Probleme und der Verkäufer spielt trotz Gewährleistung nicht ganz so mit. Erstmal zu den Daten des Fahrzeugs

Astra j
1.4 turbo mit 140 ps
Baujahr 11,2010
Kilometerstand bei Kauf 86 000
Kilometerstand jetzt 89000
Klimaautomatik
Xenon Beleuchtung inkl kurvenlicht und Ambiente Beleuchtung
Navi CD 500
Automatische Handbremse

So und nun zu den Mängeln

Kühlwasserverlust bei kalten wie warmen Motor unter minimal , sporadische brummen bzw Dröhnen beim rückwärts fahren von den hinteren bremsen zu hören.und bei Lüftung auf die Frontscheibe beschlägt diese.

Für Lösungansätze und Ideen bin ich dankbar.

Mfg

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Warum wendest die dich nicht an eine Schiedsstelle wenn der Händler Mitglied in der KFZ-Innung ist? Ist für dich kostenlos, Adressen gibt es hier: Schiedsstellen - Tipps und Trends - Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe http://www.kfzgewerbe.de/autofahrer/schiedsstellen.html

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Ist ein freier Händler, die haben mir auf jeden Fall schon gesagt ,wenn bei dem drucktest nichts heraus kommt ,ich diesen auf jeden Fall bezahlen muß .sollten die aber was feststellen, was nicht am Verschleiß liegt, dann übernimmt es die Garantie, ich denke mal die werden mir auch die arbeitszeitkosten aufbrummen wollen.

Wie lange ist es denn her, dass du das Auto gekauft hast?
Vor allem fällt mir spontan kein Teil des Kühlkreislaufes ein, dass unter allgemeinen Verschleiß fällt bei dem Alter des Autos.
Hast du mal geschaut ob Kühlwasser auf der Straße ist, wenn du länger geparkt hast? Oder im Motorraum?

Zitat:

@Gremlin1 schrieb am 28. Oktober 2015 um 11:05:01 Uhr:



Zitat:

@mottek schrieb am 27. Oktober 2015 um 17:38:02 Uhr:


Gibt doch im Config Menü die automatische Entfeuchtung die man einstellen kann. War zumindest bei meinem BJ2011 Astra J so. Da hat dann nix mehr beschlagen.
Hallo,
also bei meinem Bj 09/14 gibt es die autom.Entfeuchtung im Menü nicht mehr....wohl geändert.

Gruss

Habe auch das Problem. Meiner ist BJ 04/14, da gibt es das auch nicht mehr im Menü.

Das merkwürdige, aber auch logische ist, mir beschlägt zur Zeit nur die Fahrerseite.

Nehme ich einen Beifahrer mit, kann der immer noch glasklar schauen, während ich bereits im Nebel bin.

Und ja, die Taste um auf die Frontscheibe den Luftstrom zu schalten, mache ich auch alle paar Minuten. ;-)

Aber das kann es doch auch nicht sein.

Und natürlich ist meine Klimaautomatik immer aktiv, deshalb habe ich sie mir auch gegönnt, weil Automatik, auch automatisch reagieren darf/soll. ;-)

Das hat meiner auch, das die Scheiben schlagartig beschlagen, habe ich noch an keinem meiner Auto`s gehabt

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Hab das Auto am 17.07.15 gekauft für glatte 10 Scheine ,inklusive inzahlungnahme meines alten astra g.

Beim letzten Gespräch mit dem Chef des autohauses,sagte er mir prompt ins Gesicht ,ich zitiere " Sie hätten das Auto ja nicht kaufen brauchen, ich hätte es 5 mal auch an andere Verkauft ". Ist diese Aussage nicht frech ,klingt für mich so als wenn ich das hätte wissen müssen das der Wagen Probleme macht.

Heute um 17:30 geht er in die Werkstatt. Mal schauen was die mir morgen Nachmittag mitteilen werden.

Weiß jemand ob ich für die Arbeitszeitkosten gerade stehen muss ???

Was den das für ein Händler der solche Aussagen macht 😉

Ist doch nicht dein Problem, du hast nen Kühlwasserverlust und er hat ihn zu beheben. Er steht in der Gewährleistung. Wie er rausfindet wo der ist ist sein Problem. Einzige Chance etwas auf dich abzuwälzen, wäre wohl ein Maderbiss.

Zitat:

@Phoenics schrieb am 28. Oktober 2015 um 21:30:29 Uhr:


Und natürlich ist meine Klimaautomatik immer aktiv, deshalb habe ich sie mir auch gegönnt, weil Automatik, auch automatisch reagieren darf/soll. ;-)

-

Viele machen aber den Klimakompressor aus, weil sie denken, der säuft Sprit.

Und dieses viele an-und-aus ist nun leider gar nicht gut - schon gar nicht in der nassklaten Jahreszeit.

Pkw aus der Werkstatt zurück . die Rechnung ist trotz Garantie zwar etwas merkwürdig hoch aber man konnte mir erklären warum

98,10 € habe ich dort gelegt

und zwar für

Kühlflüssigkeit nachgefüllt 0,3 Liter 1,38
Drucktest 12,93
Wintercheck 12,56
Scheibenwischwasser nachfüllen 1,67
Fehlersuche inklusive Arbeitsleistung 53,90
Batterieregler Test kostenlos
Plus Mehrwertsteuer

Fehler wurden keine Gefunden , hätte es Probleme gegeben dann wäre das durch den Drucktest ersichtlich geworden. und ich hätte es nicht zahlen müssen sagte man mir. und genauso verhält es sich auch bei den anderen beiden Punkten.

Nun meine Frage , ist das rechtens das mir hier was in Rechnung gestellt wurde oder etwa nicht ?

Na gut wenn kein Fehler gefunden wurde, sage ich jetzt mal.
Dann muß man es auch zahlen 🙂

Bei mir wurde 2 Jahre der Kühlwasserverlust gesucht, bis festgestellt wurde das es eine Wasserleitung zum kühlen des Turbo undicht war.
Da das Wasser immer am Turbo verdampfte war nie Wasser zum Boden gekommen.

Zitat:

@Steffen2708 schrieb am 30. Oktober 2015 um 18:32:18 Uhr:



Wintercheck 12,56

Nun meine Frage , ist das rechtens das mir hier was in Rechnung gestellt wurde oder etwa nicht ?

-

Wintercheck von Dir beauftragt ???

Normalerweise wird vorher ein schriftlicher Auftrag erstellt und vom Kunden unterschrieben 😉

Zitat:

@olli27721 schrieb am 30. Oktober 2015 um 19:20:50 Uhr:



Zitat:

@Steffen2708 schrieb am 30. Oktober 2015 um 18:32:18 Uhr:



Wintercheck 12,56

Nun meine Frage , ist das rechtens das mir hier was in Rechnung gestellt wurde oder etwa nicht ?

-

Wintercheck von Dir beauftragt ???

ja von mir beauftragt

Ein Mangel liegt nach § 434 BGB u.a. dann vor, wenn das Fahrzeug von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit abweicht oder sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet und nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei einem Fahrzeug der gleichen Art üblich ist und erwartet werden kann.
Und
Bei (Gewerblicher Verkäufer verkauft an Privatmann) greift in den ersten 6 Monaten nach Übergabe des Fahrzeugs die Beweislastumkehr des § 476 BGB. Dem gewerblichen Verkäufer obliegt innerhalb dieses Zeitraums die Beweislast für die Mängelfreiheit zum Zeitpunkt der Übergabe. Nach Ablauf der ersten 6 Monate geht die Beweislast auf den Käufer über.
Da ein Mangel vorliegt, hier Kühlwasserverlust (der Beweis sollte wohl relativ einfach sein), ist er in der Pflicht den Mangel zu beheben. Wie er den Fehler findet (Drucktest) oder sonst was obliegt dabei dem Händler. Macht er also einen Drucktest und findet nichts, ist es sein Pech.
Ich hoffe nicht, dass du ihm direkt den Auftrag erteilt hast, ohne ihn vorher aufzufordern den Mangel zu beheben.
Bist du rechtsschutzversichert? Ich würde den Händler einmal durch die Wand reißen :-)

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