Probleme beim Autoverkauf!

Liebe Motor-Talk Gemeinde.

Ich hatte mir vor ca. einem Monat ein Auto gekauft, um über den Winter zur Uni zu kommen.

War ein kleines nettes Auto mit Rest-Tüv, hinten ein (von außen) reparierter Unfallschaden, welcher mich nicht gestört hat, da der Wagen einwandfrei fuhr und von außen Top war!

Der Unfall ist vom Vor-vor Besitzer! Also über 2 Jahre her.

Jedoch ist der Weg sehr weit zur Uni, der Benzinverbrauch über die lange Strecke zu hoch.

Nun habe ich das Auto vor 2 Wochen verkauft, um doch mit den Öffentlichen zu fahren.

Sooo nun zum wichtigen Teil dem Verkauf.

Eigentlich super geklappt, netter Kontakt.

Das erste mal kamen der Vater und die Tochter vorbei. Haben sich das Auto angeguckt und eine Probefahrt gemacht.

Am nächsten Tag haben sich die Tochter (Käuferin) und ich, beim Verkehrsamt getroffen, um das Auto abzumelden und umzumelden und darauf den Kaufvertrag abzuschließen.

Im Kaufvertrag habe ich als Sondervereinbarung geschrieben: Gekauft wie gesehen, ohne Garantie (Weil ich mich bei Autos nicht auskenne und keine Garantie geben kann).

Beim Häkchen: "Hat der Wagen in Ihrem Besitz einen Unfallschaden erlitten", habe ich nichts angekreuzt.

Beim Häkchen: "Ist der Wagen laut Ihres Wissens auch in der übrigen Zeit Unfallfrei", habe ich nichts angekreuzt, da er ja vor Jahren mal einen drauf bekommen hatte.

Als die Käuferin sich das Auto beim Verkehrsamt nochmals anschaute und den Kofferraum begutachtet meinte Sie: "Oh das ist ja ziemlich verbeult". Da meinte ich: "Keine Ahnung das stammt nicht aus meinem Besitz."
Da hatte Sie auch nichts weiteres gesagt und Sie hat mir das Geld gegeben.

Zwei Tage nach dem Verkauf meldet sich der Vater bei mir und sagte: "Wir zeigen Sie nun an, da das Auto einen Unfallschaden hinten hat, Wirtschaftlicher Totalschaden, Sie meinten der Wagen ist Unfallfrei (obwohl ich das nie gesagt habe!)". Ich habe versucht natürlich eine Lösung zu finden, jedoch weissen Sie jedes Gespräch ab.

Nun, befürchte ich als armer Student :P natürlich die ganzen Anwaltskosten (habe bis jetzt keine Rechtschutzversicherung).

Könnt Ihr mir netterweise Auskunft geben wer im Recht ist?

Zwar weiss ich, dass sehr viele Menschen um Ihr Geld gebracht werden durch Betrüger, aber auf der anderen Seite finde ich, dass Personen, die Autos kaufen !VOR! dem Kaufvertrag sich sichergehen sollten, dass das Auto der richtige ist und nicht einfach eine Rücknahme fordern, nur weil der Wagen nicht glatt durch den TÜV kommt.

Was meint Ihr?

Danke im Vorraus!

Beste Antwort im Thema

das DU den vertrag falsch ausgefüllt hast steht ja jetzt fest.

kontaktier doch einfach den käufer und sag das den karren zurück nimmst. kapier ich net. wen jemand a) dumm tut, b) unzufrieden ist oder c) einfach den eimer zurückgeben will nach 2 tagen (also kann man nicht von irgendwelchen abutzungen etc reden) dann nimm ihn doch zurück. vorallem wen du den vertrag falsch ausgefüllt hast.

nimms mir jetzt net krumm...was studierst du den? man sollte schon das lesen und verstehen was man so unterschreibt. den unterschied zwischen gewährleistung und garantie sollte man auch kennen. und wens ein kreuzle für "auto hatte einen unfallschaden" und du da keins machst dann is das deine schuld. den dann bedeutet das "unfallfrei".

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das DU den vertrag falsch ausgefüllt hast steht ja jetzt fest.

kontaktier doch einfach den käufer und sag das den karren zurück nimmst. kapier ich net. wen jemand a) dumm tut, b) unzufrieden ist oder c) einfach den eimer zurückgeben will nach 2 tagen (also kann man nicht von irgendwelchen abutzungen etc reden) dann nimm ihn doch zurück. vorallem wen du den vertrag falsch ausgefüllt hast.

nimms mir jetzt net krumm...was studierst du den? man sollte schon das lesen und verstehen was man so unterschreibt. den unterschied zwischen gewährleistung und garantie sollte man auch kennen. und wens ein kreuzle für "auto hatte einen unfallschaden" und du da keins machst dann is das deine schuld. den dann bedeutet das "unfallfrei".

Eigentlich komisch diese Geschichte: Der Verkäufer umgeht (mit Absicht) den Hinweis auf den vorliegenden Unfallschaden und die Käufer hatten wohl Tomaten auf den Augen, weil sie die Dellen nicht gesehen haben.Kann ich mir sooo absolut nicht vorstellen!!
Ob der Gang über die Gerichte sinnvoll sein wird? Angesichts der zu erwartenden Kosten - der Ausgang vor Gericht ist ja ungewiss - wäre eine gütliche Einigung wohl der bessere Weg.

ich sag ja -> zurücknehmen, geld aufn tisch legen und eben dem nächsten diesmal RICHTIG verkaufen. kann ja vorkommen das man naiv den vertrag "nach bestem gewissen" ausfüllt. aber dann würde ich vorallem ohne rechtsschutz (jetzt aber ZACKIG eine abschliessen!) UND mit "falsch" ausgefülltem vertrag dem ärger ganz einfach aus dem weg gehen.

Was war denn das für ein Auto und von was für Summen ist eigentlich die Rede?
Wie kommen die eigentlich auf "wirtschaftlicher Totalschaden" - schmeissen die das mal einfach so in den Raum, oder waren die ernsthaft damit beim Gutachter?

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bei einem unfallwagen der nicht unfallfrei ist spielts keine rolle obs ein 400€ corsa oder ein 400.000€ maybach ist 😉 mangel bleibt mangel.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


bei einem unfallwagen der nicht unfallfrei ist spielts keine rolle obs ein 400€ corsa oder ein 400.000€ maybach ist 😉 mangel bleibt mangel.

Schon, aber bei Leuten, die bei ´ner 400€ Gurke so einen Aufstand lostreten, geht´s meist eher um Abzocke.

Nicht selten erweisen sich solche Leute als Spinner, von denen man dann doch nichts mehr hört.

Wer sich in solchen Preisklassen umsieht, hat auch selten das Geld für einen Anwalt usw.

Was wollen die denn erstreiten? Eine Erstattung von 200,- € und dafür das Doppelte in Anwalt und Gutachter investieren? Und sich dann noch die Blöße geben, das die da rumgefälscht haben?

Bei sowas rollen Richter und Staatsanwaltschaft ohnehin nur mit den Augen und stellen das Ganze womöglich wegen Geringfügigkeit ein.

Ich glaub eher, da kommt gar nichts mehr.

Wenn auf dem Original-Vertrag irgendetwas nachträglich geändert wurde, was ja mit einer Durchschrift nachgewiesen werden könnte, dann hat der Käufer aber genauso ein Problem. Das wäre dann Urkundenfälschung.

Wobei ich davon ausgehe, dass es sich tatsächlich um eine Durchschrift handelt und nicht um einen Vertrag, der 2 mal separat aufgesetzt wurde.

Ich würde gar nicht reagieren, wenn etwas vom Anwalt kommt oder der Staatsanwaltschaft, dann kann man immer noch etwas unternehmen.

Zitat:

Original geschrieben von Nimitz89



Zitat:

Verdammt!

Jetzt verstehe ich es.

Ich hab extra nichts angekreuzt, weil ich ja wusste dass er einen Vorschaden hatte.

und genau deswegen hättest du dort unter (2.1) bei der dritten Frage ein Kreuz machen müssen die darunter befindliche Leerzeile einfach  ( nicht fachgerechter reparierter Heckschaden wie gesehen) reinschreiben müssen um aus der Nummer rauszukommen.

Zitat:

Original geschrieben von admiral26



Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


bei einem unfallwagen der nicht unfallfrei ist spielts keine rolle obs ein 400€ corsa oder ein 400.000€ maybach ist 😉 mangel bleibt mangel.
Schon, aber bei Leuten, die bei ´ner 400€ Gurke so einen Aufstand lostreten, geht´s meist eher um Abzocke.
Nicht selten erweisen sich solche Leute als Spinner, von denen man dann doch nichts mehr hört.
Wer sich in solchen Preisklassen umsieht, hat auch selten das Geld für einen Anwalt usw.
Was wollen die denn erstreiten? Eine Erstattung von 200,- € und dafür das Doppelte in Anwalt und Gutachter investieren? Und sich dann noch die Blöße geben, das die da rumgefälscht haben?
Bei sowas rollen Richter und Staatsanwaltschaft ohnehin nur mit den Augen und stellen das Ganze womöglich wegen Geringfügigkeit ein.
Ich glaub eher, da kommt gar nichts mehr.

strafrechtlich ja...haste recht. aber zivilrechtlich siehts anders aus 😉

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Ich würde gar nicht reagieren, wenn etwas vom Anwalt kommt oder der Staatsanwaltschaft, dann kann man immer noch etwas unternehmen.

und das rätst du einem "armen" Studenten ohne Rechtsschutzversicherung, der hier alles andere als unschuldig an der Sache ist ?

Ja, passt dir wohl nicht? Ich hätte wohl auch auf ihn "einschlagen" sollen? Ich (an seiner Stelle) würde weitere Schritte abwarten.

Zitat:

Original geschrieben von E36 323i Coupe



Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Ich würde gar nicht reagieren, wenn etwas vom Anwalt kommt oder der Staatsanwaltschaft, dann kann man immer noch etwas unternehmen.
und das rätst du einem "armen" Studenten ohne Rechtsschutzversicherung, der hier alles andere als unschuldig an der Sache ist ?

Eine einvernehmliche Lösung mit dem Käufer  zu suchen.

Will der Käufer doch gar nicht.

Zitat:

Ich habe versucht natürlich eine Lösung zu finden, jedoch weissen Sie jedes Gespräch ab.

Also abwarten.

Ich würde auch erstmal abwarten. So schlimm sieht es doch gar nicht aus. Schließlich ist der Unfallschaden nicht unsichtbar, denn die Käuferin hat es ja gesehen. Die waren bei der Probefahrt sogar zu Zweit. Wenn er dem Richter noch glaubhaft machen kann, dass er die Frage im Kaufvertrag nicht verstanden hat und deshalb nichts angekreuzt hat, wird der Richter einem Studenten nicht den Kopf abreißen. Und zu guter Letzt: Der Käufer trägt auch Verantwortung und wenn da irgendwo ein Kreuzchen fehlt, sollte man auch mal nachfragen.

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