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Probleme beim Autoverkauf!

Themenstarteram 18. Dezember 2011 um 21:55

Liebe Motor-Talk Gemeinde.

Ich hatte mir vor ca. einem Monat ein Auto gekauft, um über den Winter zur Uni zu kommen.

War ein kleines nettes Auto mit Rest-Tüv, hinten ein (von außen) reparierter Unfallschaden, welcher mich nicht gestört hat, da der Wagen einwandfrei fuhr und von außen Top war!

Der Unfall ist vom Vor-vor Besitzer! Also über 2 Jahre her.

Jedoch ist der Weg sehr weit zur Uni, der Benzinverbrauch über die lange Strecke zu hoch.

Nun habe ich das Auto vor 2 Wochen verkauft, um doch mit den Öffentlichen zu fahren.

Sooo nun zum wichtigen Teil dem Verkauf.

Eigentlich super geklappt, netter Kontakt.

Das erste mal kamen der Vater und die Tochter vorbei. Haben sich das Auto angeguckt und eine Probefahrt gemacht.

Am nächsten Tag haben sich die Tochter (Käuferin) und ich, beim Verkehrsamt getroffen, um das Auto abzumelden und umzumelden und darauf den Kaufvertrag abzuschließen.

Im Kaufvertrag habe ich als Sondervereinbarung geschrieben: Gekauft wie gesehen, ohne Garantie (Weil ich mich bei Autos nicht auskenne und keine Garantie geben kann).

Beim Häkchen: "Hat der Wagen in Ihrem Besitz einen Unfallschaden erlitten", habe ich nichts angekreuzt.

Beim Häkchen: "Ist der Wagen laut Ihres Wissens auch in der übrigen Zeit Unfallfrei", habe ich nichts angekreuzt, da er ja vor Jahren mal einen drauf bekommen hatte.

Als die Käuferin sich das Auto beim Verkehrsamt nochmals anschaute und den Kofferraum begutachtet meinte Sie: "Oh das ist ja ziemlich verbeult". Da meinte ich: "Keine Ahnung das stammt nicht aus meinem Besitz."

Da hatte Sie auch nichts weiteres gesagt und Sie hat mir das Geld gegeben.

Zwei Tage nach dem Verkauf meldet sich der Vater bei mir und sagte: "Wir zeigen Sie nun an, da das Auto einen Unfallschaden hinten hat, Wirtschaftlicher Totalschaden, Sie meinten der Wagen ist Unfallfrei (obwohl ich das nie gesagt habe!)". Ich habe versucht natürlich eine Lösung zu finden, jedoch weissen Sie jedes Gespräch ab.

Nun, befürchte ich als armer Student :P natürlich die ganzen Anwaltskosten (habe bis jetzt keine Rechtschutzversicherung).

Könnt Ihr mir netterweise Auskunft geben wer im Recht ist?

Zwar weiss ich, dass sehr viele Menschen um Ihr Geld gebracht werden durch Betrüger, aber auf der anderen Seite finde ich, dass Personen, die Autos kaufen !VOR! dem Kaufvertrag sich sichergehen sollten, dass das Auto der richtige ist und nicht einfach eine Rücknahme fordern, nur weil der Wagen nicht glatt durch den TÜV kommt.

Was meint Ihr?

Danke im Vorraus!

 

 

Beste Antwort im Thema

das DU den vertrag falsch ausgefüllt hast steht ja jetzt fest.

kontaktier doch einfach den käufer und sag das den karren zurück nimmst. kapier ich net. wen jemand a) dumm tut, b) unzufrieden ist oder c) einfach den eimer zurückgeben will nach 2 tagen (also kann man nicht von irgendwelchen abutzungen etc reden) dann nimm ihn doch zurück. vorallem wen du den vertrag falsch ausgefüllt hast.

nimms mir jetzt net krumm...was studierst du den? man sollte schon das lesen und verstehen was man so unterschreibt. den unterschied zwischen gewährleistung und garantie sollte man auch kennen. und wens ein kreuzle für "auto hatte einen unfallschaden" und du da keins machst dann is das deine schuld. den dann bedeutet das "unfallfrei".

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Hast doch alles richtig angekreuzt, aber sollen sie doch versuchen, wenn ein Gerichtstermin ansteht musst Du nun mal die Eltern um Geld für Anwalt anpumpen, bekommst aber auch bald zurück nehme ich mal stark an ;)

Wenn du von dem Unfall gewusst hast, wäre es dennoch cleverer gewesen das zweite anzukreuzen.

Dann hätten die gar nix mehr zu wollen gehabt!

Themenstarteram 18. Dezember 2011 um 22:27

Zitat:

Original geschrieben von Opelowski

Hast doch alles richtig angekreuzt, aber sollen sie doch versuchen, wenn ein Gerichtstermin ansteht musst Du nun mal die Eltern um Geld für Anwalt anpumpen, bekommst aber auch bald zurück nehme ich mal stark an ;)

Danke dir für deine Antwort.

Ja wenn alles so einfach wäre,

die Dame behauptet ich hätte es angekreuzt, dass der Wagen vom Vorbesitzer auch Unfallfrei war, obwohl wir es mit einem Kugelschreiber geschrieben haben und es bei meinem Kaufvertrag nicht drauf steht.

Und die sind älter als ich und behaupten ich hätte gesagt, dass der Wagen Unfallfrei wäre.

Gilt denn der Vater als Zeuge?

Nicht dass der Richter mir das anzweifelt :S

Themenstarteram 18. Dezember 2011 um 22:30

Zitat:

Original geschrieben von Daemonarch

Wenn du von dem Unfall gewusst hast, wäre es dennoch cleverer gewesen das zweite anzukreuzen.

Dann hätten die gar nix mehr zu wollen gehabt!

Wie meinste das?

Wenn ich das zweite angekreuzt hätte, würde es heissen dass ich nichts von einem Unfall vom Vorbesitzer gewusst habe.

Vll hast du den Punkt falsch verstanden ;)

Wenn es in dem Kaufvertrag etwas zum Ankreuzen gegeben hat und du wissentlich nichts ankreuzt, dann kann man meiner Meinung nach schon von Arglist sprechen. Hier kommt es nun auch auf den Vertrag an mit dem du das Auto gekauft hast. Ist dort der Unfallschaden dokumentiert, sieht es nicht gut für dich aus.

Interessehalber: Wie hoch ist die Differenz zwischen Ankauf von vor 2 Wochen und dem Verkauf?

Grüße

Steini

Themenstarteram 18. Dezember 2011 um 22:38

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Wenn es in dem Kaufvertrag etwas zum Ankreuzen gegeben hat und du wissentlich nichts ankreuzt, dann kann man meiner Meinung nach schon von Arglist sprechen. Hier kommt es nun auch auf den Vertrag an mit dem du das Auto gekauft hast. Ist dort der Unfallschaden dokumentiert, sieht es nicht gut für dich aus.

Interessehalber: Wie hoch ist die Differenz zwischen Ankauf von vor 2 Wochen und dem Verkauf?

Grüße

Steini

Ich glaube du hast die Kreuze nicht ganz verstanden.

Hätte ich es angekreuzt, würde es heisen der Wagen wäre laut meines Wissens von den Vorbesitzer UNFALLFREI. Aber das habe ich eben nicht angekreuzt, da ich ja wusste, dass er mal einen drauf bekommen hat und das steht auch natürlich im Kaufvertrag von den ich das Auto gekauft habe.

100€ mehr ergattert, da die Käufer nicht einmal verhandelt haben und es VB war.

Mal für die Zukunft ein kleiner Tipp, alles was man nachträglich ankreuzen könnte, insofern verhindern dass man es unmöglich macht indem man ganzen Satz incl. der an zu kreuzenden Kästchen durchstreicht oder sowas. Besser Musterverträge nehmen wo man immer zw. "ja" und "nein" wählen muss und nichts offen bleibt.

Denn graphologische Gutachten mögen ja relativ zuverlässig sein, aber nicht an kleinen Kreuzen.

Verschreibt man sich neues Formular nehmen, nichts rum schmieren, eine Kopie mehr kostet fast nichts und erspart Ärger.

Zitat:

Original geschrieben von Nimitz89

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Wenn es in dem Kaufvertrag etwas zum Ankreuzen gegeben hat und du wissentlich nichts ankreuzt, dann kann man meiner Meinung nach schon von Arglist sprechen. Hier kommt es nun auch auf den Vertrag an mit dem du das Auto gekauft hast. Ist dort der Unfallschaden dokumentiert, sieht es nicht gut für dich aus.

Interessehalber: Wie hoch ist die Differenz zwischen Ankauf von vor 2 Wochen und dem Verkauf?

Grüße

Steini

Ich glaube du hast die Kreuze nicht ganz verstanden.

Ich ging in der Tat von einer Auswahl zwischen Ja und Nein zum Ankreuzen aus. Wenn da nur der Satz steht ist es an sich OK und du kannst an deinem Durchschlag beweisen dass es kein Kreuz gab.

Was mich jetzt wundert: Was ist das für ein Vordruck der eine solch wichtige Frage nicht eindeutig mit Ja/Nein beantworten lässt? Gibt es einen Link zu dem Formular?

Im Übrigen gibt es noch einen Formfehler bei deinem Zusatz ;) Man braucht beim Verkauf von Privat keine Garantie auszuschließen sonder man muss die Gewährleistung bzw Sachmängelhaftung ausschließen.

Grüße

Steini

Themenstarteram 18. Dezember 2011 um 22:58

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Zitat:

Original geschrieben von Nimitz89

 

Ich glaube du hast die Kreuze nicht ganz verstanden.

Ich ging in der Tat von einer Auswahl zwischen Ja und Nein zum Ankreuzen aus. Wenn da nur der Satz steht ist es an sich OK und du kannst an deinem Durchschlag beweisen dass es kein Kreuz gab.

Was mich jetzt wundert: Was ist das für ein Vordruck der eine solch wichtige Frage nicht eindeutig mit Ja/Nein beantworten lässt? Gibt es einen Link zu dem Formular?

Im Übrigen gibt es noch einen Formfehler bei deinem Zusatz ;) Man braucht beim Verkauf von Privat keine Garantie auszuschließen sonder man muss die Gewährleistung bzw Sachmängelhaftung ausschließen.

Grüße

Steini

Haha du wirst lachen.

Es ist der originale ADAC Kaufvertrag gewesen.

Die Dame hat den mitgebracht.

Wie gesagt ich wollte ja mit den Leuten die Sachlage besprechen, evtl. hätte ich auch das Auto zurückgenommen, da ich im moment nicht den Kopf für so eine nervige Sache habe, aber manche Menschen können nicht fünf Minuten über eine Sachlage diskutieren, ohne Ihren Anwalt einzuschalten.

Naja rein formell und auch moralisch finde ich bin ich im Recht, aber ich hoffe der Richter (wenn es soweit kommen sollte), entscheidet sich nicht gegen mich, da ich das Auto nur kurz hatte und ich sogar "Gewinn" daraus gemacht habe.

Was meint Ihr?

P.S. Das mit gekauft wie gesehen, ohne Garantie wurde mir mal so gesagt, genaueres wusste ich auch nicht. Die Rechtslage in Deutschland wird ja von Tag zu Tag komplizierter.

Hmm, da ich vor kurzem auch ein Auto mit dem ADAC Vertrag verkauft habe, hab ich das anders in Erinnerung und nach kurzem nachsehen steht bei mir:

2. Der Verkäufer erklärt:

2.1. dass das Kfz in der übrigen Zeit – soweit ihm bekannt –

# keinen Unfallschaden

# keine sonstigen Beschädigungen

# lediglich folgende Unfallschäden od. sonstige Beschädigungen hatte:

die # stehen für ein Ankreuzfeld ;)

Kann natürlich sein dass der Papa da ein etwas älteres Formular für die Tochter hatte.

Wenn du magst, kannst den Vertrag ja mal Scannen/Fotografieren und mit geschwärzten Persönlichen Daten hier einstellen.

Grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von Nimitz89

Haha du wirst lachen.

und du solltest nicht zu früh lachen!

Zitat:

Naja rein formell und auch moralisch finde ich bin ich im Recht

nö...

du hast einen unfallwagen verkauft, ohne anzugeben, das es ein unfallwagen ist! alleine das reicht i.d.r. schon aus, um den kaufvertrag rückgängig zu machen...

das du die gesetzliche gewährleistung von zwei jahren nicht ausgeschlossen hast - setzt dem ganzen dann noch die krone auf!

d.h. wenn die karre in nem halben jahr nen motorschaden hat, zahlst DU im idealfall die reparatur!

Zitat:

Die Rechtslage in Deutschland wird ja von Tag zu Tag komplizierter.

nö...

die gängigen formulierungen sind seit eingen jahren rechtlich, relativ wasserdicht!

Zitat:

Original geschrieben von Nimitz89

 

 

Beim Häkchen: "Hat der Wagen in Ihrem Besitz einen Unfallschaden erlitten", habe ich nichts angekreuzt.

 

Beim Häkchen: "Ist der Wagen laut Ihres Wissens auch in der übrigen Zeit Unfallfrei", habe ich nichts angekreuzt, da er ja vor Jahren mal einen drauf bekommen hatte.

Klingt für mich aber schon wie ein Täuschungsversuch, oder warum hast du da nicht "NEIN" eingetragen, obwohl du wusstest, daß der Wagen vor dir einen Unfall hatte?

 

Und natürlich gilt der Vater auch als Zeuge.

 

 

Themenstarteram 18. Dezember 2011 um 23:14

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Hmm, da ich vor kurzem auch ein Auto mit dem ADAC Vertrag verkauft habe, hab ich das anders in Erinnerung und nach kurzem nachsehen steht bei mir:

2. Der Verkäufer erklärt:

2.1. dass das Kfz in der übrigen Zeit – soweit ihm bekannt –

# keinen Unfallschaden

# keine sonstigen Beschädigungen

# lediglich folgende Unfallschäden od. sonstige Beschädigungen hatte:

die # stehen für ein Ankreuzfeld ;)

Kann natürlich sein dass der Papa da ein etwas älteres Formular für die Tochter hatte.

Wenn du magst, kannst den Vertrag ja mal Scannen/Fotografieren und mit geschwärzten Persönlichen Daten hier einstellen.

Grüße

Steini

Ja genau du hast recht das ist genau der!

Von den dreien habe ich nichts angekreuzt!

Bin ich denn nun im Recht was meinste Steini?

Themenstarteram 18. Dezember 2011 um 23:20

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Nimitz89

Haha du wirst lachen.

und du solltest nicht zu früh lachen!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Naja rein formell und auch moralisch finde ich bin ich im Recht

nö...

du hast einen unfallwagen verkauft, ohne anzugeben, das es ein unfallwagen ist! alleine das reicht i.d.r. schon aus, um den kaufvertrag rückgängig zu machen...

das du die gesetzliche gewährleistung von zwei jahren nicht ausgeschlossen hast - setzt dem ganzen dann noch die krone auf!

d.h. wenn die karre in nem halben jahr nen motorschaden hat, zahlst DU im idealfall die reparatur!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Die Rechtslage in Deutschland wird ja von Tag zu Tag komplizierter.

nö...

die gängigen formulierungen sind seit eingen jahren rechtlich, relativ wasserdicht!

1. Wieso muss ich als Privatperson 2 Jahre Garantie geben? Das wäre ja die Höhe!

Wo habe ich die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren nicht ausgeschlossen?

2. Ich glaube ihr versteht dieses Kreuzchen nicht, da kann man nicht NEIN ODER JA angeben.

Wenn man das ankreuzt, heist es der Wagen wäre UNFALLFREI gewesen, war er aber nicht daher habe ich es ja eben NICHT angekreuzt.

Fast jedes Auto hatte mal irgendwann in 11 Jahren einen Schaden gehabt man muss doch nicht alles Handschriftlich in den Kaufvertrag dazuschreiben, sonst gäbe es ja die Kreuzchen nicht oder?

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