Probleme beim Autoverkauf!
Liebe Motor-Talk Gemeinde.
Ich hatte mir vor ca. einem Monat ein Auto gekauft, um über den Winter zur Uni zu kommen.
War ein kleines nettes Auto mit Rest-Tüv, hinten ein (von außen) reparierter Unfallschaden, welcher mich nicht gestört hat, da der Wagen einwandfrei fuhr und von außen Top war!
Der Unfall ist vom Vor-vor Besitzer! Also über 2 Jahre her.
Jedoch ist der Weg sehr weit zur Uni, der Benzinverbrauch über die lange Strecke zu hoch.
Nun habe ich das Auto vor 2 Wochen verkauft, um doch mit den Öffentlichen zu fahren.
Sooo nun zum wichtigen Teil dem Verkauf.
Eigentlich super geklappt, netter Kontakt.
Das erste mal kamen der Vater und die Tochter vorbei. Haben sich das Auto angeguckt und eine Probefahrt gemacht.
Am nächsten Tag haben sich die Tochter (Käuferin) und ich, beim Verkehrsamt getroffen, um das Auto abzumelden und umzumelden und darauf den Kaufvertrag abzuschließen.
Im Kaufvertrag habe ich als Sondervereinbarung geschrieben: Gekauft wie gesehen, ohne Garantie (Weil ich mich bei Autos nicht auskenne und keine Garantie geben kann).
Beim Häkchen: "Hat der Wagen in Ihrem Besitz einen Unfallschaden erlitten", habe ich nichts angekreuzt.
Beim Häkchen: "Ist der Wagen laut Ihres Wissens auch in der übrigen Zeit Unfallfrei", habe ich nichts angekreuzt, da er ja vor Jahren mal einen drauf bekommen hatte.
Als die Käuferin sich das Auto beim Verkehrsamt nochmals anschaute und den Kofferraum begutachtet meinte Sie: "Oh das ist ja ziemlich verbeult". Da meinte ich: "Keine Ahnung das stammt nicht aus meinem Besitz."
Da hatte Sie auch nichts weiteres gesagt und Sie hat mir das Geld gegeben.
Zwei Tage nach dem Verkauf meldet sich der Vater bei mir und sagte: "Wir zeigen Sie nun an, da das Auto einen Unfallschaden hinten hat, Wirtschaftlicher Totalschaden, Sie meinten der Wagen ist Unfallfrei (obwohl ich das nie gesagt habe!)". Ich habe versucht natürlich eine Lösung zu finden, jedoch weissen Sie jedes Gespräch ab.
Nun, befürchte ich als armer Student :P natürlich die ganzen Anwaltskosten (habe bis jetzt keine Rechtschutzversicherung).
Könnt Ihr mir netterweise Auskunft geben wer im Recht ist?
Zwar weiss ich, dass sehr viele Menschen um Ihr Geld gebracht werden durch Betrüger, aber auf der anderen Seite finde ich, dass Personen, die Autos kaufen !VOR! dem Kaufvertrag sich sichergehen sollten, dass das Auto der richtige ist und nicht einfach eine Rücknahme fordern, nur weil der Wagen nicht glatt durch den TÜV kommt.
Was meint Ihr?
Danke im Vorraus!
Beste Antwort im Thema
das DU den vertrag falsch ausgefüllt hast steht ja jetzt fest.
kontaktier doch einfach den käufer und sag das den karren zurück nimmst. kapier ich net. wen jemand a) dumm tut, b) unzufrieden ist oder c) einfach den eimer zurückgeben will nach 2 tagen (also kann man nicht von irgendwelchen abutzungen etc reden) dann nimm ihn doch zurück. vorallem wen du den vertrag falsch ausgefüllt hast.
nimms mir jetzt net krumm...was studierst du den? man sollte schon das lesen und verstehen was man so unterschreibt. den unterschied zwischen gewährleistung und garantie sollte man auch kennen. und wens ein kreuzle für "auto hatte einen unfallschaden" und du da keins machst dann is das deine schuld. den dann bedeutet das "unfallfrei".
61 Antworten
Du hast, wie vorher vermutet, es Verschwiegen!
Sieh zu dass du Kontakt aufnimmst (evtl auch dem Namen des Anwalts geben lassen) und den Wagen zurückholst, biete dieses auch schriftlich an um evtl den Schaden für dich zu minimieren. Ansonsten könnten weitere Kosten aus dem Rechtsstreit entstehen.
Der ADAC Vertrag beinhaltet aber wenigstens einen gut Formulierten Ausschluss der Sachmängelhaftung 🙂 Aus der Nummer bist du also schon mal raus...
Grüße
Steini
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Du hast, wie vorher vermutet, es Verschwiegen!Sieh zu dass du Kontakt aufnimmst (evtl auch dem Namen des Anwalts geben lassen) und den Wagen zurückholst, biete dieses auch schriftlich an um evtl den Schaden für dich zu minimieren. Ansonsten könnten weitere Kosten aus dem Rechtsstreit entstehen.
Der ADAC Vertrag beinhaltet aber wenigstens einen gut Formulierten Ausschluss der Sachmängelhaftung 🙂 Aus der Nummer bist du also schon mal raus...
Grüße
Steini
Wo habe ich es Verschwiegen Steini?
Würde ich den Punkt angekreuzen, hätte ich es verschwiegen, aber da ich es nicht angrekreuzt habe bin ich doch im Recht oder nicht.
Außerdem hat die Tochter den eingedellten Kofferaum doch gesehen!
Im ADAC-Kaufvertrag gibts es aber dort 3 Felder zum ankreuzen:
Der Verkäufer erklärt,
dass das Kfz auch in der übrigen Zeit
- keinen Unfallschaden
- keine sonstigen Beschädigungen
- folgende Unfallschäden od. Beschädigungen hatte
Hier hättest du letzteres ankreuzen und beschreiben müssen
So sehen in etwa auch alle übliche Kfz-Kaufverträge aus.War das ein ausgedruckter Vertrag oder ein gekaufter mit Durchschlag?
Bei einem selbst ausgedruckten würde ich immer sehr vorsichtig sein, nicht daß da wichtige Sachen zum Vorteil des Käufers absichtlich ausgelassen wurden, wie der Gewährleistungsausschluss
Zitat:
Original geschrieben von Nimitz89
1. Wieso muss ich als Privatperson 2 Jahre Garantie geben? Das wäre ja die Höhe!
Wo habe ich die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren nicht ausgeschlossen?2. Ich glaube ihr versteht dieses Kreuzchen nicht, da kann man nicht NEIN ODER JA angeben.
Wenn man das ankreuzt, heist es der Wagen wäre UNFALLFREI gewesen, war er aber nicht daher habe ich es ja eben NICHT angekreuzt.
Fast jedes Auto hatte mal irgendwann in 11 Jahren einen Schaden gehabt man muss doch nicht alles Handschriftlich in den Kaufvertrag dazuschreiben, sonst gäbe es ja die Kreuzchen nicht oder?
Du verstehst es nicht 😉
Du wurdest im Vertrag quasi "gefragt" ob es einen Vorschaden gab. Eine der 3 Antwortmöglichkeiten ist immer zutreffend, du hast nichts angekreuzt, also hast du den offenbarunggspflichtigen Schaden von dem du wusstest verschwiegen. Da gibt es für mich nun nix mehr dran zu Rütteln.
Das man die gesetzliche Sachmängelhaftung/Gewährleistung ausschließen muss ist doch nun seit einigen Jahren (5 oder 6) so. Verwechsele das bitte nicht mit Garantie, das ist reines Vertragsrecht und es besteht von niemand eine Pflicht dazu. Eine Garantie geht meist über die Gewährleistung hinaus.
Grüße
Steini
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Zitat:
Original geschrieben von Nimitz89
1. Wieso muss ich als Privatperson 2 Jahre Garantie geben?
garantie und die gesetzlich vorgeschriebene gewährleistung sind zwei paar schuh!
gewährleistung musst du auch als privatperson geben... 😰
im gegensatz zum gewerblichen verkäufer
- der sie lediglich bei gebrauchtwagen auf ein jahr verkürzen kann -kannst du sie aber komplett ausschließen! dieses muss allerdings schriftlich erfolgen, da die nachweisbarkeit bei "mündlichen zusatzvereinbarungen" ziemlich schwer ist!
Zitat:
Wo habe ich die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren nicht ausgeschlossen?
du schreibst nur iwas von garantie...aber nichts von gewährleistung/sachmängelhaftung...und eben das ist der knackpunkt! ebensogut hättest du auch "bratkartoffel" reinschreiben können...
Zitat:
man muss doch nicht alles Handschriftlich in den Kaufvertrag dazuschreiben, sonst gäbe es ja die Kreuzchen nicht oder?
man muss es nicht...man SOLLTE es aber, wenn man ärger - den du jetzt hast - vermeiden will!
und von handschriftlich war doch garkeine rede, der von dir verwendete kv hat doch ein entsprechendes feld - wo man vorschäden angeben kann/sollte/MUSS!
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Du verstehst es nicht 😉Zitat:
Original geschrieben von Nimitz89
1. Wieso muss ich als Privatperson 2 Jahre Garantie geben? Das wäre ja die Höhe!
Wo habe ich die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren nicht ausgeschlossen?2. Ich glaube ihr versteht dieses Kreuzchen nicht, da kann man nicht NEIN ODER JA angeben.
Wenn man das ankreuzt, heist es der Wagen wäre UNFALLFREI gewesen, war er aber nicht daher habe ich es ja eben NICHT angekreuzt.
Fast jedes Auto hatte mal irgendwann in 11 Jahren einen Schaden gehabt man muss doch nicht alles Handschriftlich in den Kaufvertrag dazuschreiben, sonst gäbe es ja die Kreuzchen nicht oder?Du wurdest im Vertrag quasi "gefragt" ob es einen Vorschaden gab. Eine der 3 Antwortmöglichkeiten ist immer zutreffend, du hast nichts angekreuzt, also hast du den offenbarunggspflichtigen Schaden von dem du wusstest verschwiegen. Da gibt es für mich nun nix mehr dran zu Rütteln.
Das man die gesetzliche Sachmängelhaftung/Gewährleistung ausschließen muss ist doch nun seit einigen Jahren (5 oder 6) so. Verwechsele das bitte nicht mit Garantie, das ist reines Vertragsrecht und es besteht von niemand eine Pflicht dazu. Eine Garantie geht meist über die Gewährleistung hinaus.
Grüße
Steini
Verdammt!
Jetzt verstehe ich es.
Ich hab extra nichts angekreuzt, weil ich ja wusste dass er einen Vorschaden hatte.
Trotzdem hat die Dame den Vertrag anscheinend modfiziert, da Sie meinte ich habe was angekreuzt!
Hmm wenn ich den Wagen zurücknehme, muss ich deren Anwalt bezahlen, oder kann ich den Wagen einfach zurücknehmen?
Hier hilft nur nochmal den Kontakt suchen....... wie ich weiter oben schon schrieb.
Grüße und gute Nacht
Steini
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Hier hilft nur nochmal den Kontakt suchen....... wie ich weiter oben schon schrieb.Grüße und gute Nacht
Steini
Danke und Dito!
Zitat:
Original geschrieben von Nimitz89
Verdammt!Zitat:
Original geschrieben von steini111
Du verstehst es nicht 😉
Du wurdest im Vertrag quasi "gefragt" ob es einen Vorschaden gab. Eine der 3 Antwortmöglichkeiten ist immer zutreffend, du hast nichts angekreuzt, also hast du den offenbarunggspflichtigen Schaden von dem du wusstest verschwiegen. Da gibt es für mich nun nix mehr dran zu Rütteln.
Das man die gesetzliche Sachmängelhaftung/Gewährleistung ausschließen muss ist doch nun seit einigen Jahren (5 oder 6) so. Verwechsele das bitte nicht mit Garantie, das ist reines Vertragsrecht und es besteht von niemand eine Pflicht dazu. Eine Garantie geht meist über die Gewährleistung hinaus.
Grüße
SteiniJetzt verstehe ich es.
Ich hab extra nichts angekreuzt, weil ich ja wusste dass er einen Vorschaden hatte.
Trotzdem hat die Dame den Vertrag anscheinend modfiziert, da Sie meinte ich habe was angekreuzt!
Hmm wenn ich den Wagen zurücknehme, muss ich deren Anwalt bezahlen, oder kann ich den Wagen einfach zurücknehmen?
Wenn die "Dame" etwas auf ihrem Vertragsdurchschlag angekreuzt hat, was auf deinem nachweislich nicht angekreuzt ist (is deiner von denen unterschrieben?), dann liegt eindeutig von ihrer Seite aus ein Betrugsversuch vor.
Sollte vor Gericht für dich sprechen.
Geh allerdings stark davon aus, das es auf nen Vergleich hinausläuft, wo du die Kiste zurücknehmen musst, und auch deine Anwaltskosten selber tragen musst.
Zitat:
Original geschrieben von Daemonarch
Wenn die "Dame" etwas auf ihrem Vertragsdurchschlag angekreuzt hat, was auf deinem nachweislich nicht angekreuzt ist (is deiner von denen unterschrieben?), dann liegt eindeutig von ihrer Seite aus ein Betrugsversuch vor.Zitat:
Original geschrieben von Nimitz89
Verdammt!
Jetzt verstehe ich es.
Ich hab extra nichts angekreuzt, weil ich ja wusste dass er einen Vorschaden hatte.
Trotzdem hat die Dame den Vertrag anscheinend modfiziert, da Sie meinte ich habe was angekreuzt!
Hmm wenn ich den Wagen zurücknehme, muss ich deren Anwalt bezahlen, oder kann ich den Wagen einfach zurücknehmen?
Sollte vor Gericht für dich sprechen.Geh allerdings stark davon aus, das es auf nen Vergleich hinausläuft, wo du die Kiste zurücknehmen musst, und auch deine Anwaltskosten selber tragen musst.
Ja ist von beiden Seiten aus original!
Ich versuche, dass ich den Wagen so zurücknehme, wenn die unbedingt vor dem Richter wollen, dann lasse ich mir als Student einen Anwalt stellen, ich gebe bestimmt keinen Penny dafür aus 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Nimitz89
dann lasse ich mir als Student einen Anwalt stellen, ich gebe bestimmt keinen Penny dafür aus 🙂
stell dir das mal nicht so einfach vor!
bevor du prozesskostenhilfe bekommst, musst du - nebst deiner eltern - dich finanziell bis auf die unterhose ausziehen und durchleuchten lassen!
im übrigen kann der käufer sogar u.u. ihm entstandene auslagen bei dir geltend machen!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
stell dir das mal nicht so einfach vor!Zitat:
Original geschrieben von Nimitz89
dann lasse ich mir als Student einen Anwalt stellen, ich gebe bestimmt keinen Penny dafür aus 🙂bevor du prozesskostenhilfe bekommst, musst du - nebst deiner eltern - dich finanziell bis auf die unterhose ausziehen und durchleuchten lassen!
im übrigen kann der käufer sogar u.u. ihm entstandene auslagen bei dir geltend machen!
hmm ich denke nicht, dass dieser Fall soo eindeutig ist, so dass ich zu 100% Schuld bin.
Denn wie gesagt, wenn die Dame im Recht wäre würde Sie ja den Kaufvertrag nicht ändern.
Zitat:
Original geschrieben von Nimitz89
hmm ich denke nicht, dass dieser Fall soo eindeutig ist, so dass ich zu 100% Schuld bin.
fakt ist & bleibt, das du den unfallschaden - der dir bekannt war - nicht angegeben hast! das hast du sogar schriftlich schwarz
(oder blau)auf weiß vor dir, auf dem kv stehen!
ob da irgendwer nachträglich den kv ändert oder nicht...rüttelt an dieser tatsache erstmal nichts und wenn es etwas daran rütteln würde, wäre dies eine ganz andere baustelle!
Zitat:
Denn wie gesagt,
wer hat das gesagt?
einzigst und alleine du!
und das du nicht gerade gut über die rechtliche lage beim verkauf eines autos informiert bist, haben wir ja bereits mehrfach festgestellt!
insofern solltest du dir nicht zu große erfolgsaussichten ausmalen...erst recht nicht, wenn du dir keinen anwalt leisten kannst bzw. willst und du den kaufvertrag nur unvollständig und mit formfehlern ausgefüllt hast...
also sieh zu, das die karre zurückbekommst und es nicht auf einen rechtsstreit rausläuft...den zurücknehmen wirst/musst du das auto so oder so!
Zitat:
Original geschrieben von Nimitz89
hmm ich denke nicht, dass dieser Fall soo eindeutig ist, so dass ich zu 100% Schuld bin.
auch wenn du 50% Schuld bekommst, du hast keine RS-Versicherung!
Du hast einen Unfallwagen verkauft ohne darauf hinzuweisen (hast keinen Beweis dafür) ,dem Käufer sind Kosten entstanden (Zulassung,Fahrerei) , wenn die Sache vor Gericht kommt, kommen die Prozesskosten,Anwälte,sicher noch ein Kfz-Gutachter hinzu.
Ich würde hier schleunigst zusehen, daß ich den Kaufvertrag rückgängig machen kann und den Wagen zurück nehmen
Du schreibst "eventuell hätte ich den Wagen zurück genommen". Hast du beim Gespräch diese Lösung eindeutig angeboten ,o der nur in Gedanken? Die Zeit spielt hier nicht für dich. Es kann nur noch teurer für dich werden
Zitat:
Original geschrieben von Nimitz89
Ich hab extra nichts angekreuzt, weil ich ja wusste dass er einen Vorschaden hatte.Trotzdem hat die Dame den Vertrag anscheinend modfiziert, da Sie meinte ich habe was angekreuzt!
Ich hoffe doch stark, dass Du einen Durchschlag des Kaufvertrages hast, auf dem dann kein Kreuzchen ist und somit die 'Fälschung' auffliegt.
Zitat:
Hmm wenn ich den Wagen zurücknehme, muss ich deren Anwalt bezahlen, oder kann ich den Wagen einfach zurücknehmen?
Als Student hast Du kostenlose anwaltliche Beratung über den AStA. Da solltest Du Dich mal asap melden und fachkundigen Rat einholen.
btw.: Wenn der Kofferraum total eingestaucht ist, kann sich der Käufer nicht ohne weiteres auf eine arglistige Täuschung berufen, weil man ja gesehen haben muss, dass der Wagen einen Unfall hatte.