probleme bei LPG normal?

moin @ all

habe freitag mein auto vom umrüster abgeholt.
zuerst hat er mir gesagt, dass er einen kleineren tank (65l) verbaut hat, weil der größere (70l) angeblich nicht passt - super 🙁

danach an der tankstelle war bereits nach wenigen litern schluss, obwohl der tank leer war. der umrüster konnte mir das auch nicht erklären. habe gestern nochmals mit leerem tank getankt - wieder war nach ~15l schluss...

dann habe ich noch bemerkt, dass die temperaturanzeige sinkt wenn ich bergab fahre und dabei kein gas gebe (motorbremse).
wenn ich auf benzin umschalte ebenso.
ich bin mir nicht 100%ig sicher, aber vor der umrüstung war das nicht so.
und der motorraum ist nach der fahrt auch sehr heiß, obwohl die außentemperatur ~25°C hat

der umrüster hatte bisher noch keinen golf und macht sein handwerk wohl noch nicht lange...
wenn man flashlube in der rechnung "flashlup" schreibt - 🙄
habe übrigens kein FL genommen, mein motor hält das hoffentlich so aus

verbaut wurde eine BRC in dem auto in der signatur.

sind diese probleme normal?

20 Antworten

Motorschaden

Hallo,

der Motorschaden hier bei dem Golf 5 1,6 ist hinsichtlich der Ursache gänzlich ungeklärt.Der wäre vielleicht auch ohne Gas passiert.

Zu dem hinsichtlich Ventilspiel anfälliger Motoren mit Tassenstösseln hat XLTRanger einen interessanten Beitrag geschrieben.Mir wurde bei 60.000 km die Kontrolle des Ventilspiels empfohlen,weil der Motor keine Hydrostössel hat.Umgerüstet habe ich,nachdem schon in einem 500 kg schwereren Auto (Volvo XC90) der gleiche Motor über 120.000 km auf LPG lief.Zudem hat man bei einem Motor mit 225 Ps nicht bei 160 auf der BAB solche Drehzahlen,wie bei einem 1,6 Golf.Gut,bei den 160 bleibt es dann oft nicht*g*

Gruss
Stephan

Zitat:

Im Falle eines Mangels kann der Kunde nach seiner Wahl die Ware zurückgeben oder einen Ersatzartikel verlangen. [...] Sich mit "einschiicken zum hersteller", oder Reparatur" vertrösten lassen muss man sich nicht. denn meist ist ein umtausch oder ein rücktritt i. S.d. Gesetzes "zumutbar".

Kurze Rückfrage, denn Du scheinst was von der Sache zu verstehen: Ist es nicht so, daß der Verkäufer per AGB oder auch gesonderter Vereinbarung sich zur Nacherfüllung ein Nachbesserungsrecht an der gelieferten Ware (üblicherweise mehrere Reparaturversuche) vorbehalten kann? Die AGBs, die ich so kenne, enthalten regelmäßig eine solche Klausel.

Abweichende Regelungen sind in den AGB oder sonstigen Vereinbarungen (AGB sind alle Vereinbarungen, die für eine Vielzahl von Verträgen gellten, daher "Allgemein"😉 sind nur dann zulässig wenn sie den Verbraucher nicht schlechter als das Gesetz stellen. §475 (1) BGB.

Eine Nachbesserung ist nur dann zulässig, wenn sie dem Verbraucher "zuzumuten" ist. Das ist individuell von der Sachlage abhängig. Es ist heute sicher nicht mehr zumutbar, einen Geschäftsmann 2 Wochen das Handy wegzunehmen um es zu reparieren, jemandem im Dezember einen Sonnenschirm zu reparieren und dafür 2 Wochen zu brauchen, kann hingegen als zumutbar angesehen werden.

Zu Regelungen in AGB Siehe §§305ff BGB

Eine derartige Pauschalierung in AGB halte ich für kritisch. Nicht selten werden Diese jedoch auc von juristen gemacht (die im Hauptgeschäft Scheidungen und sonstige Familiengeschichten machen) und sind daher trotzdem Hahnebüchen.

Wie immer, ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung, in den §§433 ff BGB findet sich alles zum Kaufvertrag, einfach mal durchlesen!

Zitat:

Original geschrieben von zwiebelhirsch


6 Monate Garantie und 1,5 jahre Gewährleistung????

Grantie muss er überhaupt keine geben, kann er aber wenn er wil.
Gewährleisten muss er die Mängelfreiheit der Anlage für 24 Monate, wobei bei einem Defekt innerhalb der ersten 6 Monate (Beweislastumkehr) davon ausgegangen wird, das der Mangel, oder die Mangel begründende Ursache bereits beim Kauf vorgelegen hat. Anderes hat der Verkäufer zu beweisen.
Nach den 6 Monaten, ist der Kunde in der Beweisplicht. Er muss also beweisen, das der Mangel, oder die Mangelbegründende Ursache (Konstruktionsfehler, voheriger Defekt, Einabufehler der zum Mangel führt etc) bereits bei der Übergabe der Ware vorgelegen haben.

Hoffe das war jetzt verständlich nachzulesen in §§433ff BGB

Und eben genau das ist die Garantie, da ists allgemein üblich, das der Händler beweisen muss, das der Fehler NICHT da war, ganz im Gegensatz zur 'normalen' Gewährleistung, wo der Kunde nachweisen muss, das der Fehler da war...

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eben Nicht bitte Lesen und nicht Raten! (sorry für die deutlichkeit)
Garantie ist die FREIWILLIGE Selbstverpflichtung des Verkäufers kann er geben muss er nicht.

Im ersten halben Jahr der Gewährleistung nicht der Garantie!!! gilt die Sog. BEWEISLASTUMKEHR

Alles weitere hab ich bereits geschrieben.

Vergesst die Garantie ! garantieren kann der händler viel, wenn er sich nicht dran hält kann man ihn wegen nmichteinhaltung einer rechtsgeschäftlichen Verweinbarung (vertrag) belangen. aber nicht ufgrund des Gewährleitungsrechts!

Also nochmals: Garantie hat nichts aber auch ganichts mit gewährleistung zu tun!!

Opel und GM-Motoren sind nahezu alle gasfest!

Japanische mal ja, mal nein.

Die französische Liste finde ich lächerlich, sorry!

Ein 5.3 V8 von Chevrolet, der E85tauglich ist, ist ganz sicher gasfest!

Dann kommen auch noch die Chevrolet Modelle, die es in Deutschland von Chevrolet direkt mit Gas zu kaufen gibt mit Häkchen...glaube kaum, dass Chevrolet 5 Jahre Garantie auf einen nicht gasfesten Motor geben würde....

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