Probleme bei Leasingrückgabe

VW Polo 6 (AW)

Hatte einen Polo GTI für 36 Monate geleast mit 20 tkm p.a.
Dieser wurde zum Händler zurück gebracht.
Mitte 2019 gab es einen VK-Schaden, wobei unter Anderem auch das linke hintere Seitenteil lackiert wurde.

Nun wurde im Dekra Gutachten eine Spachteldicke von 1,2mm bemängelt.
Was war mir bis gestern nicht bekannt.
Die Reparatur wurde ja nun mal extra bei VW durchgeführt.

Was würdet Ihr nun tun?

52 Antworten

Ich verstehe nicht warum ich eine Vertragswerkstatt aufsuche um den Schaden sachgemäß beheben zu lassen und nun stehe ich so da.

Hallo,

bis jetzt liegt nur eine Aussage eines Sachverständigen vor, das etwas repariert wurde, was er eben erfassen muss. Wie weit jetzt das auf eine unsachgemäße Reparatur hindeutet, ist noch die Frage.

Das Ganze kann nach betrachten der Sachlage, Gutachten, Rechnung sich in Wohlgefallen auflösen.

Natürlich wenn der Leasingeber meint das wäre keine fachgerechte Reparatur, hast Du eine Problem, denn Du hast den Auftrag gegeben an die Werkstatt (aber so einfach ist das auch nicht, siehe weiter unten) und die müsste dann nachbessern, hier gibt es das Zeitfenster von 2 Jahren Gewährleistung, alles nur Ärger, denn die Werkstatt könnte auch meinen das die Reparatur fachgerecht war. Schon sitzt Du dazwischen.

Ich würde vermuten das der Leasinggeber, hier einfach Geld verdienen will und dir nach Beschwerde eine Angebot macht, wo es sich für dich nicht lohnt zu klagen und sie ein paar Hundert Euro mehr raus schlagen. Aber das ist nur eine negative Vermutung. Es könnte ja wirklich sein, das die Werkstatt nicht so toll gearbeitet hat und die Weiterverwertung beeinträchtigt.

Ja wenn es schlimm kommt bis Du zwischen Baum und Borke und das ganz wird Nerven und extra Geld kosten. Wenn Du den Schaden gemeldet hast und in der vereinbarten Werkstatt reparieren ließt, hätte der Leasinggeber es ja auch kontrollieren können! (das wäre doch ihre Pflicht? ;-)), denn Du hast ja in ihren Auftrag gehandelt (sie haben doch die Werkstatt vorgeschlagen und es ist ihr Auto). Hier müsste man vielleicht eine Beratungsstunde beim Anwalt investieren, falls sie wirklich eine Forderung haben.

Also nicht erschrecken, wenn da eine Forderung auftauchen sollte, sie probieren es immer wieder, also ruhig bleiben und sich dann fachlich informieren.

Gruß und Glück und wenig Ärger

Zitat:

@Kaffeegetrunken schrieb am 20. August 2021 um 08:41:49 Uhr:


Hallo,

bis jetzt liegt nur eine Aussage eines Sachverständigen vor, das etwas repariert wurde, was er eben erfassen muss. Wie weit jetzt das auf eine unsachgemäße Reparatur hindeutet, ist noch die Frage.

Das Ganze kann nach betrachten der Sachlage, Gutachten, Rechnung sich in Wohlgefallen auflösen.

Natürlich wenn der Leasingeber meint das wäre keine fachgerechte Reparatur, hast Du eine Problem, denn Du hast den Auftrag gegeben an die Werkstatt (aber so einfach ist das auch nicht, siehe weiter unten) und die müsste dann nachbessern, hier gibt es das Zeitfenster von 2 Jahren Gewährleistung, alles nur Ärger, denn die Werkstatt könnte auch meinen das die Reparatur fachgerecht war. Schon sitzt Du dazwischen.

Ich würde vermuten das der Leasinggeber, hier einfach Geld verdienen will und dir nach Beschwerde eine Angebot macht, wo es sich für dich nicht lohnt zu klagen und sie ein paar Hundert Euro mehr raus schlagen. Aber das ist nur eine negative Vermutung. Es könnte ja wirklich sein, das die Werkstatt nicht so toll gearbeitet hat und die Weiterverwertung beeinträchtigt.

Ja wenn es schlimm kommt bis Du zwischen Baum und Borke und das ganz wird Nerven und extra Geld kosten. Wenn Du den Schaden gemeldet hast und in der vereinbarten Werkstatt reparieren ließt, hätte der Leasinggeber es ja auch kontrollieren können! (das wäre doch ihre Pflicht? ;-)), denn Du hast ja in ihren Auftrag gehandelt (sie haben doch die Werkstatt vorgeschlagen und es ist ihr Auto). Hier müsste man vielleicht eine Beratungsstunde beim Anwalt investieren, falls sie wirklich eine Forderung haben.

Also nicht erschrecken, wenn da eine Forderung auftauchen sollte, sie probieren es immer wieder, also ruhig bleiben und sich dann fachlich informieren.

Gruß und Glück und wenig Ärger

Vielen Dank erst einmal.
Also die Werkstatt hat VW Leasing nicht vorgegeben, nur dass es eine VW Vertragswerkstatt sein. Diese habe ich ausgesucht und auch die Freigabe durch VW Leasing erhalten.

Bisher habe ich lediglich bei Abgabe (9 Tage vor Vertragsende aufgrund eines geplanten Urlaubs) einen Zettel erhalten wo die Annahme dokumentiert wurde. Steht auch drauf dass keine Schäden aufgenommen wurde etc. 2 Tage später erhielt ich dann das Minderwertgutachten.
Ein Protokoll habe ich bisher nicht, das wird jedoch wohl bald kommen.
Laut Autohaus muss dies zur Abrechnung von beiden Seiten unterschrieben sein.
Jedoch unterschreibt man ja nichts womit man nicht einverstanden ist. Wie geht es weiter falls ich die Unterschrift verweigern sollte?

gespachtelt wird immer.

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Update:

 

Nun habe ich per Mail das Gutachten erhalten und die Wertminderung wurde eingerechnet.

Dies kam alles vom Autohaus und noch nicht von VW Leasing.

 

Zuerst einmal wurden alle Beträge brutto gerechnet, sollte das nicht bei einem Privatleasing alles netto erstattet werden?

 

- Wertminderung Unfallschaden 462,00 - Reparaturrechnung waren 4629,99€, darf denn JEDES Teil aus der Reparatur in die Wertminderung einfließen?

Es wurde wirklich jede Schraube, Bremsscheibe, Achszapfen etc. mit einberechnet. Darf hier nicht nur der Schaden an sich, z.B. Lackierarbeiten angesetzt werden?

 

- Weiterhin wird der Posten: Seitenteil hinten links Lackierung,

Spachtelfehler Lackaufbau, instandsetzen

und lackieren mit Lackaufbau

 

gefordert.

 

Sollte ich schon per Mail wiedersprechen?

Nicht mehr reagieren?

Einschreiben senden und den Posten widersprechen?

RSV und Anwalt eisnchalten?

 

Danke im Voraus.

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 20. August 2021 um 19:30:44 Uhr:


Update:

 

Nun habe ich per Mail das Gutachten erhalten und die Wertminderung wurde eingerechnet.

Dies kam alles vom Autohaus und noch nicht von VW Leasing.

 

Zuerst einmal wurden alle Beträge brutto gerechnet, sollte das nicht bei einem Privatleasing alles netto erstattet werden?

 

- Wertminderung Unfallschaden 462,00 - Reparaturrechnung waren 4629,99€, darf denn JEDES Teil aus der Reparatur in die Wertminderung einfließen?

Es wurde wirklich jede Schraube, Bremsscheibe, Achszapfen etc. mit einberechnet. Darf hier nicht nur der Schaden an sich, z.B. Lackierarbeiten angesetzt werden?

 

- Weiterhin wird der Posten: Seitenteil hinten links Lackierung,

Spachtelfehler Lackaufbau, instandsetzen

und lackieren mit Lackaufbau

 

gefordert.

 

Sollte ich schon per Mail wiedersprechen?

Nicht mehr reagieren?

Einschreiben senden und den Posten widersprechen?

RSV und Anwalt eisnchalten?

 

Danke im Voraus.

Also statt auf die geschätzte Schwarmintelligenz eines Forums zu vertrauen, hätte ich den Anwalt schon längst eingeschaltet - zumal Du ja anscheinend eine RSV hast. Dann wäre das Thema nach nun über 1 Monat längst vom Tisch.

Wertminderung bezieht sich immer auf den Gesamtschaden.

Bei Privatpersonen wird seitens Versicherung nur netto abgerechnet, wenn man nach Gutachten abrechnet und den Schaden belässt oder selber repariert

Also Wertminderung auf jedes ersetzte Teil, auch wenn es den Wert steigert und nicht mindert?

Ich habe ja gestern erst erfahren, dass man auf meine Rechnung der Reparatur wartet. Diese lag schon seit über einem Monat dem AH vor.
Hatte ja selbst mal beim Leasinggeber nachgefragt was da sonlange dauert

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 20. August 2021 um 21:00:22 Uhr:


Also Wertminderung auf jedes ersetzte Teil, auch wenn es den Wert steigert und nicht mindert?

Ich habe ja gestern erst erfahren, dass man auf meine Rechnung der Reparatur wartet. Diese lag schon seit über einem Monat dem AH vor.
Hatte ja selbst mal beim Leasinggeber nachgefragt was da sonlange dauert

Auf die volle Schadensumme - könntest ja sonst auch gleich das neue Seitenteil abziehen, da ja auch neu und sicher nicht Wertmindernd. Es geht dabei ja darum, wie hoch der Schaden war.

Naja bei einem Seinteil wird es ja nie wieder neu.
Wenn Du einen neuen Scheinwerfer einbaust wieso sollte dieser dann den Wert mindern?
Bisher habe ich ja auch beide Antworten schon gehört.
Voller Schaden, oder eben nur Kosten/Teile die wirklich den Wert mindern.

Hallo,

hier würde ich eine rechtliche Beratung (ADAC, Rechtsanwalt, usw.) nutzen. Denn es kommt auf Kleinigkeiten an wie Zeit die Form des Widerspruch oder überhaupt. Es gibt unterschiedliche Wertminderungen Merkantiler oder technische und dann noch die Berechnungen.

Auch die Frage lohnt sich das bei 500,- Ich würde mich beraten lassen wann ich Widerspruch einlege und wo es sich lohnt. Wo eben ein Problem sein könnte, ist eben dieser scheinbar nicht zur Zufriedenheit ausgeführte Reparatur bei der Lackdicke.

Ich bin ein Laie, aber gegen ein Gutachten kann man keine Widerspruch so führen. Erst wenn eine Forderung kommt und Unterschreiben tue ich nur das, mit dem ich einverstanden bin.

Wie schon geschrieben Rechtsberatung, das man das Richtig einordnen kann und weiß wann es ernst wird. OK nach dem Gutachten würde ich wegen der Lackierung eine Rechtsberatung raus suchen.

Aber ich meine, als Laie ,das der Gutachter das alles aufführen muss und spezial die Lackgeschichte, aber ich sehe aber auch nicht so richtig, das die nicht perfekte Reparatur dein Problem so ist. Wie gesagt der Leasinggeber hat die Werkstätten vorgeschrieben Du hast ausgesucht und gezahlt. Also es ist nicht so einfach, aber ein Rechtsanwalt hat da einen ganz anderen Blickwinkel. Aber bis jetzt gibt es keine Forderungen und im Gutachten ist für die Lackgeschichte auch kein Preis erwähnt (also nach meiner ganz unbedarften Laien-Meinung, gibt es da dann auch nichts, weil kein Preis angesetzt ist), Wenn man mit dem Lack nicht stimmt fällt das unter die technische Wertminderung, denn es kann auch technischen Gründen eben nicht möglich sein, dünner Lackschichten zu erzeugen.

Aber bitte informiere uns weiter, lernen kann man dabei immer.

zum Beispiel nach einen Unfall den Leasinggeber auffordern, die Reparatur zu begutachten!

Gruß und Glück

Preise sind schon genannt.. ich habe einen Fall bei der RSV eröffnet und bereits gestern mit einem Anwalt telefoniert. Er sagt gabz klar dagegen vorgehe

Bin mal gespannt!
Ich habe am Dienstag meinen Termin zur Vorabdurchsicht für die Leasingrückgabe!
Fahrleistungen nach knapp 3 Jahren keine 15000km
Mal sehen was sie meinen zu finden!
Fahrzeug ist MEGA gepflegt…da gibt’s nicht mal Schuhsohlenstriemen am Sitzgestell oder an der Türverkleidung.
Ich hoffe das der Herr vom TÜV das ebenso sieht.
Absolut keine Kratzer,Beulen,Dellen oder Abnutzungserscheinungen vorhanden.
Es würde mich doch sehr stark wundern wenn es da Probleme gäbe…zudem hab ich beim gleichen Autohaus nen Kodiaq bestellt……da wird mir hoffentlich keiner komisch kommen.

Zitat:

@irina1974 schrieb am 6. März 2022 um 15:20:15 Uhr:


Bin mal gespannt!
Ich habe am Dienstag meinen Termin zur Vorabdurchsicht für die Leasingrückgabe!
Fahrleistungen nach knapp 3 Jahren keine 15000km
Mal sehen was sie meinen zu finden!
Fahrzeug ist MEGA gepflegt…da gibt’s nicht mal Schuhsohlenstriemen am Sitzgestell oder an der Türverkleidung.
Ich hoffe das der Herr vom TÜV das ebenso sieht.
Absolut keine Kratzer,Beulen,Dellen oder Abnutzungserscheinungen vorhanden.
Es würde mich doch sehr stark wundern wenn es da Probleme gäbe…zudem hab ich beim gleichen Autohaus nen Kodiaq bestellt……da wird mir hoffentlich keiner komisch kommen.

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