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Probleme bei Kauf von GLK 350cdi

Mercedes GLK X204
Themenstarteram 9. August 2014 um 21:13

Hallo Leute,

ich hätte mich am liebsten hier mit meinem neuen GLK 350 cdi vorgestellt, aber leider war der Kaufvorgang bei der Abholung ein reines Desaster.

Also der Reihe nach ... ich habe im Internet den GLK gefunden und Kontakt zum Händler aufgenommen. Da die Entfernung fast 300 km betrug, habe ich den Händler gebeten, mir alle sichtbaren Mängel Aussen wie Innen zu nennen. Damit ich mir auch ein Bild über diese Mängel machen kann bat ich um aussagefähige Bilder. Schon zu diesem Zeitpunkt habe ich erwähnt, dass es ärgerlich wäre, wenn ich verschwiegene Mängel Vorort entdecken sollte. Nachdem dieser Prozess abgeschlossen war habe ich eine verbindliche Bestellung an den Händler gefaxt.

Wie ihr Euch schon denken könnt, wurden mir einige Mängel nicht genannt.

Als ich das Fahrzeug abholen wollte, habe ich folgende Mängel festgestellt:

- Stoßstange hinten an zwei Stellen beschädigt,

- Stoßstange vorne beschädigt,

- Kotflügel rechts beschädigt,

- Unstimmigkeiten bei durchgeführter Inspektion

- Beginn von Rost am Schweller fahrerseits

Daraufhin habe ich dem Händler Vorort mitgeteilt, dass ich den Kaufvorgang nun abbreche, weil mir diese Mängel im Vorfeld nicht genannt wurden. Er hat zunächst auf Vertragserfüllung bestanden und mit rechtlichen Konsequenzen gedroht. Schlussendlich hat er sich bei mir entschuldigt, aber wollte nochmals mit seinem Chef über die Angelegenheit sprechen. Ich hatte trotz allem ein schlechtes Gefühl, sodass ich den widerruf per Mail nochmals gesendet habe, damit es auch schriftlich festgehalten ist.

Jetzt brauche ich mal eure Einschätzung für den Vorgang, könnte es noch im Nachgang ärger geben und bin ich im Recht?

Glück im Unglück, am nächsten Tag habe ich einen GLK 350 cdi, diesmal direkt beim MB Händler gefunden. Den kann ich nächsten Freitag dann mein Eigen nennen.

bin gespannt auf euere Antworten

LG Alfonzi

Beste Antwort im Thema

@mannehcs

Warum drückst Du nicht einfach den "Danke" Button ?

Deine Vollzitate nerven und Deine Kommentare sind im eigentlichen Sinne (siehe Foto) nichts wert.

Sorry, habe den Knopf gefunden ...

37 weitere Antworten
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37 Antworten

Wieder mal toller Blödsinn - es gibt keinen Schadensersatz für einen unnütz genommenen Urlaubstag, da dieser nicht unter Vermögensschaden zählt. Anders sieht die Sache aus, wenn unbezahlt Urlaub genommen wurde.

Außerdem werden Zahlungsfristen immer mit einem konkreten Datum gestellt und nicht nur mit einer Zeitspanne.

Tiny

Zitat:

Original geschrieben von Timothy Truckle

Wieder mal toller Blödsinn - es gibt keinen Schadensersatz für einen unnütz genommenen Urlaubstag, da dieser nicht unter Vermögensschaden zählt. Anders sieht die Sache aus, wenn unbezahlt Urlaub genommen wurde.

Außerdem werden Zahlungsfristen immer mit einem konkreten Datum gestellt und nicht nur mit einer Zeitspanne.

Tiny

Ich weiß nicht warum du es als tollen Blödsinn bezeichnest. Blödsinn? Hm ist doch wohl etwas ganz anderes.

Du stellst in den Raum dass man keine Schadenersatzforderungen für unnütz genommenen Urlaubstag, bzw. gefahrene Kilometer anrechnen kann. Hast du dafür konkrete Beweise?

Warum soll ich nur bei Vermögensschäden Ansprüche stellen können.

 

Zitat:

Original geschrieben von frangeb

Hast du dafür konkrete Beweise?

Sorry aber wenn du etwas nicht weisst, dann ist das ausschliesslich Dein Problem.

Gleichfalls das Ändern dieses Problems.

Als Tipp kann ich Dir das Internet oder den Anwalt deines Vertrauens empfehlen.

 

Gruss

Tiny

am 11. August 2014 um 12:40

Zitat:

Original geschrieben von Timothy Truckle

Zitat:

Original geschrieben von frangeb

Hast du dafür konkrete Beweise?

Sorry aber wenn du etwas nicht weisst, dann ist das ausschliesslich Dein Problem.

Gleichfalls das Ändern dieses Problems.

Gruss

Tiny

Du kommst ja ganz schön großkotzig daher, ich empfehle dir, etwas umgänglicher zu werden.

Wieso sollte man einen extra genommen Urlaubstag nicht als Schaden anrechnen? Zwar ist das kein Vermögensschaden, jedoch immerhin ein vergebens genommener Urlaubstag, ein Tag, der ja eigentlich dazu bestimmt war, sich von der Arbeit zu entspannen, zu erholen. Meines Wissens können Pauschalreisende, die von ihrem Reiseveranstalter übers Ohr gehauen wurden, für jeden Tag "entgangener Urlaubsfreuden" eine Entschädigung fordern, die Gerichte urteilen inzwischen so, dass sie hier also durchaus einen Grund sehen, Geldzahlungen als Schadensersatz zuzulassen, wenn es um Urlaub geht.

Dieser Satz kann durchaus sogar höher sein als ein Tagesverdienst.

Hier geht es darum, dass dem Threaderöffner auf diese Weise einen seiner Urlaubstage "gestohlen" wurde, und zwar durch die Schuld des Händlers. Hätte der ihm nämlich gleich ehrlich gesagt, dass das Fahrzeug Beulen und Schäden aufweist, wäre der Threadersteller nämlich erst gar nicht dorthin gefahren und hätte diesen Urlaubstag noch auf seinem Konto.

Falls es darüber zu einem Rechtsstreit kommen sollte, bin ich mir allerdings keineswegs sicher, wie das Urteil aussehen wird, die Gerichte urteilen mal so und mal anders.

Ich sehe hier nur eine in meinen Augen berechtigte Forderung des Threaderstellers aufgrund eines vermutlich böswilligen Handelns eines Händlers.

Grüße

Udo

Zitat:

Original geschrieben von Timothy Truckle

Zitat:

Original geschrieben von frangeb

Hast du dafür konkrete Beweise?

Sorry aber wenn du etwas nicht weisst, dann ist das ausschliesslich Dein Problem.

Gleichfalls das Ändern dieses Problems.

Als Tipp kann ich Dir das Internet oder den Anwalt deines Vertrauens empfehlen.

 

Gruss

Tiny

Dann Timothy Truckle, Google mal bitte.......da steht etwas anderes als was du behauptest.

Ich würde auch mal so sagen halte deine Füße mal ruhiger oder den Ball flacher.:mad:

Zitat:

Original geschrieben von udogigahertz

Du kommst ja ganz schön großkotzig daher, ich empfehle dir, etwas umgänglicher zu werden.

Na das kommt ja gerade aus der richtigen Ecke - schau dir deine Antwort (Stichwort Abiturienten) noch mal und dann mal ganz doll nachdenken....

Tja und Deine weiteren Ausführungen sind wieder daneben - es mag sein das Du das so siehst; Gerichte und Richter sehen es anders. Man kann eine gecancelte Reise ersetzt bekommen, Fahrkosten und sonstige Ausgaben; nicht aber das Gehalt/Lohn des Urlaubstages. Das hast du nämlich bereits von deinem Arbeitgeber bekommen.

Wie schon geschrieben, sieht die Sache bei unbezahlten Urlaub anders aus. Hier hast du nämlich einen direkten Verlust - 1Tag Lohn oder Gehalt. Einfach mal kundig machen.

@frage12

Jep - googlen würde ich auch Dir empfehlen. Ich allerdings halte mich an die Aussage eines befreundeten Anwaltes, der mich in einer ähnlichen Frage bereits beraten hat.

Gruss

Tiny

Ansonsten alles klar bei Euch ?

am 11. August 2014 um 16:34

Zitat:

Original geschrieben von Timothy Truckle

Zitat:

Original geschrieben von udogigahertz

Du kommst ja ganz schön großkotzig daher, ich empfehle dir, etwas umgänglicher zu werden.

Na das kommt ja gerade aus der richtigen Ecke - schau dir deine Antwort (Stichwort Abiturienten) noch mal und dann mal ganz doll nachdenken....

Tja und Deine weiteren Ausführungen sind wieder daneben - es mag sein das Du das so siehst; Gerichte und Richter sehen es anders.

Jep - googlen würde ich auch Dir empfehlen. Ich allerdings halte mich an die Aussage eines befreundeten Anwaltes, der mich in einer ähnlichen Frage bereits beraten hat.

Gruss

Tiny

Stichwort Abiturienten - ja, das ist leider meine Erfahrung aus dem Leben, die ich gemacht habe, Abiturienten sind ganz fürchterlich schlau, die können Gleichungen mit mehreren Unbekannten lösen, die sind in der höheren Mathematik zu Hause, die hantieren mit Begriffen, die ich noch nie gehört habe - sind dann aber oft unfähig, eine einfache Dreisatzaufgabe zu bewältigen, z. B. wenn sie Preise vergleichen sollen, eine Packung Eier mit 6 Stück gegen eine solche mit deren 10, welche ist günstiger? Da versagen die meisten Abiturienten beim Lösungsansatz schon, die beginnen dann mit Mengenlehre, weil man sowas lächerliches wie den Dreisatz einfach nicht mehr gelehrt bekommt, wozu auch?

Insofern war diese Bemerkung alles andere als großkotzig oder negativ gemeint, die Abiturienten können ja nichts dafür, wenn das nicht mehr gelehrt wird.

Im übrigen hatte ich selbst die Einschränkung gemacht, dass natürlich die Gerichte das alles anders sehen können, da wird jeweils von Fall zu Fall ganz unterschiedlich entschieden.

Auch der Rat deines Anwalts könnte vor Gericht keinen Bestand haben.

Schon mal überlegt, dass bei der Vielzahl der Verfahren IMMER nur die Hälfte der Anwälte Recht bekommt? Die andere Hälfte verliert den Prozess, anders ist das nicht möglich, es können ja nie beide Seiten gewinnen. Von daher würde ich mich nicht unbedingt auf den Rat eines befreundeten Anwalts verlassen, der hat immer nur zu 50% Recht.

 

Grüße

Udo

am 11. August 2014 um 16:36

Zitat:

Original geschrieben von GLK350-4Matic

Ansonsten alles klar bei Euch ?

Ja, alles klar auf der Andrea Doria.

 

Grüße

Udo

Hallo udogigahertz,

nur mal zur Erinnerung mit der Bitte um Einhaltung.

Vom 06.06.2014

"Etwas flapsig ausgedrückt, zugegeben, aber deshalb gleich ein Faß aufmachen?

Dass es hier so dermaßen abgehoben zugeht wußte ich nicht, ich bitte um Entschuldigung, soll nicht wieder vorkommen, ich werde hier nämlich nichts mehr schreiben, bleibt nur unter euch."

Grüße

Udo

 

Gruß Nobbiglk

am 11. August 2014 um 17:40

Zitat:

Original geschrieben von nobbiglk

Hallo udogigahertz,

nur mal zur Erinnerung mit der Bitte um Einhaltung.

Vom 06.06.2014

"Etwas flapsig ausgedrückt, zugegeben, aber deshalb gleich ein Faß aufmachen?

Dass es hier so dermaßen abgehoben zugeht wußte ich nicht, ich bitte um Entschuldigung, soll nicht wieder vorkommen, ich werde hier nämlich nichts mehr schreiben, bleibt nur unter euch."

Grüße

Udo

 

Gruß Nobbiglk

Ja, hatte ich geschrieben, weil ich ob der Reaktion auf meine damalige Bemerkung, der GLK 250 sei KEIN Hartz-IV-Auto mich doch zu Unrecht und sehr arg attackiert wurde.

Nach längerer Überlegung habe ich meine Ansicht jedoch revidiert und schreibe hier wieder, weil die Mehrheit der Teilnehmer hier mir doch ganz vernünftig erscheint.

Leider gibt es immer wieder Ausnahmen von Leuten wie dir oder dem Timothy Tuckle, die hier sehr großspurig und forenbestimmend auftreten, die sich anmaßen, anderen Leuten Redeverbot zu erteilen. Nicht mit mir.

 

Grüße

Udo

@udogigahertz

Klarttext:

Nix forenbestimmend und nix anderen Redeverbot erteilen - sondern lediglich Dich darauf hinweisen, dass Du sehr oft hängengebliebenes Berufschulwissen und angelesenes Halbwissen verbreitest. Und das meist verpackt in einem ellenlangen Sermon - viel reden und nix sagen...

Ansonsten ist es mir jetzt zu doof, mich hier rechtfertigen zu müssen, nur weil ich Deinen geposteten Unfug kritisiert habe - herzlich willkommen auf meiner Ignore Kleiner!

Tiny

am 12. August 2014 um 5:46

Zitat:

Original geschrieben von Alfonzi

Hallo Leute,

ich hätte mich am liebsten hier mit meinem neuen GLK 350 cdi vorgestellt, aber leider war der Kaufvorgang bei der Abholung ein reines Desaster.

Also der Reihe nach ... ich habe im Internet den GLK gefunden und Kontakt zum Händler aufgenommen. Da die Entfernung fast 300 km betrug, habe ich den Händler gebeten, mir alle sichtbaren Mängel Aussen wie Innen zu nennen. Damit ich mir auch ein Bild über diese Mängel machen kann bat ich um aussagefähige Bilder. Schon zu diesem Zeitpunkt habe ich erwähnt, dass es ärgerlich wäre, wenn ich verschwiegene Mängel Vorort entdecken sollte. Nachdem dieser Prozess abgeschlossen war habe ich eine verbindliche Bestellung an den Händler gefaxt.

Wie ihr Euch schon denken könnt, wurden mir einige Mängel nicht genannt.

Als ich das Fahrzeug abholen wollte, habe ich folgende Mängel festgestellt:

- Stoßstange hinten an zwei Stellen beschädigt,

- Stoßstange vorne beschädigt,

- Kotflügel rechts beschädigt,

- Unstimmigkeiten bei durchgeführter Inspektion

- Beginn von Rost am Schweller fahrerseits

Daraufhin habe ich dem Händler Vorort mitgeteilt, dass ich den Kaufvorgang nun abbreche, weil mir diese Mängel im Vorfeld nicht genannt wurden. Er hat zunächst auf Vertragserfüllung bestanden und mit rechtlichen Konsequenzen gedroht. Schlussendlich hat er sich bei mir entschuldigt, aber wollte nochmals mit seinem Chef über die Angelegenheit sprechen. Ich hatte trotz allem ein schlechtes Gefühl, sodass ich den widerruf per Mail nochmals gesendet habe, damit es auch schriftlich festgehalten ist.

Jetzt brauche ich mal eure Einschätzung für den Vorgang, könnte es noch im Nachgang ärger geben und bin ich im Recht?

Glück im Unglück, am nächsten Tag habe ich einen GLK 350 cdi, diesmal direkt beim MB Händler gefunden. Den kann ich nächsten Freitag dann mein Eigen nennen.

bin gespannt auf euere Antworten

LG Alfonzi

Selten so ein "doofes" Thema und Kommentare ( teilweise ! ) gelesen .

Was will der T... Ersteller eigentlich hören ???

Für ihn "dumm" gelaufen - aber selber Schuld !!! (hat mit Naivität schon nichts mehr zu tun !!! )

Gruß

... und Deine Vollzitate nerven ...

am 12. August 2014 um 7:36

Zitat:

Original geschrieben von GLK350-4Matic

... und Deine Vollzitate nerven ...

Es gibt da so einen "Knopf" hier im Forum - wenn man damit umgehen kann ... .

Ein ebenso superschlauer "Trabbifahrer" hier im Forum hat diesen schon entdeckt ... .

P.S. "Es soll auch " schlaue" Leute geben welche, niemals Erfahrungen und Meinungen anderer akzeptieren können ! ( wollen) .

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