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Probleme bei Kauf von GLK 350cdi

Mercedes GLK X204
Themenstarteram 9. August 2014 um 21:13

Hallo Leute,

ich hätte mich am liebsten hier mit meinem neuen GLK 350 cdi vorgestellt, aber leider war der Kaufvorgang bei der Abholung ein reines Desaster.

Also der Reihe nach ... ich habe im Internet den GLK gefunden und Kontakt zum Händler aufgenommen. Da die Entfernung fast 300 km betrug, habe ich den Händler gebeten, mir alle sichtbaren Mängel Aussen wie Innen zu nennen. Damit ich mir auch ein Bild über diese Mängel machen kann bat ich um aussagefähige Bilder. Schon zu diesem Zeitpunkt habe ich erwähnt, dass es ärgerlich wäre, wenn ich verschwiegene Mängel Vorort entdecken sollte. Nachdem dieser Prozess abgeschlossen war habe ich eine verbindliche Bestellung an den Händler gefaxt.

Wie ihr Euch schon denken könnt, wurden mir einige Mängel nicht genannt.

Als ich das Fahrzeug abholen wollte, habe ich folgende Mängel festgestellt:

- Stoßstange hinten an zwei Stellen beschädigt,

- Stoßstange vorne beschädigt,

- Kotflügel rechts beschädigt,

- Unstimmigkeiten bei durchgeführter Inspektion

- Beginn von Rost am Schweller fahrerseits

Daraufhin habe ich dem Händler Vorort mitgeteilt, dass ich den Kaufvorgang nun abbreche, weil mir diese Mängel im Vorfeld nicht genannt wurden. Er hat zunächst auf Vertragserfüllung bestanden und mit rechtlichen Konsequenzen gedroht. Schlussendlich hat er sich bei mir entschuldigt, aber wollte nochmals mit seinem Chef über die Angelegenheit sprechen. Ich hatte trotz allem ein schlechtes Gefühl, sodass ich den widerruf per Mail nochmals gesendet habe, damit es auch schriftlich festgehalten ist.

Jetzt brauche ich mal eure Einschätzung für den Vorgang, könnte es noch im Nachgang ärger geben und bin ich im Recht?

Glück im Unglück, am nächsten Tag habe ich einen GLK 350 cdi, diesmal direkt beim MB Händler gefunden. Den kann ich nächsten Freitag dann mein Eigen nennen.

bin gespannt auf euere Antworten

LG Alfonzi

Beste Antwort im Thema

@mannehcs

Warum drückst Du nicht einfach den "Danke" Button ?

Deine Vollzitate nerven und Deine Kommentare sind im eigentlichen Sinne (siehe Foto) nichts wert.

Sorry, habe den Knopf gefunden ...

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Uppsss - was ist denn hier los, Leute ?

Für rechtliche Fragen (zu welchen wir doch hier zu 99% inkompentent sind) gibt's doch andere Foren.

Gruß

Dietmar

(Nicht-Jurist)

am 12. August 2014 um 7:56

Zitat:

Original geschrieben von ML430

Uppsss - was ist denn hier los, Leute ?

Für rechtliche Fragen (zu welchen wir doch hier zu 99% inkompentent sind) gibt's doch andere Foren.

Gruß

Dietmar

(Nicht-Jurist)

Danke !!!

Gruß

@ Alfonzi,

 

ich konnte deinen Beitrag jetzt nur kurz überfliegen, aber als studierter Jurist kann ich dir vielleicht trotzdem ein, zwei Sachen dazu sagen:

 

Mit Konsequenzen irgendeiner Art braucht der Händler nicht zu drohen. Nur durch eine Bestellung allein, verbindlich oder nicht, ist noch kein Kaufvertrag zustande gekommen. Es müsste nachweisbar eine Annahmeerklärung des Händlers geben. Ist das gegeben, kannst du Fernabsatzvertäge wie diesen bis 14 Tage nach Vertraggschluß ohne Angabe von Gründen widerrufen (die 14-tägige Frist beginnt erst mit Erfüllung der Informationspflichten durch den Händer, siehe 246a BGB). Das scheinst du auch bereits getan zu haben. Ich rate dir angesichts des möglichen Streitwertes dennoch dazu, deinen Widerruf schriftlich zu erteilen. Achtung, schriftlich bedeutet im Rechtssinne persönlich unterschrieben, nichts mit E-Mail oder Fax, das entspricht nur der Textform. Also nochmal Widerruf formulieren, Einwurfeinschreiben und ab damit.

 

Mögliche (ersatzfähige) Schadensersatzansprüche könnten grundsätzlich gegeben sein, insbesondere was Fahrtkosten angeht aber auch entfallener oder beeinträchtigter Urlaub gilt als ersatzfähiger Vermögensschaden. Ersatzansprüche sind in die Konstellationen aber nur schwierig durchzusetzen. Du müsstest nachweisen können, dass der Händler dir einen Fahrzeugzustand zugesichert hat, der so zum Zeitpunkt der Vertragsverhandlungen bzw. des Vertragsschlusses tatsächlich nicht gegeben war und der letztendlich wesentlich dazu beigetragen hat, dass du die Hin- und Rückfahrt auf dich genommen hast. Ein solcher Nachweis (Schriftsatz, E-mail, irgendwas in Textform oder Aussage vor Zeugen) fällt aber regelmäßig sehr schwer. Bei einem (noch) bestehendem Vertrag könnte man über die fehlende Beschaffenheitsgarantie gehen und Nacherfüllung (Reparatur bzw. Ausbesserung) verlangen. Da du aber nicht am Vertrag festehalten möchtest, würde wohl eher ein Ersatz des erlittenen Vertrauensschadens in Frage kommen (Verletzung vorvertraglicher Sorgfaltspflichten).

 

Wenn du den notwendigen Nachweis nicht zweifelsfrei erbringen kannst, lautet mein Rat: Lass es, das ist es nicht wert.

 

Kopf hoch und Gruß

am 14. August 2014 um 5:33

Zitat:

Original geschrieben von Glorifier

@ Alfonzi,

ich konnte deinen Beitrag jetzt nur kurz überfliegen, aber als studierter Jurist kann ich dir vielleicht trotzdem ein, zwei Sachen dazu sagen:

Mit Konsequenzen irgendeiner Art braucht der Händler nicht zu drohen. Nur durch eine Bestellung allein, verbindlich oder nicht, ist noch kein Kaufvertrag zustande gekommen. Es müsste nachweisbar eine Annahmeerklärung des Händlers geben. Ist das gegeben, kannst du Fernabsatzvertäge wie diesen bis 14 Tage nach Vertraggschluß ohne Angabe von Gründen widerrufen (die 14-tägige Frist beginnt erst mit Erfüllung der Informationspflichten durch den Händer, siehe 246a BGB). Das scheinst du auch bereits getan zu haben. Ich rate dir angesichts des möglichen Streitwertes dennoch dazu, deinen Widerruf schriftlich zu erteilen. Achtung, schriftlich bedeutet im Rechtssinne persönlich unterschrieben, nichts mit E-Mail oder Fax, das entspricht nur der Textform. Also nochmal Widerruf formulieren, Einwurfeinschreiben und ab damit.

Mögliche (ersatzfähige) Schadensersatzansprüche könnten grundsätzlich gegeben sein, insbesondere was Fahrtkosten angeht aber auch entfallener oder beeinträchtigter Urlaub gilt als ersatzfähiger Vermögensschaden. Ersatzansprüche sind in die Konstellationen aber nur schwierig durchzusetzen. Du müsstest nachweisen können, dass der Händler dir einen Fahrzeugzustand zugesichert hat, der so zum Zeitpunkt der Vertragsverhandlungen bzw. des Vertragsschlusses tatsächlich nicht gegeben war und der letztendlich wesentlich dazu beigetragen hat, dass du die Hin- und Rückfahrt auf dich genommen hast. Ein solcher Nachweis (Schriftsatz, E-mail, irgendwas in Textform oder Aussage vor Zeugen) fällt aber regelmäßig sehr schwer. Bei einem (noch) bestehendem Vertrag könnte man über die fehlende Beschaffenheitsgarantie gehen und Nacherfüllung (Reparatur bzw. Ausbesserung) verlangen. Da du aber nicht am Vertrag festehalten möchtest, würde wohl eher ein Ersatz des erlittenen Vertrauensschadens in Frage kommen (Verletzung vorvertraglicher Sorgfaltspflichten).

Wenn du den notwendigen Nachweis nicht zweifelsfrei erbringen kannst, lautet mein Rat: Lass es, das ist es nicht wert.

Kopf hoch und Gruß

Meine Meinung voll ... .

Es hilft kein heulen ... - selbstgemachtes Leid .

Mit so etwas muß man immer rechnen beim Gebraucht- wagenkauf.

Gruß

P.S. Habe schon ganz andere Sachen dazu erfahren / gehört ... !!!

@mannehcs

Warum drückst Du nicht einfach den "Danke" Button ?

Deine Vollzitate nerven und Deine Kommentare sind im eigentlichen Sinne (siehe Foto) nichts wert.

Sorry, habe den Knopf gefunden ...

14-08-2014-08-29-25
am 14. August 2014 um 9:18

Zitat:

Original geschrieben von GLK350-4Matic

@mannehcs

Warum drückst Du nicht einfach den "Danke" Button ?

Deine Vollzitate nerven und Deine Kommentare sind im eigentlichen Sinne (siehe Foto) nichts wert.

Sorry, habe den Knopf gefunden ...

Alle Achtung - da hast Du Dir ja richtig Mühe gemacht ... .

Na endlich - nun kannst Du ja weiter mit heulen ... .

Schade für Dich das ich nicht lesen kann was Du da bestimmt wieder blubberst.:cool:

14-08-2014-12-36-08
am 14. August 2014 um 11:03

Zitat:

Original geschrieben von GLK350-4Matic

Schade für Dich das ich nicht lesen kann was Du da bestimmt wieder blubberst.:cool:

P.S.

Mal ein letztes freundliches Wort :

Irgendwie scheinst Du schwerwiegende Probleme zu haben und merkst dabei nicht mal mehr, dass Deine "Kommentare" mit dem eigentlichen Themen / Sachverhalten in keinster Weise mehr etwas zu tun haben .

Jetzt drücke ich mal den Button ... .

Alles Gute!

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