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Probleme bei der TÜV-Eintragung

Themenstarteram 8. Juli 2009 um 8:08

Da mir im Scirocco-Forum nicht so richtig geholfen wird, versuche ich es nun hier:

Ich habe die Rial Sion in 8,5x19 et45, 225/35er Bereifung, auf meinem Scirocco 3 drauf. Hatte die schon damals auf meinem Golf 5 und wollte diese nun aus Kostengründen für meinen Scirocco übernehmen. Habe die Felgen vor Erhalt meiner Wagens beim Händler abgegeben. Der Händler hat diese dann für mich montiert. Passt und sieht wirklich Hammer aus.

Nun zum eigentlichen Problem: Da die Felge seit kurzem nicht mehr hergestellt wird, steht der Scirocco nicht im TÜV-Gutachten drin. Der TÜV-Prüfer verlangt jetzt von mir das ich ihm ein Vergleichsgutachten besorge. Hab Probleme so eins zu finden.

Nach langer Suche bin ich mir fast sicher das ich im Internet sowas nicht finden werde. Es gibt genügend Gutachten für den Scirocco mit ET40, aber ich hab keins mit ET45 finden können. Evtl. könnt ihr mir ja weiterhelfen.

Sollte es sowas nicht geben, welche Möglichkeiten habe ich dann? Würde mich nach dem ganzen Feedback, welches ich für die Felgen bekommen habe, wirklich nur sehr ungerne von den Felgen trennen.

Kann man vielleicht mit Hilfe von Spurplatten die ET künstlich verändern? Denn dafür gibt es Gutachten wie Sand am Meer. Aber ich denke mal das wird dem Tüv egal sein, denn entscheident ist was in dem Gutachten steht?!

Zusätzlich zu dem oben genannten würde ich gerne wissen, welche Rolle ein Festigkeitsgutachten bei der Eintragung spielen kann?!

Danke für eure Hilfe!

Gruß,

auder

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21 Antworten
am 9. Juli 2009 um 21:09

Hallo cocker,

so musste es wohl mit Dir kommen, leider.

Zitat:

warum sollte er dazu Distanzscheiben brauchen?

Ganz einfach: Die Wunschfelge hat eine höhere Einpresstiefe als die Werksfelgen. Ist das nicht verständlich?

Zitat:

Das Auto ist doch nicht auf eine ET festgenagelt... es sei denn er will dieselbe ET wieder haben.

Aber man ist doch flexibel ;)

Es ist doch schön, bei der Einpresstiefe einen gewissen Spielraum zu haben, nicht wahr?

Zitat:

Ich persönlich bin kein Freund von Distanzscheiben... sieht in Einzelfällen ziemlich bescheuert aus, vor allem bei schmälerer Bereifung... dünn-breitbeinig als sässe er aufm Donnerbalken ;)

Ist aber mein subjektiver Eindruck.

Ja, sehr, sehr subjektiv!

Davon abgesehen sind Distanzscheiben technisch gesehen völlig in Ordnung. Da gibt es doch z.B. auch die Adapterfelgen, bei denen Distanzscheiben Pflicht sind. Du kannst auch gerne einmal bei Brabus in Bottrop vorbeifahren, um zu sehen, was die so machen.

Ich bin einverstanden, wenn es darum geht, Spurverbreiterungen und Reifenbreite und auch die Felgenmaulweite miteinander abzustimmen. Das mache ich sogar gerne. Das dadurch entstehende Erscheinungsbild ist eine andere Sache, und das hängt natürlich vom persönlichen Geschmack ab. Deine Beschreibung "dünn-breitbeinig" geht mir aber zu weit. So etwas mag es geben, ist aber hier kein Thema.

Mein Auto ist zurückhaltend ausgestattet mit 205/55 R 16 auf 7Jx16 und Distanzscheiben 12mm auf Achse 2. Da muss man schon genau hinsehen, um das deutlich zu bemerken. Das Aussehen ist dabei harmonisch geblieben. Ich würde Dir das gerne zeigen, aber leider bist Du ein paar km zuviel von mir entfernt.

Bei der hier vorhandenen RR-Wunschkombi wird es wohl kaum zu einer "Asphaltschneideroptik" kommen. Und den "Donnerbalken" lassen wir besser 'mal gleich weg.

Bevor Du solche Kommentare schreibst, empfehle ich Dir: messen, noch einmal messen, ansehen und dann beurteilen. Einfache Schätzungen und Vorurteile helfen niemandem.

Gruß

Alpha Lyrae

am 10. Juli 2009 um 12:40

HI,

ich hatte jahrelang einen Kollegen mit nem Audi 80 Typ 81, Reifendimension war irgendwas mit 185/xx/14, Felgen mit niedriger ET und dann noch Trümmer-Distanzscheiben drauf... da musste ich nicht messen sondern nur mal in die Hocke gehn und mir das Heck des Audis angucken, um den Vergleich "dünn-breitbeinig" zu bringen. Ich hab sowas schon gesehn, sonst würde ich es nicht so schreiben. Ist ein Extremfall, zugegeben... ;)

gruß cocker

am 10. Juli 2009 um 19:27

Hallo cocker,

nach dieser Erklärung kann ich besser verstehen, was Du gemeint hast.

Bitte vergiss' ein paar meiner Bemerkungen zu Dir aus meinem letzten Beitrag hier.

Gruß

Alpha Lyrae

am 10. Juli 2009 um 19:28

... ich bin nicht nachtragend ;)

Zitat:

Original geschrieben von Alpha Lyrae

....

@Schyschka:

Guter Beitrag zum Thema von Dir, wie sollte es auch anders sein.

Meine Erfahrung: Je mehr brauchbare Gutachten (und seien es nur Vergleichsgutachten) vorgelegt werden können, desto leichter wird die Abnahme. Meine letzte hat zwar gedauert (~75min), war aber problemlos und sogar noch im Rahmen von §19(3) StVZO. (Tieferlegungsfedern + Distanzscheiben + Werksfelge + Sonderfelge, 5 Gutachten in der Hand, alles in einem Aufwasch, Eintragung zurückgestellt :))

....

Gruß

Alpha Lyrae

Mir hat zuletzt ein Prüfer erklärt, dass "(Tieferlegungsfedern + Distanzscheiben + Werksfelge + Sonderfelge,)" in keinem Fall nach §19.3 gehen. (BTW Werksfelge + Sonderfelge????, was war denn nun auf dem Auto?)

Ich habe das zwar auch schon so nach §19.3 (aber ohne Werksfelge :)) eingetragen bekommen. War aber ein "KÜS"-Prüfer.

Später meinte dann ein TÜV-Prüfer, dass sich der "KÜS"-Prüfer sehr weit aus dem Fenster gelehnt hätte.

Was sagt Ihr dazu? Was passiert eigentlich, wenn der "KÜS"-Prüfer das wirklich nicht hätte eintragen dürfen? Welche Konsequenzen hätte das für mich?

Grüße

Peter

am 13. Juli 2009 um 9:09

Hallo Perly,

zu Deiner Frage: Auf meinem Auto war bei der Abnahme eine Rial 7Jx16 H2 ET45 mit 205/55 R 16 montiert. Sie hat eine ABE mit fahrzeugspezifischer Anlage, in der keine Abnahme vorgeschrieben ist. Damit wurden Freigängigkeit und Radabdeckung bewertet. Die Werksfelge 6Jx16 H2 ET46 mit 205/55 R 16 hatte ich im Kofferraum mitgebracht. Da sie einen geringeren Platzbedarf als die Sonderfelge hat, brauchte sie nicht montiert, sondern lediglich in Augenschein genommen zu werden. Die Teilenummer der Werksfelge steht übrigens mit in der Abnahmebestätigung (s. Anlage). Eine andere Werksfelge mit gleichen Dimensionen dürfte ich daher nicht ohne neue Abnahme fahren.

 

Zitat:

Mir hat zuletzt ein Prüfer erklärt, dass "Tieferlegungsfedern + Distanzscheiben + Werksfelge + Sonderfelge" in keinem Fall nach §19.3 gehen.

Das kann er so pauschal eigentlich nicht sagen. Sofern alle zum Fahrzeug passenden Teilegutachten oder ABEse vorliegen, darin höchstens §19.3 vorgeschrieben ist, alle Auflagen erfüllt sind und sich nicht gegenseitig ausschließen, muss es funktionieren. Ich schrieb ja schon, dass meine Abnahme ~75min gedauert hat. Mehr als die Hälfte der Zeit entfiel darauf, am Schreibtisch alle Punkte der mitgebrachten Dokumente zu lesen. Trotz der langen Zeit: Festpreis, nicht nach Aufwand. Es war übrigens bei der GTÜ; eine Einzelabnahme beim TÜV mit ähnlicher Ausstattung brauchte nur einmal, als ich nur Festigkeits- und Vergleichsgutachten für die Distanzscheiben hatte.

Zitat:

Später meinte dann ein TÜV-Prüfer, dass sich der "KÜS"-Prüfer sehr weit aus dem Fenster gelehnt hätte.

Eine zu leichte Aussage, die er erst treffen könnte, nachdem er die Abnahmeprozedur selbst durchgeführt hat. Natürlich gibt es Fälle, bei denen der Ermessensspielraum (und die Tageslaune) eines Prüfers eine Rolle spielt.

Zitat:

Was passiert eigentlich, wenn der "KÜS"-Prüfer das wirklich nicht hätte eintragen dürfen? Welche Konsequenzen hätte das für mich?

Egal, von welcher Prüforganisation, ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer (aaSoP) wird sich kaum erlauben, seine Befugnisse zu überschreiten, daran hängt schließlich sein Job.

Die Abnahmebestätigung bescheinigt die Zulässigkeit der Änderungen gemäß der StVZO und hat damit rechtliche Bedeutung. Sie hat Bestand bei Polizeikontrollen und Zulassungsstellen. Ein anderer Prüfer wird sie wohl nicht annullieren können, auch nicht eine HU verweigern, wenn er anderer Ansicht ist.

 

Gruß

Alpha Lyrae

@Alpha Lyrae

also ich kenne Fälle wo Eintragungen zurückgezogen wurden, zwar nicht in solchen Fällen aber bei Vollabnahmen, wo Ez. nicht gestimmt hat und man damit die Abgasbestimmungen umgangen ist, also die EZ. soweit nach hinten datiert das die Schlüsselnummer ohne Kat zulässig war.

@Perly

da hatte der TÜV Prüfer wohl schon recht, es gibt eine Matrix, anhand dieser werden Eintragungen in die Fälle 19.3 oder 19.2 (Einzelabnahmen für aaS oder aaSmT) eingestuft, z.B. kann man nie eine geänderte Rad-/Reifenkombination mit geändertem Lenkrad und Tieferlegung per 19.3 eingetragen bekommen, eigentlich.

Als ich noch Student war, hat auch Dekra Prüfingenieur, mit Tieferlegungsfedern eingetragen obwohl ein Sportlenkrad verbaut war, eigentlich ein 19.2 Fall, man muss sich aber immer die Teilegutachten diesbezüglich durchlesen, ich habe auch Fälle gehabt, wo Gewinde und geänderte Rad-/Reifenkombination möglich war, dann steht da irgendeine Auflage das z.B. andere als Serie Rad.-Reifenkombinationen zulässig sind, wenn in diesem Gutachten nichts gegen eine Fahrwerksänderung spricht.

Ob nun sich der Prüfer weit aus dem Fenster gelehnt hat oder nicht, sollte er persönlich am besten wissen, wenn irgendwann mal damit was ist, wird eh geschaut wer die Eintragung gemacht hat und er muss es dann erläutern warum er es so gemacht hat, da diese Eintragungen quasi lebenslang bestand haben, nicht wie eine HU welche maximal 2 Jahre lang gilt, wenn überhaupt!

man nehme mal das Bsp. Xenoneintragungen mit HID Sätzen von eBay und Co. diese wurden früher auch eingetragen auf Grund der e-Kennung, bis irgendwer bemerkt hat, Achtung, für Xenon gehören noch andere technische Änderungen und Gegebenheiten, welche zu prüfen sind und ich denke das kein Polizist oder auch HU-Prüfer eine Xenon Eintragung hinnimmt bei einer Kontrolle oder HU, also nicht alles was eingetragen ist, gilt auch auf Lebenszeit, wenn die Eintragung nicht nach damaligen Recht erfolgte ist sie nicht das Papier wert, wo sie drauf steht!

Gegenseitige-beeinflussung-bei-kombinationen-von-aenderungen
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