Probleme bei der Anmeldung Auto ohne Tüv Bericht!!!! Hilfe!!!!

Hallo bin neu hier habe folgendes Problem und zwar habe ich mir ein Auto gekauft und der Verkäufer hat mir nur den Fahrzeugbrief und den Fahrzeugschein mitgegeben. Heute war ich bei der Zulassungsstelle und die wollen den Tüv Bericht sehen, sonst kann ich den Wagen nicht anmelden. Was mache ich jetzt der Verkäufer weiss leider nicht wo der Tüv gemacht wurde! Vielen Dank für eure Hilfe!

Beste Antwort im Thema

Dann bleibt dir wohl der Gang zur HU nicht erspart!
Aber das weißt du ja schon seit 3 Seiten.
Außerdem, hast ja dann auch wieder 2 Jahre Ruhe.

Gruß,
der_Nordmann

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Alle Variante, was man tun kannsteht hier.
Mach es einfach.

Das sagst du so leicht, unsere Zulassungstelle ist da etwas eigen und lassen da garnicht mit sich reden:-(

Sollen wir mit denen reden?
Lies den Thread, da steht, mit wem du reden sollst. Mit TÜV nicht Zulassungsstelle.

Na, heute gekauft und dann schon , am Samstag von der Zulassungsstelle ein NEIN bekommen?

Versuch es am Dienstag vielleicht nochmal. Ansonsten Telefon nehmen und die typischen Prüforgane anrufen.

Gibt es ein Scheckheft oder Reparaturrechnungen? Wenn ja, ruf mal die Werkstatt an. Vielleicht weiß die wer TÜV gemacht hat?

Gruß,
der_Nordmann

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würde es eine zentrale Datenbank geben, könnte man jederzeit herausfinden wann welches Auto bei welcher Prüforganisation war. Dann hätte es auch ein Ende sein Fahrzeug bei mehreren Organisationen vorzuführen um vielleicht doch durch den TÜV zu kommen.

Nein ich habe noch nicht angerufen aber ich kenne unsere Zulassung lasse das Auto nicht das erste mal zu.
Und die fragen gezielt nach einem Tüvbericht.
Wenn ich die ganzen Tüvstationen drchtelefoniere habe ich warme Ohren gibt doch weit mehr als nur eine jeden landkreis und Ort anders etc.
Nein Rechnungen oder Scheckheft sind nichtvorhanden denke aber dass dies bei einem Suzuki nicht so genau genommen wird aber ich rufe morgen mal bei der Zulassung an.

Heul nicht rum,

Selbst Schuld.

Fahr halt zum TÜV und machs neu.

Umsonst ist nix

Zitat:

@JGibbs schrieb am 29. März 2016 um 06:32:02 Uhr:


Heul nicht rum,

Selbst Schuld.

Fahr halt zum TÜV und machs neu.

Umsonst ist nix

Sehr hilfreich. Lasse uns gleich das Forum schließen. Was fällt den Leuten ein um ein Rat oder info hier zu fragen. 😁

Ja aber wo er recht hat!
Alles was er tun kann wurde schon genannt. Lesen muss es der Fragestellende halt selbst.
Entweder er treibt die fehlende Bescheinigung bzw. eine Zweitausfertigung auf oder er muss halt eine neue HU durchführen lassen. Alternativ hat er Glück und die Zula verzichtet auf das Dokument. Da letzteres offenbar nicht der Fall ist bleiben die ersten beiden Optionen.
Da er sicher ist, dass das Fahrzeug die HU keinesfalls besteht, sollte er nicht mehr damit fahren.
Kann man eigentlich sogar von selbst drauf kommen.

Ich habe nicht gesagt das der wagen die hu nicht besteht aber man weiß ja nie was nch gemacht werden muss ich weiß das antrieb links gemacht werden muss aber das mache ich sicherlich nicht bevor ich den umgemeldet habe und es geht ja ums prinzip.
ich muss doch keine neue hu machen wenn er noch 1 jahr hu hat.
und ich muss erstmal wissen wo der wagen jemals tüv gemacht hat da ich erstmal den ort wissen muss.
die seite mit hu-berichte.de habe ich genutzt aber noch keine rückinfo bekommen:-(
andere möglichkeit wäre ein kurzzeitennzeichen zu besorgen und damit dann hu zu fahren und eventuell neu machen zu lassen aber dann wäre er schnmal auf meinem namen.
die frage ist lohnt sich das mit den kurzzeitkennzeichen?sollen a auch nicht gerade wenig kosten.

Hat mit rumheulen nix zu tun.
Er hat ihn auch ohne bericht bekommen und konnte ihn so anmelden weil es auf dem Schein stand, aber bei unserer Zulassung ist es leider nicht so.
Wieso die sich so quer stellen keine Ahnung ist leider so.
Und 1 Jahr Tüv verschenken wäre auch ärgerlich.

Zitat:

@ASTRAFFahrer schrieb am 29. März 2016 um 13:54:19 Uhr:


Ich habe nicht gesagt das der wagen die hu nicht besteht aber man weiß ja nie was nch gemacht werden muss ich weiß das antrieb links gemacht werden muss aber das mache ich sicherlich nicht bevor ich den umgemeldet habe und es geht ja ums prinzip.
.

Ja, Du hat recht. Das war der andere Kollege in diesem Thread.
Wenn Du noch ein Jahr HU hast, brauchst Du das nur nachzuweisen.
Kannst Du das nicht, sehe ich schwarz.

Ok sorry ich dachte ich war gemeint da ich ja auch mit eingestiegen bin.
Aber es wäre dennoch ärgerlich dabei steht das ja vorne aufgedruckt auf dem Fahrzeugschein drauf das müsste doch reichen....
Möchte ja nicht dauernd mit fremden Kennzeichen umherfahren nur weil es mit dem Ummelden nicht klappt.
Ich versuche einfach mein Glück dann wird man sehen.
Ich tue mich doof und sage die Situation.

Zitat:

@ASTRAFFahrer schrieb am 29. März 2016 um 16:13:16 Uhr:


Ok sorry ich dachte ich war gemeint da ich ja auch mit eingestiegen bin.
Aber es wäre dennoch ärgerlich dabei steht das ja vorne aufgedruckt auf dem Fahrzeugschein drauf das müsste doch reichen....
Möchte ja nicht dauernd mit fremden Kennzeichen umherfahren nur weil es mit dem Ummelden nicht klappt.
Ich versuche einfach mein Glück dann wird man sehen.
Ich tue mich doof und sage die Situation.

Fremde Kennzeichen? Was soll das sein?

Gruß,
der_Nordmann

Na fremde auf die der wagen noch angemeldet ist er ist ja angemeldet auf den verkäufer aber wenn ich den nicht ummelden kann wegen tüvbericht dann müsste ich erstmal zwangsläufig so weiter fahren was ich natürlich nicht möchte.

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