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Problem mit Restwert

Themenstarteram 10. Dezember 2019 um 15:38

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Undzwar hatte ich einen nicht verschuldeten Verkehrsunfall indem mir eine Frau ins parkende Fahrzeug gerast ist (Totalschaden). Daraufhin habe ich mein Auto am nächsten Tag zum Gutachter gebracht und habe auf das Gutachten gewartet. Mein Gutachter hat einen Restwert von 1250€ für mein Fahrzeug ermittelt und daraufhin habe ich ihn für diesen Preis auch verkauft. Nun schickt mir aber die Versicherung von der Frau, dass die einen Restwert von 2500€ ermittelt haben und mir das vom Wiederbeschaffungswert abgezogen wird.

Nun habe ich eine Frage, ist das so rechtens?

Mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@beachi schrieb am 10. Dezember 2019 um 20:11:00 Uhr:

das hat doch mit bescheißen nichts zu tun.. was du immer hast @mongo... paranoia?

das ist gängige praxis. hätte der te bereits mit übermittlung des gutachtens den kaufvertrag des restwertes mit übermittelt, wäre es gar nicht zu einer restwertprüfung gekommen.. kaufvertrag schicken, nachzahlung verlangen inkl. der weiter oben genannten positionen. nutzungsausfall gibt je nach örtlicher rechtsprechung erst bei nachweis einer ersatzbeschaffung.. that's it!

und woher soll der TE dass wissen, dass er das er den Kaufvertag übermitteln muss?

Hätte er das von dir super Supderduper 0815 Sachbearbeiter erfahren, wenn er dich angerufen hätte?

Schwanz hätte er.

Du hättest Ihm deine Lügenmärchen aufgetischt, welche du jeden Tag ohne zu Überlegen am Telefon abspulst ohne auch nur einen einzigen Gedanken daran zu verweden ob das in irgend einer Art und Weise rechtskonform ist.

Du spinnst hier mal wieder, dass sich die Balken biegen...:mad:

Keine Restwertprüfung bei Einreichung des Kaufvertrages.........

Meschenskinder, hör auf hier die User zu verarschen........:mad:

that's it

du (möchtegern) Schadenhalbierer

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@germania47

du hast trotz Rente noch nichts verlernt.

Guter Job hier :cool:

Ja, ich war vorschnell - ich habe das Schreiben erst jetzt ganz gelesen. Ich war davon ausgegangen, dass es das Regulierungsschreiben war. :(

Asche auf mein Haupt...:D

Themenstarteram 10. Dezember 2019 um 17:58

Bisher wurde mir nichts ausgezahlt oder sonstiges.

Ich habe eben noch einmal mit dem Gutachter telefoniert, dieser meinte da ich mein Auto vor deren Brief verkauft habe können die das nicht einziehen und somit zählt nur was er geschrieben hat.

Zitat:

@Xeriokii schrieb am 10. Dezember 2019 um 18:58:10 Uhr:

Bisher wurde mir nichts ausgezahlt oder sonstiges.

Ich habe eben noch einmal mit dem Gutachter telefoniert, dieser meinte da ich mein Auto vor deren Brief verkauft habe können die das nicht einziehen und somit zählt nur was er geschrieben hat.

Da hat er Recht, dein Sachverständiger.

Aber beherzige hier die Ratschläge und beauftrage einen Rechtsanwalt.

Du bist mit der Angelegenheit überfordert.

Das ist nicht negativ gemeint, aber die Versicherung versucht dich hier zu übervorteilen und das musst du dir nicht gefallen lassen.

Bei geklärter Schuldfrage ist das Honorar, sowohl des von dir beauftragten Sachveständigen, als auch das Honorar des von dir beauftragten Rechtsanwalt, von der gegnerischen Versicherung zu bezahlen.

Wieder mal ein Paradebeispiel dafür, wie man auch bei absolut eindeutiger Schuldfrage, ohne Anwalt von der V. besch.....werden kann und es eben nicht so reibungslos selbst regeln kann.

Schade. Diese Art von Versicherern will es offenbar nicht anders, als dass selbst beim klarsten Furz der Anwalt mitverdient.

das hat doch mit bescheißen nichts zu tun.. was du immer hast @mongo... paranoia?

das ist gängige praxis. hätte der te bereits mit übermittlung des gutachtens den kaufvertrag des restwertes mit übermittelt, wäre es gar nicht zu einer restwertprüfung gekommen.. kaufvertrag schicken, nachzahlung verlangen inkl. der weiter oben genannten positionen. nutzungsausfall gibt je nach örtlicher rechtsprechung erst bei nachweis einer ersatzbeschaffung.. that's it!

richtig, aber der Ton macht die Musik. und der inhalt des schreibens ist auch nciht zwingend richtig. Natürlich darf der Geschädigte sein Fahrzeug verändern. ist ja auch sein Eigentum. Gerne werden auch irgendwelche, sagen wir mal, zwilichtigen Angebote vorgeschlagen oder gar nciht ortsübliche, obwohl bezüglich Restwertaufkäufe der BGH das Thema schon drei mal vorwärts und rückwärts durchgekaut hat.

ansonsten schließe ich mich an. Es sollte ein Anwalt oder sagen wir mal zutreffender Rechtsbeistand beauftragt werden. Die Kosten zahlt die gegnerische Versicherung.

Zitat:

@beachi schrieb am 10. Dezember 2019 um 20:11:00 Uhr:

das hat doch mit bescheißen nichts zu tun.. was du immer hast @mongo... paranoia?

das ist gängige praxis. hätte der te bereits mit übermittlung des gutachtens den kaufvertrag des restwertes mit übermittelt, wäre es gar nicht zu einer restwertprüfung gekommen.. kaufvertrag schicken, nachzahlung verlangen inkl. der weiter oben genannten positionen. nutzungsausfall gibt je nach örtlicher rechtsprechung erst bei nachweis einer ersatzbeschaffung.. that's it!

und woher soll der TE dass wissen, dass er das er den Kaufvertag übermitteln muss?

Hätte er das von dir super Supderduper 0815 Sachbearbeiter erfahren, wenn er dich angerufen hätte?

Schwanz hätte er.

Du hättest Ihm deine Lügenmärchen aufgetischt, welche du jeden Tag ohne zu Überlegen am Telefon abspulst ohne auch nur einen einzigen Gedanken daran zu verweden ob das in irgend einer Art und Weise rechtskonform ist.

Du spinnst hier mal wieder, dass sich die Balken biegen...:mad:

Keine Restwertprüfung bei Einreichung des Kaufvertrages.........

Meschenskinder, hör auf hier die User zu verarschen........:mad:

that's it

du (möchtegern) Schadenhalbierer

ach man, ich dachte, wir wären auf einem guten weg, und jetzt disqualifizierst du dich wieder selbst... hat dich deine alte nicht rangelassen, das du wieder so ausfällig wirst?

Zitat:

@beachi schrieb am 10. Dezember 2019 um 21:02:17 Uhr:

ach man, ich dachte, wir wären auf einem guten weg, und jetzt disqualifizierst du dich wieder selbst... hat dich deine alte nicht rangelassen, das du wieder so ausfällig wirst?

Ich habe mir erlaubt zu klingeln.

Delle scheint heute etwas „angespitzt“ zu sein.

So wie Kloppo heut bei der PK....

 

O‘gspitzt = zündig, nervös, ungehalten.

 

@beachi: „gängige Praxis“ ...

Genau, da sprichst Du ein wahres Wort gelassen aus.

So hab ich das auch kennengelernt.

Zitat:

@beachi schrieb am 10. Dezember 2019 um 20:11:00 Uhr:

das hat doch mit bescheißen nichts zu tun,das ist gängige praxis.

Ach nein? Diese Restwertangebote werden in aller Regel illegal beschafft. Urheberrechtsverletzung ist eine Straftat! Und Du willst den Leuten hier weismachen, dass kriminelles Verhalten in Ordnung ist, weil es gängige Praxis ist?

Zitat:

nutzungsausfall gibt je nach örtlicher rechtsprechung erst bei nachweis einer ersatzbeschaffung.. that's it!

Nutzungsausfall steht einem Geschädigten immer zu, auch ohne Ersatzbeschaffung. Hör doch bitte auf, die Leute ständig zu belügen...

Zitat:

@beachi schrieb am 10. Dezember 2019 um 21:02:17 Uhr:

ach man, ich dachte, wir wären auf einem guten weg, und jetzt disqualifizierst du dich wieder selbst... hat dich deine alte nicht rangelassen, das du wieder so ausfällig wirst?

du beachi, "mein Alte" lässt du hier mal aus dem Spiel ok?

Du kannst mich gern persönlich anpampen, da kann ich mit umgehen.

Aber Personen die mir nahe stehen, lässt du hier bitte aussen vor, sonst bekommst du von mir Antworten, da hast du Morgen früh Durchfall.

Versprochen.

Und ja, wir waren (und sind sogar) vieleicht sogar auf einem guten Weg, der im übrigen von mir -und nicht von dir- eingeschlagen wurde.

Wenn du hier etwas profundes und vernünftiges schreibst , dan bin ich auch bei dir (hast du ja auch schon erkannt)

Und wenn nicht, dann wiederspreche ich dir.

Also Bitte, fachlichen Antworten von dir, welche der Warheit entsprechen und keine Verarsche.

Du hast die fachliche Qualifikation und kannst das auch sicher.

überdenke das noch mal für die Zukunft.......

 

 

Zitat:

@beachi schrieb am 10. Dezember 2019 um 21:02:17 Uhr:

ach man, ich dachte, wir wären auf einem guten weg, und jetzt disqualifizierst du dich wieder selbst... hat dich deine alte nicht rangelassen, das du wieder so ausfällig wirst?

Du solltest besser nicht von disqualifizieren reden!

Fakt ist nun mal, dass ihr kleinen Sachbearbeiter versucht, unwissende Geschädigte schon bei Schadenaufnahme bzw. Meldung einzuschüchtern.

Und dabei ist die Aussage „einen selbst beauftragten SV müssen sie auch selbst bezahlen“ eine von den harmlosen

Ich hatte gerade heute das Vergnügen live und in Farbe dabei sein zu dürfen, als die Truse von der HUK genau diesen Müll von sich gab und mir der Hörer freundlicherweise weitergereicht wurde...

Zitat:

@germania47 schrieb am 10. Dezember 2019 um 21:07:47 Uhr:

Ich habe mir erlaubt zu klingeln.

erster :D

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