Problem mit Original Schaltknauf
Da in meinem Astra F Bj92 vom Vorbesitzer ein furchtbarer Schaltknauf aufgeschraubt war hab ich mir erstmal wieder nen Original Opel Schaltknauf besorgt. Ich habe den alten Knauf abgeschraubt mit einer kleinen Schraube. Als ich den neuen draufgesetzt habe, habe ich gesehen das dieser gar keinen Loch mit ner kleinen Schraube hat um ihn festzuziehen, der liegt also nur lose drauf? Wie wird der also befestigt, so ein original Schaltknauf (stammt glaube ich aus nem GSI)?
17 Antworten
Der beleuchtete Schaltknauf ist genau so zu beurteilen wie ein Radarwarner. Hier begeht man auch schon eine OWi, wenn man das Gerät unangeschlossen auf dem Beifahrersitz liegen hat.
----> Bereits das betriebsbereite Mitführen ist verboten.
Naja ist aber schon ein grosser Unterschied, kann man meiner meinung nach nicht vergleichen. Beim Radarwarner versucht man einer mgl. Strafe zu entgehen und sich vor anderen einen Vorteil zu verschaffen.
Erst gestern Abend so um 23.30 hat mich die Rennleitung angehalten. War eigentlich ganz lustig, hatte vier leicht bis gut angeheiterte Damen dabei.
Auch diesmal verloren die Beamten kein Wort ueber den Schaltknauf oder anehnliches. Natuerlich war er nicht eingschaltet, sonst haetten die wahrscheinlich anders reagiert.
Ansonsten hatten wir ne schoene Unterhaltung. Ist doch immer wieder ein Spass! 🙂
Das kann man schon miteinander vergleichen. Vom Grundsatz her ist es nämlich absolut identisch. Es geht ja nur um das betriebsbereite Mitführen.
Der Zweck des Radarwarners bzw. des beleuchteten Schalknaufes spielt für die rechtliche Beurteilung keine Rolle.
Im Gesetzestext des § 23 Abs. 1b StVO ist keine Rede von einem Vorteil oder der Entziehung einer möglichen Strafe.
Beides ist und bleibt eine OWi. Natürlich, und da gebe ich dir Recht, mit unterschiedlichem Gewicht.