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Problem mit neuem Golf GTI + gebrauchten 18" Borbet Winterrädern (ET35)

Themenstarteram 21. November 2017 um 12:00

Hallo Zusammen,

ich wollte mir gestern eigentlich neue Felgen + Winterreifen für meinen neuen Golf 7 GTI bestellen, welchen ich Anfang Dezember erhalte.

Hatte mir hierfür schon 17 Zoll Felgen rausgesucht und wollte auf bestellen klicken, bis ich auf die glorreiche Idee gekommen bin, mal nach 18 Zoll Felgen mit Winterreifen auf ebay Kleinanzeigen zu gucken.

Habe dann einen Autohändler in der Nähe gefunden, welcher auch einen Reifenshop hat und habe da explizit nach Felgen für meinen Golf 7 GTI gefragt.

Er hatte 18 Zoll Borbet-Felgen mit guten Winterreifen für 590€ im Angebot, wobei ich noch den Preis auf 450€ vorab drücken konnte.

Bin dann direkt dahin gefahren und habe die Felgen ohne weitere Gedanken mitgenommen, da ich der Aussage des Verkäufers ("die Räder passen auf einen GTI") geglaubt habe, zumal die selbst einige VW Golf GTI / R verkaufen (allerdings freier Markenhändler). Im Inserat stand allerdings keine KBA-Nummer und keine näheren Informationen außer Lochkreis und Reifengröße.

Zuhause angekommen habe ich anhand der KBA das Gutachten rausgesucht.

Problem: Der Golf 7 (GTI) hat regulär eine ET zwischen 45-50 - meine Felgen haben ET35, würden also entsprechend ca. 1.5cm herausstehen. Lt. Gutachten muss gebördelt werden, wären dann aber zulässig für einen Golf 7 GTI.

Habe dann heute Kontakt mit der Fa. Borbet aufgenommen um sicherzustellen, dass die Reifen nicht schleifen o.ä. - das wäre zum Glück nicht der Fall. Allerdings ist eine Einzelabnahme erforderlich.

Nun könnte ich die Räder natürlich ohne Eintragung fahren (würde ich dann nur als Übergangslösung für diesen Winter sehen) und mir nächstes Jahr andere holen oder versuchen lassen die Räder irgendwie ohne bördeln eingetragen zu bekommen.

Was für eine Strafe hätte ich zu erwarten? Hat noch jemand eine Idee wie ich am besten aus der Sache rauskomme?

Hab mich noch nicht erkundigt, ob die die Felgen zurücknehmen würden (Verkauf ohne Rechnung)...

Danke für eure Hilfe :(

Beste Antwort im Thema

Nicht unbedingt, ein Sachverständiger mit Sachverstand schaut sich das ganze erst mal an, macct einen Verschränkungstest, macht einen Beladungstest mit dem zulässigen Achsgewicht und entscheidet erst dann ob eine Freigängigkeit gegeben ist oder ob gebördelt werden muß.

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Wird dir nicht helfen, aber vorher fragen macht klug. Ohne Eintragung erlischt die Betriebserlaubnis und ist kurz vor dem Straftatbestand.

Du möchtest jetzt aber nicht vorsätzlich ohne Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz durch die Gegend gurken und fragst naiv nach der Strafe dafür? ^^

Mal wieder ein dubioses Internet-Geschäft ohne Rechnung und Garantie.

Ohne Abnahme und Eintragung wäre mir das Fahren mit der Reifenkombination ein zu großes Risiko, da die Betriebserlaubnis für das gesamte Fahrzeug erloschen ist.

Themenstarteram 21. November 2017 um 12:14

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 21. November 2017 um 13:07:06 Uhr:

Du möchtest jetzt aber nicht vorsätzlich ohne Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz durch die Gegend gurken und fragst naiv nach der Strafe dafür? ^^

Hatte ich eigentlich nicht vor, deswegen frag ich nach alternativen Vorschlägen, bzw. was ihr machen würdet...

Bin nämlich gerade echt etwas planlos...

Ich frage deshalb wegen der Strafe, weil ich von 2 Varianten gelesen habe - es besteht keine Verkehrsgefährdung (Strafe 20€ / Mängelkarte) oder es besteht eine Verkehrsgefährdung (höhere Strafe / Punkte, etc.)

Mit Variante 1 könnte ich diesen Winter vielleicht leben, mit Variante 2 eher nicht...

Das ist die Strafe, wenn Du angehalten wirst.

Aber bei einem Unfall ist es fahren ohne Betriebserlaubnis.

Gerade bei einem neuen Wagen hat man oft Vollkasko, die versagt dann die volle Leistung.

Und bei der Haftpflicht wirst du bis 5.000 Euro in Regress genommen.

Ob sich das wirklich lohnt ...

Der Reifen, ich schätze mal 225/40/18, ist eingetragen?

Schraub die halt mal dran und miss mit einer Latte ob die wirklich drüber stehen.

Es steht bei den Auflagen immer dabei dass gegebenenfalls gebördelt werden muss.

Ich würde erstmal mit dem Verkäufer reden. Vielleicht lässt er am Preis noch was nach, dann kannst du beim TÜV die Reifen eintragen lassen.

Muss eigentlich am Fahrzeug irgendwas verändert werden?

Themenstarteram 21. November 2017 um 12:42

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 21. November 2017 um 13:28:27 Uhr:

Ich würde erstmal mit dem Verkäufer reden. Vielleicht lässt er am Preis noch was nach, dann kannst du beim TÜV die Reifen eintragen lassen.

Muss eigentlich am Fahrzeug irgendwas verändert werden?

Es muss laut Gutachten gebördelt werden...

 

Ich fahre jetzt mit nem Kollegen zusammen zu dem Händler und red mal mit denen...

 

Berichte später

Habt Ihr die Bereifung mal draufgeschraubt und schleift was ?

Zitat:

@nsa2008 schrieb am 21. November 2017 um 13:55:28 Uhr:

Habt Ihr die Bereifung mal draufgeschraubt und schleift was ?

das spielt keine Rolle, wenn nach Gutachten gebördelt werden muss dann muss eben gebördelt werden

Nicht unbedingt, ein Sachverständiger mit Sachverstand schaut sich das ganze erst mal an, macct einen Verschränkungstest, macht einen Beladungstest mit dem zulässigen Achsgewicht und entscheidet erst dann ob eine Freigängigkeit gegeben ist oder ob gebördelt werden muß.

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 21. November 2017 um 14:20:57 Uhr:

Nicht unbedingt, ein Sachverständiger mit Sachverstand schaut sich das ganze erst mal an, macct einen Verschränkungstest, macht einen Beladungstest mit dem zulässigen Achsgewicht und entscheidet erst dann ob eine Freigängigkeit gegeben ist oder ob gebördelt werden muß.

So sehe ich das auch , macht auch Testfahrt / Kurven auf TÜV Gelände .

Schon erlegt , bei Opel Kadett mit Opel GT Felgen , TÜV Mensch war auch seinerzeit begeistert ,muss eben auch ein bisschen Glück haben , bei Abnahme , es gibt immer einen Spielraum und jede Regel hat ausnahmen .

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 21. November 2017 um 14:16:46 Uhr:

Zitat:

@nsa2008 schrieb am 21. November 2017 um 13:55:28 Uhr:

Habt Ihr die Bereifung mal draufgeschraubt und schleift was ?

das spielt keine Rolle, wenn nach Gutachten gebördelt werden muss dann muss eben gebördelt werden

Quatsch, meistens reicht es, wenn überhaupt etwas gemacht werden soll, das innere Radhaus etwas zu erweitern, meist ist dort ein Filz drin verbaut. Auf dem 7er GTI passen noch ganz andere Sachen ohne weitere Arbeiten. Da werden wohl diese 18 Zöller ohne weiteres passen und auch eingetragen werden.

Mein Schwiegersohn fährt 8,5 x19 ET 45 das dürfte in etwa gleich oder sogar noch weiter nach aussen stehen mit 235er Reifen. Das wurde auch ohne Probleme abgenommen. Obwohl Bördeln ( Ausstellen) drin stand.

Mit dem Verkäufer muss man gar nicht mehr reden er hat nichts falsch gemacht.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 21. November 2017 um 14:16:46 Uhr:

Zitat:

@nsa2008 schrieb am 21. November 2017 um 13:55:28 Uhr:

Habt Ihr die Bereifung mal draufgeschraubt und schleift was ?

das spielt keine Rolle, wenn nach Gutachten gebördelt werden muss dann muss eben gebördelt werden

Natürlich nicht, sondern nur dann wenn es auch notwendig ist.

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