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Fast neue Nokian Winterreifen an der Seite aufgeschlizt wie schlimm? Muss der neu? Wer hat Erfahrun

Themenstarteram 22. August 2017 um 6:15

Moin,

ich habe mir ein Satz Winterreifen geholt und leider heute erst gesehen, dass einer an der Innenseite aufgeschlitzt ist.

Ich habe wenig Erfahrung auf diesem Gebiet und würde gern mal eure Meinung hören.

Sollte ich diesen einen Reifen doch neu kaufen?

Schaden: Siehe Bilder

Reifen: Nokian WR-A4 235/45 R17 97V von 4716 angeblich nur 4-5 Wochen gefahren und Profil ist auch noch mindestens 7-8 mm vorhanden. (also quasi Neuwertig)

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Beste Antwort im Thema
am 22. August 2017 um 9:48

Zitat:

@hjluecke schrieb am 22. August 2017 um 11:14:05 Uhr:

Moin!

Was heißt gekauft wie gesehen? So etwas gibt es rechtlich nicht. Sind es neu Reifen gewesen hast du eine Garantie und/ oder eine Gewährleistung. Waren die Reifen gebraucht, hat man in der Regel einen "kleiner Vertrag gemacht". Steht da dann nichts von einer Beschädigung - besser wäre natürlich, wenn da eine Beschädigung ausgeschlossen wurde - kannst du die Reifen zurückgeben oder eine Minderung verlangen.

G

HJü

Sorry, aber was Du hier schreibst, ist ziemlicher Unsinn.

1. "Gekauft wie gesehen" wurde früher als Formulierung des Verkäufers einer gebrauchten Sache verwendet, um sein Gewährleistungsrecht auszuschließen. Durch diese Formulierung ist die Haftung des Verkäufers für Mängel, die zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs auf den Käufer bestehen, aber nicht gänzlich ausgeschlossen, denn es kann auch nicht sichtbare Mängel geben. Darum verwendet man für den Gewährleistungsausschluss auch die Formulierung "... unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung ...".

2. Was ist ein kleiner Vertrag? Dieses Konstrukt gibt es nicht. Vertrag ist Vertrag; egal, über wie viele Seiten er sich zieht; und dieser muss nicht zwingend schriftlich erfolgen, sondern kann auch mündlich oder gar konkludent erfolgen. Hier gibt es offenbar keinen schriftlichen Vertrag; zumindest hat der Themenstarter dazu nichts geschrieben. Bei mündlichen Verträgen und solchen durch Konklusion gibt es bei Streitigkeiten immer wieder das Problem mit der Beweislast; außer wenn Zeugen anwesend waren.

3. Die Reifen waren gebraucht (siehe den ersten Beitrag: "... angeblich nur 4-5 Wochen gefahren und Profil ist auch noch mindestens 7-8 mm vorhanden. (also quasi Neuwertig)". Rechtlich gibt es nur neu oder gebraucht. Quasi neuwertig ist gebraucht!

4. Beide Parteien haben die Reifen geprüft: " wir "beide" haben uns vor Ort die Reifen angeschaut und nichts bemerkt.". Sollte der Themenstarter nun den Verkäufer in Haftung nehmen wollen, so wird dieser diesen Anspruch mit den Worten abwehren, "Was willst Du? Hast dir die Reifen doch genau angeschaut und hast offensichtlich keinen Schaden gesehen, denn Du hast ja auch nichts gesagt." Letztlich würde es auf § 442 Abs. 1 BGB hinauslaufen: "Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat."

Das arglistige Verschweigen des Mangels müsste der Käufer beweisen, was eher nicht möglich sein wird und ebenso, dass der Verkäufer die Mängelfreiheit garantiert hat: "Natürlich habe ich vorher schon wegen evtl. Beschädigungen gefragt."

Fazit: Wie will der Käufer geltend machen, dass trotz optischer Prüfung der Reifen ein vorhandener Mangel, wie er ihn hier per Bild belegt hat, nicht infolge grober Fahrlässigkeit unerkannt blieb? Das wird er nicht können und Rechtsstreitigkeiten werden sich angesichts des "geringen" Wertes eines Reifens auch nicht lohnen.

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am 22. August 2017 um 6:19

was sagt denn der Verkäufer dazu?

Probehalber mal montieren, max. Luftdruck rein : Wenn's 'ne Beule gibt, isser auf jeden Fall tot !

Aber auch so sieht's eher nicht nach weiterhin noch jahrelanger Zuverlässigkeit aus.

Themenstarteram 22. August 2017 um 6:38

@ kuganeu

Naja was soll er groß dazu sagen... -> Gekauft wie gesehen!

Ich habe die Reifen selber abgeholt und wir "beide" haben uns vor Ort die Reifen angeschaut und nichts bemerkt.

Natürlich habe ich vorher schon wegen evtl. Beschädigungen gefragt.

Der Satz war sehr günstig sodass selbst ein ganz neuer Reifen sich noch rechnen würde.

@ OO--II--OO

Ich denke so werde ich es machen... Danke für die schnellen Antworten!

am 22. August 2017 um 8:52

Wie kann man einen solchen Schaden übersehen?

Gekauft wie gesehen? Auch der private Verkäufer haftet für Schäden, die bei Übergabe vorhanden waren. Allerdings kann der private Verkäufer im Gegensatz zum gewerblichen Verkäufer das Gewährleistungsrecht, also seine Haftung ausschließen. Das setzt allerdings voraus, dass es schriftlich oder mündlich (unter Zeugen) vereinbart wurde. Allerdings hätte man diesen Schaden meines Erachtens sehen müssen! Das würde die Haftung des Verkäufers wieder ausschließen, es sei denn, man könnte diesem nachweisen, dass er den Schaden kannte und der Käufer somit getäuscht wurde. Das dürfte dann aber schwierig werden.

Moin!

Was heißt gekauft wie gesehen? So etwas gibt es rechtlich nicht. Sind es neu Reifen gewesen hast du eine Garantie und/ oder eine Gewährleistung. Waren die Reifen gebraucht, hat man in der Regel einen "kleiner Vertrag gemacht". Steht da dann nichts von einer Beschädigung - besser wäre natürlich, wenn da eine Beschädigung ausgeschlossen wurde - kannst du die Reifen zurückgeben oder eine Minderung verlangen.

G

HJü

am 22. August 2017 um 9:48

Zitat:

@hjluecke schrieb am 22. August 2017 um 11:14:05 Uhr:

Moin!

Was heißt gekauft wie gesehen? So etwas gibt es rechtlich nicht. Sind es neu Reifen gewesen hast du eine Garantie und/ oder eine Gewährleistung. Waren die Reifen gebraucht, hat man in der Regel einen "kleiner Vertrag gemacht". Steht da dann nichts von einer Beschädigung - besser wäre natürlich, wenn da eine Beschädigung ausgeschlossen wurde - kannst du die Reifen zurückgeben oder eine Minderung verlangen.

G

HJü

Sorry, aber was Du hier schreibst, ist ziemlicher Unsinn.

1. "Gekauft wie gesehen" wurde früher als Formulierung des Verkäufers einer gebrauchten Sache verwendet, um sein Gewährleistungsrecht auszuschließen. Durch diese Formulierung ist die Haftung des Verkäufers für Mängel, die zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs auf den Käufer bestehen, aber nicht gänzlich ausgeschlossen, denn es kann auch nicht sichtbare Mängel geben. Darum verwendet man für den Gewährleistungsausschluss auch die Formulierung "... unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung ...".

2. Was ist ein kleiner Vertrag? Dieses Konstrukt gibt es nicht. Vertrag ist Vertrag; egal, über wie viele Seiten er sich zieht; und dieser muss nicht zwingend schriftlich erfolgen, sondern kann auch mündlich oder gar konkludent erfolgen. Hier gibt es offenbar keinen schriftlichen Vertrag; zumindest hat der Themenstarter dazu nichts geschrieben. Bei mündlichen Verträgen und solchen durch Konklusion gibt es bei Streitigkeiten immer wieder das Problem mit der Beweislast; außer wenn Zeugen anwesend waren.

3. Die Reifen waren gebraucht (siehe den ersten Beitrag: "... angeblich nur 4-5 Wochen gefahren und Profil ist auch noch mindestens 7-8 mm vorhanden. (also quasi Neuwertig)". Rechtlich gibt es nur neu oder gebraucht. Quasi neuwertig ist gebraucht!

4. Beide Parteien haben die Reifen geprüft: " wir "beide" haben uns vor Ort die Reifen angeschaut und nichts bemerkt.". Sollte der Themenstarter nun den Verkäufer in Haftung nehmen wollen, so wird dieser diesen Anspruch mit den Worten abwehren, "Was willst Du? Hast dir die Reifen doch genau angeschaut und hast offensichtlich keinen Schaden gesehen, denn Du hast ja auch nichts gesagt." Letztlich würde es auf § 442 Abs. 1 BGB hinauslaufen: "Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat."

Das arglistige Verschweigen des Mangels müsste der Käufer beweisen, was eher nicht möglich sein wird und ebenso, dass der Verkäufer die Mängelfreiheit garantiert hat: "Natürlich habe ich vorher schon wegen evtl. Beschädigungen gefragt."

Fazit: Wie will der Käufer geltend machen, dass trotz optischer Prüfung der Reifen ein vorhandener Mangel, wie er ihn hier per Bild belegt hat, nicht infolge grober Fahrlässigkeit unerkannt blieb? Das wird er nicht können und Rechtsstreitigkeiten werden sich angesichts des "geringen" Wertes eines Reifens auch nicht lohnen.

tigerewi!

Zu 1. Richtig ist, dass früher so eine Regelung angewendet wurde. Nach Einführung der Gewährleistungsregelung ist dieser Sachverhalt aber nicht mehr maßgeblich. Zu 2. Das mit dem "kleiner" ist ein sog. Beiwort, welches keiner Bewertung bedarf, wichtig ist Vertrag. Wobei auch jede mündliche Abmachung ein Vertrag ist, nur schwer beweisbar. Zu 3. OK hab ich nicht so gelesen. Zu 4. Schön, wenn beide Parteien das geprüft haben - entspricht so quasi einem mündlichen Vertrag - hat der Käufer eben "schlecht geprüft".

am 22. August 2017 um 11:02

hjluecke:

"Nach Einführung der Gewährleistungsregelung ist dieser Sachverhalt aber nicht mehr maßgeblich." Auch diese Ausführung ist falsch. Das Gewährleistungsrecht hat es auch vor der EU-Harmonisierung im Jahr 2002 gegeben, allerdings mit sechsmonatiger Gewährleistung und Beweislast beim Kunden. Damit habe ich mich vor 30 Jahren schon im Studium befasst und im Zweifel hat es das Gewährleistungsrecht (Sachmängelhaftung) schon mit Inkrafttretens des BGB im Jahre 1900 gegeben. Und auch heute kann man durchaus noch "Gekauft wie gesehen'" schreiben, wenn man das unbedingt will, aber besser wird diese Formulierung für den Verkäufer immer noch nicht sein.

Zitat:

@soemcityboy schrieb am 22. August 2017 um 08:15:15 Uhr:

Moin,

ich habe mir ein Satz Winterreifen geholt und leider heute erst gesehen, dass einer an der Innenseite aufgeschlitzt ist.

Ich habe wenig Erfahrung auf diesem Gebiet und würde gern mal eure Meinung hören.

Sollte ich diesen einen Reifen doch neu kaufen?

Schaden: Siehe Bilder

Reifen: Nokian WR-A4 235/45 R17 97V von 4716 angeblich nur 4-5 Wochen gefahren und Profil ist auch noch mindestens 7-8 mm vorhanden. (also quasi Neuwertig)

Es ist vielleicht ganz gut wenn man sich hier über die rechtliche Auslegung austauscht, das wird dir aber nicht helfen wenn dir der Reifen bei Tempo 160, oder mehr, dann platzt.

Der Reifen hat eine Verletzung der Reifenflanke, gerade in dem Bereich welcher an stärksten beansprucht wird. Ob und wie weit diese Verletzung in die Tiefe geht, ist nicht zu klären!

Für den Betrag von ca. 100,- € würde ich mein Leben, und das Anderer, nicht aufs Spiel setzen.

Bestelle dir einen neuen Winterreifen und lass diesen aufziehen!

Wenn du zusammen mit dem Verkäufer die Reifen begutachtet hast, dann scheint es sich doch nicht um eine arglistige Täuschung zu handeln. Warum kontaktierst du den Verkäufer nicht und fragst Ihn wie ihr die Angelegenheit klären könnt. Nur so geht das!!

Viel Erfolg, und vor allem sichere Fahrt mit deinem neuen Reifen!

Ceri

 

P.S.: Eine solche Verletzung an der Reifenflanke kann auch jedem anderen passieren. Gut wenn es früh genug gesehen wird!

am 22. August 2017 um 13:31

Neureifen ab 120,76 € inkl. Versand.

https://www.idealo.de/.../...5_-wr-a4-235-45-r17-97v-nokian-tyres.html

Themenstarteram 22. August 2017 um 14:31

Danke für die vielen Antworten. Ich wollte keine Diskussionen wegen Kaufvertrag usw. anzetteln, aber gut dass dies mal geklärt wurde.

 

120€ ist dass was ich für den ganzen Satz gelöhnt habe. Von daher wäre selbst eine Wertminderung um 25% ja kaum die Summe um die es sich zu streiten lohnt.

 

Ich glaub dann war das zwar ein Schnäppchen. Aber dank des einem defekten Reifens nur ein bisschen ärgerlich. Komisch nur dass hier die Innenseite verletzt wurde... der Riss nicht so sonderlich groß und bei schlechten Lichtverhältnissen übersieht man sowas eben mal. Mir waren die Profiltiefe und die Angaben zu dem Reifen (wie DOT) weil ich es selber nicht glauben konnte einfach wichtiger... Merke: bei guten Angeboten ist immer ein hacken dran

 

Grüße

Nach dem Riss, bei einem relativ neuen Reifen, würde ich mir wohl keinen Nokia WR-A4 kaufen, auch nicht für € 120,00.

(...) denn der Riss wurde nicht eingefahren und auch nicht mit einem Messer eingeschnitten.

Themenstarteram 22. August 2017 um 17:11

Zitat:

@hjluecke schrieb am 22. August 2017 um 18:07:05 Uhr:

Nach dem Riss, bei einem relativ neuen Reifen, würde ich mir wohl keinen Nokia WR-A4 kaufen, auch nicht für € 120,00.

(...) denn der Riss wurde nicht eingefahren und auch nicht mit einem Messer eingeschnitten.

Keine Ahnung was der Vorgänger damit gemacht hat.

Der Reifen (Nokian) wurde erst letztes Jahr auf den Markt geworfen und hat sogar relativ gut beim

ADAC oder wars Autobild abgeschnitten...

Mal sehen ob man von diesem Reifen noch weitere Meldungen hört

am 22. August 2017 um 17:23

Zitat:

@soemcityboy schrieb am 22. August 2017 um 19:11:20 Uhr:

Zitat:

@hjluecke schrieb am 22. August 2017 um 18:07:05 Uhr:

Nach dem Riss, bei einem relativ neuen Reifen, würde ich mir wohl keinen Nokia WR-A4 kaufen, auch nicht für € 120,00.

(...) denn der Riss wurde nicht eingefahren und auch nicht mit einem Messer eingeschnitten.

Keine Ahnung was der Vorgänger damit gemacht hat.

Der Reifen (Nokian) wurde erst letztes Jahr auf den Markt geworfen und hat sogar relativ gut beim

ADAC oder wars Autobild abgeschnitten...

Mal sehen ob man von diesem Reifen noch weitere Meldungen hört

Der hjluecke schreibt einfach nur weltfremden Quatsch; Stammtischgeblubber. Oben bei der rechtlichen Bewertung der Angelegenheit zeigte es sich schon, dass er keinen blassen Schimmer hat und nur das wiedergibt, was er am Stammtisch gehört hat und hier zum Reifenschaden meint er, anhand zweier Bilder, also aus der Ferne beurteilen zu können, wie der Schaden entstanden bzw. nicht entstanden ist. Nach seiner Meinung müsste die Marke "Nokian" wohl insgesamt unzuverlässig sein. So'n Quatsch! Wie Du schon geschrieben hast, wer weiß, was der Vorbesitzer angestellt hat, wo er mit den Reifen herumgekurvt ist. Wie leicht kann man sich Reifen beschädigen, wenn man über unbefestigtes Gelände fährt, aus dem scharfkantige Steine herausragen oder auf einer Baustelle, wo immer irgendwelche Sachen herumliegen, z.B. Metallteile, Baugerüstteile usw. Darüber kann man aber nur spekulieren und kommt letztlich auch nur zu dem Ergebnis, dass dieser Reifen leider aussortiert werden muss. Aber die Marke "Nokian" ist deswegen qualitativ nicht weniger sicher als andere Durchschnittsreifen.

Merkwürdig erscheint mir nur der Preis für den ganzen Satz i.H.v. 120,- €. Da hättest Du vielleicht hellhörig werden müssen. Ändert aber nichts mehr, denn aus der Nummer kommst Du leider nicht mehr heraus.

Ich weiß ja nicht, wo Du wohnst. Schaue mal hier rein: https://www.ebay-kleinanzeigen.de/.../691132409-223-437

Falls das in deiner Nähe sein sollte, dann biete ihm doch, hmmm, ca. 50-80 €.

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