Problem mit Lenkzeiten

Hallo in die Runde. Ich habe da mal eine Frage zu meinen Lenk- und Ruhezeiten. Ich bin hauptberuflich nicht als Fahrer unterwegs, fahre aber am Wochenende aushilfsweise bei einer Spedition. Meistens geht es mit einem 40to Sattel los.
Nun aber zu meinem eigentlichen Problem:
1. Start gegen 19.00 und Ankunft an der Entladestelle 23.30, hier Pause bis 02.30, da erst um 02.30 entladen werden kann.
2. Nach dem Entladen gegen 03.15 geht es zur nächsten Ladestelle, etwa 2,5 std entfernt. Also bin ich gegen 05.45 dort. Nun wieder Pause.
3. Hier ist es verschieden mit den Ladezeiten, zwischen 09.00 und 12.00 ist das eigentlich fertig, und dann gehts zurück.
4. Jetzt habe ich etwa 3,5std zu fahren bis zum Hof. Wenn denn alles gut klappt, bin ich auch schon gegen 12.30 auf dem Hof.

Nun kenne ich mich nicht so gut mit den L+R Zeiten aus, und wollte euch daher mal fragen welche Fehler ich dabei so mache. Da ich ja meist nur einmal in der Woche fahre, kann ich doch die Lenkzeit auf 10std. erhöhen oder? Wenn ich mal in eine Kontrolle komme, habe ich da sehr viel zu befürchten? Rein von den Lenkzeiten habe ich doch "nur" eine Überschreitung von 1std, oder?
Ich hoffe das ich hier von euch einige gute Antworten bekomme, und danke euch schonmal im voraus.
Mfg und ein schönes Wochenende

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Micha972


ich hab mir schon ne menge durch gelesen zu den lenk und ruhezeiten aber ganz steige ich da nicht hinter.

ich fahre mit lkw im nahverkehr als auslieferungsfahrer.
ca. 200 - 350 km pro tag .

ich habe jetzt am montag von 4:00 Beginn Arbeitszeit- 18.30 gefahren und gearbeitet und heute Dienstag wieder von 4:00 bis 18:00 gefahren gearbeitet.

wie es die anderen tage wird weis ich noch nicht aber wie sieht es aus? ist es zulässig das ich wieder ab 4:00 mittwoch arbeite und los fahre oder kommen meine ganzen zeiten da durcheinander ?

schreibe hier weil wollte nicht extra was neues aufmachen.

Innerhalb von 24 h, ab Beginn Deiner Arbeitszeit, musst Du Deine 11 oder verkürzt 9 h Ruhezeit gemacht haben. 4:00 Uhr + 24 h - 11 h = 17:00 Uhr, d. h. Du musst spätestens um 4:00 Uhr in Deine Ruhezit gehen, abgesehen von drei mal die Woche, in welcher Du die Ruhezeit auf 9 h verkürzen darfst, d. h. Du dürftest bist 19:00 Uhr unterwegs sein. Die Verkürzung ist ein DÜRFEN und nicht ein müssen. Ein Gericht hat einem Fahrer diesbezüglich Recht gegeben und geklärt, dass nur Du alleine darüber entscheidest, ob Du die Ruhezeit verkürzt. Dein Chef hat weder ein Anspruch darauf, noch darf er darauf Einfluss nehmen.

Dies alles darfst Du natürlich nur im Rahmen der geltenden Lenkzeitvorschriften.

Für mich liest sich das so, als würdest Du für Dachser, bzw. einen Subunternehmer von denen, fahren. So eine Konstellation wurde mir von dort auch schon angeboten.

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Zitat:

Original geschrieben von Micha972


ich hab mir schon ne menge durch gelesen zu den lenk und ruhezeiten aber ganz steige ich da nicht hinter.

ich fahre mit lkw im nahverkehr als auslieferungsfahrer.
ca. 200 - 350 km pro tag .

ich habe jetzt am montag von 4:00 Beginn Arbeitszeit- 18.30 gefahren und gearbeitet und heute Dienstag wieder von 4:00 bis 18:00 gefahren gearbeitet.

wie es die anderen tage wird weis ich noch nicht aber wie sieht es aus? ist es zulässig das ich wieder ab 4:00 mittwoch arbeite und los fahre oder kommen meine ganzen zeiten da durcheinander ?

schreibe hier weil wollte nicht extra was neues aufmachen.

Innerhalb von 24 h, ab Beginn Deiner Arbeitszeit, musst Du Deine 11 oder verkürzt 9 h Ruhezeit gemacht haben. 4:00 Uhr + 24 h - 11 h = 17:00 Uhr, d. h. Du musst spätestens um 4:00 Uhr in Deine Ruhezit gehen, abgesehen von drei mal die Woche, in welcher Du die Ruhezeit auf 9 h verkürzen darfst, d. h. Du dürftest bist 19:00 Uhr unterwegs sein. Die Verkürzung ist ein DÜRFEN und nicht ein müssen. Ein Gericht hat einem Fahrer diesbezüglich Recht gegeben und geklärt, dass nur Du alleine darüber entscheidest, ob Du die Ruhezeit verkürzt. Dein Chef hat weder ein Anspruch darauf, noch darf er darauf Einfluss nehmen.

Dies alles darfst Du natürlich nur im Rahmen der geltenden Lenkzeitvorschriften.

Für mich liest sich das so, als würdest Du für Dachser, bzw. einen Subunternehmer von denen, fahren. So eine Konstellation wurde mir von dort auch schon angeboten.

persönlich glaub ich auch, das du als fahrer im nahverkehr um 4 uhr zuhause startest, ans depot fährst, dann dort auflädst und um 6-7 zu den kunden fährst. - ausliefern bis 12, dann mal was im supermarkt zum futtern holen und dann wird eingesammelt - abends ans depot, warten bis du nen rampelplatz kriegst und dann das graffl runter vom lkw ziehen etc ...

somit fahst du eine Arbeitszeit von 4:00 bis 18:00 Uhr = 14 Stunden ...

du darfst aber höchstens 2 x 10 std am tag arbeiten und 3 x 9 std ...

sicherlich kannst du dem kontrollorgan erzählen, du hast da pause gemacht etc ... aber die sind nicht blöd ....

hmm - subunternehmer von dachser, geis, dpd, gls, hermes, etc ...

wir können die liste ellenlang fortsetzen ...

nix von dem dem , arbeite bei EDEKA ( Leiharbeitsfirma für EDEKA) .

stellzeit LKW 4:00 also beginn an rampe fahren und laden und feierabend immer so ab 18:00 zurzeit weils für mich noch neu ist .

das schlimme ist ja du kommst abends nach hause duschen essen pennen.
ka wie lange man sowas durch halten kann .

heute wieder 4:00 - 17:00 .

nun hat man mir gesagt ich brauch morgen erst um 8:30 anfangen ka. was sie damit bezwecken ob sie nur die std runterschrauben wollen.

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und das mit dem kann nicht muss wegen der verkürzung , denke ich mal das ich wenn ich sage ich besteh auf 11 std ruhezeit kann ich wahrscheinlich gleich wieder meine sachen packen .

Zitat:

Original geschrieben von Micha972


und das mit dem kann nicht muss wegen der verkürzung , denke ich mal das ich wenn ich sage ich besteh auf 11 std ruhezeit kann ich wahrscheinlich gleich wieder meine sachen packen .

Auch wenn ich die Nachteile verstehe, die dadurch entstehen: Warum machste das nicht?

Eine der Möglichkeiten, gegen sowas einzulenken ist, ihnen die Fahrer zu nehmen. Manche Firmen haben auf diese Weise schon gelernt, denn von gesetzlicher Seite kann man ihnen wohl nicht nahe kommen.

Seh' es mal von der anderen Seite: Hier mal ein Auszug aus den Kosten:

- die tägliche Ruhezeit nicht eingehalten:
bis zu einer Std. 30,- Euro Verwarnungsgeld
danach bis zu 3 h, je angefangene Stunde 30,- Euro
bei mehr als 3 h, je angefangene Stunde 60,- Euro

5 x 30,- Euro sind auch 150,- Euro!!! Wirst Du so gut bezahlt, dass Du Dir das leisten kannst?

Zitat:

Original geschrieben von Der Breiti


persönlich glaub ich auch, das du als fahrer im nahverkehr um 4 uhr zuhause startest, ans depot fährst, dann dort auflädst und um 6-7 zu den kunden fährst. - ausliefern bis 12, dann mal was im supermarkt zum futtern holen und dann wird eingesammelt - abends ans depot, warten bis du nen rampelplatz kriegst und dann das graffl runter vom lkw ziehen etc ...

somit fahst du eine Arbeitszeit von 4:00 bis 18:00 Uhr = 14 Stunden ...

du darfst aber höchstens 2 x 10 std am tag arbeiten und 3 x 9 std ...

sicherlich kannst du dem kontrollorgan erzählen, du hast da pause gemacht etc ... aber die sind nicht blöd ....

Er darf 3 mal 13 Std und 2 mal 15 Std arbeiten!!!!!!!! 13 + 11 = 24 Std, 15 + 9 = 24 Std.

Du hast Dich vertan Breiti

Zitat:

Original geschrieben von Wob_80



Zitat:

Original geschrieben von Der Breiti


persönlich glaub ich auch, das du als fahrer im nahverkehr um 4 uhr zuhause startest, ans depot fährst, dann dort auflädst und um 6-7 zu den kunden fährst. - ausliefern bis 12, dann mal was im supermarkt zum futtern holen und dann wird eingesammelt - abends ans depot, warten bis du nen rampelplatz kriegst und dann das graffl runter vom lkw ziehen etc ...

somit fahst du eine Arbeitszeit von 4:00 bis 18:00 Uhr = 14 Stunden ...

du darfst aber höchstens 2 x 10 std am tag arbeiten und 3 x 9 std ...

sicherlich kannst du dem kontrollorgan erzählen, du hast da pause gemacht etc ... aber die sind nicht blöd ....

Er darf 3 mal 13 Std und 2 mal 15 Std arbeiten!!!!!!!! 13 + 11 = 24 Std, 15 + 9 = 24 Std.
Du hast Dich vertan Breiti

Nee, wir dürfen einen Schichtzeit von 13, bzw. 15 Std. haben. Arbeiten dürfen wir in der Woche nur 48 h, bzw. 60, wenn diese in vier Monaten auf 48 h ausgeglichen werden.

Arbeitszeit und Lenkzeit
Begriffe

* Arbeitszeit
* Bereitschaftszeit
* Fahrtunterbrechung
* Ruhezeit
* Neue Lenk- und Ruhezeiten

Tabellarische Übersicht
"Arbeitszeit"

Ist die Zeitspanne zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende ohne Ruhepausen und Ruhezeiten. Der Fahrer befindet sich am Arbeitsplatz und übt seine Tätigkeit aus oder er befindet sich am Arbeitsplatz und muss sich bereithalten, wobei die Tätigkeitsaufnahme nicht im Voraus bekannt ist.
Zur Arbeitszeit zählen

* Fahren
* Be- und Entladen
* Reinigung und Wartung des Fahrzeuges
* Erledigung von gesetzlichen oder behördlichen Formalitäten
* Überwachung des Be- und Entladens
* Warten auf das Be- und Entladen, wenn Wartezeit nicht bekannt ist

"Bereitschaftszeit"

Der Fahrer muss sich bereithalten, um seine Tätigkeit aufzunehmen, wobei ihm die Wartezeit im Voraus bekannt ist,
z.B.:

* Beifahrer
* Begleitung der Fahrzeuge während der Beförderung auf der Fähre oder im Zug
* Wartezeiten an den Grenzen
* Wartezeiten infolge von Fahrverboten
* Warten auf das Be- und Entladen
* Bereitschaftszeiten nur bei Fahrzeugen größer 3,5 to möglich

"Fahrtunterbrechung"

Nach 4,5 Std. Lenkzeit mind. 45 Minuten
Unterbrechung - teilbar in Abschnitten
max. 2, zuerst 15 Minuten innerhalb der 4,5 Std.
und dann 30 Minuten (Reihenfolge zwingend)
danach beginnt neuer Lenkzeitabschnitt
keine anderen Arbeiten (Ausnahme: Wartezeit u. Nicht-Lenkzeit in einem Fahrzeug, auf einer Fähre oder im Zug).
Gemäß Arbeitszeitgesetz ist eine 30 minütige Pause nach spätestens 6 Std. Arbeit erforderlich.
Lenkzeit geht Arbeitszeit vor.
"Ruhezeit"

Jeder ununterbrochene Zeitraum, in dem der Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann, z.B.
regelmäßige tägliche Ruhezeit von mind. 11 zusammenhängenden Stunden, kann auf 3 + 9 aufgeteilt werden.
Maximale Arbeitszeit

Einfahrerbesetzung
24 Std. 13 Std. Arbeitsschicht (Arbeitszeit, Bereitschaftszeit, Lenkzeitunterbrechung/Pausen 11 Std. Ruhezeit
Umfang der Arbeitszeit

* monatlich: max.208 Std.
* wöchentlich: max. 48 Std.
* werktäglich: max. 10 Std.

Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern werden zusammengerechnet!
Ausnahmsweise verlängerbar

bis zu 60 Std./Woche, wenn innerhalb von 4 Monaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Std./Woche (über Tarifvertrag Ausgleich auf 6 Monate verlängerbar)
über 10 Std. täglich nur über Tarifvertrag unter bestimmten Voraussetzungen verlängerbar
Übersicht
Tätigkeit Arbeitszeit Lenkzeit
Anfahrt zum Arbeitsplatz*
x

x
Beladen
x

Ausliefern / Abholen
x

x
Entladen
x

Fahrt nach Hause*
x

x
* Wenn diese mit dem Lkw erfolgt
Ausgleich für Krankheits- oder Urlaubstage

Der Arbeitgeber muss Krankheitstage für den Ausgleich berücksichtigen, die mit 9,6 Std./Tag anzusetzen sind. Der gesetzliche Urlaubsanspruch (24 Werktage) ist ebenfalls für den Ausgleich zu berücksichtigen.
Weitere Urlaubstage oder Freistellungen sind bzgl. der Arbeitszeit nicht mit zu bewerten.
Dokumentationspflicht

Das Unternehmen muss die wöchentlich geleistete Arbeitszeit dokumentieren (Delegation an Fahrer zulässig). Die Dokumentation muss in "geeigneter Weise" erfolgen (z.B. Schaublätter i.V.m. gesonderten Stundenzetteln oder digitale Fahrdaten i.V.m. manueller Eingabe über sonstige Tätigkeiten).
Die Nachweise sind mindestens 2 Jahre aufzubewahren.
Umfang der Bereitschaftszeit

Keine gesetzliche Höchstgrenze vorgegeben
Umfang ergibt sich aus Höchstgrenze "Arbeitszeit" und Mindesteinhaltung von Lenkzeitunterbrechung, Pausen und Ruhezeit
Standard-Fall bei 5-Tage-Woche:
regelmäßige Arbeitszeit: 9,6 Std./Tag
regelmäßige Ruhezeit: 11 Std./Tag
Rest von 3,4 Std./Tag: Lenkzeitunterbrechung/Pause, Bereitschaftszeit
Bereitschaftszeit: ca. 2 Std./Tag = 10 Std./Woche = 43 Std./Monat

Quelle

tja ... öhm leiharbeitsfirma für edeka ???

da darfst am tag max 10 std haben ... oder kriegst Du nen Festlohn für Deine Arbeit?

Glaub der Tarifvertrag für die meisten Zeitarbeitsfirmen ist doch der AMP.

Zitat:

Original geschrieben von Der Breiti


Quelle

tja ... öhm leiharbeitsfirma für edeka ???

da darfst am tag max 10 std haben ... oder kriegst Du nen Festlohn für Deine Arbeit?

Glaub der Tarifvertrag für die meisten Zeitarbeitsfirmen ist doch der AMP.

es gibt nur stundenlohn kein festlohn , wo steht das das man nur 10 std arbeiten darf ist mir bisher noch nicht bekannt

im mateltarif der arbeitnehmerüberlassung. ist die frage was in deinem arbeitsvertrag drin steht ... welcher tarifvertrag für dich gültig ist

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