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Problem mit Leasingvertrag Unterlagen bei Bank nicht vorhanden

Guten Morgen.

Ich habe eine Frage, bei der ich gerade etwas unsicher bin

Ich habe im April 2018 einen Leasing Vertrag mit der Ford Bank über einen Ford Fiesta abgeschlossen. Da ich noch mal begonnen habe zu studieren forderte die Ford Bank eine Bürgschaft. Kein Problem meine Ehefrau unterschrieb diese. Das Auto wurde dann mit exakt 6 Wochen Verzögerung auch geliefert. Ich stellte direkt nach Übergabe fest, dass das Fahrzeug meist manch rechts zieht und dass das Lenkrad schief nach links steht. Auch bleibt es, meist auf Landstraßen oft im linken lenkeinschlag etwas hängen. Das finde ich nicht angenehm. Daneben gibt die Einparkhilfe sporadische Meldungen für Hindernisse an so keine sind. Wie ich den 2-maligen Ausfall des usb Anschlusses bewerte weis ich nicht.

Das habe ich meinem Händler angezeigt der hat mich aber sich bei einem Termin dafür mit dem Kommentar es sei alles ok wieder nachhause geschickt. Mehr als eine Probefahrt erfolgte nicht.

Nun, 2 Wochen nach Auslieferung und 4 Monate nach Unterschrift ruft er mich erneut an und sagt, die Bürgschaft müsse nochmal schnellstmöglich unterschrieben werden da die Bank diese verloren habe. Zumindest läge sie denen nicht mehr vor.

Ich habe das von meiner Frau unterschriebene Exemplar zuhause.

Dies nahm i h zum Anlass schriftlich mit Frist Mängelbeseitigubg zu fördern und ebenfalls bat ich um Auskunft was mit der bereits abgegebenen Bürgschaft sei. Vorher unterschreibe meine Frau keine neue. Unsere Ausfertigung liegt zuhause.

Ebenfalls fehle die Unterschrift unter der Garantieverlängerung.
Habe ich richtig gehandelt? Können die. Ist den Vertrag kündigen? Ich habe ja nix falsch gemacht. Ist aktuell überhaupt ein Vertrag zustande gekommen?
Ich bin kein Streiter nur kommen mir viele Sachen gerade seltsam vor.

Was kann ich tun? Der Fiesta ist jetzt 2 Wochen in meinem Besitz und hat 1400 im gefahren.

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25 Antworten

asphalthopler, muss man sich Sorgen machen, weil Du so unveranlasst gleich wie ein Zäpfchen abgehst? *grübel*

Der TE wurde mit seiner Mängelmeldung ungeprüft weggeschickt. Auf "jursitisch": die Gewährleistung wurde verweigert. Und dann kann man nunmal im Grundsatz in die Rückabwicklung gehen. So ganz unerheblich stellen sich die Mängel auch nicht dar.

Ich frugte jedoch nach dem Ansinnen des TE, was sein eigentliches Ziel bei der ganzen Aktion sei. Danach richtet sich dann das sinnvolle Vorgehen.

Mal ne blöde Frage, der TE ist doch nur Besitzer des Wagen, Eigentümer ist doch der LN. Bei allen Anliegen wende ich mich an den LN, ich zahl ja nur die Miete und gebe dann den Wagen nach der vereinbarten Zeit zurück. Muss da nicht der LN aktiv werden? Mir wäre es nur wichtig das es dokumentiert ist, nicht dass es später heißt dass man einen Randstein geküsst hat und darum die Spur nicht stimmt und daraus eine Wertminderung erfolgt und in Rechnung an den TE gestellt wird.
Wenn ein Mangel da wäre, sollte da nicht der LN aktiv werden? Für den TE ist es sicherlich schade das die Spur nicht stimmt, aber das Fahrzeug gehört ihm halt nicht. Könnte man deswegen den Leasingvertrag wandeln? Ich denke mal nicht.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. August 2018 um 19:47:12 Uhr:


asphalthopler, muss man sich Sorgen machen, weil Du so unveranlasst gleich wie ein Zäpfchen abgehst? *grübel*

Der TE wurde mit seiner Mängelmeldung ungeprüft weggeschickt. Auf "jursitisch": die Gewährleistung wurde verweigert. Und dann kann man nunmal im Grundsatz in die Rückabwicklung gehen. So ganz unerheblich stellen sich die Mängel auch nicht dar.

Ich frugte jedoch nach dem Ansinnen des TE, was sein eigentliches Ziel bei der ganzen Aktion sei. Danach richtet sich dann das sinnvolle Vorgehen.

Hi. Dir bin ich in der Tat ne Antwort schuldig.

Hm das ist eine gute Frage. Ansicht ging es mir darum ein grundsätzlich als solide geltendes Auto lediglich frei von für mich behebbaren Punkten zu bekommen. Was ich vergas zu erwähnen war, dass ich auf Anraten von Ford bereits bei einem anderen Ford Händler die Spur vermessen ließ. Ohne messbaren Erfolg obwohl die Werte innerhalb der Toleranz verstellt waren. Ansich kann weder das schüfe Lenkrad noch die Einparkhilfe eine Riesen Angelegenheit sein, nur ist es mi hat ok.

Die Angelegenheit mit der Bürgschaft Ließ mich stutzig werden, daher schrieb ich zuzüglich zur schriftlichen mängelrüge bitte schriftlich zu bestätigen dass die verlustige Bürgschaft gelöscht wird. Sobald das bestätigt ist, ist meine Frau bereit zu unterschreiben.

Ziel ist einerseits ein mangelfreis Fahrzeug sich wenn es nur Kleinigkeiten sind.

Je nachdem wie auf mein Schreiben reagiert wird habe ich kein Problem damit streitig zu werden.

Ich frage mich, was wohl passieren würde wenn meine Frau eine erneute Bürgschaft nicht unterschreiben würde. Dann hätte ich ein mächtiges Problem. Werde sicherheitshalber morgen meinen Anwalt anrufen um sicher zu sein, dass ich nicht zu viel Wind um nix mache.

@Rick_008 Leasingnehmer bin ich und meine Frau ist Bürgin.

Oder was meinst du?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. August 2018 um 19:47:12 Uhr:


asphalthopler, muss man sich Sorgen machen, weil Du so unveranlasst gleich wie ein Zäpfchen abgehst? *grübel*

Der TE wurde mit seiner Mängelmeldung ungeprüft weggeschickt. Auf "jursitisch": die Gewährleistung wurde verweigert. Und dann kann man nunmal im Grundsatz in die Rückabwicklung gehen. So ganz unerheblich stellen sich die Mängel auch nicht dar.

Ich frugte jedoch nach dem Ansinnen des TE, was sein eigentliches Ziel bei der ganzen Aktion sei. Danach richtet sich dann das sinnvolle Vorgehen.

Hallo,
Sorgen machent sich schon meine Frau, mein Arzt und mein Lebens-Versicherungsvertreter um mich. Danke!
😎Rate mal, warum ich heute nicht in einer schönen roten Robe in einem klimatisierten Saal in Karlsruhe sitze. Die würden sich dort freuen... versprochen !😁
Weil ich mitunter sehr drastisch " Deutsch" rede, den Leuten " aufs Maul schaue", wie Luther es mal gesagt hat, nicht in diesem gewissen Berufs- Klientel schwimme, ggf. wirtschaftlich am Boden liege aber meine, etwas zu sein, was ich sein möchte, aber doch nicht bin. Und weil ich bis heute kein " verdrehtes Juristendeutsch", sondern Sachverhalte gelernt habe. Nicht sehr viele, aber wenigstens einige. Wenn ich etwas "verdrehe" dann korrigiere ich mich, oder lasse es gerne zu, dass ich korrrigiert werde. Ein bisschen fundiert die Dinge " von Aussen sehen". Das gepaart mit etwas gesundem Menschenverstand und ein ganz kleinem bisschen Wissen, hat mir über 30 Jahre ( etwas fern von der eigentlichen Materie- zugegeben) nicht ganz schlecht getan.

Also mal ganz in Ruhe:
Wurde die Gewährleistung verweigert? Meine eindeutige Antwort- ganz klar: NEIN!
Die Werkstatt hat nicht die Aufgabe, blind drauf los zu reparieren, sondern ist verpflichtet, Mängel zunächst festzustellen und zu verorten. D.h., sie hat Pflichten die sich aus § 242 BGB ergeben. Das hat sie in Form einer Probefahrt geleistet. Damit hat sie die Forderungen aus 242 BGB vollumfänglich erfüllt, da davon auszugehen ist, dass einem autorisierten Werkstattmitarbeiter bei einer Probefahrt, eine höhere Fachkompetenz zuzuschreiben ist, als einer fachfremden Person. Die Werkstatt, vertreten durch den Mitarbeiter, hat festgestellt- daß da nichts ist, was auf einen Mangel hindeutet. Es darf dabei davon auszugehen sein, daß die Probefahrt eines Fahrzeuges durch einen Werkstattmitarbeiter mehr ist, als eine " Spazierfahrt". Der Mitarbeiter hört, fühlt, prüft das Fahrverhalten des Fahrzeuges, oft völlig unbemerkt von dem mitfahrendem Auftraggeber. Was bei einer Probefahrt so simpel oft erscheint, ist hochkonzentrierte Arbeit. Die wurde geschuldet und geleistet. Wo kein Mangel feststellbar war, kann auch keine Gewährleistung, also Reparatur, erfolgen. Eine Pflichtverletztung nach ZGB §280 sehe ich weit und breit nicht! Also wäre es Aufgabe des TE den Mangel nachzuweisen. Wie er das macht, ggf. gerichtsverwertbare Beweise für das Bestehen eines Mangels anzuführen, ist ihm überlassen. Schießlich muss er es auch bezahlen (können).
Allerdings wäre es dem TE durchaus zumutbar gewesen, im Beisein des Werkstattmitarbeiters den offensichtlichen Mangel ( Fahrzeug zieht zur Seite) vorzuführen. Hat er dies unternommen? Hat die Werkstatt dies ignoriert? Ich weis es nicht!

"Vom Grundsatz her", kann der TE das Fahrzeug auch anzünden, in die Luft jagen oder Dir schenken. Alles " vom Grundsatz her" möglich, um das Fahrzeug schnell los zu werden- und genau da kommt das Ansinnen des TE zum Tragen. Was will ER? Ich meine herausgelesen zu haben, daß der TE keinen langwierigen und kostspieligen Rechtsstreit eingehen will. Er will auch nicht den Leasinggeber ärgern, indem er die Zahlungen einstellt. ( Wer ärgert dann eigentlich wen?) Auch ist er anscheinend mit dem Fahrzeug an sich, bis auf die angeführten Dinge, recht zufrieden. Zumindest hat er nichts Gegenteiliges angeführt.
Was der TE möchte, ist:
er will mit seinem Anliegen von der Werkstatt ernst genommen werden- was immer auch darunter zu verstehen sein mag. Kann ja auch bedeuten, dass er gerne einen Ansprechpartner dort hätte, der sich vieeeel Zeit für ihn nimmt und auf jeden Sachverhalt ausführlich sich einlässt.
Aber, auch Werkstätten arbeiten nach wirtschaftlichen Kriterien. Die Einen "nur", die Anderen "auch" .
Ihm hier im Forum eine praktikable Hilfestellung zu geben- auch i.V.m. dem verschwundenem Original der Bürgschaftserklärung, erachte ich für viel wichtiger, als eine Grundsatzdebatte über ungelegte Rücktritts-Eier und unabsehbare Prozesskosten. Oder hat Dir der TE mitgeteilt, dass er über eine Rechtsschutzversicherung verfügt? Als nochmaliger Student wird er über keine Millionen Euronen verfügen, denn wozu benötigte er ansonsten bei der Bank einen Bürgen?
Also, lassen wir doch die Kirche im Dorf, schieben das ganze "Rechtsgetue" mal zur Seite und schauen, wie wir den TE ermutigen können, kostengünstig, aber zielstrebig voran zu kommen. Eine Kuh bekommt man
nicht mit Rechtsordnungen ( "Betreten der Eisfläche verboten"😉 vom Eis. Man muß einfach mal zupacken und " Bulldozer" spielen.
Dazu brauche ich keine rote Robe. ( Ich habe irgendwo aber noch eine Schwarze im Schrank hängen😛).

Nichts für Ungut, bin ja gar nicht so cholerisch, wie es sich anfühlt! Vielleicht etwas überarbeitet!

Gruß vom Asphalthoppler

@asphalthoppler und alle anderen.

Ich wollte nicht bewirken dass sich alle streiten.

Als kleine erklärende Korrektur. Ich bin mittlerweile 38 und habe vor meinem erneuten Studium bereits gearbeitet. Daher habe ich zwar durch das Studium nicht mehr die größten Bargeld Reserven, sehrwohl ist mir wichtig dass gerade einige Dinge noch da sind. Ich arbeite nebenbei und brauchte die Bürgschaft allein aufgrund Status Student.
Was ich sagen will ist, dass ich seit jeher ne umfangreiche Rechtsschutz habe.
Mein Streitpunkt wäre aktuell eher die Bürgschaft als die Mängel. Bei der Lenkung ist es mittlerweile so, dass sie nur links in nem lenkeinschlag hängen bleibt. Das will ich aber nicht ausbreiten an der Stelle.

Ich warte mal ab was ich als Antwort erhalte und frage mal zur Sicherheit meinen Anwalt ob ich mich aktuell rechtlich korrekt verhalte.

Es muss nicht wie wild drauf losgeschraubt werden jedoch kann sich doch mal unter das Auto geschaut werden. Oder ...
Nur denke ich ich führe Punkte an sobald sie mir auffallen, auch wenn ich nerven kann um nachher nicht mit üblichem Verschleiß abgetan zu werden.

In der Essenz kann alles gelöst werden.

Falls nicht dann will ich lieber jetz als später handeln können.

Meine Frage ist was kann passieren wenn meine Frau eine erneute Bürgschaft mi h unterschreiben würde. Ist vermeidbar aber je nach verhalten von Ford ein denkbares Szenario

Zitat:

@Rick_008 Leasingnehmer bin ich und meine Frau ist Bürgin.

Oder was meinst du?

Nun Du bist nur so zu sagen nur Mieter. Dir gehört das Auto nicht, wenn was mit dem Wagen nicht stimmt ist der Leasing Geber in der Verantwortung. Du kannst zwar reklamieren aber fordern kann nur der LG. Reklamieren musst Du beim LG dass Deine gemietete Sache nicht i.O. ist.
Zumindest würde ich das so machen. Ich habe ein Geschäfts Leasing mit einem MB 250d das läuft das so. Im September kommt ein privat Leasing mit einem Fiesta dazu.

Gruß

@Hoemberger
Eine bloße Probefahrt genügt bei dem von Dir geschilderten Umfang nicht.

Die Schiefstellung des Lenkrads ist mehr als nur eine optische Frage. Im ESP-Steuergerät muss bei Geradeausstellung der Lenkwinkelsensor exakt 0,0° anzeigen. Dann sollte auch das Lenkrad exakt in Waage sein. Anderenfalls kann es im Ernstfall zu Fehleingriffen des ESP kommen. Bei der Vermessung und Einstellung sollte daher der Diagnoserechner an die OBD-Schnittstelle angehängt sein. Damit würde ich nicht leichtfertig umgehen wollen.

Darüber hinaus ist eine korrekte Spureinstellung in vielen Werkstätten leider Glücksspiel. Meist werden die Belastungsgewichte nicht auf den Sitzen platziert (die Vorgaben sind modellabhängig), der Luftdruck nicht wie vorgegeben eingestellt, der Tank nicht auf die Herstellervorgabe befüllt und sonstiger Balast nicht rausgenommen. Ferner sind die Mitarbeiter zu oft nicht auf die Messbühnen geschult und es wird mehr oder minder nur alles auf grün gedreht. Es gehört aber schon mehr dazu, ein Fahrwerk richtig einzustellen.

Um die Einparkhiilfe und ihre Sensoren zu prüfen, muss das Auto an einen Diagnosecomputer gehangen werden. Nur so kann zuverlässig geprüft werden, ob sporadische Fehler im System hinterlegt sind und ob die Sensoren saubere Signalwerte liefern.

Der Händler hat die Mängelanzeigen also nicht hinreichend geprüft. Rechtlich könnte man dort sehr wohl ansetzen (wenn man es denn will), weil das keine unerheblichen Dinge sind.

Die verlorene Bürgschaft ist Schnulli. Neue Urkunde dazu ausfüllen und gut ist es. Verlustigerklärung kann man machen, braucht in dem Fall aber keiner. Wenn es dem Seelenfrieden dient, dann macht ihr das halt so.

@asphalthopler
Es freut mich, dass Du eine namhafte Leuchte aus meiner Sippe zitierst. 🙂 Dem Martin ging es dabei u.a. darum, dass das "einfache" Volk seine Texte leicht verstehen kann. Darum schrobte er in der deutschen Sprache und formulierte in einer leicht eingängigen Art und Weise. *sehrvorbildlichdieswar* 🙂

Du könntest auch mal direkt an Ford schreiben das bewirkt manchmal Wunder bei Problemen von denen gewissen Händler nix hören oder wissen wollen... ( Markenunabhängig )
Zwecks der Bürgschaft:
Wie wäre es mit ner Mail an die Ford Bank mir der Vertragsnummer?
Mal anrufen?
Das geht schneller als es über den Händler zu klären.

Zitat:

@sharock22 schrieb am 13. August 2018 um 05:32:41 Uhr:


Du könntest auch mal direkt an Ford schreiben das bewirkt manchmal Wunder bei Problemen von denen gewissen Händler nix hören oder wissen wollen... ( Markenunabhängig )
Zwecks der Bürgschaft:
Wie wäre es mit ner Mail an die Ford Bank mir der Vertragsnummer?
Mal anrufen?
Das geht schneller als es über den Händler zu klären.

Habe mich an Ford gewandt. Von da bin ich wieder zum Händler verwiesen worden

Hallo,
Hoemberger schrieb: "Meine Frage ist was kann passieren wenn meine Frau eine erneute Bürgschaft mi h unterschreiben würde. Ist vermeidbar aber je nach verhalten von Ford ein denkbares Szenario."

Verstehe die Frage nicht:
Kann heißen: ... wenn meine Frau eine erneute Bürgschaft -mir ( mich)- unterschreiben...
oder ... wenn meine Frau eine erneute Bürgschaft -nicht- unterschreiben...

Sind zwei völlig unterschiedliche Ansätze. Schreibfehler können manchmal gravierende Folgen haben.
Sollte Letzteres zutreffend sein, mein gut und jetzt völlig ernst gemeinter Rat: " Vergiss es ganz schnell. Einfach vergessen und nie wieder sich dran erinnern." Dein Gedankenansatz hierzu ist - sorry- einfach zu einfach!
Das Ganze ist, wie Berlin_Paul bereits schrieb: " Schnulli" !

Gruß vom Asphalthoppler

Zitat:

@asphalthoppler schrieb am 13. August 2018 um 13:17:53 Uhr:


Hallo,
Hoemberger schrieb: "Meine Frage ist was kann passieren wenn meine Frau eine erneute Bürgschaft mi h unterschreiben würde. Ist vermeidbar aber je nach verhalten von Ford ein denkbares Szenario."

Verstehe die Frage nicht:
Kann heißen: ... wenn meine Frau eine erneute Bürgschaft -mir ( mich)- unterschreiben...
oder ... wenn meine Frau eine erneute Bürgschaft -nicht- unterschreiben...

Sind zwei völlig unterschiedliche Ansätze. Schreibfehler können manchmal gravierende Folgen haben.
Sollte Letzteres zutreffend sein, mein gut und jetzt völlig ernst gemeinter Rat: " Vergiss es ganz schnell. Einfach vergessen und nie wieder sich dran erinnern." Dein Gedankenansatz hierzu ist - sorry- einfach zu einfach!
Das Ganze ist, wie Berlin_Paul bereits schrieb: " Schnulli" !

Gruß vom Asphalthoppler

@asphalthoppler

Gemeint war nicht. Aber dann, dessen bin ich mir bewusst hätte ich ein gewaltiges Problem richtig?

Sie hat kein Problem damit zu unterschreiben bei entsprechender Verlust Anzeige.

Nur sah ich, dass in der bisherigen Bürgschaft kein Wert für die Höchsthaftung eingetragen ist.

Ob das relevant ist weis ich nicht. Denke aber schon. Habe meine Unterlagen mal meinem Anwalt gegeben um zu prüfen ob ich etwas falsch gemacht habe.

Falls alles mein Fehler ist dann sehe ich es ja ein. Nur habe ich hier gerne auch wenn es nun ein paar Tage dauert, Klarheit.

Sorry für meine Ausführungen aber durch Stress mit Abschluss Arbeit bin ich gerade echt etwas neben der Spur

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