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Leasingvertrag: Kalkulierter Restwert variabel verhandelbar, beim anschliessenden Kauf ???

Themenstarteram 4. September 2007 um 14:49

Ist der kalkulierte Restwert beim Leasingvertrag fest oder variabel verhandelbar?

Hintergrund:

Wir möchten einen BMW 325d A leasen, Kaufpreis ca. 42000 Euro!

Leasing läuft auf 42 Monate im Geschäft und anschliessend soll er privat gekauft werden zum Restwert der Leasingbank. Kann der Restwert verändert werden nach unten, z.b. das man höhere Leasingraten aus dem Geschäft bezahlt und beim Privatkauf dann weniger Restwert bezahlt?

Ähnlich ist es schon bei der 3WegeFinanzierung oder BallonFinanzierung, aber wir können aus "speziellen" Gründen KEINE Finanzierung machen.

Was können wir tun?

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10 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von lackierpistole

Ist der kalkulierte Restwert beim Leasingvertrag fest oder variabel verhandelbar?

Hintergrund:

Wir möchten einen BMW 325d A leasen, Kaufpreis ca. 42000 Euro!

Leasing läuft auf 42 Monate im Geschäft und anschliessend soll er privat gekauft werden zum Restwert der Leasingbank. Kann der Restwert verändert werden nach unten, z.b. das man höhere Leasingraten aus dem Geschäft bezahlt und beim Privatkauf dann weniger Restwert bezahlt?

Ähnlich ist es schon bei der 3WegeFinanzierung oder BallonFinanzierung, aber wir können aus "speziellen" Gründen KEINE Finanzierung machen.

Was können wir tun?

Was ihr tun könnt? verhandeln! In einem gewissen Rahmen ist so etwas verhandelbar, aber einen Restwert von 32.000€ werdet ihr nicht hinbekommen. Was genau schwebt dir denn vor? Und bei der 3Wege Finanzierung ist der Restwert soweit ich weiß auch nicht verhandelbar.

gruß

cSharp

Klar kann man den Restwert nach unten anpassen. Aber ACHTUNG! Eine Kaufoption zu diesem Wert muss VORHER zwingend schriftlich fixiert werden. AGBs der Leasinggesellschaft beachten!

Gruß, Wolf.

Hallo,

oh, sorry, da hab ich dich falsch verstanden => lesen müsste man können. Wenn du allerdings einen Restwertleasingvertrag machst, kannst du den Leasingrestwert beliebig niedrig ansetzen. Du brauchst dann aber ein verbrieftes Vorkaufrecht, ansonsten kann der Händler hinterher die Herausgabe des Fahrzeugs verweigern.

gruß

cSharp

Aber darauf achten, daß viele Finanzämter den Braten riechen, wenn die Raten zu hoch und der Restwert zu deutlich unter dem Marktwert liegt.

Da läuft man Gefahr, daß rückwirkend Teile der Leasingkosten nicht anerkannt werden, weil die Finanzämter natürlich solche Tricks auch kennen, mit den Leute ihre Privatwagen günstiger kaufen und die Differenzkosten ihrem Geschäft als Ausgabe aufhalsen...

Grüße

Jan

Jan hat recht.

Der Leasinggeber dürfte nichts dagegen haben, wenn man höhere Raten zahlt und dafür einen geringeren Restwert aushandelt (was tatsächlich nur bei garantierter Übernahme Sinn macht).

Da das Leasing aber über das Geschäft laufen soll, ist der Ärger bei der nächsten BP absehbar. Der Betriebsprüfer hat entsprechende Tabellen, und wenn die Leasingraten über dem üblichen Wert liegen, kann das unangenehm nach hinten losgehen.. denn dann legt er den Wert neu fest, und die Differenz darf man privat löhnen.

Nachdenkenswert wäre die Alternative, den Leasingvertrag nur für drei Jahre abzuschließen. Da der Wertverlust in den ersten Jahren am höchsten ist, bekommt man so zwar einen höheren Restwert, aber auch deutlich höhere Raten. Wenn man dann den Leasingvertrag aus vertretbaren wirtschaftlichen Gründen und unter Beibehaltung der Raten nachträglich um ein Jahr verlängert, kommt man ebenfalls auf einen günstigen Restwert.

Einer gründlichen Betriebsprüfung wird das zwar auch nicht standhalten, ist aber zumindest nicht so offensichtlich.. :D

Grüße, Ulrich

Ich hab zwar keine Ahnung von Leasing, aber wie ist es wenn hinterher, ebend mehr Schäden am Fahrzeug vorhanden sind die den Restwert drücken? Zuviele Kilometer etc? (Hey Tacho vorstellen lassen ist auch ne alternative hehe). Sind das nicht auch Sonderausgaben die man den Betrieb aufhalsen kann?

 

Jaklar..

du kannst nach Ablauf des Vertrags mit einer völlig 'runtergewirtschafteten Gurke ankommen, und die dann fällige Sonderzahlung zahlt die Firma.

Aber wer will das Teil dann noch haben?

Und sollten die gefahrenen Kilometer nicht echt sein, wird's schwierig. Wie erkläre ich 100.000 km zwischen letzer Inspektion und Rückgabe, für die ich keine Tankbelege habe?

Grüße, Ulrich

Zitat:

Original geschrieben von AutoMensch

Klar kann man den Restwert nach unten anpassen. Aber ACHTUNG! Eine Kaufoption zu diesem Wert muss VORHER zwingend schriftlich fixiert werden. AGBs der Leasinggesellschaft beachten!

Gruß, Wolf.

dann ist es aber kein leasing sondern mietkauf und da fällt die mwst mit der ersten rate an!

Zitat:

Original geschrieben von faboschnap

Zitat:

Original geschrieben von AutoMensch

Klar kann man den Restwert nach unten anpassen. Aber ACHTUNG! Eine Kaufoption zu diesem Wert muss VORHER zwingend schriftlich fixiert werden. AGBs der Leasinggesellschaft beachten!

Gruß, Wolf.

dann ist es aber kein leasing sondern mietkauf und da fällt die mwst mit der ersten rate an!

Nein, ist es nicht!!! Die Kaufoption wird nämlich nicht mit der Leasingfirma geschlossen, sondern mit dem Händler. Es kommt natürlich immer auf das Kleingedruckte im Leasingvertrag an. Meist steht dort die Klausel, dass ein Kauf des Leasinggegenstands durch den Leasingnehmer vom Leasinggeber ausgeschlossen ist. Leasinggeber ist jedoch die Leasinggesellschaft und NICHT der Händler! Mit dem kann man also, vorausgesetzt, er lässt sich darauf ein, eine solche Vereinbarung treffen.

Gruß, Wolf.

am 18. September 2007 um 11:22

es gäbe auch noch die möglichkeit, sich auf einen leasingvertrag "mit gebrauchtwagenabrechnung" einzulassen. da wird der restwert dem leasingnehmer zugesichert und er hat am ende der laufzeit das absolute vorkaufsrecht.

allerdings muss dann auch beachtet werden, falls das auto doch an den händler zurückgegeben werden soll, der kunde das volle vermarktungsrisiko übernehmen muss, bis zu 6 monate lang ... d.h. wenn das fahrzeug mit verlust verkauft wird, muss der kunde den verlust auch tragen

den restwert drücken und das fahrzeug dann privat kaufen ist eine heikle sache ... wie meine vorredner schon richtig geschildert haben, mögen sie leute vom finanzamt gar nicht gerne ... die haben auch ihre tabellen und listen, wo sie einigermaßen genau nachvollziehen können, welchen marktwert das fahrzeug hat

wenn man also ein auto zum restwert von 10.000 euro vom leasingvertrag übernimmt, aber der tatsächliche restwert (kalkulierter marktwert) bei 15.000 euro liegen sollte, dann geht es dem finanzamt ja darum, dass ein gewinn von 5.000 euro nicht versteuert wurde (gilt nur, wenn man das fahrzeug an privat verkauft)

weitere möglichkeit wäre auch, dass fahrzeug gewerblich zu kaufen ... wie das aber dann mit privater nutzung ausschaut, oder was das für vorteile hat, weiß ich jetzt nicht genau ...

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