Problem mit dem Airbag
Hab mir einen gebrauchten Fiesta bj 04 mit unfallschaden gekauft
Nun ist das problem aufgetretten das die Airbaglampe beim starten anfängt zu blinken und nach kurzer zeit ausgeht und danach anbleibt wenn ich über ne bodenwelle fahre geht sie für nen kurzen moment aus
Hoffe mir kann da jemand weiterhelfen
20 Antworten
Beim Unfallwagen wird der Airbag ausgelöst haben, und nicht resettet bzw das steuergerät getauscht worden sein.
Zitat:
Original geschrieben von vanguardboy
Beim Unfallwagen wird der Airbag ausgelöst haben, und nicht resettet bzw das steuergerät getauscht worden sein.
und was würde so der spaß kosten ? haste da ungefähr ne ahnung von ?
Je nach Fehler: 50-5000€!
Lass lieber mal den Fehler auslesen. (Und poste das Ergebnis!) Vielleicht ist nur ein Sensor defekt und lässt sich ggf. leicht ersetzen.
MfG
Zitat:
Original geschrieben von Johnes
Je nach Fehler: 50-5000€!Lass lieber mal den Fehler auslesen. (Und poste das Ergebnis!) Vielleicht ist nur ein Sensor defekt und lässt sich ggf. leicht ersetzen.
MfG
Hab heut bei Ford den Fehler auslesen lassen und es sei wohl der
frontal crash sensor
Die wollen über 300 Euro für haben
Hab gesehn das Sensoren im Netz für andere Ford Modelle angeboten werden und die bei 20-40 Euro liegen
Die frage währe ob ich den selbst einbauen könnte und wenn ja ob das sehr kompliziert ist
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Du kennst ja jetzt das Problem und den ungefähren Beschaffungspreis. Daher: Telefonier einfach mal ein wenig rum und frage nach den Preisen. Auch der Boschdienst und einige freie Werkstätten, können den Sensor ersetzen. (Meide Auto.Total.Ungesund und Co.! Das wird da nichts!)
Denke, für 80-120€ wird das machbar sein. 300€ ist wieder ein vergolden.
Grundsätzlich gilt:
Zitat:
Jede Arbeit an einem Airbag oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.
Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.
Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang. Da hier im Forum aber nur Privatpersonen lt. Nutzungsbedingungen etwas anbieten dürfen, kann der gewerbliche Background ausgeschlossen werden und somit ist auch dort keine Erlaubnis mehr gegeben.
Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.Daher, sind auch sämtliche Anleitungen und Gesuche zum Thema AirBag bei Motor-Talk nicht erwünscht und werden entfernt.
Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Montage und Demontage damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer.
Zusammengefasst: Schraubt jemand privat am Airbag erlischt die Zulassung der Airbags und damit auch die des Autos und in Folge dessen auch der Versicherungsschutz.