Problem bei Zulassung
Liebes Forum,
gerade habe ich mir meinen Traum vom 300CE erfüllt, doch nun trübt leider folgendes Problem die Freude:
Letzten Donnerstag war ich auf der Zulassungsstelle in Mayen (RLP) und wollte das gute Stück anmelden. Der Wagen ist seit etwa zehn Monaten abgemeldet, bekam in der letzten Märzwoche neu TÜV und ASU.
Beim Kauf erhielt ich nur den Brief, keine weiteren Papiere. Alles andere war nicht auffindbar, der letzte Halter ist vetstorben.
Der Wagen hatte noch keine neuen Papiere (Zulassungabescheinigung Teil I und II).
Nun sagte mir die Tante von der Zulassungsstelle, sie könne mir das Fahrzeug nicht zulassen, weil der Fahrzeugschein fehlt.
Das Problem:
Der Wagen war zuletzt in Hamburg zugelassen und ich wohne 530 km entfernt.
Was kann man da machen?
Im voraus herzlichen Dank!
Der verzweifelte Coupé-Fahrer. :-)
Beste Antwort im Thema
... Da müssen die "netten" Mitbürger in der Zulassungsstelle halt mal den Mund aufmachen und sagen was zu tun ist. Immer nur die Information "geht nicht" ist ja wohl das Letzte. Hab aber von unseren Verwaltungsbeamten nichts anderes erwartet. Die sitzen auf dem hohen Roß und wenn sie halt gerade zu faul sind in Hamburg anzurufen oder zu faxen, dann geht's halt nicht. Wenn wir keine Autos zulassen und abmelden würden, hätten die keinen Job und dann so eine Abfertigung, Frecheit !
Gehn tut's immer, kann ja nicht jeder sein Auto verschrotten nur weil der Schein oder die Abmeldebescheinigung verschütt gegangen sind, das kommt täglich öfter vor bei zig Millionen in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen.
Also mal mit dem Chef reden im Amt und gleich darauf hinweisen, dass es seinen Mitarbeitern gut stünde, wenn sie mit Auskünften nicht so sparsam währen.
67 Antworten
Ich habe da sofort was gefunden.
Danach muss das neue StVA beim alten StVA nachfragen. Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass man für eine Abmeldebescheinigung - das ist ja jetzt der alte Fahrzeugschein - eine Verlusterklärung abgeben muss.
peso
Zitat:
Original geschrieben von tcsmoers
Ich habe da sofort was gefunden.Danach muss das neue StVA beim alten StVA nachfragen. Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass man für eine Abmeldebescheinigung - das ist ja jetzt der alte Fahrzeugschein - eine Verlusterklärung abgeben muss.
peso
Aha, wo hast du das gelesen? Kannst du mir einen Link geben?
ich zbsp kann mir nicht vorstellen das es mit der anmeldung ueberhaupt probleme geben kønnte.
wenn die rennleitung problemlos nach kennzeicheneingabe oder fahrgestellnr feststellen kann ob ein fz angemeldet ist oder nicht, dann ist eine abmeldung doch zentral festgehalten, wo wohl auch die zulassungsbehørde drauf zugreifen kann. wenn aber der besitzer mit brief und vertrag anrueckt ist der richtige nachweis der abmeldung fuer eine wiederanmeldung von nøten. das ist eindeutig deutsch. 😁
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Ganz so einfach ist das nicht. Lies mal beim ADAC nach. Dort wird empfohlen, den alten Brief oder Fahrzeugschein mitzuführen. Bei der Neubrieferstellung wird oft die Übernahme von Änderungen nicht übernommen.
Als ich den Fahrzeugschein meines DT gelesen habe, stellte ich fest, dass dort mehrere Daten (besonders Reifengröße) fehlten. Ich glaube kaum, dass die bei StVA das kostenfrei nachgetragen hätten. Und da der Wachtmeister bei der Kontrolle dann auch nicht weiterweiß, kostet es nur Zeit. Aus diesem Grunde führe ich im Fahrzeug jetzt immer eine Kopie des alten Briefes und Fahrzeugscheines mit. Das erleichtert allen Beteiligten die Arbeit. Und wenn man so einen Exoten wie einen DT fährt, muss man mit Kontrollen rechnen.
peso
Gerade kam ich auf die sensationelle Idee, einfach mal den ADAC zu fragen... Wofür ist man(n) denn Plus-Mitglied... ;-)
Bitte keine Lobesarien, ich hätte schon früher drauf kommen können.
:-)
Auf der ADAC-Seite findest Du auch nur Allgemeines. Wenn Dir einer einer richtige Antwort geben kann, dann dürfte es das Verkehrsministerium oder das KBA sein.
Wobei ich mehr zum KBA tendiere. Ich habe die mal angeschrieben, weil mich interessierte, wieviel DT in Deutschland angemeldet sind. Die Antwort kam 48 Stunden später kostenlos per Mail.
Einfach eine Sachverhaltsschilderung dahinsenden und um Rat bitten.
peso
Zitat:
Original geschrieben von tcsmoers
Auf der ADAC-Seite findest Du auch nur Allgemeines. Wenn Dir einer einer richtige Antwort geben kann, dann dürfte es das Verkehrsministerium oder das KBA sein.Wobei ich mehr zum KBA tendiere. Ich habe die mal angeschrieben, weil mich interessierte, wieviel DT in Deutschland angemeldet sind. Die Antwort kam 48 Stunden später kostenlos per Mail.
Einfach eine Sachverhaltsschilderung dahinsenden und um Rat bitten.
peso
Ja, da hast du schon Recht. Werde das KBA direkt mal anschreiben. Wäre jetzt auch mein nächster Schritt gewesen. Aber kann ja ruhig alles parallel laufen.
STATUSMELDUNG
Hallo Leute,
heute erhielt ich eine Antwort vom ADAC, man sagte mir, dass die Chance auf Zulassung so gut wie Null wäre, denn nur der letzte Halter (oder dessen Erben) könnten einen Ersatz-Fahrzeugschein gegen EV beantragen bla, bla, bla... Aus Sicht des ADAC (und aus meiner auch) ist das Fehlen der Bescheinigung bzw. des Scheins u. U. als arglistig verschwiegener Mangel zu bewerten und die Chancen stünden gut, dagegen mit anwaltlicher Hilfe vorzugehen.
In der Tat ist es so, dass von diesem Mangel nie die Rede war und der Verkäufer mich die 530 km nach Hamburg hat anreisen lassen.
Es scheint für mich wohl wirklich keine Lösung des Problems zu geben, ich hänge jetzt schon seit gut zehn Tagen (gefühlt einige Wochen) mit den Behörden im Clinch und immer kommt die gleiche Aussage. Es ist ein Unding, dass dies zwischen den beiden Behörden nicht geregelt werden kann. Aber gut, das ist eine andere Sache...
ABER................... VIELLEICHT GIBT ES DOCH EIN "HAPPY END"...............
Inzwischen ist es mir gelungen, den letzten Halter ausfindig zu machen. ER IST DOCH NICHT TOT, so wie es dieser Drecksack von Verkäufer behauptet hat. Entschuldigung für meine verbale Entgleisung. Er erfreut sich bester Gesundheit.
Der letzte Halter ist ein Anwalt aus HH, der den Wagen fast 16 Jahre lang fuhr. Er meinte, er hätte noch die Abmeldebescheinigung von dem Wagen in seinen Unterlagen. Wenn er sie findet, WILL ER SIE MIR SCHICKEN!!!!!
Ich hoffe (und bete) nun, dass er sie wirklich findet und ich mein Baby endlich anmelden kann.
Bitte betet mit mir! ;-)
Das wäre wirklich ein "Happy End". :-)
Da es doch eine grundsätzliche Sache ist, was sagt denn das KBA dazu ?
Ich kaufe jetzt ein Auto und der ehemalige Halter verliert den Schein und ist nicht wieder auffindbar.
Sowas ist wieder typisch deutsche Bürokratie :-(
peso
cool...das mit dem lebenden Anwalt 😉
selbst wenn er die Abmeldung nicht findet,
stehen doch die Chancen auf eine baldige Zulassung jetzt bei 100%.
Wie kann man denn rein fiktiv jemanden sterben lassen 🙄
wollte damit der Verkäufer (an Dich) den Einkaufspreis vertuschen
oder andere Nachfragen erschweren?
Ist echt nicht zu glauben 😠
Aber nun ist es wohl an der Zeit, sich zu freuen 😛😛😛
in diesem Sinne, alles Gute "Euch beiden" 😉
Ja, ich bin optimistisch dass es nun klappt. Selbst wenn er den Wisch nicht findet, denke ich, dass ich mit ihm reden kann dass er vielleicht einen Ersatz besorgt, wenn ich ihm die Kosten ersetze.
Warum der Verkäufer ihn für tot erklärt hat, ist mir nicht bewusst.
Vielleicht hat er ja selbst schonmal versucht, den Wagen zuzulassen, und hatte die gleichen Probleme. War wohl nicht in der Lage, den letzten Halter zu ermitteln, was mir ja gelungen ist.
Naja, wie auch immer. Hoffe dass alles klappt.
Zitat:
Original geschrieben von tcsmoers
Da es doch eine grundsätzliche Sache ist, was sagt denn das KBA dazu ?Ich kaufe jetzt ein Auto und der ehemalige Halter verliert den Schein und ist nicht wieder auffindbar.
Sowas ist wieder typisch deutsche Bürokratie :-(
peso
Vom KBA kam per Mail die Antwort, dass es sich hier um eine Angelegenheit der Bundesländer handelt und dass das KBA hier nicht vermitteln kann. Heiße Luft also...
Zitat:
Original geschrieben von thomschs
Ja, ich bin optimistisch dass es nun klappt. Selbst wenn er den Wisch nicht findet, denke ich, dass ich mit ihm reden kann dass er vielleicht einen Ersatz besorgt, wenn ich ihm die Kosten ersetze.Warum der Verkäufer ihn für tot erklärt hat, ist mir nicht bewusst.
Vielleicht hat er ja selbst schonmal versucht, den Wagen zuzulassen, und hatte die gleichen Probleme. War wohl nicht in der Lage, den letzten Halter zu ermitteln, was mir ja gelungen ist.Naja, wie auch immer. Hoffe dass alles klappt.
Wenn er die Abmeldebescheinigung nicht findet, kann er dir ja eine Verlusterklärung zukommen lassen. Für das StVA ist ja nur wichtig, dass der Absender der Verlusterklärung mit dem Namen des letzten Briefeintrags übereinstimmt. Wie auch immer, ich drück dir die Daumen, dass dieser Horror bald ein Ende hat🙂
EDIT: Wo du doch jetzt Kontakt zum letzten Halter hast...frag ihn mal nach dem Kilometerstand, als er den Wagen verkauft hat. Nicht das der Händler den Tacho zurückgedreht hat und dir deswegen erzählte, dass der letzte Eigentümer mit den Engelein Harfe spielt.