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Probezeit....FRAGE??

Themenstarteram 2. Februar 2007 um 16:50

servus..hätte da mal ne frage an euch!

also im märz d.J. ist meine Probezeit vorbei! doch im november/dezember letztes Jahr hat ist ein polizist auf meine blauen standlichter aufmerksam geworden......ist jetzt aber nebensächlich....

ich bekam zwei anzeigen, eine für mich und mein dad...jeweils 65 euro strafe und einen punkt! ich hab dann einspruch erhoben für meinen dad, mit der begründung das er nur aus versicherungstechnischen gründen der halter ist, und dies scheinen sie akzeptiert zu haben...nun meine frage...

da ich ja noch ca. 2 monate in der probezeit bin......würde ich im prinzip ein aufbauseminar machen müssen und probezeitverlängerung um 2 jahre! was ist aber wenn sich die "netten"herren bis zum ablauf meiner probezeit nicht mehr melden???

normalerweise heißt es doch ...3monate , dann ist alles verjährt, oder nich?

weiß da einer von euch zufällig was?

danke

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15 Antworten

Wenn die Anzeige schon geschrieben bzw. bei dir zugestellt wurde gibt es diese Verjährung nicht mehr. Wenn ich dich richtig verstanden habe, hat die Rennleitung dich und deinen Vater schon angezeigt, das verfahren gegen deinen Vater eingestellt, dein Verfahren allerdings nicht.

Jetzt heißt es für dich abwarten und Tee trinken und schauen was passiert.

Evt. solltest du sachkundigen rat einholen, da ich gar nicht weiß, wann man zur nachschulung muss u.s.w. Als ich den Führerschein gemacht habe gab es sowas noch icht.

Weiter würde ich dir raten auch meine aussage gegenzupüfen und keinesfalls als rechtsberatung zu verstehen.

Gruß

BB

Themenstarteram 2. Februar 2007 um 17:09

also meine strafe von 65 euro und einem punkt habe ich ja angenommen, ga keine frage....und seit dem haben sie nichts mehr von sich hören lassen!

ich mein....die können sich ja auch nich ewig zeit lassen, sonst könnten sie ja nach nem jahr mal daher kommen.....und meinen...das ich übrigens noch ne probezeitverlängerung bekomme.!!!

aber danke für deine antwort, werd mich weiter umhörn!

Aufbauseminar erst nach 2 B-Verstößen (z.B. BE eroloschen) oder einem A-Verstoß (z.b. mit 30 durch die 50er Zone).

Hab da mittlerweile Erfahrung =(

Für weitere Fragen empfehle ich:

www.verkehrsportal.de

Themenstarteram 2. Februar 2007 um 18:27

also bin ich wahrscheinlich nochmal davon gekommen :)..

danke für die seite!

am 2. Februar 2007 um 19:25

ne neee...

Probezeit mit 1 punkt heisst NACHSCHULUNG

ich wurde geblitzt 1 kmh zuviel statt 70 kmh 91 kmh sofort 1 punkt strafe

und erst nach 3 oder 4 monaten kam ein brief von der zulassungsstelle! nicht von der polizei...

wo drin stand ich sollte mich innerhalb ein monat zur nachschulung anmelden und das bestätigen..

die nachschulung kostete mich ca. 250 euro...

2 - 3 wochen geht die nachschulung in der regel

also ich würde sagen das beispiel beschreibt das ganz passend (oben gennante website)

Zitat:

Die Probezeit verlängert sich einmalig um zwei Jahre, wenn während der Probezeit durch den Fahranfänger ein erstmaliger bußgeldbewehrter Verkehrsverstoß (ab 40 Euro) mit anschließender Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) begangen wird (§ 2a Abs. 2a StVG). Der Zeitpunkt der Tatbegehung ist hierbei ausschlaggebend, nicht der Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung.

mfg D.Vibes

(nicht mein stamm forum aber ich schau immer wieder vorbei ;)

Zitat:

Original geschrieben von GIMI261

ne neee...

Probezeit mit 1 punkt heisst NACHSCHULUNG

ich wurde geblitzt 1 kmh zuviel statt 70 kmh 91 kmh sofort 1 punkt strafe

und erst nach 3 oder 4 monaten kam ein brief von der zulassungsstelle! nicht von der polizei...

wo drin stand ich sollte mich innerhalb ein monat zur nachschulung anmelden und das bestätigen..

die nachschulung kostete mich ca. 250 euro...

2 - 3 wochen geht die nachschulung in der regel

So siehts aus! Kenne das Problem ebenfalls. In meiner Probezeit hatte ich noch Glück, da hat alles meine Dad übernommen, aber bei meinem Bruder sah das auch so aus wie bei dir. Musste dann ebenfalls zur Nachschulung!

Ein Kumpel von mir hats noch schlimmer erwischt. 7 Punkte in der Probezeit durch nen üblen Unfall. Er hat ne Probezeitverlängerung um 10 Jahre bekommen!

MFG, Alex

Es gibt ne Probezeitverlängerung um 10Jahre? nich wahr oder`?

Zitat:

Original geschrieben von GIMI261

Probezeit mit 1 punkt heisst NACHSCHULUNG

JEIN!

hier liegt ein "einfacher" kfz-technischer verstoß vor.....

und der wird möglicherweise "nur" als b-verstoß geahnded (trotz dem punkt)....also nix da mit nachschulung!

Zitat:

...Er hat ne Probezeitverlängerung um 10 Jahre bekommen!...

Nicht wahr, oder?

am 3. Februar 2007 um 16:07

Was muss man denn machen um nach nem Unfall 7 Punkte zu bekommen?

Themenstarteram 3. Februar 2007 um 17:30

des is mir ja klar das des nich von der polizei kommt, aber ich mein...irgendwann, muss doch auch mal des verjähren, oder nicht!?

Zitat:

Original geschrieben von S3-Audi

des is mir ja klar das des nich von der polizei kommt, aber ich mein...irgendwann, muss doch auch mal des verjähren, oder nicht!?

hast du eiegntlich gelesen, was wir dir geschrieben haben?

du hast einen "b-verstoß" begangen....der ist nicht weiter schlimm (außer du machst noch einen)...die strafe ahst du bezahlt und die punkte kassiert......

die haben das schreiben erhalten, dein dad ist warscheinlich fein raus und basta...

verjähren geht (fast) nicht mehr, weil du dich zu der sache geäußerst ahst.....

Man muss einfach ein wenig zuviel aus Gas beim E500 (altes Modell) treten und in den Gegenverkehr geraten! Natürlich dies alles unter Restalkoholeinfluss. Er hatte morgens noch 0,78 Promille. Man sollte also ne durchzechte Nacht nicht verachten!

MFG, Alex

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