Privatverkauf über Ebay Kleinanzeigen. Kann Käufer Gewährleistung verlangen?

Hallo Forengemeinde!

Ich bin grad etwas ratlos und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Es geht um einen Verkauf eines Felgensatzes. Erstmal die Vorgeschichte.

Die Felgen kaufte ich ebenfalls von Privat im letzten Sommer. Es handelt sich um 18" Schmidt VN Line.
Kaufpreis damals lag bei 800€. Die Felgen sahen aus wie neu und ich wollte diese auf mein damaliges Fahrzeug bauen. Leider kam es nie dazu, weil das Auto verkauft werden musste. So lag der Felgensatz bis heute bei mir zu Hause. Ohne je von mir montiert worden zu sein.

Vor ca. 2 Wochen dann habe ich den Satz mit folgender Beschreibung bei Ebay Kleinanzeigen inseriert:

"Verkaufe hier meine schönen Sommerfelgen. Waren auf einem Mini Cooper S r53 montiert und wurden stets gut gepflegt. Die Felgen weisen keine Beschädigungen auf. Gutachten können auf der Homepage von Scmidt kostenlos heruntergeladen werden. Neupreis pro Felge ca 800€."

Die Felgen wurden vom Vorbesitzer auf dem genannten FZG gefahren. Optisch waren diese einwandfrei. Mehr konnte ich nicht beurteilen. Daher auch der Satz keine Beschädigung. Dies ist auch klar und deutlich auf den Fotos zu sehen.

Nun wurden die Felgen gestern von einem Interessenten abgeholt. Da ich den Satz einfach nur los werden wollte habe ich ihn für 600€ abgegeben. Also 200€ Minus gemacht. Die Interessenten kamen gestern Abend zu Zweit zu mir und haben sich den Satz noch einmal intensiv angesehen und dann mitgenommen. Heute Abend meldet man sich bei mir. Die Felgen hätten eine Unwucht und ich müsse da im Preis entgegen kommen.

Jetzt meine Frage. 1. Muss ich bei Privatverkauf irgendeine Art von Gewährleistung leisten? 2. Warum wurden die Felgen vor der Montage auf Unwucht geprüft?? Äußerlich gibt es da keinen Anlass zu. Ich vermute langsam da versucht jemand den Preis im Nachhinein zu drücken. Mir wurde ebenfalls schon mit Anwalt gedroht. Wortlaut war: "entweder Sie zahlen die Felgenreparatur oder ich werde meine Rechtsschutz bemühen."

Hoffe jemand hat einen Rat für mich wie ich verfahren soll. Würde mich sehr freuen.

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Einfach Tee trinken und abwarten. Dieses Nachverhandeln scheint mittlerweile fast zum (schlechten) zu gehören. Armes Deutschland kopfschüttel.... Wer will Dir beweisen können (abgesehen davon, dass vermutlich mit den Felgen gar nichts ist), dass nicht der neue Besitzer die Unwucht verursacht hat?

136 weitere Antworten
136 Antworten

Naja is wohl so hoffe der lässt mich jetzt wirklich inruhe
Trotzdem vielen dank für die hilfreichen Antworten

Ich hab mal ne Frage an die Fachleute hier.

Ebay Kleinanzeigen ist doch eine Flohmarktplattform.
Wenn ich dort als Privat verkaufe, warum muss ich dann die Sachmängelhaftung bzw. Gewährleistung ausschließen, um dem Ärger zu entgehen.

Verkauf ich beim wöchentlich stattfindenden Flohmarkt auf dem Supermarktparplatz muss ich das ja nicht.

Wo ist da der Unterschied?

Gruß und frohes Fest,
der_Nordmann

Wenn man sich als Privatmensch den möglichen Gewährleistungsrechten nicht aussetzen möchte, muss man es bei jedem Kaufvertrag ausschließen, egal ob in der digitalen Bucht oder auf dem analogen Markt.

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 23. Dezember 2017 um 09:27:47 Uhr:


Verkauf ich beim wöchentlich stattfindenden Flohmarkt auf dem Supermarktparplatz muss ich das ja nicht.

Niemand zwingt dich. Dann bist du halt 2 Jahre in der Pflicht. Grund: Gesetz gilt für alle - auch für dich.

Ähnliche Themen

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 23. Dezember 2017 um 09:27:47 Uhr:


Ich hab mal ne Frage an die Fachleute hier.

Ebay Kleinanzeigen ist doch eine Flohmarktplattform.
Wenn ich dort als Privat verkaufe, warum muss ich dann die Sachmängelhaftung bzw. Gewährleistung ausschließen, um dem Ärger zu entgehen.

Verkauf ich beim wöchentlich stattfindenden Flohmarkt auf dem Supermarktparplatz muss ich das ja nicht.

Wo ist da der Unterschied?

Gruß und frohes Fest,
der_Nordmann

Da ist kein Unterschied, es hat auch nichts mit ebay oder Flohmarkt zu tun. Kaufverträge sind im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB geregelt. Also bist du auch als Flohmarkt-Verkäufer in der Sachmängelhaftung, wenn du diese nicht wirksam ausgeschlossen hast. Dass das am Flohmarkt keiner macht, steht auch einem ganz anderen Blatt.

Zitat:

@situ schrieb am 23. Dezember 2017 um 11:01:29 Uhr:



Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 23. Dezember 2017 um 09:27:47 Uhr:


Verkauf ich beim wöchentlich stattfindenden Flohmarkt auf dem Supermarktparplatz muss ich das ja nicht.
Niemand zwingt dich. Dann bist du halt 2 Jahre in der Pflicht. Grund: Gesetz gilt für alle - auch für dich.

Aber entzerrt das nicht den Grundgedanken von Flohmärkten?
Alter Kram der für mich eigentlich nichts Wert ist (emotional), wird jemand anderes vielleicht wertschätzen!
Altes Spielzeug zum Beispiel, da gehe ich als Verkäufer dann das Risiko ein, das der Verkäufer nach ein paar Tagen ankommt und sagen kann, "Hey du hast mir defektes Spielzeug verkauft. Nimm das zurück!", obwohl sein Kleiner es kaputt gespielt hat.
Und wie soll das mit dem Beweisen funktionieren? Soll ih von jedem Käufer mir nen Kaufvertrag, in dem die Gewährleistung und Sachmängelhaftung ausgeschlossen ist, unterschreiben lassen?

Versteht mich nicht falsch. Gesetz ist Gesetz, und es hat sicherlich seine Berechtigung.
Aber bei Flohmarkrkäufen von Privat finde ich es dann doch übertrieben. Und ebay kleinanzeigen ist ja schließlich nur die digitale Form eines Flohmarkt.

Gruß,
der_Nordmann

Ein solcher Kaufvertrag bedarf keiner Schriftform, der ist auch mündlich gültig. Zeugen erleichtern dann den Beweis des Vereinbarten. Ob irgendwas für dich emotional einen Wert hat oder nicht, interessiert das Gesetz nicht. Wo sollte hier auch die Grenze gezogen werden? Für den einen ist ein 100-Euro-Spielzeug nichts wert, für den anderen ist es finanziell unerreichbar.

Wenn man das dann auf die Spitze treiben möchte, kann ich von den 16 jährigen Kids, die was auf dem Flohmarkt verkaufen, auch Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung verlangen?

Gruß,
der_Nordmann

"Gewährleistung" nicht, diesen Begriff hat der Gesetzgeber durch die "Sachmängelhaftung" ersetzt. Ist das Gleiche. Und ja, wie gesagt, bei jedem Verkauf muss der Verkäufer in die Sachmängelhaftung eintreten, wenn sie nicht wirksam ausgeschlossen wurde.

Man, man. Das es sowas auch bei Flohmarktkäufen von Privat gibt hätte ich nicht gedacht.
Muss heutzutage alles bis ins kleinste Detail erläutert und geregelt sein? Gibt es denn nicht mehr Menschen mit gesunden Menschenverstand?
Ist ein alter Gegenstand, ja der kann kaputt gehen. So what? Wenn ich das Risiko nicht eingehen will, kauf ich Neuwagen oder Gebrauchte beim Händler.

Jetzt erstmal schönes Stück Stollen mit Butter, und hoffen das der Weihnachtsmann bei den Geschenken die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen hat.

Wünsche Euch allen eine schöne Zeit,
der_Nordmann

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 23. Dezember 2017 um 12:04:17 Uhr:


Wenn man das dann auf die Spitze treiben möchte, kann ich von den 16 jährigen Kids, die was auf dem Flohmarkt verkaufen, auch Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung verlangen?

Gruß,
der_Nordmann

Selbstverständlich. Du kannst es ja in die Quittung eindrucken, die du doch ganz selbstverständlich verteilst, damit du nicht aus Versehen Steuerbetrug betreibst.

Der gesunde Menschenverstand sagt, dass - wenn ich Eigenschaften zusichere - die auch zutreffen müssen. Und wenn ich ein nicht mehr gebrauchsfähiges Radio vertickere, schreibe oder sage ich das ausdrücklich dazu. Welcher Hehler weiß schon genau, was man ihm geliefert hat.

Zitat:

@situ schrieb am 23. Dezember 2017 um 12:27:20 Uhr:



Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 23. Dezember 2017 um 12:04:17 Uhr:


Wenn man das dann auf die Spitze treiben möchte, kann ich von den 16 jährigen Kids, die was auf dem Flohmarkt verkaufen, auch Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung verlangen?

Gruß,
der_Nordmann

Selbstverständlich. Du kannst es ja in die Quittung eindrucken, die du doch ganz selbstverständlich verteilst, damit du nicht aus Versehen Steuerbetrug betreibst.

Der gesunde Menschenverstand sagt, dass - wenn ich Eigenschaften zusichere - die auch zutreffen müssen. Und wenn ich ein nicht mehr gebrauchsfähiges Radio vertickere, schreibe oder sage ich das ausdrücklich dazu. Welcher Hehler weiß schon genau, was man ihm geliefert hat.

Wie kommst du auf Steuerbetrug? Seit wann muss ich als Privat meine gelegentlichen Verkäufe versteuern?

Zum markierten Text: natürlich gehe ich in meiner kleinen heilen Welt davon aus, das beide Seiten ehrlich sind, u d die Ware dem Entspricht wie sie angepriesen wurde.

Und was meinst du mit " Welcher Hehler weiß schon genau, was man ihm geliefert hat."?

Beim Privatverkäufer gibt es die Beweislastumkehr nicht. Der Käufer muss da den Mangel beweisen. Kannst Dich also entspannen. Lediglich bei einem Umfang der Geschäfte, den das Finanzamt eher einem Gewerbe zuordnen würde, könnte es ausgesprochen ungemütlich werden, falls es jemand bemerkt der dafür zuständig ist.

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 23. Dezember 2017 um 12:15:46 Uhr:


Man, man. Das es sowas auch bei Flohmarktkäufen von Privat gibt hätte ich nicht gedacht.
Muss heutzutage alles bis ins kleinste Detail erläutert und geregelt sein?
Gibt es denn nicht mehr Menschen mit gesunden Menschenverstand?
Ist ein alter Gegenstand, ja der kann kaputt gehen. So what? Wenn ich das Risiko nicht eingehen will, kauf ich Neuwagen oder Gebrauchte beim Händler.
...

Wünsche Euch allen eine schöne Zeit,
der_Nordmann

Letztendlich ist es mW egal auf welchem Kanal du als privater etwas verkaufst. Ob eBay bzw. eBay-Kleinanzeigen, Annoncen, Flohmarkt oder Zettel im Supermarkt - der gesetzliche Rahmen ist der gleiche.

Du musst auch als privater Verkäufer für (nicht angegebene) Sachmängel haften, kannst diese Haftung allerdings ausschliessen. Dass dies oft nicht so gehandhabt wird, steht wieder auf einem ganz anderen Blatt.

Aber oft wird das aber auch nicht so heiss gegessen wie es gekocht wurde. Nicht jeder vom Käufer vorgetragene Mangel ist auch tatsächlich einer. Es gibt auch noch Verschleiss - wie einige Käufer lt. Berichten hier auf MT schon schmerzvoll erfahren mussten.

Ich selbst schliesse bei meinen Verkäufen auf eBay, Kleinanzeigen, shpock, etc die Sachmängelhaftung immer wirksam (hoffentlich 😉) aus, ist lediglich ein kleiner Textbaustein.
Ob das letztendlich auch seriöse Käufer abschreckt - keine Ahnung. Wer allerdings schon vor dem Kauf plant noch nachträglich Kasse zu machen, wird dadurch sicherlich abgeschreckt.

@Nordmann: Mir ist der Umfang deiner Flohmarktverkäufe nicht bekannt. Viele Beschicker sind gewerblich. Gewerbliche Einnahmen (und private, welche das Limit überschreiten) sind steuerpflichtig. Wundere mich, dass du da nachfragen musstest. Aber ich erkläre ja gerne allen alles.

Ein nicht zu unterschätzender Teil der Flohmarktwaren sind Hehlerwaren (Razzien sind eher selten, aber stets erfolgreich). Nein - keine Quellenangabe für diese Behauptung von mir - selbst ist der Googler.

Deine Antwort
Ähnliche Themen