Privatverkauf
Hi,
ich will meinen Verkaufen und habe ein paar rechtl. Fragen wegen der Versicherung.
Will das Fahrzeug nächste Woche verkaufen, mit einer Bar-Anzahlung des Käufers unter Behalt des Fahrzeugbriefes bis zum vollständigen Eingang des Bargeldes. (ca. 2 Tage)
Ist es sinnvoll das Fahrzeug (und sicherer) abzumelden und der Käufer nimmt ein Überführungskennzeichen?
Wenn es noch auf mich läuft, hafte ich ja auch bei einem Unfall während der Überführung, oder?
Danke
12 Antworten
Kommt auf deine Versicherung an. Entscheidend ist, ob dein Schadensfreiheitsrabatt erhalten bleibt, das ist bei den meisten so.
- Kaufvertrag machen (z.b. vom ADAC runterladen)
- darauf achten, daß im Vertrag die Verpflichtung aufgeführt ist, daß er das Fahrzeug ummelden muß (z.B. innerhalb 5 Werktage)
- Übergabe mit Uhrzeit festhalten
- Kaufvertrag als Kopie dem Straßenverkehrsamt und der Versicherung zufaxen und um Auszahlung der Differenzbeträge bitten.
Schäden am Wagen trägt ohnehin der Käufer selbst und zur Zahlung ist er durch den Vertrag verpflichtet.
Ich denke, da wird es keine Probleme geben, wenn Du das Auto nicht abmeldest und er es mit den normalen Schildern mitnimmt. Ich verkaufe meinen A2 und der Käufer holt ihn am Samstag ab. Ich lasse mir alle Formulare wie Kaufvertrag, Meldung an die Versicherung und Zulassungsstelle unterschreiben und habe keine Bedenken, bis das Fahrzeug am kommenden Montag umgemeldet wird.
Ich denke (bin mir aber nicht sicher), dass der neue Halter für einen möglichen Schaden aufkommt, lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
Danke erstmal für die schnellen Antworten.
Mir geht es eigentlich nur um den Schadensfreiheitsrabatt und ob der Käufer dann ggf. haftet, wenn er das Auto in Klumpen fährt :-(
Hm ich denke, es wäream sichersten für dich, wenn du dein Auto abmeldest und den Käufer Kurzzeitkennzeichen (Preis wird bei seiner Versicherung wo das Auto angemeldet wird angerechnet) mitbringen lässt.
Zitat:
Original geschrieben von Mage010168
Hm ich denke, es wäream sichersten für dich, wenn du dein Auto abmeldest und den Käufer Kurzzeitkennzeichen (Preis wird bei seiner Versicherung wo das Auto angemeldet wird angerechnet) mitbringen lässt.
Sehe ich genauso!
Anderenfalls kannst du schnell mal Ärger bekommen, wenn das Fahrzeug nicht oder verspätet umgemeldet wird, ein Schaden eintritt oder bei Verkehrsverstößen. Du hast dann zwar Schadensansprüche gegenüber dem Käufer, die du durchsetzen kannst, ist jedoch nicht immer so ganz einfach, wenn der Käufer unbekannten Aufenthaltes ist...
Ausnahmen würde ich nur bei einem seriösen Käufer machen!
Vielleicht meldet sich hier ja noch ein "gebranntes Kind".
Hallo,
bin ja kein Rechtsexperte, aber ich würde wenn ich mir nicht absolut sicher bin (Anruf bei der Versicherung, Anwalt, etc.) einen Wagen mit einem auf mich angemeldeten Auto einem Wildfremden geben.
Solange nichts passiert -> alles OK.
Wenn was passiert -> möglicherweise Ärger, welcher im Vorfeld vermeidbar ist.
Schöne Grüße
Manuel
Re: Privatverkauf
Zitat:
Original geschrieben von jenshi
Hi,
ich will meinen Verkaufen und habe ein paar rechtl. Fragen wegen der Versicherung.
Will das Fahrzeug nächste Woche verkaufen, mit einer Bar-Anzahlung des Käufers unter Behalt des Fahrzeugbriefes bis zum vollständigen Eingang des Bargeldes. (ca. 2 Tage)Danke
Kleine Anmerkung: Ich weiß zwar nicht wie gut du den Käufer kennst. Lass die restliche Summe per Online Überweisung an dich überweisen (am Besten bei dir zu Hause) und dir als Nachweiß den Beleg zeigen. Onlinüberweisungen sind bei den meisten Banken nur kurz nach der Eingabe stornierbar und gar nicht. Habe ich übrigens auch so gemacht. Es nützt dir nämlich herzlich wenig, wenn du den Fahrzeugbrief hast und das Auto weg (vielleicht ins Ausland) und nicht vollständig bezahlt ist.
Center100
Hallo,
wollte genauso vorgehen, aber dringender Rat von unserer Zulassungsbehörde und auch vom Händler:
Fahrzeug vorher abmelden!
Schau hier:
http://www.strassenverkehrsamt-ac.de/.../autoverkauf.html
Die Zahl der "nachlässigen" Käufer wächst wohl.
Daher:
1. Abmelden
2. Käufer bringt Kurzzeitkennzeichen mit
3. Bargeld gegen Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung.
Sicher ist sicher.
normalerweise kann man das Fahrzeug zugelassen an den Käufer übergeben.
Wichtig dabei eine Übergabequittung mit Datum und Uhrzeit und eine Kopie des Personalausweises (bei Ausländern auch die Kopie der Aufenthaltsbescheinigung und Meldebescheinigung). Diese geht dann an die Zulassungstelle und Versicherung.
Ab diesem Tag ist das Fahrzeug steuerlich abgemeldet und geht auf den Käufer über, das klappt.
Bei der Versicherung ist es anders, zwar behält man den Schadensfreiheitsrabatt bei einem Unfall durch den Käufer. Jedoch kann man selbst für die Versicherungsbeiträge halften falls der Käufer das Fahrzeug erst sehr spät ummeldet.
Das Risiko kann man begrenzen, in dem man nach einer Weile (7 Tage) die Versicherung auffordert eine Meldung nach § 29 bei der Zulassungstelle zu machen. Denn mit dieser Meldung erlischt der Versicherungschutz und der Käufer haftet für alles weitere.
Du kannst das Fahrzeug übergeben, ohne dass es umgemeldet wurde und Du hast kein Problem mit dem Schadenfreiheitsrabatt, wenn Du folgende Bedingungen einhälst:
1. Das Fahrzeug wurde mit allen erfoderlichen Papieren übergeben
2. Der Kauf ist abgeschlossen, d.h. Du hast entweder das Geld oder Du hast KEINEN Eigentumsvorbehalt im Kaufvertrag.
Um das Ganze zu beweisen, würde ich die vom Käufer unterschriebenen Quittungen für Brief, Fahrzeug, Schlüssel SOFORT an Deine Versicherung und das Straßenverkehrsamt faxen (Nummer vorher raussuchen), damit Deine Übergabe auch beweisbar ist.
Schau mal hier: www.vis.bayern.de/recht/handel/kaufvertrag/gebrauchtwagenverkauf.htm
Von der Geschichte mit der Online-Überweisung halte ich nichts. Denn erstens muss der Käufer überweisen, wenn die Katze noch im Sack ist und seine selbstgedruckten Auszüge wären nichts wert. Besser Bargeld nehmen und mit dem Käufer gleich zur Bank fahren - es muss nicht die eigene Bank sein. Geld sofort auf's eigene Konto überweisen, dann bist Du auch sicher, dass kein Falschgeld dabei ist und dass kein Trickbetrüger Dir ein paar Scheine zu viel vorgaukelt.
Gruß, RD.
Zitat:
Original geschrieben von Raubdiesel
Von der Geschichte mit der Online-Überweisung halte ich nichts. Denn erstens muss der Käufer überweisen, wenn die Katze noch im Sack ist und seine selbstgedruckten Auszüge wären nichts wert. Besser Bargeld nehmen und mit dem Käufer gleich zur Bank fahren - es muss nicht die eigene Bank sein. Geld sofort auf's eigene Konto überweisen, dann bist Du auch sicher, dass kein Falschgeld dabei ist und dass kein Trickbetrüger Dir ein paar Scheine zu viel vorgaukelt.
Gruß, RD.
Der Käufer soll das Fahrzeug natürlich nicht Tage vorher bezahlen. Er soll die Überweisung vom PC des Verkäufers ausführen und die Belege kann man dann speichern oder ausdrucken. Ich denke, dass das eine gute Möglichkeit ist, wenn man das Auto z.B. an einem Wochenende verkauft. Online-Überweisung sind in der Regel nicht stornierbar und werden von der ausführenden Bank nur bei Deckung entgegegen genommen. Besser als das Geld zu Hause zu haben.
Center100
Zitat:
Original geschrieben von center100
Der Käufer soll das Fahrzeug natürlich nicht Tage vorher bezahlen. Er soll die Überweisung vom PC des Verkäufers ausführen und die Belege kann man dann speichern oder ausdrucken. Ich denke, dass das eine gute Möglichkeit ist, wenn man das Auto z.B. an einem Wochenende verkauft. Online-Überweisung sind in der Regel nicht stornierbar und werden von der ausführenden Bank nur bei Deckung entgegegen genommen. Besser als das Geld zu Hause zu haben.
Center100
Da ich als Käufer vor betrügerischen Verkäufern mindestens so viel Angst habe, wie Verkäufer vor betrügerischen Käufern, werde ich mich hüten, von seinem PC aus irgend etwas zu machen, was auf meine sensiblen Daten zugreift. Er muss mir aber bei der Überweisung zusehen, wenn ich nämlich einen Zifferndreher bei Konto oder BLZ habe, geht die Überweisung zurück. Und dann darf ich auch die TAN-Liste nicht bei ihm vergessen ....
Und er sieht alle meine Kontodaten, könnte eventuell Keylogger laufen haben ... Nee, nee.
NIEMALS! Es bleibt dabei: Nur Bares ist eventuell Wahres.
Gruß, RD.