Privatverkauf ,falsche Angaben
Hallo,
ich bin neu und hoffe dass ich hier richtig bin. Ich habe im April einen JDM von meinem Opa verkauft. Das ist ein 45km mopedauto. Wir hatten ihn als BJ2006 gekauft und ebenso auch verkauft. Nun hatte der Käufer einen Unfall mit dem Auto und rief mich an weil das Autohaus sagt , dass das Auto BJ 2001 ist. Er will sein Geld zurück oder es kommt eine Anzeige wegen Betrugs auf mich zu. Der Kaufvertrag wurde von mir geschrieben und unterschrieben . In ihm steht "Das Fahrzeug wird verkauft wie es der Käufer gesehen hat.Das Fahrzeug wird ohne Garantie und Gewährleistung verkauft"
Mein Problem ist , dass ich den Kaufvertrag nicht mehr habe wo wir es selbst als BJ2006 gekauft haben. Was soll ich tun?
Beste Antwort im Thema
Lasst euch nicht ins Bockshorn jagen.
Da versucht jemand euch über den Tisch zu ziehen.
Ihr habt als Privatpersonen gutgläubig gehandelt und ob dem Käufer ein Schaden entstanden ist steht gar nicht fest.
Vielleicht hat er das Fahrzeug deutlich unter Wert von euch erstanden und bekommt den Hals nicht voll.
Ohne Sachverständigengutachten zum Wert des Fahrzeugs ist keine Schadenersatzforderung möglich.
Ich vermute, dass es um einen lächerlich geringen Betrag geht.
Nur um weiteren Ärger zu vermeiden könnte man darüber nachdenken, dem Käufer aus Kulanz 50,- € anzubieten, aber ohne Anerkenntnis einer rechtlichen Verpflichtung.
Bei mir würde der aber auf Granit beißen.
51 Antworten
er sagte nicht ob der Wagen totalschaden ist. Er pochte darauf sein Geld wiederzubekommen oder er geht zur Polizei und zeigt mich wegen Betrugs an. Er meinte dass er so einen Fall schon beim Anwalt liegen hat und da ich ihm beim Verkauf sympatisch war will er das jetzt so Aussergerichtlich machen?! ....
Nun der Wagen wurde als BJ 2006 verkauft also habe ich ihm das wohl schon zugesichert :O
Hi,
grundsätzlich könnte er den Wagen evtl. schon zurückgeben und sein Geld zurück verlangen. Aber abzüglich einer Nutuzungspauschale. Da der Wagen jetzt aber defekt ist geht das natürlich nicht mehr so ohne weiteres.
In letzter Zeit hört man auch öfter von Gebrauchtwagenkäufern die versuchen hinterher noch Geld rauzuschlagen wegen angeblicher oder auch wirklich vorhandener Mängel. Die sind natürlich nur an einer außergerichtlichen Einigung interssiert 😉.
Wie gesagt ich denke ohne Anwalt wird es schwierig. Ihr könntet ihn natürlich ein bißchen Geld bieten aber ich denke mehr als 400€ sollten es auf keinen Fall sein wenn er damit einverstanden ist könnte man echt überlegen ob man sich den Ärger mit Anwalt und Co. die ja auch Geld kosten erspart.
Gruß Tobias
Den Weg zur Polizei kann er sich sparen. Betrug setzt Vorsatz voraus (und das solltest du schon entkräften können, selbst wenn du den Ankaufbeleg nicht mehr wieder findest). Das hat erstmal mit dem zivilrechtlichen Thema gar nichts zu tun und m.E. reine Drohkulisse.
Zivilrechtlich würde ich auch dazu neigen, dass man sich da in jedem Fall bewegen sollte. Aber "Geld zurück" würde auch bedeuten "Auto zurück" - und zwar in dem Zustand, wie du es ihm verkauft hast. Da es jetzt einen Unfallschaden hat, wäre der ja dann bei der Rückabwicklung zu berücksichtigen, was der Käufer wahrscheinlich auch nicht will. Der Ansatz von Spyder Ryder könnte eine Möglichkeit sein.
Zitat:
Original geschrieben von Rheinostfriese
Ich würde mal beim ADAC anrufen, falls Mitglied - die machen doch auch eine Erstberatung, wenn ich es richtig weiß. Zu fragen wäre hier nämlich, ob das im KV angegebene Baujahr eine zugesicherte Eigenschaft war, oder lediglich zur Beschreibung (also Identifizierung) des Kaufgegenstands diente. Sollte es wirklich zugesichert gewesen sein (was ich nicht beurteilen mag), dann müsste man weiter fragen, in wie weit der Käufer daraus jetzt einen Nachteil hat.
das ist der Kaufvertrag. Also eigentlich ... genaugenommen....habe ich ja nicht das Baujahr sondern die Erstzulassung zugesichert oder?
http://imageshack.com/a/img553/8739/d6c157.jpg
und ich bin kein adac mitglied
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Zitat:
Original geschrieben von SpyderRyder
Für 2000 verkauft als Baujahr 2006, ist aber 2001... was hätte man realistisch für Baujahr 2001 erzielt....12ß0? 1300? Wenn diese Annahme stimmte, läge ein zu verhandelnder Schaden von vielleicht 700 Euro vor. Ich würde dem verärgerten Käufer 400 Euro Preisnachlass als Verhandlungsbasis anbieten in so einer Konstellation und dann sehen, wie er reagiert. Jedenfalls keine Gerichtsverhandlung wert, so eine Sache.Grüße
SpyderRyder
ich habe mal bei mobile.de geschaut und vergleichbare autos (aixam) von 2001 sogar für 2800 € gefunden. Ich weiss nicht ob er tatsächlich viel weniger gezahlt hätte für ein BJ2001
und er pocht ja darauf dass ich ihn betrogen habe und er ein auto bj 2006 haben wollte! ums verrecken
Ja nun, ned so viel hier schreiben --> ruf den Typ an und biete ein wenig Bargeld an. Wenn er das nicht viel, dann wird es womöglich auf eine Klage hinaus. Das kann aber dauern und vielleicht erkennt er noch rechtzeitig, dass sich der Aufwand nicht für den geringen Streitwert lohnt.
Also wenn ich den KV richtig lese, dann hast du nur geschrieben das er 2006 das erste mal zugelassen war (also kein BJ angegeben), sollte dies auch der Fall sein, dann ist das meiner Meinung nach alles korrekt aufgeführt worden im KV.
Somit wäre ja seine Aussage du hättest den Wagen als BJ 2006 verkauft und er ist in Wirklichkeit BJ 2001 falsch und somit ist ihm auch kein Schaden entstanden.
Alles andere was mündlich ablief, muss er erstmal beweisen und als leie kann man durchaus BJ und Erstzulassung schnell verwechseln.
Ich würde den KV einscannen und dem Typen zuschicken mit dem Hinweis das dort das Zulassungsdatum steht nicht das BJ.... Die Erstzulassung müsste die örtliche Behörde eigentlich kennen zur Not
Werden diese Fahrzeuge denn überhaupt "zugelassen"? Ich dachte, da schraubt man nur ein Versicherungskennzeichen dran... so dass die Angabe im KV zwar sinnfrei ist, aber eben aus diesem Grund auch gar nicht Wert bestimmend sein kann. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Rheinostfriese
Werden diese Fahrzeuge denn überhaupt "zugelassen"? Ich dachte, da schraubt man nur ein Versicherungskennzeichen dran... so dass die Angabe im KV zwar sinnfrei ist, aber eben aus diesem Grund auch gar nicht Wert bestimmend sein kann. 😉
ja das stimmt....... Da ist immer nur ein Moped versicherungs dings. Kann man dann überhaut iwie das Erstzulassungsdatum herausfinden? Ich hatte es ja vom Kaufvertrag meines Opas.(der ja jez nicht aufzufinden ist) oder halt wann es zum ersten mal versichert wurde 😁
Lasst euch nicht ins Bockshorn jagen.
Da versucht jemand euch über den Tisch zu ziehen.
Ihr habt als Privatpersonen gutgläubig gehandelt und ob dem Käufer ein Schaden entstanden ist steht gar nicht fest.
Vielleicht hat er das Fahrzeug deutlich unter Wert von euch erstanden und bekommt den Hals nicht voll.
Ohne Sachverständigengutachten zum Wert des Fahrzeugs ist keine Schadenersatzforderung möglich.
Ich vermute, dass es um einen lächerlich geringen Betrag geht.
Nur um weiteren Ärger zu vermeiden könnte man darüber nachdenken, dem Käufer aus Kulanz 50,- € anzubieten, aber ohne Anerkenntnis einer rechtlichen Verpflichtung.
Bei mir würde der aber auf Granit beißen.
Zitat:
Original geschrieben von Irischok
...
Ich hatte es ja vom Kaufvertrag meines Opas.(der ja jez nicht aufzufinden ist) oder halt wann es zum ersten mal versichert wurde 😁
Es wäre natürlich gut, wenn der Kaufvertrag noch auftauchen würde.
Habt ihr den Versicherungsvertrag denn noch und wenn ja, steht dort das Erstzulassungsdatum?
Das wäre ein weiteres Indiz für eure Gutgläubigkeit.
Ich würde den nicht anrufen und von mir aus einen Preisnachlass anbieten. Wenn der geschickt ist, dreht der euch daraus einen Strick mit "ihr habts ja gewusst"! Das geht nicht zwischen Tür und Angel und will gründlicher vorbereitet sein.
Am nützlichstens wäre wohl erstmal zu wissen, um was für einen Schaden es sich handelt. In der Hinsicht habt ihr sowieso einen Vorteil, der kann die Kiste nicht einfach vor eurer Tür abstellen und mit dem Kaufpreis abzüglich einem Nutzungsentgelt von dannen ziehen.
Zitat:
Original geschrieben von Knergy
Ich würde den nicht anrufen und von mir aus einen Preisnachlass anbieten. Wenn der geschickt ist, dreht der euch daraus einen Strick mit "ihr habts ja gewusst"! Das geht nicht zwischen Tür und Angel und will gründlicher vorbereitet sein.
...
Vergleichsangebote, ohne Anerkenntnis einer rechtlichen Verpflichtung, kann man immer machen.
Selbst vor Gericht wird es darauf hinauslaufen, zumindest wird der Richter das versuchen.
November 2013 ist ja nicht so lange her.
Eventuell kann man den Verkäufer "kontakten" um an den Kaufvertrag zu kommen.
Zitat:
Original geschrieben von Irischok
[.....] Ich hatte das Datum aus dem Kaufvertrag von meinem Opa. Der ist unauffindbar :/ [.....] Ich hatte es ja vom Kaufvertrag meines Opas.(der ja jez nicht aufzufinden ist)
Scheiß was auf den Kaufvertrag! Seht erst mal zu, dass ihr den Opa wiederfindet! 😁