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Privatverkauf ,falsche Angaben

Themenstarteram 9. Juli 2014 um 12:17

Hallo,

ich bin neu und hoffe dass ich hier richtig bin. Ich habe im April einen JDM von meinem Opa verkauft. Das ist ein 45km mopedauto. Wir hatten ihn als BJ2006 gekauft und ebenso auch verkauft. Nun hatte der Käufer einen Unfall mit dem Auto und rief mich an weil das Autohaus sagt , dass das Auto BJ 2001 ist. Er will sein Geld zurück oder es kommt eine Anzeige wegen Betrugs auf mich zu. Der Kaufvertrag wurde von mir geschrieben und unterschrieben . In ihm steht "Das Fahrzeug wird verkauft wie es der Käufer gesehen hat.Das Fahrzeug wird ohne Garantie und Gewährleistung verkauft"

Mein Problem ist , dass ich den Kaufvertrag nicht mehr habe wo wir es selbst als BJ2006 gekauft haben. Was soll ich tun?

Beste Antwort im Thema

Lasst euch nicht ins Bockshorn jagen.

Da versucht jemand euch über den Tisch zu ziehen.

Ihr habt als Privatpersonen gutgläubig gehandelt und ob dem Käufer ein Schaden entstanden ist steht gar nicht fest.

Vielleicht hat er das Fahrzeug deutlich unter Wert von euch erstanden und bekommt den Hals nicht voll.

Ohne Sachverständigengutachten zum Wert des Fahrzeugs ist keine Schadenersatzforderung möglich.

Ich vermute, dass es um einen lächerlich geringen Betrag geht.

Nur um weiteren Ärger zu vermeiden könnte man darüber nachdenken, dem Käufer aus Kulanz 50,- € anzubieten, aber ohne Anerkenntnis einer rechtlichen Verpflichtung.

Bei mir würde der aber auf Granit beißen.

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Themenstarteram 9. Juli 2014 um 12:19

Als Verkäufer steht jedoch mein Opa drin. Und da ist noch hinzugefügt " Alle anderen Angaben müssen schriftlich festgehalten werden"

Hallo,

es ist egal als was ihr den Wagen gekauft habt. Ansprechpartner für den Käufer seit nur ihr. Ihr wiederrum müßtet euch dann an euren Verkäufer wenden wegen Regresszahlungen etc.

Wenn in dem Kaufvertrag steht Bj. 2006 und der wagen ist wirklich von 2001 habt ihr ein problem.

Der Käufer hätte dann durchaus ein Recht auf Rückgabe bzw. eine Entschädigung. Da der wagen jetzt kaput ist kann er ihn natürlich schlecht zurückgeben;)

wenn ihm aber durch das Bj z.b. ein finanzieller Schaden entstanden ist zum beispiel bei der Entschädigung druch eine gegnerische Versicherung ist es schon möglich das ihr das zahlen müßt.

Das ist aber ein höchst komplexes Thema und ich bin ja auch nur Laie. Darum wird euch kaum ein anderer Weg bleiben als zum Anwalt zu gehen.

Gruß Tobias

Themenstarteram 9. Juli 2014 um 12:52

Na das ist ja doof :(

Aber Anspruch auf sein Geld hat er ja nicht wenn das Auto ja nun einen Schaden hat?

Werde wohl wirklich zum Anwalt müssen. Danke für deine schnelle Antwort

Das muß in Zweifel ein Gericht klären. Wenn der Wagen jetzt einen unverschuldeten Totalschaden hat bekommt er von der Gegnerischen Versicherung natürlich weniger wenn der Wagen 5 jahre älter ist. Die Differenz könnte ihm zustehen.

Wie gesagt das ist als Laie kaum zu beurteilen.

Was stand den in den Fahrzeugpapieren als Erstzulassung drin?

Zitat:

Original geschrieben von trouble01

Was stand den in den Fahrzeugpapieren als Erstzulassung drin?

Man muss aber zwischen Erstzulassung und Baujahr unterscheiden.

Denn selbst wenn er erst in 2006 das erste Mal zugelassen wurde, bleibt es dennoch bei Baujahr 2001.

Themenstarteram 9. Juli 2014 um 15:26

es ist ein mopedauto und da gibt es keinen Fahrzeugschein dazu. Ich hatte das Datum aus dem Kaufvertrag von meinem Opa. Der ist unauffindbar :/

Themenstarteram 9. Juli 2014 um 15:30

kann ich hier was anhängen? also das hier ist das einzige was sonst so dabei war http://imageshack.com/a/img823/249/ryi1.jpg

Zitat:

Original geschrieben von Irischok

...

rief mich an weil das Autohaus sagt , dass das Auto BJ 2001 ist.

...

Hallo,

das ist zunächst mal eine Behauptung, die ich mit Nichtwissen bestreiten würde.

Liebe Grüße

Herbert

Das Ding kann gar nicht von 2001 sein.

Laut COC ist die Typzulassung am 11/02/02 erfolgt.

Wahrscheinlich ist das Baujahr 2006. Auf dem COC steht eine Telefonnummer. Diese einfach mal anrufen.

Ich würde mich (wahrscheinlich) erst mal gelassen zurücklehnen. Aus der Konformitätsbescheinigung geht hervor, dass die Typ Abnahme ja erst am 11.02.2002 vorgenommen wurde...

Ich glaube kaum, dass es sich um ein Vorserienfahrzeug handelt, theoretisch ist es zwar möglich, dass das Fahrzeug schon mal in Frankreich genutzt wurde, glaube ich aber nicht.

Dem Anschein nach ist es ein Fahrzeug aus 2006. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, solltest du einen Anwalt fragen, wenn nicht, würde ich das erst mal aussitzen.

ICh behaupte mal wie vorher schon gesagt, Typisierung des Modells erfolgte 2002, Baudatum ist 2006. Da bin ich mir sogar sehr sicher. Ist bei einem Roller nichts anderes und selbst bei einem Auto.

Schaut mal in euren "Brief", da steht auch die Typisierung und der Tag der Fertigstellung, also das "Baujahr".

Themenstarteram 9. Juli 2014 um 17:35

er schickte mir per email ein Schreiben vom Autohaus in dem steht das die bei JDM angefragt hätten. Meine Rechtschutz greift noch nicht, habe ich gerade erfahren. Ich habe sie erst im Mai gemacht. http://imageshack.com/a/img853/3980/61e33f.jpg

Themenstarteram 9. Juli 2014 um 17:37

Zitat:

Original geschrieben von Schweinesohn

ICh behaupte mal wie vorher schon gesagt, Typisierung des Modells erfolgte 2002, Baudatum ist 2006. Da bin ich mir sogar sehr sicher. Ist bei einem Roller nichts anderes und selbst bei einem Auto.

Schaut mal in euren "Brief", da steht auch die Typisierung und der Tag der Fertigstellung, also das "Baujahr".

das , was ich da angehängt habe. dieses französische Blatt war das einzige das dabei war beim Autole. Kein Schein

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