Privatverkauf ,falsche Angaben
Hallo,
ich bin neu und hoffe dass ich hier richtig bin. Ich habe im April einen JDM von meinem Opa verkauft. Das ist ein 45km mopedauto. Wir hatten ihn als BJ2006 gekauft und ebenso auch verkauft. Nun hatte der Käufer einen Unfall mit dem Auto und rief mich an weil das Autohaus sagt , dass das Auto BJ 2001 ist. Er will sein Geld zurück oder es kommt eine Anzeige wegen Betrugs auf mich zu. Der Kaufvertrag wurde von mir geschrieben und unterschrieben . In ihm steht "Das Fahrzeug wird verkauft wie es der Käufer gesehen hat.Das Fahrzeug wird ohne Garantie und Gewährleistung verkauft"
Mein Problem ist , dass ich den Kaufvertrag nicht mehr habe wo wir es selbst als BJ2006 gekauft haben. Was soll ich tun?
Beste Antwort im Thema
Lasst euch nicht ins Bockshorn jagen.
Da versucht jemand euch über den Tisch zu ziehen.
Ihr habt als Privatpersonen gutgläubig gehandelt und ob dem Käufer ein Schaden entstanden ist steht gar nicht fest.
Vielleicht hat er das Fahrzeug deutlich unter Wert von euch erstanden und bekommt den Hals nicht voll.
Ohne Sachverständigengutachten zum Wert des Fahrzeugs ist keine Schadenersatzforderung möglich.
Ich vermute, dass es um einen lächerlich geringen Betrag geht.
Nur um weiteren Ärger zu vermeiden könnte man darüber nachdenken, dem Käufer aus Kulanz 50,- € anzubieten, aber ohne Anerkenntnis einer rechtlichen Verpflichtung.
Bei mir würde der aber auf Granit beißen.
51 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Jubi TDI/GTI
Scheiß was auf den Kaufvertrag! Seht erst mal zu, dass ihr den Opa wiederfindet! 😁
hahaha habe mir schon gedacht dass das so rüberkommt 😁 😁 😁
aber im ernst. Also wir hatten es ja auch aus mobile.de und auf dem Vertrag war auch die Anschrift des Händlers. Ich wüsste jetzt nichteinmal wie der heist.
Ich warte auf die email von JDM. Sie hatte mir heute morgen telefonisch zugesichert , dass sie mir alles schickt. Ich fragte explizit auch nach dem "Erstzulassungsdatum" oder eben erste Versicherungsanmeldung oder wie auch immer. Sie sagte dass es sehr gut sein kann dass das BJ zwar 2001 ist aber die "Anmeldung oder Auslieferung" erst 2006 war. Sie würde es aber nachschlagen und mir alles zukommen lassen. Drückt mir die Daumen dass es tatsächlich 2006 war. Dann habe ich wenigstens nichts falsches angegeben. Auch wenn das "Baujahr" doch 2001 war :/
es tut mir natürlich auch leid für ihn. Aber das bedeutet ja dass wir damals beim Kauf ja auch hintergangen wurden.
Nee, wenn die erste "Inbetriebnahme" in 2006 war, dann ist alles in Ordnung. Ein "Baujahr" hast du ihm ja nicht zugesichert, es ging nur um die EZ. 😉
Wenn ich deine Unterlagen richtig interpretiere, handelt es sich um einen JDM Titan GLX und wenn ich dann im Netz wie z.B. hier nachschaue: JDM TITANE ist der Verkaufspreis von 2.000 Euro für ein Baujahr 2001 durchaus realistisch - für ein ein Baujahr 2006 allerdings nicht.
Stellt sich die Frage, wo dem Käufer durch die irrtümliche Angabe ein messbarer Schaden entstanden ist.
Wenn sich das Fahrzeug aufgrund des /eines Unfallschadens nun auch nicht mehr in dem verkauften Zustand befindet, würde ich mich auf keinerlei Handel einlassen und es darauf ankommen lassen.
Lebt denn der Opa noch?
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Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Wenn ich deine Unterlagen richtig interpretiere, handelt es sich um einen JDM Titan GLX und wenn ich dann im Netz wie z.B. hier nachschaue: JDM TITANE ist der Verkaufspreis von 2.000 Euro für ein Baujahr 2001 durchaus realistisch - für ein ein Baujahr 2006 allerdings nicht.
jo und sogar die BJ 2000 sind auf dieser Seite ja weit über 2000€ wert. Also hat er ja eigentlich sogar für BJ 2001 noch ein Schnäppchen gemacht .........
da gibts eins von 1998 das noch 2100€ kostet... nuuuu echt jeze. Danke für diese Seite. Ich konnte nichts vergleichbares finden!
Kurzer Hinweis:
Da Opa der Verkäufer ist, müsste der die RS haben, Deine würde also ohnehin nichts nutzen.
Beim Amtsgericht ist zwar kein Anwaltszwang. Aber ohne ist die Chance zu verlieren, groß. Allein die Formalitäten (wie Beweisanträge und Bestreiten) können bei Nichtbeachtung zur Niederlage führen.