Privatverkauf ,falsche Angaben
Hallo,
ich bin neu und hoffe dass ich hier richtig bin. Ich habe im April einen JDM von meinem Opa verkauft. Das ist ein 45km mopedauto. Wir hatten ihn als BJ2006 gekauft und ebenso auch verkauft. Nun hatte der Käufer einen Unfall mit dem Auto und rief mich an weil das Autohaus sagt , dass das Auto BJ 2001 ist. Er will sein Geld zurück oder es kommt eine Anzeige wegen Betrugs auf mich zu. Der Kaufvertrag wurde von mir geschrieben und unterschrieben . In ihm steht "Das Fahrzeug wird verkauft wie es der Käufer gesehen hat.Das Fahrzeug wird ohne Garantie und Gewährleistung verkauft"
Mein Problem ist , dass ich den Kaufvertrag nicht mehr habe wo wir es selbst als BJ2006 gekauft haben. Was soll ich tun?
Beste Antwort im Thema
Lasst euch nicht ins Bockshorn jagen.
Da versucht jemand euch über den Tisch zu ziehen.
Ihr habt als Privatpersonen gutgläubig gehandelt und ob dem Käufer ein Schaden entstanden ist steht gar nicht fest.
Vielleicht hat er das Fahrzeug deutlich unter Wert von euch erstanden und bekommt den Hals nicht voll.
Ohne Sachverständigengutachten zum Wert des Fahrzeugs ist keine Schadenersatzforderung möglich.
Ich vermute, dass es um einen lächerlich geringen Betrag geht.
Nur um weiteren Ärger zu vermeiden könnte man darüber nachdenken, dem Käufer aus Kulanz 50,- € anzubieten, aber ohne Anerkenntnis einer rechtlichen Verpflichtung.
Bei mir würde der aber auf Granit beißen.
51 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Irischok
kann ich hier was anhängen? also das hier ist das einzige was sonst so dabei war http://imageshack.com/a/img823/249/ryi1.jpg
Auf deinem Papier steht das Ausfertigungsdatum:
22.August2006
Die Auskunft, die der jetzige Besitzer vom Hersteller bekommen hat ist demnach FALSCH.
Lass ihm eine Kopie zukommen,
wenn er vernünftig ist,
ist die Sache damit erledigt.
Ihr benötigt IMO vorerst nicht zwingend einen Anwalt, denn in erster Instanz dürfte der Fall, wegen des geringen Streitwertes, beim Amtsgericht landen, wo kein Anwaltszwang besteht.
Wann, zu welchem Preis und mit welchem Kilometerstand wurde das Fahrzeug von euch gekauft und zu welchem Preis und mit welchem Kilometerstand wurde es im April verkauft?
Die Gegenseite muss zunächst mal einen Schaden nachweisen und der Höhe nach beziffern, wozu ein Gutachten erforderlich ist.
Ich könnte mir vorstellen, dass es keinen sehr großen Unterschied macht, denn Fahrzeugzustand und Kilometerstand sind IMO für den Fahrzeugwert entscheidender; dazu sollte aber mal ein Sachverständiger hier etwas aussagen.
Ich würde mich vorerst auf den Standpunkt zurückziehen, dass ich das Fahrzeug nach bestem Wissen verkauft habe.
Liegt dir eine schriftliche Auskunft des Herstellers vor bzw. wurde die mit der Email übersandt?
Ohne klare Beweise würde ich jedenfalls nicht in Panik verfallen.
Für mich ist das eindeutig ein Dokument wie z.B. bei einem Roller. Da steht das Typisierungsdatum, das Baudatum und ne Seriennummer drauf.
Mehr benötigt man doch nicht
also die Auskunft des Herstellers wurde nicht mitversandt. Nur die Aussage des Autohauses. Das Auto wurde von meinem Opa im November 2013 für 2800euro gekauft und im April 2014 für 2000euro verkauft weil mein Opa es nicht mehr fahren konnte. In dieser Zeit hat er keine 1000km gefahren.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von schleuti
er behauptet dass das Ausfertigungsdatum des Papiers nichts mit dem Baujahr zutun hat. Er selbst ist Finanzberater, würde mich langsam nicht wundern wenn das ein befreundetes Autohaus ist. Ich versuche mal heute die nummer vom Blatt anzurufen und hoffe dass die deutsch oder english sprechen können :/Zitat:
Auf deinem Papier steht das Ausfertigungsdatum:
22.August2006
Die Auskunft, die der jetzige Besitzer vom Hersteller bekommen hat ist demnach FALSCH.Lass ihm eine Kopie zukommen,
wenn er vernünftig ist,
ist die Sache damit erledigt.
Morgen,
Ich bin mir sehr sicher (wünsche dir aber das ich falsch liege), dass das Auto Modelljahr 2001 ist, d.h. Baujahr entweder 2001 oder Ende 2000.
Sieht man anhand der FIN in deiner COC-Bescheinigung, das Ausstellungsdatum der COC ist irrelevant.
MFG
????
Zitat:
Original geschrieben von sailor701
Morgen,Ich bin mir sehr sicher (wünsche dir aber das ich falsch liege), dass das Auto Modelljahr 2001 ist, d.h. Baujahr entweder 2001 oder Ende 2000.
Sieht man anhand der FIN in deiner COC-Bescheinigung, das Ausstellungsdatum der COC ist irrelevant.
MFG
In dem vom TE angehängten Dokument steht die FahrzeugidentNr (17-stellige Nummer).
Diese hat den Vorteil, dass sie in Europa genormt ist. Die 10 Stelle gibt das Modelljahr an.
In diesem Fall steht da eine "1", das bedeutet entweder Modelljahr 2001 oder 1971.
Ich glaube 1971 können wir ausschließen.
So wird auch die Werkstatt darauf gekommen sein, dass das Auto BJ. 2001 sein muss.
Generell ist das auch mit das Erste, was man bei einem Autokauf kontrollieren sollte, da Erstzulassung und Modell- bzw. Baujahr sehr weit auseinanderliegen können.
VG
Also ich habe nun mit JDM Frankreich telefoniert und es ist tatsächlich BJ 2001 :/ kann der mich tatsächlich deswegen verklagen?
Zitat:
Original geschrieben von sailor701
Generell ist das auch mit das Erste, was man bei einem Autokauf kontrollieren sollte, da Erstzulassung und Modell- bzw. Baujahr sehr weit auseinanderliegen können.VG
kann ich mich nicht darauf berufen dass er es ja auch hätte kontrollieren können? so ein Mist aber auch 🙁
Wird schwierig denke ich, da erstmal die Angaben im Kaufvertrag bindend sind und da ist es nunmal falsch aufgeführt, auch wenn das sicherlich nicht absichtlich, sondern aus Unwissenheit passiert ist.
Es ist zweifelsohne eine blöde Situation und ich kann auch die Gegenseite verstehen. Ich wäre auch etwas angesäuert wenn sich herausstellt, dass ein Auto 5 Jahre älter ist als angegeben, auch wenn das schon beim Kauf auffallen hätte können.
Ich würde mich zumindest mal anwaltlich beraten lassen.
Viel Glück!
MFG
Um welchen Betrag geht es denn überhaupt? Für wie viel Geld wurde das "Auto" vom TE an den Käufer veräußert? Womöglich diskutieren wir hier über eine Wertminderung auf Grund des um 5 Jahre älteren Baujahrs in der Größenordnung weniger hundert Euro. Es müsste doch möglich sein, so etwas ohne Anwalt aus der Welt zu schaffen.
Grüße
SpyderRyder
2000€, steht weiter oben
Steht weiter oben, dass der Wagen für 2.800 gekauft und dann nach nur kurzer Nutzung für 2.000 wieder verkauft wurde.
Ich würde mal beim ADAC anrufen, falls Mitglied - die machen doch auch eine Erstberatung, wenn ich es richtig weiß. Zu fragen wäre hier nämlich, ob das im KV angegebene Baujahr eine zugesicherte Eigenschaft war, oder lediglich zur Beschreibung (also Identifizierung) des Kaufgegenstands diente. Sollte es wirklich zugesichert gewesen sein (was ich nicht beurteilen mag), dann müsste man weiter fragen, in wie weit der Käufer daraus jetzt einen Nachteil hat. Da der Wagen "hin" ist, kann es ja nur um die jetzt geringere Restwertentschädigung der Versicherung gehen. Und ob das so viel ist, dass man dafür vor Gericht muss, oder ob man sich nicht irgendwie gütlich einigen kann - letzteres wäre sicher für beide Beteligten besser, ersteres würde vor allem für die beteiligten Anwälte lukrativ werden. 😉
EDIT sagt gerade noch, dass der TE lediglich davon schrieb, dass es einen Unfall gab - ob der Wagen Totalschaden ist, stand da nicht, insofern hab ich das wohl rein interpretiert. Die Aussage bleibt aber ja, dass Streitwert lediglich der Minderwert sein sollte (?).
Für 2000 verkauft als Baujahr 2006, ist aber 2001... was hätte man realistisch für Baujahr 2001 erzielt....12ß0? 1300? Wenn diese Annahme stimmte, läge ein zu verhandelnder Schaden von vielleicht 700 Euro vor. Ich würde dem verärgerten Käufer 400 Euro Preisnachlass als Verhandlungsbasis anbieten in so einer Konstellation und dann sehen, wie er reagiert. Jedenfalls keine Gerichtsverhandlung wert, so eine Sache.
Grüße
SpyderRyder