Privatkauf

Porsche Cayenne 2 (92A)

Hallo,

Vielleicht finde ich hier ja mal ein wenig Rat...
Ich bin mit meinem Latein etwas am Ende...

Folgendes, ich habe einen Cayenne Hybrid Bj. 2010 über Privat gekauft.
Ich habe den Wagen Probe gefahren.
Soweit alles i.O.
Im Kaufvertrag wurde vereinbart, gekauft wie gesehen.
Am Tag der Abholung leuchtete dann nach ca. 10 Minuten Fahrt die Motorkontrollleuchte auf.(Hybridstörung)
Nach Absprache mit dem Verkäufer stellte ich den Wagen in einem PZ in der Nähe ab.
Das Fahrzeug wurde vom PZ repariert. Es wurde unter anderen die Sekundärluftpumpe getauscht.
Nach einer anschließenden Probefahrt durch das PZ ist nach warm gefahren Motor der Fehler erneut aufgetaucht.
Jetzt soll laut PZ die Trennkupplung die Ursache für den Fehler sein. Kostenpunkt ca. 7000€

Der Verkäufer will das Auto nicht zurücknehmen.
Und laut Sachverständigen muss der Wagen auseinander genommen werden um die Kupplung zu begutachten.
Um evtl. dem Verkäufer arglistige Täuschung vorzuwerfen.

Hat hier jemand eine Idee?
Ich habe nun einen defekten Wagen gekauft mit dem ich nur "10" Minuten gefahren bin 😕

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Bamberger_1 schrieb am 3. Dezember 2018 um 23:18:32 Uhr:


PS: Bin kein Oberlehrer.

Bist du doch. Und dazu noch ein Mieser, wenn man deine eigenen Fehler mal betrachtet. 😠

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@TheChosenOne83 und 9PA

mal beide relais / sicherungen der benzinpumpen checken; befinden sich vorn links vor dem lenkrad im motorraum. dort läßt sich auch die leistungsaufnahme der pumpen überprüfen.

Zitat:

@Bamberger_1 schrieb am 3. Dezember 2018 um 21:54:38 Uhr:


Heißt der wohl Hans Müller, weil man den nicht lokalisieren kann?? Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, lass doch mal den Anwalt recherieren. Der bekommt möglicherweise Auskunft beim PZ zur Historie. Hast du die VIN recheriert, vielleicht ist es ein US-Import. Dann wäre Carfax mal ein Versuch. Das ist ein USA System zur Registrierung von Auto-Historien.

Meine Rechtschutz greift noch nicht bzgl. Wartezeit.
Zum Anwalt gehe ich noch. Habe ein austehendes Beratungsgespräch.
Wie aber oben bereits erwähnt, bin ich in der Beweispflicht. Den Vorgang hatte ich bereits geschildert.
Zum dem Datenschutz bzgl. Porsche History kann selbst der Anwalt nix einholen.
Die VIN werde ich noch recherchieren. Danke

@TheChosenOne83 Ich habe deutliche Bedenken, dass diese Diagnose "Trennkupplung" richtig ist. Ich bin zwar nicht 100% fit zum Thema Hybrid, aber so wie ich das verstehe soll das wohl die Trennkupplung des E-Teils sein? Auf der anderen Seite sind die Störungen die zum Aufleuchten der MKL führen, immer abgasrelevante Störungen. Also Lambdasonden, Fehlzündungen, LMM, Sekundärluftpumpen, Zündaussetzer, Katalysatorstörungen..... Ok, nun könnte man sagen, wenn der Hybridbetrieb einen Störung hätte, wäre auch das abgasrelevant? Was ich nicht weiss, aber vielleicht die Hybrid-User, kann man die Zuschaltung der E-Unterstützung manuell abschalten, oder ist das ein automatisch geregelter Prozess? Wenn man das abschalten kann, dann dürfte diese Abschaltung ja auch keine MKL-Störung auslösen. Das nächste was mir komisch vorkommt, dass diese Trennkupplung ein Verschleissteil für 7.000€ sein soll. Selbst für Porsche kaum vorstellbar.
Und versuche mal herauszufinden, ob der "Verkäufer" doch ein Business hat, und dabei spielt es keine Rolle was für ein Geschäft das immer wäre. Denn dann ist der Verkauf kein Privatgeschäft sondern ein Verkauf von Geschäftsmann an Privat, mit allen relevanten Pflichten für den Verkäufer, und diese lassen sich durch die Floskel "gekauft wie gesehen und Gewährleistung ausgeschlossen" nicht negieren.

Hier noch was zum Nachlesen über den Porsche Hybrid 2010. Die Trennkupplung ist KEIN Verschleissteil im Sinne von Bremsscheiben/belägen oder Kupplungsreibbelägen bei mech. Getrieben!
https://www.hybrid-autos.info/.../cayenne-s-hybrid-2010.html

Zitat:

@Bamberger_1 schrieb am 4. Dezember 2018 um 19:11:28 Uhr:


@TheChosenOne83 Ich habe deutliche Bedenken, dass diese Diagnose "Trennkupplung" richtig ist. Ich bin zwar nicht 100% fit zum Thema Hybrid, aber so wie ich das verstehe soll das wohl die Trennkupplung des E-Teils sein? Auf der anderen Seite sind die Störungen die zum Aufleuchten der MKL führen, immer abgasrelevante Störungen. Also Lambdasonden, Fehlzündungen, LMM, Sekundärluftpumpen, Zündaussetzer, Katalysatorstörungen..... Ok, nun könnte man sagen, wenn der Hybridbetrieb einen Störung hätte, wäre auch das abgasrelevant? Was ich nicht weiss, aber vielleicht die Hybrid-User, kann man die Zuschaltung der E-Unterstützung manuell abschalten, oder ist das ein automatisch geregelter Prozess? Wenn man das abschalten kann, dann dürfte diese Abschaltung ja auch keine MKL-Störung auslösen. Das nächste was mir komisch vorkommt, dass diese Trennkupplung ein Verschleissteil für 7.000€ sein soll. Selbst für Porsche kaum vorstellbar.
Und versuche mal herauszufinden, ob der "Verkäufer" doch ein Business hat, und dabei spielt es keine Rolle was für ein Geschäft das immer wäre. Denn dann ist der Verkauf kein Privatgeschäft sondern ein Verkauf von Geschäftsmann an Privat, mit allen relevanten Pflichten für den Verkäufer, und diese lassen sich durch die Floskel "gekauft wie gesehen und Gewährleistung ausgeschlossen" nicht negieren.

Das sind sehr intersannte Zeilen...
Wenn Interesse besteht, könnte ich den Kostenvoranschlag hier veröffentlichen oder per PN versenden.
Das mit dem Verkäufer bring ich in Erfahrung.

Zitat:

@marcel_GTS schrieb am 4. Dezember 2018 um 18:35:43 Uhr:


@TheChosenOne83 und 9PA

mal beide relais / sicherungen der benzinpumpen checken; befinden sich vorn links vor dem lenkrad im motorraum. dort läßt sich auch die leistungsaufnahme der pumpen überprüfen.

Vielen Dank. Gehört zwar nicht hier rein, aber ich werde mal Sicherung 14 ziehen.
Die ist für die linke Benzinpumpe verantwortlich.
Ich denke das sie defekt ist.

@TheChosenOne83 hier noch was zum Thema Gewährleistung bei Privatverkauf. Ausserdem gelten Personen die innerhalb kurzer Zeit mehrere gleiche (Autos..) oder ähnliche Verkäufe tätigen, nicht mehr als Privatpersonen. Sie unterliegen dann der gewerblichen Rechtsprechung und zusätzlich der Steuerpflicht. Der Nachweis ist natürlich nicht einfach, aber vielleicht gelingt es ja.
https://www.ratgeber-geld.de/privatverkauf/

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