Privater autokauf für selbständigen
Hallo!
Ich bin selbständig, aber kann die steuer nicht direkt abziehen. Möchte den wagen privat plus geschäftlich nutzen.
Weiss jemand, ob ich bei einem privaten autokauf den preis als aufwand für das laufende jahr geltend machen kann, um weniger steuern nach der steuererklärung zahlen zu müssen?
Beste Antwort im Thema
Lasst doch einfach mal die Finger von der Tastatur, wenn ihr bestenfalls über gefährliches Halbwissen verfügt. 🙄
Zitat:
Das ist wichtig! falls das Finanzamt erkennt, daß unverhältnismäßig wenig privat gefahren worden ist, zahlst Du nach und das nicht wenig.
Und das ist absoluter Schwachsinn.
60 Antworten
Vielleicht solltest du besser ausdrücken, was du sagen willst.
Deine obige Aussage war:
Zitat:
falls das Finanzamt erkennt, daß unverhältnismäßig wenig privat gefahren worden ist, zahlst Du nach und das nicht wenig.
1) Es gibt kein unverhältnismäßig wenig oder viel privat gefahren.
2) Wenn per (nicht getürktem) Fahrtenbuch ein privater Nutzungsanteil von 0,5% nachgewiesen wird, dann liegt er halt bei 0,5%. Und dann musst du auch nichts nachzahlen.
Darum habe ich - zugegeben etwas überzogen - es als "Schwachsinn" bezeichnet.
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Vielleicht solltest du besser ausdrücken, was du sagen willst.Deine obige Aussage war:
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
1) Es gibt kein unverhältnismäßig wenig oder viel privat gefahren.Zitat:
falls das Finanzamt erkennt, daß unverhältnismäßig wenig privat gefahren worden ist, zahlst Du nach und das nicht wenig.
2) Wenn per (nicht getürktem) Fahrtenbuch ein privater Nutzungsanteil von 0,5% nachgewiesen wird, dann liegt er halt bei 0,5%. Und dann musst du auch nichts nachzahlen.Darum habe ich - zugegeben etwas überzogen - es als "Schwachsinn" bezeichnet.
Zu 1. Man muss halt immer das gesamte sehen.
zu 2. Ja, wenn ich ein Wasserdichtes Fahrtenbuch habe ist das ok.
Da bei solchen "Anfragen"oft nicht alle Vorraussetzungen angegeben werden, bin ich vorsichtig mit pauschalen Antworten die einfach nur Ja oder Nein beinhalten. Auch wenn die Antworten hier generell "ohne Gewähr" sind.😉
Test
Was willst du da als "Gesamtes" sehen?
Einer fährt im Verhältnis zur Gesamtfahrleistung wenig privat, der andere viel. Wobei bei demjenenigen, der im Verhältnis wenig privat fährt, die absolut KM-Zahl trotzdem mehr sein kann, als bei dem, der im Verhältnis zu Gesamtfahrleistung viel privat fährt.
Und es gibt definitiv keine Norm, wie hoch das Verhältnis sein sollte. Und somit gibt es auch kein "unverhältnismäßig wenig".
Und wenn ein Fahrtenbuch verworfen wird, weil es nicht korrekt geführt wurde, dann ist es auch egal, wie hoch dort der private Anteil ist.
p.s. Du darfst jetzt genau einmal raten, auf welcher Seite des Schreibtisches ich im Steuerbüro seit über 30 Jahren sitze. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
TestUnd es gibt definitiv keine Norm, wie hoch das Verhältnis sein sollte. Und somit gibt es auch kein "unverhältnismäßig wenig".
p.s. Du darfst jetzt genau einmal raten, auf welcher Seite des Schreibtisches ich im Steuerbüro seit über 30 Jahren sitze. 😉
Hallo Nr. 5,
ich für meinen Teil meinte mit 'unverhältnismäßig wenig' folgendes:
Stelle Dir vor, der Selbstständige hätte 2 PKW, beide sind auf's Geschäft gekauft und werden per Fahrtenbuch versteuert.
Es gibt noch Ehefrau und 2 Kinder, neben dem Ehemann, welcher beide PKW geschäftlich nutzt. Die Firma ist in einem kleinen Ort, ohne Schulen, Ärzte, Einkaufsmöglichkeiten.
Nun ergibt die Auswertung des Fahrtenbuches, am Jahresende, daß 100km Privat, 500km Wohn-/Arbeit und 25000km geschäftlich gefahren wurden- mit beiden PKW zusammen.
Für den Nutzer eine steuerlich rentable Angelegenheit, als Finanzbeamter würde ich auf gefälschte Fahrtenbücher plädieren, bei der Steuerprüfung.
Gruß Berti
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Berti V.
Hallo Nr. 5,Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
TestUnd es gibt definitiv keine Norm, wie hoch das Verhältnis sein sollte. Und somit gibt es auch kein "unverhältnismäßig wenig".
p.s. Du darfst jetzt genau einmal raten, auf welcher Seite des Schreibtisches ich im Steuerbüro seit über 30 Jahren sitze. 😉
ich für meinen Teil meinte mit 'unverhältnismäßig wenig' folgendes:
Stelle Dir vor, der Selbstständige hätte 2 PKW, beide sind auf's Geschäft gekauft und werden per Fahrtenbuch versteuert.
Es gibt noch Ehefrau und 2 Kinder, neben dem Ehemann, welcher beide PKW geschäftlich nutzt. Die Firma ist in einem kleinen Ort, ohne Schulen, Ärzte, Einkaufsmöglichkeiten.
Nun ergibt die Auswertung des Fahrtenbuches, am Jahresende, daß 100km Privat, 500km Wohn-/Arbeit und 25000km geschäftlich gefahren wurden- mit beiden PKW zusammen.
Für den Nutzer eine steuerlich rentable Angelegenheit, als Finanzbeamter würde ich auf gefälschte Fahrtenbücher plädieren, bei der Steuerprüfung.
Gruß Berti
@Nr. 5
Mit "gesamtes" meinte ich nicht das ordnungsgemäße Fahrtenbuch, sondern die Begebenheiten die ich oben schon mal genannt hatte und Berti nochmal als Beispiel gebracht hat. Wobei sein Beispiel eigentlich selten vorkommen wird, weil man ja schließlich auch mal in Urlaub, einkaufen, etc. fährt. Bei Bertis Beispiel wird das Finanzamt erstmal hellhörig und wird das ganze erst mal intensiv prüfen. Wenn nichts dran ist, ok.
Das die Fahrtenbücher wegen groben Fehler (nicht gefälscht) verworfen werden, steht auf einem anderen Blatt. Es sollten schon ein paar %Pkt privat sein. Um nicht direkt ins Visir zu geraten.
Ich stand mal vor einer ähnlichen Frage wie der TE.
Da ich meine Autos gewöhnlich für eine längere Zeit fahre (gerne mal 10 Jahre und länger), kam die 1%-Regelung für mich nicht in Frage. Dort muss man ja immer den Bruttolistenneupreis versteuern. Vollkommen egal, wie alt der Wagen ist. Das war mit zu unattraktiv.
Letztendlich hab ich mich dann dafür entschieden, meinen Wagen privat zu kaufen. Für jeden geschäftlich gefahrenen Kilometer bekomme ich 30 Cent/Kilometer. Damit kann ich gut Leben. Da die Versicherung so auch auf mich läuft, geht mein Schadenfreiheitsrabatt kontinuierlich runter. Außerdem kann man den Beitrag für die Haftpflicht in der Jahressteuererklärung gelten machen.
Ob das letztendlich günstiger ist, als den Wagen über die Firma laufen zu lassen. Keine Ahnung. Aber, für mich war und ist das die unkompliziertere Lösung.
Zitat:
Original geschrieben von hackental
Ich stand mal vor einer ähnlichen Frage wie der TE.Da ich meine Autos gewöhnlich für eine längere Zeit fahre (gerne mal 10 Jahre und länger), kam die 1%-Regelung für mich nicht in Frage. Dort muss man ja immer den Bruttolistenneupreis versteuern. Vollkommen egal, wie alt der Wagen ist. Das war mit zu unattraktiv.
Letztendlich hab ich mich dann dafür entschieden, meinen Wagen privat zu kaufen. Für jeden geschäftlich gefahrenen Kilometer bekomme ich 30 Cent/Kilometer. Damit kann ich gut Leben. Da die Versicherung so auch auf mich läuft, geht mein Schadenfreiheitsrabatt kontinuierlich runter. Außerdem kann man den Beitrag für die Haftpflicht in der Jahressteuererklärung gelten machen.
Ob das letztendlich günstiger ist, als den Wagen über die Firma laufen zu lassen. Keine Ahnung. Aber, für mich war und ist das die unkompliziertere Lösung.
........solange Du weniger als 50 % geschäftlich nutzt. 😉
edit
Zitat:
Ausnahme - beruflich und privat genutzter Pkw:
Da unsereins meist nur ein Auto für berufliche und private Fahrten hat, muss man die Kosten trennen. Und das ist eine Wissenschaft für sich.
Zunächst ist zu klären, ob das Fahrzeug ein Privat- oder ein Dienstwagen ist. Als Dienstwagen muss er geführt werden, wenn er zu mehr als 50 Prozent beruflich genutzt wird; als Privatwagen muss er geführt werden, wenn die private Nutzung 90 Prozent übersteigt. Zwischen 10 und 50 Prozent beruflicher Nutzung kann der Wagen als "gewillkürtes Betriebsvermögen", d.h. als Dienstwagen behandelt werden. Der Unterschied ist:
Bei einem Privat-Pkw sind alle laufenden und Anschaffungskosten zunächst privat. Die Dienstfahrten müssen einzeln aufgeschrieben werden und können dann entweder pauschal mit 30 Cent je gefahrenen Kilometer oder mit dem festgestellten Anteil an den Gesamtkosten des Fahrzeugs abgesetzt werden. Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können nur 30 Cent je Entfernungskilometer abgesetzt werden.
Wird das Fahrzeug als Dienstwagen behandelt, so ist es "in das Betriebsvermögen einzustellen". Das bedeutet: Alle Ausgaben für das Auto (Abschreibung auf den Kaufpreis, Sprit, Versicherung, Reparaturen, Kfz-Steuer usw.) sind zunächst Betriebsausgaben; die auf die private Nutzung entfallenden Kosten müssen aber als Betriebseinnahme verbucht werden.
Dabei ist der private Nutzungsanteil - übrigens auch, wenn es sich um ein Leasing-Fahrzeug handelt - entweder
pauschal mit monatlich einem Prozent vom Listenpreis des Autos (also vom Neupreis inkl. Mehrwertsteuer - auch bei Gebrauchtwagen!) anzusetzen oder
per Fahrtenbuch exakt zu ermitteln und dann mit dem entsprechenden Anteil an den Gesamtkosten (wie oben) anzusetzen. Im Fahrtenbuch muss jede einzelne Privatfahrt mit Kilometerangaben, jede Dienstfahrt mit Zeitangaben und Kilometerstand für Beginn und Ende, mit Ziel und Fahrtroute, Reisezweck und Gesprächspartner aufgeführt werden.
Bis zum Steuerjahr 2005 konnte man zwischen beiden Methoden frei wählen – ab 2006 ist die Ein-Prozent-Regel nur noch Leuten erlaubt, die das Auto zu mindestens 50 Prozent beruflich nutzen. Und diesen Nutzungsanteil will das Finanzamt "glaubhaft" gemacht haben. Zwar verlangt es dazu noch kein Fahrtenbuch, aber doch "geeignete Unterlagen", z.B."Eintragungen in Terminkalendern,
die Abrechnung gefahrener Kilometer gegenüber den Auftraggebern,
Reisekostenaufstellungen sowie
andere Abrechnungsunterlagen".Alternativ lässt das Finanzministerium zu diesem Zweck aber auch "formlose Aufzeichnungen über einen repräsentativen zusammenhängenden Zeitraum (i.d.R. 3 Monate)" zu. Wer also einmal über drei Monate die beruflichen Fahrten (mit Anlass und der jeweils zurückgelegten Strecke) und die Gesamtzahl der in diesem Zeitraum gefahrenen Kilometer aufschreibt und dabei auf einen beruflichen Anteil von mehr als 50 Prozent kommt, darf von da an ohne weitere Nachweise die Ein-Prozent-Regel anwenden – so lange bis sich seine Tätigkeit wesentlich ändert oder bis zu einem "Wechsel der Fahrzeugklasse". Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte zählen bei dieser Berechnung als berufliche Fahrten. Bei wem die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie Familienheimfahrten mehr als 50 Prozent der Jahreskilometerleistung ausmachen oder wer auf Grund seiner Tätigkeit (z.B. als Taxifahrer oder Handelsvertreter) auf die ständige Benutzung des Autos angewiesen ist, kann sich jeden Nachweis sparen. Die Finanzämter versprechen, in diesem Fall die überwiegend berufliche Nutzung auch so zu glauben.
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Ein kleiner Hinweis mal so nebenbei:Bei der 1% Regelung wird 1% vom Bruttolistenpreis versteuert. Unabhängig von den tatsächlichen Kosten, die im betreffenden Kalenderjahr angefallen sind.
Bei der Fahrtenbuchmethode werden die tatsächlich angefallenen Kosten im Verhältnis der betrieblichen Fahrten zu den privaten Fahrten aufgeteilt. Je mahr Kosten also angefallen sind - Versicherung, Steuer, Benzin, Reopoaraturen ... - desto weniger lohnt es sich, ein Fahrtenbuch zu führen.
Abhängig vom persönlichen Steuersatz sollte man sich deshalb überlegen, ob man sich für "die paar Kröten" den Streß mit dem Fahrtenbuch antut.
Kannst du mir bitte erklären, warum es sich nicht lohnt ein fahrtenbuch zu führen, je mehr kosten im jahr zusammen kommen?
Muss man da nicht nach gesch. und priv. Kosten unterscheiden?
Also je mehr gesch. Km im jahr ich fahre und je weniger privat, umso mehr kann ich als aufwand am ende des jahres reinrechnen? Oder sehe ich das falsch?
Gerade bei gebrauchten autos ist der listenpreis oft 50k. Da lohnt nie im leben die 1 % regelung!
Gemeint ist, dass sich das Fahrtenbuch immer weniger lohnt, je mehr sonstige Kosten (neben der Abschreibung aufs Auto) in die Rechnung einfließen. Mal ein Beispiel (Zahlen willkürlich geschossen):
Privatanteil der Fahrten nach Fahrtenbuch 20%
AK 30.000 (also AfA im Jahr 6.000), Bruttolistenpreis 40.000
Sonstige Fahrzeugbezogene Kosten für Versicherung, Reparaturen, Benzin etc:
(1) 6.000;
(2) 18.000
Der Vergleich sähe jetzt so aus:
(1):
Die Aufwendungen sind 12.000€ im Jahr, davon 2.400€ nicht abziehbarer Privatanteil.
(2):
Die Aufwendungen sind 24.000€ im Jahr, davon 4.800€ nicht abziehbarer Privatanteil.
Die 1%-Besteuerung beträgt in beiden Fällen 400€*12, also 4.800€ Privatanteil.
Das Beispiel zeigt, dass es sich beim gleichen Fahrzeug und wenig "sonstigen Kosten" eher lohnt, das Fahrtenbuch zu führen. Man sollte ja noch bedenken, dass das extrem lästig ist und man es daher nur machen wird, wenn die Ersparnis deutlich ist.
Genau so sieht die Rechnung aus. 😉
Ich persönlich würde selbst bei Variante 1) überlegen, ob sich ein Fahrtenbuch lohnt.
Bei einem persönlichen Genzsteuersatz von 30% läge die Ersparnis bei 720 Euro im Jahr, bzw. ~2 Euro pro Tag.
Ich persönlich würde mir die Arbeit für 2 Euro pro Tag nicht antun, da immer noch die Gefahr besteht, dass das Fahrtenbuch verworfen wird wenn es nicht genau geführt wurde und dann war die ganze Arbeit für die Katz.
@hackental
Du solltest aber 2 Dinge nicht vergessen:
1) Es gibt ja die Deckelung, der zu versteuernde Anteil wird also nie größer als die Kosten.
2) Du kannst das Auto ja erst im Betrieb belassen und dann nach x Jahren aus dem Betrieb entnehmen und die Kilometerpauschale ansetzen, solbald sich dies für dich günstiger gestaltet.
Zitat:
Original geschrieben von Rheinostfriese
Gemeint ist, dass sich das Fahrtenbuch immer weniger lohnt, je mehr sonstige Kosten (neben der Abschreibung aufs Auto) in die Rechnung einfließen. Mal ein Beispiel (Zahlen willkürlich geschossen):
Privatanteil der Fahrten nach Fahrtenbuch 20%
AK 30.000 (also AfA im Jahr 6.000), Bruttolistenpreis 40.000
Sonstige Fahrzeugbezogene Kosten für Versicherung, Reparaturen, Benzin etc:
(1) 6.000;
(2) 18.000Der Vergleich sähe jetzt so aus:
(1):
Die Aufwendungen sind 12.000€ im Jahr, davon 2.400€ nicht abziehbarer Privatanteil.
(2):
Die Aufwendungen sind 24.000€ im Jahr, davon 4.800€ nicht abziehbarer Privatanteil.Die 1%-Besteuerung beträgt in beiden Fällen 400€*12, also 4.800€ Privatanteil.
Das Beispiel zeigt, dass es sich beim gleichen Fahrzeug und wenig "sonstigen Kosten" eher lohnt, das Fahrtenbuch zu führen. Man sollte ja noch bedenken, dass das extrem lästig ist und man es daher nur machen wird, wenn die Ersparnis deutlich ist.
Wenn Du 24000.- € im Jahr an KFZ Ausgaben hast, dann solltest Du Dir überlegen ein anderes Auto zu kaufen, denn soviel Reparaturen sind unwirtschaftlich. Anders gesagt auch utopisch.
Mal hochgegriffen man fährt 50 tkm/Jahr Verbrauch 8 Liter/100 km 1,40/Liter = 5600.-(Brutto!!) angerechnet wird ja nur Netto.
Reparaturen, Vers. Steuer, etc. 3000.-€ sind zusammen 8600.- Brutto =7226.- Netto
Das ist gerade mal 1/3 von Deinem Beispiel. Zeig mir mal Jemanden der 150 tkm/Jahr fährt und 10.000 € an Reparaturen/ Jahr!🙄😉
Du hast zwar schon recht, das es bei der hohen Summe sich nicht lohnt mit dem Fahrtenbuch, aber das trifft auf 99,9% nicht zu. Daher nicht relevant.
Manche Leute müssen aber auch überall rummäkeln.
Das war nur eine Beispielrechnung. Mit etwas geänderten Zahlen gibt es auch für dich nachvollziehbare Werte:
30.000 Bruttolistenpreis
24.000 Kaufpreis (Jahreswagen - 3 Jahre Abschreibung)
20 bzw 30% Privatanteil
7.500 Euro laufende Kosten im Jahr (Steuern, Versicherung, Benzin, Wartung)
1 % = 300 * 12 = 3.600 Euro
Bei 20%
8.000 Euro Abschreibung + 7.500 Euro Kosten * 20% = 3.100 Euro.
500 Euro differenz / 350 Tage = für 1,36 Euro/Tag ein Fahrtenbuch führen?
Bei 30%
8.000 Euro Abschreibung + 7.500 Euro Kosten * 30% = 4.650 Euro Privatanteil. 😰
Aber es findet sich bestimmt wieder jemand, der einem das Gegenteil vorrechnen kann.
@ Bobbysix: Da ich weder selbständig bin noch einen Firmenwagen habe, stellt sich für mich die Problematik nicht. Die Zahlen sind, wie ich erwähnt habe, nicht real sondern willkürlich gewählt, um zu verdeutlichen was Nr. 5 mit seiner Aussage meinte. Mit den Zahlen habe ich bewusst überzogen, aber eher, um es so früh am Morgen "kopfrechenbar" zu halten. 😉
Ich habe kürzlich einen Kollegen gefragt, und er hat in seinem gesamten Mandantenstamm ganze 3 "Fahrtenbuchführer". Sicherlich viele weitere, bei denen es sich theoretisch wohl lohnen würde. Aber den Leuten ist es einfach zu lästig, es wirklich ordnungsgemäß zu machen.